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@Voltmeter wo ist es mir wiederlegt worden? Was ist dann die gesetzliche Grundlage für eine Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister. Irgendeine Grundlage wird es ja geben.
Markstammdatenregisterverordnung
Der mittelbare oder unmittelbare Anschluss an das öffentliche Netz, verstanden im eigentlich technischen Sinn.
Gleichzeitig ist das die Voraussetzung und der Anlass für eine Anmeldung beim Netzbetreiber, sowie der Vergabe der Anlagennummer durch diesen.
@Solarheini Aha........und was berechtigt die Bundesnetzargentur einfach eine Verordnung zu erlassen? Weil Herr Müller von der Netzargentur das so möchte? Jetzt kommen wir langsam weiter.
Steht denn in der von dir benannten Verordnung was vom "im technischen Sinne"? Ich kann da leider nur etwas von erheblichen technischen Aufwand lesen
...Aber kleiner Tip schon in der Begriffserklärung steht irgendwo was von Endkunden oder ähnliches, aber das einige Zeit her das ich das nachgeschaut hab.
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Muss ich Dich enttäuschen, kein "Kunde" oder "Endkunde" dafür "Haushaltskunden", der aber keine Pflichten auferlegt bekommt sondern als Empfänger von Energie erwähnt wird.
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
@Solarheini Aha........und was berechtigt die Bundesnetzargentur einfach eine Verordnung zu erlassen? Weil Herr Müller von der Netzargentur das so möchte? Jetzt kommen wir langsam weiter.
Steht denn in der von dir benannten Verordnung was vom "im technischen Sinne"? Ich kann da leider nur etwas von erheblichen technischen Aufwand lesen
In der Verordnung steht nur der Anschluss an das öffentliche Netz..
"Der technische Sinn" von mittelbar und unmittelbar ist eben nicht das Märchen von der Almhütte.
Auch nicht aus der Sicht der Netzbetreiber und des VDE/FNN.
Das Beiwerk der Schiedsstelle müsste eigentlich aus strittigen Vorgängen stammen.
Jetzt bleibt es jedem (wieder) überlassen und die Schiedsstelle anzurufen?
Da ist eben die Frage: "Wes Geistes Kind sind die?"
Damit willst du mir jetzt erklären, das das Energiewirtschaftsgesetz überhaupt nicht für uns als Energiekunden zuständig ist. Das alle Bestimmungen darin nur für Energieerzeuger zuständig ist. Das alles was über die Bundesnetzargentur dort steht für Otto-Normal-Verbraucher gar nicht gilt. Man da haben die ja echt einen Bock geschossen
Moderation: Ich spüre leichte Tendenzen, dass ihr wieder in ein konstruktiveres Ringen um Argumente umgeschwenkt seid. Sehr gut, das Thema ist es wert.
Bitte keine persönlichen Angriffe, bleibt auch bei unterschiedlicher Meinung wertschätzend dem anderen gegenüber. Wer das nicht leisten kann, schreibe besser nichts.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
@sarowe
Wenn Du an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der BNA oder des BMWK hast und Dich in deinen Rechten verletzt fühlst:
Werde Teil der Rechtsentwicklung, beschreite den Rechtsweg, er ist lang, mühselig und teuer. Vielleicht schaffst Du es ja bis nach Karlsruhe mit Deiner Auffassung der Rechtslage.
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
@Solarheini Aha........und was berechtigt die Bundesnetzargentur einfach eine Verordnung zu erlassen? Weil Herr Müller von der Netzargentur das so möchte? Jetzt kommen wir langsam weiter.
Steht denn in der von dir benannten Verordnung was vom "im technischen Sinne"? Ich kann da leider nur etwas von erheblichen technischen Aufwand lesen
In der Verordnung steht nur der Anschluss an das öffentliche Netz..
"Der technische Sinn" von mittelbar und unmittelbar ist eben nicht das Märchen von der Almhütte.
Auch nicht aus der Sicht der Netzbetreiber und des VDE/FNN.Das Beiwerk der Schiedsstelle müsste eigentlich aus strittigen Vorgängen stammen.
Jetzt bleibt es jedem (wieder) überlassen und die Schiedsstelle anzurufen?Da ist eben die Frage: "Wes Geistes Kind sind die?"
Wenn ich eine reguläre PV anmelde, gelte ich dann als Unternehmen? Also weil ich ja dann auch eine Einspeisevergütung bekomme? Und die auch versteuern muss?
@thomas0815
Kann ich dir nicht Rede und Antwort stehen. Ich habe gar keine Einspeisevergütung.
Wenn du eine reguläre PV hast, musst du diese anmelden weil sie mit dem öffentlichen Netz verbunden ist.
In deinem Zählerkasten mittelbar. Auf deinem Acker unmittelbar.
Die Clearingstelle also Schiedsstelle ist dazu schon angerufen worden........
Habe ich weiter oben reingeteilt
@Thorstenköhler Letztverbraucher
Die Clearingstelle also Schiedsstelle ist dazu schon angerufen worden........
Habe ich weiter oben reingeteilt
Ich kann nicht beurteilen wer dort vorstellig wurde um diese Schiedssprüche zu erlangen.
Das klingt für mich eher wie vorbeugendes „BUH!“
Angenommen jemand kennt nur die Marktstammdatenregisterverordnung und folgert:
Weder mittelbar noch unmittelbar, weiter soll und kann das auch nicht.
Später interessiert sich auch noch der VNB und sieht das auch so.
Mit wem sollte er streiten?
Es gab hier neulich ein Papier des VDE, das eine Insel auch als Insel zu betrachten ist, wenn ab und an aus dem Netz der Akku geladen wird.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
wo ist es mir wiederlegt worden?
Oh man mach dich doch nicht lächerlich
Hier im Thread, schon mehrfach.
Ich sehe du kannst die einfache Frage nicht beantworten.
Wo meldet man eine netzgetrennte pv Anlage an? Als voll oder teileinspeisung?
Lächerlich machst du dich hier vor allen mit deinen Märchen.
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.
Die Clearingstelle also Schiedsstelle
Geht uns Insel betreibern am Allerwertesten vorbei.
Selbst mit notstrom Umschalter.
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.