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Netzbetreiber erlaubt Modulleistung des BKW nicht

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(@gismo2003)
Newbie
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich habe im Februar diesen Jahres mein steckerfertiges Balkonkraftwerk mit 600VA Wechselrichter, 4 Modulen mit 1700Wp und Speicher im MaSTR und bei Netzbetreiber angemeldet. Mein Netzbetreiber, die Mittelhessennetz GMBH, hat sein OK gegeben und wollte sich nochmal zwecks Zählerwechsel melden. Mir ist dann aufgefallen, das der Ertrag des BKW, bei bewölktem Himmel, ausbaufähig ist. Also habe ich im März die Modulleistung verdoppelt, Platz dafür war noch auf dem Carport. Ich habe die 1700Wp-Anlage im MaSTR  auf stillgelegt gesetzt und die 3400Wp-Anlage registriert. Weiterhin habe ich meinen Netzbetreiber über die Erweiterung informiert. Auf die Frage ob ich neu anmelden muss oder ob die Meldung reicht bekam ich als Antwort, 3400Wp seinen nicht zulässig. Ich habe dann nochmal erklärt, dass lediglich die Modulleistung sich erhöht hat und der Wechselrichter immer noch mit 600VA einspeist. Der Netzbetreiber bleibt dabei, dass es unzulässig ist.

Wie kann ich gegenüber des Netzbetreiber Argumentieren? Wo steht geschrieben was erlaubt ist? Oder kann jeder Netzbetreiber es machen wie er denkt?

Danke im Voraus für eure Unterstützung

Marc


   
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Surolac
(@surolac)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 226
 

Was hast du daraus gelernt?

Mach wie alle andern auch 1700wp angemeldet und 3400wp real.

Und dann kaufst du noch einen akku um deine WP zeitlich besser zu verteilen. 

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6080
 

Derzeit gibts da noch rechtliche Unsicherheit, aber es sieht danach aus, dass das Limit bei 2400 2000 Wp gesetzt werden wird. Etwas anderes kannst du jetzt schon nicht mehr im Marktstammregister eintragen.

Wenn du auf 2400 2000 Wp reduzierst, dürfte die Anmeldung problemlos durchgehen.

Wenn es gut läuft, wissen wir in den nächsten Wochen, was der Gesetzgeber nun für Limits setzt (Solarpaket 1).

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen 2 mal von Win

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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 649
 

Als reines BKW kann man im Marktstammregister zwar bereitsk 800VA eingeben, aber Modulleistung geht nicht höher als 2000Wp.

Es ist gerade blöd in der Umstellung. Früher gab es offiziell keine Beschränkung der Modulleistung. Nun soll sie jedoch kommen.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 113
 

Veröffentlicht von: @win
Derzeit gibts da noch rechtliche Unsicherheit, aber es sieht danach aus, dass das Limit bei 2400 Wp gesetzt werden wird. Etwas anderes kannst du jetzt schon nicht mehr im Marktstammregister eintragen.
Wo kommt denn dieser Wert auf einmal her? Bei meinem letzten Versuch konnte ich nur 2000 Wp maximal eingeben.

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @derdickebaer

Veröffentlicht von: @win
Derzeit gibts da noch rechtliche Unsicherheit, aber es sieht danach aus, dass das Limit bei 2400 Wp gesetzt werden wird. Etwas anderes kannst du jetzt schon nicht mehr im Marktstammregister eintragen.
Wo kommt denn dieser Wert auf einmal her? Bei meinem letzten Versuch konnte ich nur 2000 Wp maximal eingeben.

Das ist ein Vorgriff auf das noch nicht beschlossene Solarpaket I.
Im nächsten Schritt diskutiert man die "maßgeblichen Regelungen für den Netzanschluss".
Z.B. 600VA/720Wp oder 800VA/960Wp.

 


   
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(@broccoli)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 94
 

Veröffentlicht von: @derdickebaer

Veröffentlicht von: @win
Derzeit gibts da noch rechtliche Unsicherheit, aber es sieht danach aus, dass das Limit bei 2400 Wp gesetzt werden wird. Etwas anderes kannst du jetzt schon nicht mehr im Marktstammregister eintragen.
Wo kommt denn dieser Wert auf einmal her? Bei meinem letzten Versuch konnte ich nur 2000 Wp maximal eingeben.

 

So ist es auch. Markstammdatenregister 800 Watt WR und max 2000 Watt Modulleistung anmeldefähig. 

 


   
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(@blindwiderstand)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 108

   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 113
 

Veröffentlicht von: @solarheini
Das ist ein Vorgriff auf das noch nicht beschlossene Solarpaket I.
Mir wäre neu, dass darin die Grenze von 2000 (nach dem mir bekannten Entwurf) auf 2400 angehoben wurde. Gibt es dafür eine belastbare Quelle?

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @derdickebaer

Veröffentlicht von: @solarheini
Das ist ein Vorgriff auf das noch nicht beschlossene Solarpaket I.
Mir wäre neu, dass darin die Grenze von 2000 (nach dem mir bekannten Entwurf) auf 2400 angehoben wurde. Gibt es dafür eine belastbare Quelle?

Die 2400 sind von @Win, vermutlich ein Tippfehler.
Ich habe die bekannten 2000 "gelesen" und die Frage nach "woher überhaupt" vermutet.
Sorry. 

 


   
Win reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6080
 

Die 2400 Watt war ein Speicherfehler in meinem Kopf. War ein Bit gekippt. Habs korrigiert. 😊 

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(@janvi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 62
 

Woher die Modulleistung in den Amtsstuben überhaupt kommt ist mir völlig rätselhaft. 2kWp auf dem Norddach sind schliesslich was ganz anderes als 2kWp mit Südausrichtung. Da fragt niemand danach und man könnte die Grenzen genauso gut auch individuell nach der Schuhgröße des eingetragenen Installateuers festlegen.


   
JensDecker and Win reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Veröffentlicht von: @janvi

Woher die Modulleistung in den Amtsstuben überhaupt kommt ist mir völlig rätselhaft. 2kWp auf dem Norddach sind schliesslich was ganz anderes als 2kWp mit Südausrichtung. Da fragt niemand danach und man könnte die Grenzen genauso gut auch individuell nach der Schuhgröße des eingetragenen Installateuers festlegen.

IN Amtsstuben leisten die Module wenig, das ist dort aber nicht unüblich 😆 

 


   
tageloehner reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6080
 

Veröffentlicht von: @janvi

Woher die Modulleistung in den Amtsstuben überhaupt kommt ist mir völlig rätselhaft.

Es gab da eine Argumentation, die Andreas mal in einem Video erklärt hat, so in Richtung dass der WR bei 2000 Watt Modulleistung schon sehr lange mit 800W einspeisen könnte, was die Leitungen stark erhitzt. Aber diese Argumentation bezog sich immer darauf, dass im konkreten Einbaufall auch diese Peakleistung erreicht werden kann. Wenn ich also 2000 Wp installiere, die im besten Fall gerade mal 1000 Wp ergeben, ist diese Argumentation nicht mehr haltbar.

Eigentlich müsste man also sagen: Maximal 2000 Watt DC-Leistung im Worstcase in der konkreten Einbausituation. Aber das wiederum wäre eine Grenze, die man überhaupt nicht gesetzlich handhaben kann. Wer soll das denn wie vermessen? Also vereinfacht man das einfach und sagt grundsätzlich 2000 Wp Modulleistung.

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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

@win 
Ging es nicht darum, dass das EEG alle PV-Anlagen in Wp misst und regelt.
Das Steckersolargerät musste nun auch eine Bagatelle-EEG-Anlage sein,
da man VA und Wp weder zählen noch addieren konnte und wollte.

Wegen der Dauer der "Last" sind nun eher 960Wp im Gespräch.
Der Dauerbrenner "Akku" ist gleich mit vom Tisch?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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Netzbetreiber erlau...
 
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