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Netzbetreiber und Schuko

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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Veröffentlicht von: @markus7e9
Zitat zu den Inselanlagen aus meinem obigen Link zum Stammdatenregister:

"Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden."

Die entscheidende Frage ist also: Was gilt nicht mehr als "mittelbar"? Was ist inselig genug?

Diesem Irrtum war ich im Sommer auch schon aufgesessen und mußte mich korrigieren. Tatsächlich muß bei der MaStR-Anmeldung wohl jede WR-Produktion rechtlich gesehen angemeldet werden, aus technischen Gründen geht dies aber nur ab einer Einspeisung und sei diese noch so klein. Heißt: Die Nulleinspeiser "müssen" zwar, "können" aber nicht. Zumindest habe ich das so verstanden, lasse mich aber gerne korrigieren.

Daniel

 

Muss ich dann meine Anlage im Camper anmelden?

 

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@markus7e9)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 85
 

Es gibt offenbar unterschiedliche Ansichten zu "mittelbar".

Während der Leitfaden der BNA vollständig die Übergriffigkeit der Versorger unterstützt:

"Sofern es jedoch in an-deren Fällen eine Verbindung gab, muss diese technisch und rechtlich dauerhaft, ohne einseitige Wiederher-stellungsmöglichkeit gekappt sein, um den Anschluss des Eigenversorgers im Sinne von § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG zu beseitigen. Bestehende Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse müssen folglich gekündigt bzw. beendigt und der ehemalige Anschluss vom Netzbetreiber technisch dauerhaft gesperrt werden."

Gibt es auch juristisch orientierte Fachleute, die das anders sehen, wie ein Link von voltmeter zeigt:

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @markus7e9
Gibt es auch juristisch orientierte Fachleute, die das anders sehen
Ich habe da ebenfalls massive Zweifel, ob das Gesetz überhaupt rechtens ist, weil es Dich in unzulässiger Weise in Deiner Freiheit beeinträchtigt. (Du verursachst ja keine Kosten, gefährdest oder beeinträchtigst ja auch niemand, Du kaufst lediglich weniger kWh bei Deinem Versorger.) Aber wahrscheinlich müssen wir erst einmal den ersten Präzedenzfall abwarten.

Daniel

 


   
AntwortZitat
(@nick_rafter)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 6
 

@halsbonbon Moin René, ich habe im Heizstromkreis 3 freie Sicherungsautomaten und habe die PV dort direkt angeschlossen. Also ohne Steckdose. Ich habe auch einen Rundsteuerungsempfänger mit möglichen Abschaltzeiten. Abgeschaltet wurde in den letzten 20 Jahren noch nie. Meine Stromzähler sind in diesem Jahr von meinem Netzbetreiber gegen digitale ausgetauscht worden, ohne das ich das beantragt hatte. Daher bin ich hier auf der sicheren Seite bzgl. Rücklaufschutz und kann auch sehen was ich einspeise. Ich habe allerdings das BKW noch nicht angemeldet und würde das jetzt einfach mit jeweils 300Watt pro Stromzähler und Stromkreis machen. Dann bin ich in Summe bei 600Watt offiziell 😉 Oder ich melde das erstmal nicht an und warte einfach mal ab was passiert. 

Danke und viele Grüße und einen guten Rutsch,

Nick

 


   
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