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Netzbetreiber und Schuko

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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Das finde ich klasse. Vielen Dank für deine Arbeit.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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(@digi-quick)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 89
 

OMG, poste das bloß nicht im PV-Forum, die bekommen da sonst einen Herzinfarkt .... *scnr*
Glückwunsch, geht doch!


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6020
 

Prima, dass du so hartnäckig warst und jetzt auch Erfolg damit gehabt hast. Wenn ich es richtig verstehe, haben es andere Kunden nur auch leichter, weil die das Formular grundsätzlich geändert haben. Toller Erfolg!

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(@stok3r)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 318
 

Was soll ich sagen .. ich wurde heute nach diesem länglichen EMail Austausch äußerst positiv von meinem Netzbetreiber überrascht.

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung verzichten wir darauf, uns im Rahmen unseres vereinfachten Anmeldeverfahrens vom Anlagenbetreiber explizit den Anschluss über eine normenkonforme Energiesteckdose bestätigen zu lassen.

Die vereinfachte Anmeldung durch den Anlagenbetreiber ist allerdings ausschließlich mit unserem Formular möglich.

Dieses habe ich der Mail angehängt.

Freundliche Grüße

Das aktuelle Formular ist auch schon auf der offiziellen Seite online

Zum Nachvollziehen:

alt
Ich bestätige, dass
1) die Energiesteckdose nach DIN VDE V 0628-1 im Vorfeld durch einen Elektroinstallateur nach den anerkannten Regeln der Technik installiert
wurde.
2) die Anlage die maximale Leistung von 600 W (Wechselrichternennleistung) nicht überschreitet und keine weiteren Erzeugungsanlagen über den
selben Zähler betrieben werden.
3) die Anlage den Bedingungen der "TAB Niederspannung der Netze BW" entspricht: Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat
bzw. eine Herstellererklärung zur Konformität nach DIN VDE AR-N 4105 kann ich auf Nachfrage vorlegen.
4) ich die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur fristgerecht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren
werde - diese Verpflichtung ergibt sich aus dem EEG bzw. der MaStRV.
5) eine Einspeisung aus der Anlage in das Netz nicht vorgesehen ist und ich im Fall einer unbeabsichtigten Rückspeisung auf eine Vergütung nach
EEG ausdrücklich verzichte.

und neu
Ich bestätige, dass
1) der Anschluss für meine steckerfertige Photovoltaikanlage im Vorfeld nach den gesetzlichen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln
der Technik vorbereitet und installiert wurde.
2) die Anlage die maximale Leistung von 600 W (Wechselrichternennleistung) nicht überschreitet und keine weiteren Erzeugungsanlagen über den
selben Zähler betrieben werden.
3) die Anlage den Bedingungen der "TAB Niederspannung der Netze BW" entspricht: Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat
bzw. eine Herstellererklärung zur Konformität nach DIN VDE AR-N 4105 kann ich auf Nachfrage vorlegen.
4) ich die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur fristgerecht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren
werde - diese Verpflichtung ergibt sich aus dem EEG bzw. der MaStRV.
5) eine Einspeisung aus der Anlage in das Netz nicht vorgesehen ist und ich im Fall einer unbeabsichtigten Rückspeisung auf eine Vergütung nach
EEG ausdrücklich verzichte.

Falls jemand künftig einen Referenzfall braucht, einfach bedienen :).

Bei Netze BW war/ist das recht unproblematisch...gibt aber wohl auch viele dies anderst handhaben...


   
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(@itsreallysunny)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 72
 

...gibt aber wohl auch viele dies anderst handhaben...

Ja, so wie meiner, der bei der Anmeldung einer Balkon-PV pauschal bestätigt haben will, dass man keine sonstige Erzeugungsanlage betreiben werde. Der Solartaschenrechner usw. sind dann also schon ein Vertragsverstoß, wenn man das so wörtlich nimmt.


   
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(@oromis)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 11
 

@stok3r Ganz herzlichen Dank für deinen Einsatz! Die Stadtwerke bei uns (Netzbetreiber hier im Ort in BaWü) verwenden ein Anmeldeformular das genau die gleichen viel zu weitreichenden Passagen beinhaltet, wie bei deinem Netzbetreiber zuerst. Das habe ich auf der Homepage bereits gefunden.

 

Jetzt frage ich mich, wie bei der Anmeldung vorgehen?. Ich möchte die Anlage auf jeden Fall melden, da ich dann ruhig schlafen kann. Also Markstammdatenregister und Netzbetreiber. Ein digitaler Zähler mit Rücklaufsperre (kein Zweirichtungszähler) ist bereits bei mir verbaut. 

Ich schwanke zwischen: Eigenes Anmeldeformular anwenden und Antwort ignorieren. Hier findet sich z.B., dass man dann der Anmeldepflicht bereits nachgekommen ist. Oder direkt dein verlinktes Formular von Netze BW an die Stadtwerke senden? Dann kann ich noch das NetzeBW-Logo durchstreichen und die Stadtwerke draufschreiben. Im Prinzip legt man es dann auf Diskussionen an, allerdings zeigt es auch, das Vorgehen eines "großen" Netzbetreibers in BaWü, an dem sich dann evtl. die Stadtwerke orientieren/absegnen könnten.

Insgesamt total absurd, dass ich für eine einfache Balkonsolaranlage deshalb schon 3 Abende recherchiere....

 

Edit (sorry für die vielen Edits): Nur um nochmal klarzustellen: Es handelt sich bei den Formularen der Netze-BW und unserer Stadtwerke um 1:1 dasselbe Formular. Layout, Text, Formularfelder sind genau gleich. Lediglich Logos, E-Mails und der TAB-Formular-Name sind ausgetauscht und eben der ehemalige Passus von Netze BW. Stand meiner Stadtwerke: 09/2022, Stand Netze BW: 10/2022.

 

Besonders amüsant ist jedoch die Ergänzung bei dem Formular der Stadtwerke auf einer zusätzlichen Seite:

Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der
Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene

Endstromkreise eingespeist werden. Diese darf nur von einem Elektroinstallateur eingebaut werden
.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @oromis

Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der
Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene

Endstromkreise eingespeist werden. Diese darf nur von einem Elektroinstallateur eingebaut werden
.

Also das wäre mir zu doof. Überleg mal, wieviel Deiner wertvollen Zeit das kostet. Bestell Dir im Web eine powerCon-Kombination aus Steckdose/Stecker und ggf. einen zweipoligen Spannungsprüfer, bau's selber sorgfältig ein und dann antwortest Du dem VNB, das sei installiert. Die powerCon ist deutlich billiger als die Wieland-RST20! Danach versicherst Du, daß die Steckdose von einem Elektroinstallateur eingebaut wurde. Wenn der VNB pampig wird, fragst Du sie, ob sie schon mal die fünf Buchstaben D, S, G, V und O gehört haben, denn es geht die nichts an, wer bei Dir an der Hausverkabelung etwas herumschraubt. Allerspätestens nach der UV ist das Dein Reich, Dein Home und Dein Castle.

Daniel

 


   
Oromis reacted
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(@oromis)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 11
 

Danke dir! Der Tipp mit den Neutrik-Buchsen ist gut. Kannte ich nur vom Audio-Bereich. Woanders habe ich gelesen, dass auch dieser Stecker die VDE-Norm erfüllt. D.h. abknipsen und verdrahten (lassen vom Fachmann natürlich 😉 Wo kämen wir sonst hin?). Stimmt das? Ich verstehe nicht so recht, warum ein FI am Schuko-Stecker die Norm erfüllen soll, ein NA-Schutz aber nicht. Die Kontakte liegen ja immer noch blank.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @oromis
Ich verstehe nicht so recht, warum ein FI am Schuko-Stecker die Norm erfüllen soll, ein NA-Schutz aber nicht. Die Kontakte liegen ja immer noch blank.
Nee, da vermengst Du etwas. Der FI/RCD ist ein Fehlerstromschutzschalter bzw. genau gesagt "Summenstrommesser". Das Ding macht eigentlich erschreckend wenig: Genau der Strom, der durch einen Außenleiter wegfließt, muß auch durch den Neutralleiter wieder zurückfließen mit einer Toleranz von bis zu 30 mA. Sobald das verletzt ist, löst der FI/RCD aus und trennt alle drei Außenleiter in der UV.

Der NA-Schutz macht eigentlich etwas ganz anderes: Wenn der Elektriker vom VNB irgendwo an der Leitung schafft, dann schaltet er sie vorher spannungsfrei. Wenn jetzt Deine Solaranlage keinen NA-Schutz hätte, dann könnte sie mit dem WR die vom Netz freigeschaltete Hausverkabelung unter Spannung setzen, was für unseren Elektriker ein elektrisierendes Erlebnis werden könnte, wenn...

...ja, wenn er vergäße, das freigeschaltete Hausnetz vorschriftsmäßig zu erden (also Punkt 4). Dazu nochmal zur Erinnerung, weil man es nicht oft genug wiederholen kann:

Mit dem NA-Schutz muß der WR von sich aus in solchen Fällen die Stelle, an der er einspeist, sofort spannungsfrei schalten. Das heißt, auch, wenn Du den Schukostecker vom WR ziehst und über beide Pole mit der Zunge abschlotzt, darfst Du keine geschossen kriegen. (Anstelle der Zunge kann man auch ein DMM oder einen zweipoligen Spannungsprüfer nehmen.) Mit dem FI/RCD hat das nichts zu tun, weil der WR an einer ganz anderen Stelle sitzt und die Summe des Stroms, den er auf dem Außenleiter einspeist und vom Neutralleiter erhält, wieder 0 A ergäbe - und dann löst der FI/RCD nämlich nicht aus. Deswegen ist der NA-Schutz so wichtig.

So schön und anschaulich das Beispiel mit dem Elektriker auch ist, aber für den Personenschutz gelten noch strengere Regeln als beim NA-Schutz. Der NA-Schutz soll eigentlich nur die Technik gegen solche ungewollten Spannungen absichern.

Daniel


   
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(@t-h-h)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 84
 

Jedenfalls erfüllt ein blauer CEE Stecker (sog. Campingstecker) diese Anforderungen, und man ist auch mit Sicherheit phasenrichtig, was beim Schuko ja zweifellos nicht gegeben ist, wenn das eine Rolle spielt.

Gruß Thomas

PV Freak (89,7kWp) derzeit mit 10kWh Huawei Speicher, e-Auto Fahrer (MG5), in Arbeit 14,5kWh DIY Speicherbatterie für Antrieb und Versorgung


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @t-h-h
Jedenfalls erfüllt ein blauer CEE Stecker (sog. Campingstecker) diese Anforderungen
Leider nicht, denn der CEE-Stecker (egal, ob 3- oder 5-polig) hat ja genauso "offene" Kontakte wie ein Schukostecker. Da ist kein Unterschied. Die Verpolungssicherheit und die Zulassung für 16 A Dauerstrich ändern ja nichts am NA-Schutz.

Daniel

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6020
 

Wo steht denn die Anforderung, dass die Kontakte einen Berührungsschutz brauchen? Davon ist mir nichts bekannt.

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @win
Wo steht denn die Anforderung, dass die Kontakte einen Berührungsschutz brauchen? Davon ist mir nichts bekannt.
Na, deswegen machen sie doch die ganze Hetze gegen den Schukostecker, weil befürchtet wird, daß ein netzgeführter WR bei Ziehen des Steckers noch Spannung haben könnte. (Hat er auch, ein paar Millisekunden sogar.)

Ich find's auch albern.

Daniel

 


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Der Schukostecker wird angewendet in einem Bereich der den Netzbetreiber nichts angeht. Hier wird er übergriffig. Von daher ist die Meldung beim Marktdatenstammregister und die formlose Meldung beim Netzbetreiber hinreichend.

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
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Win reacted
AntwortZitat
(@oromis)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 11
 

Sorry, ich wollte keine Diskussion um den Schukostecker und Netzbetreiber loswerden. Wurde hier ja schon hinreichend vom Threadersteller erläutert im Dialog mit Netze-BW. Genau da wären wir wieder beim Ausgangsproblem: Wie umgehen mit Netzbetreibern, die eine VDE-Normeinhaltung mit Installation haben wollen?

Mich nervt es einfach unglaublich an, dass die einzigen realistischen Optionen, die "unsauberen" Möglichkeiten sind, zu denen ich - damit ich möglichst wenig Aufwand habe - unrechtmäßig gedrängt werde.

1) Nicht anmelden

2) Wisch unterschreiben, obwohl die Angaben nicht stimmen, die man unterschreibt (z.B: einfach trotzdem Schuko, merkt eh keiner oder eben Dose selbst installieren. Powercon wurde ja als gute Alternative genannt. Wieland ist ja unverschämt teuer). Natürlich interessiert 2). letztendlich niemanden, der Netzbetreiber will sich einfach nur absichern.

oder eben alternativ: 3) sich auf eine Diskussion einlassen und eigenes Anmeldeformular verwenden bzw. das von Netze-BW (nachdem z.B. meine Stadtwerke einfach das alte Formular von Netze-BW kopiert haben).

Da ich zu 3) tendiere (wie der Threadersteller), wollte ich mal Einschätzungen dazu hören. Danke für die Einschätzungen 😉 3) ist vermutlich einfach eine doofe Idee.

 


   
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