Insel mit Netznachl...
 
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Insel mit Netznachladung legal?

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(@gruenstromer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Hallo,

ich heiße Dieter und komme aus dem Norden der Republik. Mich hat seit längerem der PV-Virus erfasst, inzwischen ist das Hausdach mit über 22 kWp voll, weitere Flächen sind da nicht sinnvoll zu nutzen. Damit decke ich derzeit über 60% meines Bedarfs (3 Personen) inkl. E-Auto. Aber das reicht mir mittlerweile nicht mehr, ich möchte meine eigene Energiewende vorantreiben, Wärmepumpe ist angedacht, aber im Moment schwer zu bekommen.

Angeregt durch die tollen Videos für eine Balkon-Solar-Anlage mit/für die Nachteinspeisung, dachte ich mir, ich baue jetzt auch sowas. Zunächst wollte ich einen 7 kWh Akku bauen und dann nur meinen Grundbedarf mit Mini-WR damit einspeisen und zusätzlich eine "Garteninsel" bauen. Aber je mehr ich darüber gelesen und gesehen habe, um so mehr schrecken mich die rechtlichen Hürden ab. Daher versuche ich jetzt mit der neuen Idee möglicht auf "sicherem Terrain" zu bleiben.

Mein Plan sieht jetzt wie folgt aus:

7 kWp DIY-Akku, der hauptsächlich über neue, völlig vom Haus getrennte PV-Module auf der Gartenhütte geladen werden soll. Darauf wären insgesammt nochmal knapp 5 kWp (12 Module) möglich. Die Ladung soll mit Victron MPPT in die Batterie gebracht werden. In den Monaten, wo die Anlage nicht genug bringt soll dann per Ladegerät (z.B. Victron Blue Smart 24/16) ein möglicher Überschuss der Hausanlage in den Akku geladen werden (rechtliche Grauzone?).

Dann will ich mit einem Inselwechselrichter (Victron Phoenix oder Multiplus) eine Insel ohne Netzkopplung und Einspeisemöglichtkeit aufbauen und damit alles im Garten zu versorgen. Zusätzlich will ich eine Leitung ins Haus bringen und dort in einigen Räumen (wohin eine Leitungsverlegung leicht möglich ist) vom eigentlichen Hausnetz unabhängige Steckdosen installieren, damit ich dort Sachen wie Router, Switche, ggf. Gefrierschrank und Gastherme usw. versorgen kann und damit einen größeren Teil der "Grundlast" decke ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Hat auch den Vorteil, dass ich mehr als nur den Grundbedarf erreichen könnte.

Passt die Idee soweit?

Wo ich mir halt noch nicht sicher bin, ist die Frage, ob es (wg. der galvanischen Trennung) besser ist, mit dem externen Ladegerät und einem Phoenix zu arbeiten, oder lieber einen Multiplus, z.B. den 1200 oder 1600 VA, der ja auch laden könnte. Einfacher zu steuern wäre die Ladung sicher mit dem Multiplus, oder? Was ist rechtssicher(er)?

Viele Grüße
Dieter


   
Zitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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so weit ich das verstanden habe ist das nirgendwo geregelt und auch nicht anmeldefähig

denn akku ladegeräte müssen nicht angemeldet werden sonst wäre jedes akuuschrauber oder handy ladegerät zu erfassen

man könnte im prinzip auch reine inselwechselrichter ohne einspeisemöglichkeit so sehen

ein multiplus dürfte nicht ohne anmeldung möglich sein weil dieser über eine einspeisefunktion verfügt(aber wo kein kläger da kein richter)...
der mp trennt aber auch sauber vom netz

mach einfach, du hast ja schon ne pv angemeldet da wird sich keiner drum scheren

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@gruenstromer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 24
Themenstarter  

ein multiplus dürfte nicht ohne anmeldung möglich sein weil dieser über eine einspeisefunktion verfügt(aber wo kein kläger da kein richter)...
der mp trennt aber auch sauber vom netz

Preislich in Frage käme für mich zunächst der "kleine" Multiplus, also nicht der Multiplus II. Soweit ich verstanden habe, hat der nicht die nötigen Zertifikate. Aber einfacher wäre die Ladung mit einem Multiplus...

mach einfach, du hast ja schon ne pv angemeldet da wird sich keiner drum scheren

Mir geht es vor allem um dieses "mittelbar" und "unmittelbar" Gedöns, was ich gerne umgehen würde und ich will meinem VNB keine offene Flanke bieten.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Du bist da in einer rechtlichen Grauzone.
Eine Insel hat keinen Anschluss zum Netz. Heißt vom Hausanschlusskasten (wenn der überhaupt da ist) geht keine Leitung ab in dein Haus.
Das ist bei dir ja nicht der Fall.

Du baust zwei getrennte Stromkreise auf die du über ein Ladegerät koppelst.
Ich sehe da kein Problem mit Rückwirkung ins Netz und für mich ist der NA Schutz erfüllt (da es ja nicht möglich ist aus deinem Akku ins Netz zurück zu speisen).
Das kann dein Netzbetreiber aber anders sehen.

Was hier fehlt ist eine Konkretisierung was das "mittelbare" und "unmittelbare" Gedönse konkret zu bedeuten hat.
Der Sinn dahinter kann für den Netzbetreiber ja nur der Schutz von seinem Netz sein.
Heißt wenn am Netz gearbeitet wird muss der Netzbetreiber wissen welche Generatoren sich am Netz befinden und die abschalten können.
Bei Überlastung im Netz herunterregeln.

Diese Probleme machst du mit deiner Anlage nicht.

Rechtsschutzversicherung abschließen und bauen und dann vor Gericht einen Präzedenzfall schaffen Grin damit das endlich geklärt ist Roll

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Du bist da in einer rechtlichen Grauzone.
Eine Insel hat keinen Anschluss zum Netz. Heißt vom Hausanschlusskasten (wenn der überhaupt da ist) geht keine Leitung ab in dein Haus.
Das ist bei dir ja nicht der Fall.

Du baust zwei getrennte Stromkreise auf die du über ein Ladegerät koppelst.

Reicht im Sinne der BNetzA/MaStR leider nicht aus. Sobald sich das öffentliche Netz in einer gewissen Reichweite befindet, ist es keine Insel mehr, auch wenn es keine leitende Verbindung dazwischen gibt. Ja, ich find's auch doof, ist aber so.

Mir geht es vor allem um dieses "mittelbar" und "unmittelbar" Gedöns, was ich gerne umgehen würde und ich will meinem VNB keine offene Flanke bieten.

Ob man seinem VNB alles petzen und damit schlafende Hunde wecken will, muß sich jeder selbst überlegen. Da gibt es ein altes, deutsches Sprichwort: "Was der VNB nicht weiß, macht ihn nicht heiß." 😉

Daniel


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Zitat aus MaStR.

Ich denke das ist erfüllt wenn die Hausanschlussleitung oder der HAK fehlt auch wenn die Stromleitung vor der Tür liegt 😉
Aber auch hier wir wohl im Ernstfall ein Richter klären müssen was 'erheblichen technischen Aufwand' bedeutet.

All das ist grosser Blödsinn und Bla Bla und macht nur Rechtsanwälte reich.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7004
 

also ich hab nen hak und ne insel
was irgendwer denkt geht mir am allerwertesten vorbei
denn vom hak geht keine leitung mehr zum verteiler sondern die leitung kommt nur von der straße

schaut dazu den link in meiner signatur wegen der insel meldung

außerdem ist es nicht verboten einen akku mit einem ladegerät zu laden das benötigt auch keine anmeldung

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Hintergrund zu Inselanlagen:
Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Damit ist doch alles gesagt.
Wenn du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, hast du keine Insel.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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(@gruenstromer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 24
Themenstarter  

Wenn du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, hast du keine Insel.

Ich würde ja keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, sondern den auf dem Haus selbst erzeugten PV-Strom. Der ist ja noch nicht ins öffentliche Netz geflossen, wenn ich ihn hausintern "abgreife". Aber ja, ich HÄTTE die Möglichkeit.

Aber ich sehe schon, das Ganze ist so ausgelegt, das wir in D im Grunde in den Hintern gekniffen sind - also darüber hinwegsetzen. Trotzdem würde ich halt lieber soviel Abstand vom Netz nehmen, wie möglich. Das Ladegerät ist die einzige Verbindung und lädt im Grunde nur einen "großen Akku für die Bohrmaschine". Keine Einspeisemöglichkeit, keine Notwendigkeit zur WR-Abschaltung, da keine Rückwirkung auf das öffentliche Netz usw..

Und das dürfte mit der Idee ja gegeben sein. Und dann wird es ein Phoenix Smart werden und kein Multiplus. Jetzt muss ich mir nur noch überlegen, welche Leistung der haben sollte. Wahrscheinlich wird es ein 2000er werden.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Aber ja, ich HÄTTE die Möglichkeit.

Reicht für eine Anmeldepflicht im MaStR aus, aber so weit waren wir schon.

Aber ich sehe schon, das Ganze ist so ausgelegt, das wir in D im Grunde in den Hintern gekniffen sind - also darüber hinwegsetzen.

Würde ich nicht. Es kostet Dich ja auch nur ein wenig Zeit und Nerven, das im MaStR anzumelden. Deswegen baut man Dir ja noch keinen kostenpflichtigen neuen Zähler ein. 😉

Das Ladegerät ist die einzige Verbindung und lädt im Grunde nur einen "großen Akku für die Bohrmaschine".

Ist aber ein sehr großer Akku. Was ist denn das für eine Bohrmaschine? Zum Bohren nach Erdöl? LoL 😆 LoL Spaß muß sein! 😉

Daniel


   
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(@gruenstromer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 24
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Würde ich nicht. Es kostet Dich ja auch nur ein wenig Zeit und Nerven, das im MaStR anzumelden. Deswegen baut man Dir ja noch keinen kostenpflichtigen neuen Zähler ein. 😉

Was sollte denn da überhaupt für ein Zähler kommen können? Den Zweiwegezähler habe ich durch die PV-Anlagen ja bereits.

Gibt denn das MaStR sowas überhaupt her, was bzw. wie müsste ich das denn dann melden? Ich biete ja keinen liefernden Speicher.

Und geht dann nicht auch eine Meldung an den VNB? bei den PV-Anlagen war es jedenfalls so. Und was kann mir der VNB denn überhaupt? Er bekommt keine zusätzlichen kW ins Netz gepumpt und ziehen täte ich theoretisch max. ca. 400 Watt mit dem Lader wenn die PV nichts liefert.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Und geht dann nicht auch eine Meldung an den VNB? bei den PV-Anlagen war es jedenfalls so.

Keine Ahnung, was sagt denn der Landesdatenschutzbeauftragte dazu? 😮 :eh:
Aber wenn Du den Zweirichtungszähler sowieso schon hast, dann würde ich nicht mehr weiter tätig werden. Bau den Personenschutzstecker ans Kabel, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, und dann ist das gut. Damit hast Du wie von der VDE gefordert eine doppelte Absicherung: NA-Schutz und Personenschutz. Und Dein VNB weiß ja wegen der Mails sowieso schon Bescheid.

Daniel


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7004
 

Damit ist doch alles gesagt.
Wenn du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, hast du keine Insel.

nein, diese diskussion hatten wir hier schon mal

der netzbetreiber hat an pv anlagen die nicht an sein netz angeschlossen SIND (NICHT werden können!)nichts mitzureden
und ein extra akku ladegerät ist keine pv anlage

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Damit ist doch alles gesagt.
Wenn du Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, hast du keine Insel.

Zu beachten ist das es zwei getrennte Anlagen sind.
Ich kann in meinem Hause einen Insel aufbauen wenn ich eine komplett getrennte Elektroinstallation aufsetzt z. B. für die Garage und die nicht mit dem Hausnetz verbinde.

Diese Anlage bezieht keinen Strom aus dem Netz.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Zu beachten ist das es zwei getrennte Anlagen sind.
Ich kann in meinem Hause einen Insel aufbauen wenn ich eine komplett getrennte Elektroinstallation aufsetzt z. B. für die Garage und die nicht mit dem Hausnetz verbinde.

Diese Anlage bezieht keinen Strom aus dem Netz.

Dann ist es aus Sicht des MaStR (BNetzA) trotzdem keine Insel. Nur dann, wenn Du in Deinem Wirkbereich überhaupt kein öffentliches Netz hast, erst dann wird daraus eine Insel.

Daniel


   
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