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Netzbetreiber und Schuko

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Win
 Win
(@win)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Na, deswegen machen sie doch die ganze Hetze gegen den Schukostecker, weil befürchtet wird, daß ein netzgeführter WR bei Ziehen des Steckers noch Spannung haben könnte. (Hat er auch, ein paar Millisekunden sogar.)

Ich glaube, der Hauptgrund ist, dass man einen Elektriker Vorort sehen will, der sich das alles anschaut. Da wird auch so viel behauptet, warum der Wieland nötig ist. Das meiste davon ist Unsinn bzw. steht in keiner Norm. 

Der VNB hat auch gar nichts zu fordern. Dem hab ich lediglich zu informieren, dass ich ein Balkonkraftwerk betreibe, was mit max. 600 Watt einspeist. Irgendwelche Vorgaben kann der gar nicht machen, da überschreitet der seine Kompetenz. 

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @win
Da wird auch so viel behauptet, warum der Wieland nötig ist. Das meiste davon ist Unsinn bzw. steht in keiner Norm.
Wieland RST20 ist nicht zwingend. Du kannst auch den deutlich billigeren powerCon nehmen, weil die eigentliche Schutzwirkung, daß Du die Kontakte nicht berühren kannst, da die gleiche ist. Er kostet halt nur weniger. 😉

Daniel

 


   
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Win
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(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6186
 

Neutrik powerCon ist sicher eine gute Alternative. Aber ob es diesen Berührungsschutz überhaupt braucht, das ist bisher nicht abschließend geklärt. Es gibt, soweit mir bekannt, keine Norm, wo das gefordert wird.

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(@thomasp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
Themenstarter  

@oromis 

Versuch doch mal mit dem Netzbetreiber in Kontakt zu kommen und evtl. darauf hinzuweisen, dass die NetzeBW mittlerweile ein geändertes Formular hat. Möglicherweise übernimmt dein Netzbetreiber dieses ja dann. 

Sollte sich diese Akzeptanz von Schuko seitens der NB weiter verbreiten kann das nur gut sein für alle die einfach nur echte "steckerfertige PV" installieren wollen.


   
JensDecker reacted
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Ich sehe es so, die stromversorger wollen es verhindern,  dass viele balkonkraftwerke installiert werden. Freilich gibt es kein Gesetz,  dass man NICHT mit einfacher schukosteckdose das balkonkraftwerk betreiben darf.aber wenn das durch den örtlichen stromversorger nicht abgenommen wird, hat man ein Problem.  Die Sachbearbeiter sind nicht halbwegs so im Thema wie wir. Die wissen nix. Schreiben standard Email.

 Nicht anmelden ist die Lösung. 

Weiter oben wird geschrieben, dass man den Zähler kontrollieren muss, ob da auch eine rücklaufsperre aktiv ist ? Was ist das denn für eine Aussage ? Total daneben.

Heißt das, dass ich nach einer Reparatur meines Autos selbst prüfen muss , ob das richtige Teil eingebaut wurde  ?  Weil ich sonst kein versicherungsschutz habe ?

Da ist es wieder, das gefährliche halbwissen. Die Mitarbeiter der stromversorger sind total überfordert,  schreiben nur standard mail mit vorgefertigten Textbausteine.

Ich melde gar nix an, ich hab keine Lust, mich mit unkompetenten Sachbearbeitern rum zu ärgern. Die wohlgemerkt nur ihren Job machen und es nicht besser wissen. 

Kein regionaler netzversorger riskiert schlechte Presse, es wird niemand vor Gericht gezerrt.  Aber gut, das ist meine Meinung.  Muss man nicht so sehen. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6186
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Weiter oben wird geschrieben, dass man den Zähler kontrollieren muss, ob da auch eine rücklaufsperre aktiv ist ? Was ist das denn für eine Aussage ? Total daneben.

Wieso daneben? Wenn du dich an Recht und Gesetz halten willst, dann ist die Aussage genau richtig. Du darfst auch nicht mit Heizöl im Auto fahren, auch wenn das technisch bei einem Diesel geht.

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(@tonigu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 42
 

@alter-hase meine bkw Anmeldung war problemlos. Einfach Formular ausgefüllt  und rübergeschickt. Nach ner stunde lag die schriftliche Akzeptanz vor. 

Zähler ob mit oder ohne rücklaufsperre muss der stromversorger prüfen, ist ja sein Eigentum. Stand auch im Formular so drinnen.

Bei einem Telefonat reiste sich nur auf. Per Mail hinschicken, das reicht.

 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @alter-hase

Weiter oben wird geschrieben, dass man den Zähler kontrollieren muss, ob da auch eine rücklaufsperre aktiv ist ? Was ist das denn für eine Aussage ? Total daneben.

Wieso daneben? Wenn du dich an Recht und Gesetz halten willst, dann ist die Aussage genau richtig. Du darfst auch nicht mit Heizöl im Auto fahren, auch wenn das technisch bei einem Diesel geht.

Es geht  um darum, wenn ich was von einer fachfirma machen lasse, dann kann und muss ich das nicht prüfen.  Wo sollte das hinführen ? Wenn man selbst die ausgeführte arbeit bzw. Eingebautes  Material prüfen müsste ?  Die fachfirma wird dafür extra beauftragt  , diese ist für die Arbeiten verantwortlich.  Man muss da nix selbst prüfen.  Das ist und bleibt meine Meinung dazu. 

Man könnte aus eigennutz prüfen, ob der neue zähler saldierend ist. Aber so weit ich weiß, hat man da keinen Rechtsanspruch drauf.  Ansonsten kann man sich darauf verlassen, dass der neue zähler eine rücklaufsperre hat. Überhaupt, der stromversorger würde sich selbst schaden, wenn er ein zähler ohne rücklaufsperre einbaut. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Ich finde folgende Vorgehensweise beim Anmelden einer Balkonsolaranlage überzeugend:

Anschließend den Netzbetreiber ignorieren.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6186
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Es geht  um darum, wenn ich was von einer fachfirma machen lasse, dann kann und muss ich das nicht prüfen.  Wo sollte das hinführen ? Wenn man selbst die ausgeführte arbeit bzw. Eingebautes  Material prüfen müsste ?  Die fachfirma wird dafür extra beauftragt  , diese ist für die Arbeiten verantwortlich.  Man muss da nix selbst prüfen.  Das ist und bleibt meine Meinung dazu. 

Man könnte aus eigennutz prüfen, ob der neue zähler saldierend ist. Aber so weit ich weiß, hat man da keinen Rechtsanspruch drauf.  Ansonsten kann man sich darauf verlassen, dass der neue zähler eine rücklaufsperre hat. Überhaupt, der stromversorger würde sich selbst schaden, wenn er ein zähler ohne rücklaufsperre einbaut. 

Wenn ein neuer Zähler eingebaut wird, musst du den auch nicht prüfen. Mittlerweile werden eh grundsätzlich Zähler installiert, die auch die Einspeisung zählen.

Es geht darum, dass dein Netzbetreiber dir einen Anschluss unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stellt. Du darfst Strom entnehmen, aber keinen Strom einspeisen. Wenn du Strom einspeisen willst, musst du das mit deinem Netzbetreiber abklären. Und dann muss er evtl. Dinge nachrüsten, damit das rechtlich und technisch möglich ist.

Vor 40 Jahren gabs zudem noch gar keine Einspeisemöglichkeiten und aus dieser Zeit stammen noch viele Zähler, die rückwärts zählen.

 

Kurzum: Ohne Mitteilung an deinen Netzbetreiber, dass du einspeist, darfst du es nicht. Wenn du einspeisen willst, muss du es mitteilen und dann wird dein Netzbetreiber ggf. den Zähler tauschen. Ob dann der richtige Zähler eingebaut wurde, muss dich nicht interessieren. Das ist die Verantwortung des Netzbetreibers.

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @win
Veröffentlicht von: @alter-hase
Überhaupt, der stromversorger würde sich selbst schaden, wenn er ein zähler ohne rücklaufsperre einbaut.
Vor 40 Jahren gabs zudem noch gar keine Einspeisemöglichkeiten und aus dieser Zeit stammen noch viele Zähler, die rückwärts zählen.
Auch Ferrariszähler oder ugs. "Baerbockzähler" genannt, weil dabei der Strom "im Netz gespeichert" wird. (Bevor jemand meckert: Das ist alles ausgerechnet!)

Daniel

 


   
voltmeter reacted
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6987
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Bevor jemand meckert: Das ist alles ausgerechnet!

ja kann ich bestätigen ich habe selbst nachgerechnet wenn ich 1kwh ins netz speise dann hat das netz 1kwh gespeichert! 😛 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@der_alex)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 45
 

Kurzfassung: Konsumentenseite des Stromzählers geht den Netzbetreiber nichts an, auch nicht die Art den Anschlusses eines BKW, solange es sein Netz nicht nennenswert tangiert!

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Meine Position dazu, beginnend mit einer Erklärung: Als noch lernender Verwaltungsfachangestellter habe ich viel Rechtskunde-Unterricht, daher bin ich inzwischen geübt darin, Rechtsnormen zu lesen und auszuwerten. Trotzdem bin ich kein Jurist und darf daher keine Rechtsberatung durchführen, sondern lediglich meine persönliche Meinung kund tun, was ich folgend auch tue. Es ist dabei nicht meine Absicht irgendwen anzugreifen, sondern nur Tipps zur Recherche zu vermitteln.

Der Ersteller dieser Diskussion bezieht sich anfänglich auf §20 NAV, worüber ich bei meiner Suche auch öfters gestolpert bin. Eine wichtige Regel bei solchen Recherchen ist der Blick in den Anfang der jeweiligen Rechtsquelle, weil dort häufig der Anwendungsbereich dieser Rechtsquelle definiert wird. In §1 Absatz 1 wird klar festgehalten, dass dieses Gesetz sich ausschließlich auf den Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Stromnetz bezieht. In Satz 4 heißt es sogar nochmal explizit "(Die Verordnung) gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien [...]" (!sic). Dieese Verordnung hat folglich nicht das Geringste mit Solaranlagen zu tun, selbst wenn man sich in Folgeparagraphen irgendeine Relevanz für die eigene Sichtweise reininterpretieren könnte. Einzige Ausnahme wäre, wenn sich aus der Formulierung eines anderen Paragraphen eine unmissverständliche Zuständigkeit dieses Paragraphen ergibt, sowas wie "Diese Regelung gilt auch für Balkonkraftwerke im Sinne des §123 bla bla bla".

Der Netzbetreiber bezieht sich in seiner Aussage auf die §10 Abs. 2 EEG und §49 EnWG. §10 Abs. 2 bezieht sich auf "Anschlüsse". Der Begriff des "Anschluss" ist in §8 Abs. 1 Satz 1 definiert, dort heißt es "Netzbetreiber müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien [...] an der Stelle an ihr Netz anschließen[...]". Das für uns als BKW-Nutzer relevante Schlüsselwort lautet "ihr" (Netz). So ein BKW wird jedoch nach meinem Rechtsverständnis nicht an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen, sondern an das Hausnetz, welches dem Hauseigentümer gehört und zudem durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen hinreichend vom Netz des Betreibers getrennt ist, daher ergibt sich aus §10 Abs. 2 EEG überhaupt keine Zuständigkeit des Netzbetreibers für ein Balkonkraftwerk. Ansonsten wäre jedes netzgebundene elektrische Gerät, das eingeschaltet wird, ein Anschlussvorgang an das Netz des Netzbetreibers, also auch jedes Mal wenn ich eine Lampe anschalte. Aus einem interpretativen Kontext heraus ist das EEG für eine bundesweite Umgestaltung des öffentlichen Stromnetzes zuständig, nicht für Kleinstanlagen im privaten Bereich, deren Zweck im Wesentlichen im sofortigen, eigenständigen Nutzen der dadurch gewonnen elektrischen Energie liegt.

Bleibt noch der §49 EnWG. Der sagt erstmal sinngemäß in Abs. 1, dass Energieanlagen "sicher" betrieben und die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden müssen. Diese Regeln werden nach Abs. 2 bei einer elektrischen Anlage vermutet, bei der die VDE eingehalten wurde. Eine "Vermutung" bei Einhaltung der VDE ist weder eine Verpflichtung ZU diesem Verfahren, noch eine abschließende Begrenzung AUF dieses Verfahren. Eine Anlage kann also auch ohne Einhaltung der VDE sicher sein. Der restliche Paragraph bezieht sich nur noch auf Behörden und ein Bundesministerium, Auskunftspflicht, bla bla bla, enthält jedoch keine Zuständigkeit des Netzbetreibers für Anlagen auf der Konsumentenseite des Stromzählers. Ein Netzbetreiber ist nach meinem Kenntnisstand weder Teil des Bundesministeriums, noch ist er eine Behörde nach §1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bzw. eines entsprechenden Landesgesetzes. Dies wäre jedoch fallspezifisch zu prüfen.

Die Angaben des Netzbetreibers sind in meinen Augen daher rechtlich irrelevant für den Anschluss eines BKW. Alles was auf "meiner" Seite des Stromzählers passiert, geht den nichts an, solange es sein Netz nicht nachweislich und im erwähnenswerten Maße beeinflusst, sondern ist nur eine Angelegenheiten entsprechender Behörden. Bei der Pflicht nach ????? zur Anmeldung eines BKW beim Netzbetreiber handelt es sich nach meinem Rechtsempfinden lediglich eine empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung des BKW-Betreibers. Als Betreiber eines BKW teile ich dem Netzbetreiber meine Absicht oder mein Handeln mit, damit habe ich meine gesetzliche Pflicht erfüllt. Was der davon hält oder wie er diese Anlage gerne gestaltet und angeschlossen sehen würde, ist irrelevant.

Tatsächlich wird zwar ständig überall behauptet, dass eine Anmeldung beim Netzbetreiber Pflicht sei, ich finde jedoch partou keine Rechtsquelle, die diese Pflicht bestätigt. Falls jemand eine entsprechende Quelle hat, bitte her damit.

 

 


   
rosarost, Carolus, mager and 3 people reacted
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(@stocki1)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 247
 

Hi,

endlich mal was fundiertes!

mfg, stocki

2x405 an 600-er WR am Balkon, 1x5kWh 48V im Keller
angesteuert von ET340, Cerbo GX mit Touch, Multiplus 3000


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

@der_alex

Das mit dem Netzbetreiber ist hochgradig interessant, dafür erst einmal vielen, vielen Dank! 🙂 🙂 🙂

Nur der Neugier wegen: Es gibt ja eine Verpflichtung, ein BKW im MaStR anzumelden, und zwar auch bei den sog. "Halbinseln", also bei Anlagen, die zwar in einer gewissen Nähe eines Netzes sind, dort aber gar nicht einspeisen und dieses Netz dadurch auch nicht beeinflussen.

Frage: Ist diese Verpflichtung in dem Sinne überhaupt statthaft oder greift sie in unangemessener Weise in die Freiheit der Bürger ein, (Sonnen-) Licht in elektrischen Strom zu wandeln und diesen zu verbrauchen, wenn dies ausschließlich im Wirkbereich des Bürgers stattfindet und das Netz genauso wenig beeinflußt wie ein Solartaschenrechner? Das würde mich noch brennend interessieren, ob diese MaStR-Anmeldeverpflichtung überhaupt zulässig ist.

Daniel


   
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