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Netzbetreiber erlaubt Modulleistung des BKW nicht

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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6101
 

Kann auch sein, dass Andreas die 960W Grenze erläutert hatte und nicht die 2000W. Zumindest ging es irgendwie darum, die Leitungen nicht zu überlasten.

Wie auch immer, bin gespannt, was schlussendlich bei rauskommt. In ein paar Wochen werden wir es wohl wissen.

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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

Eine maximal mögliche und legale Eingabe bei der Anmeldung möglicherweise ...
Auf den VDE und die VNBs würde ich für "noch in diesem Jahr" nicht wetten.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6952

   
U-F-O reacted
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Ich konnte das über mehrere Steckersolaranlagen lösen.

Anstatt eine mit der vollen Modul- und Wechselrichterleistung anzulegen einfach mehrere anlegen und die Leistungen entsprechend anpassen.

Also z.B. zwei Anlagen mit je 400W WR und 1700Wp Modulleistung. 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@gismo2003)
Newbie
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Danke für die Antworten. Aber zur Erinnerung: Ich habe das BKW im März im MaSTR angemeldet und dem Netzbetreiber gemeldet. Im März galt die 2000Wp/Grenze für die Module noch nicht. Oder liege ich hier falsch.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6101
 

Veröffentlicht von: @gismo2003

Im März galt die 2000Wp/Grenze für die Module noch nicht.

Richtig, die gilt auch heute noch nicht, aber die Eingabemaske beim Marktstammregister lässt nichts anderes mehr zu. Im Moment ist das etwas Chaos, die neuen rechtlichen Vorgaben sind noch nicht verabschiedet, aber einige Akteure passen ihre Abläufe schon darauf an. Wird schwer werden, da noch was anderes durchzubekommen, auch wenn es rechtlich vermutlich möglich wäre.

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1267
 

Ich würde denen freundlich zurückschreiben, darauf hinweisen, daß du deren Meinung zu Kenntnis genommen hast, die Mangels rechtsgültiger Begründung aber nicht teilst. Ansonsten hättest du deiner Pflicht der Anmeldung der Anlage vollumfänglich genüge getan. Damit ist der Vorgang für dich beendet.

 

Oliver


   
Hoschy reacted
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1283
 

Veröffentlicht von: @gismo2003

Auf die Frage ob ich neu anmelden muss oder ob die Meldung reicht

Wer viel Fragt, kriegt viel Antwort...

Veröffentlicht von: @gismo2003

bekam ich als Antwort, 3400Wp seinen nicht zulässig.

Braucht dich nicht zu jucken.

Der NB hat dir nix zu erlauben oder zu verbieten.

Er darf deine Meldung zur Kenntnis nehmen. Fertig.

Du hast alle gesetzlichen Forderungen erfüllt.

Ich würde mich nicht auf weitere Diskussionen mit dem NB einlassen.

 

 


   
Surolac and Thomas0815 reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @gismo2003

Auf die Frage ob ich neu anmelden muss oder ob die Meldung reicht

Wer viel Fragt, kriegt viel Antwort...

Veröffentlicht von: @gismo2003

bekam ich als Antwort, 3400Wp seinen nicht zulässig.

Braucht dich nicht zu jucken.

Der NB hat dir nix zu erlauben oder zu verbieten.

Er darf deine Meldung zur Kenntnis nehmen. Fertig.

Du hast alle gesetzlichen Forderungen erfüllt.

Ich würde mich nicht auf weitere Diskussionen mit dem NB einlassen. 

Ich denke das wird sich zeigen.

 

Ein Können ist kein Dürfen.
Schon vor dem Photokopierer und dem TeleFAXgerät konnte man zwei Anträge oder Formulare mit Kohlepapier in einem Durchgang ausfüllen.
Die ersten Neuanmelder nach neuer Art bekamen sogar zeitnahe Hausbesuche des VNB angeboten.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1283
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Ich denke das wird sich zeigen.

Was soll dazu ein Entwurf, der nicht gültig ist und von dem auch fraglich ist ob er gültig wird, beitragen?

Er hat alle zum jetzigen Zeitpunkt gültigen Gesetze erfüllt. Wenn die Gesetze sich ändern darf der NB evtl mit im das Streiten anfangen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt wäre das nichts als vorauseilender Gehorsam.

 


   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 119
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Die ersten Neuanmelder nach neuer Art bekamen sogar zeitnahe Hausbesuche des VNB angeboten.

Auch wenn es jetzt gerade ein wenig in's OT abdriftet: gibt es tatsächlich Berichte darüber, dass jemand nach Umstellung des Registers sein BKW angemeldet hat und danach sich der VNB bei ihm gemeldet hat? Ich hatte bisher noch nichts darüber gehört oder gelesen (was nichts bedeuten muss).

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

@jay 
Hier z.B. gab es nach deren maßgeblicher Regelung nie mehr als 600Wp plus etwas (bauartbedingt oder Kulanz).
Eingeben hätte man viel können. Wie es dort im März war weiß ich nicht, es wird aber heute noch genauso sein.
Im Zweifel kann man es aber nicht mehr eingeben.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

Veröffentlicht von: @derdickebaer

Veröffentlicht von: @solarheini

Die ersten Neuanmelder nach neuer Art bekamen sogar zeitnahe Hausbesuche des VNB angeboten.

Auch wenn es jetzt gerade ein wenig in's OT abdriftet: gibt es tatsächlich Berichte darüber, dass jemand nach Umstellung des Registers sein BKW angemeldet hat und danach sich der VNB bei ihm gemeldet hat? Ich hatte bisher noch nichts darüber gehört oder gelesen (was nichts bedeuten muss).

https://www.akkudoktor.net/forum/rechtliches/wie-ist-der-stand-beim-solarpaket-in-der-bundesregierung/paged/12/#post-198970

Weit unten von @mottes der "DerDickeBaer" liest und schreibt in dem thread aber auch?

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1283
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Hier z.B. gab es nach deren maßgeblicher Regelung nie mehr als 600Wp plus etwas (bauartbedingt oder Kulanz).

So unterschiedlich kann es sein.

Der NB kann und konnte zwar seine eigenen Formulare machen. Man war aber nicht verpflichtet, diese zu verwenden.

Hier habe ich damals im Formular bei "Panelleistung" "Variabel zwischen 800 und 3000Wp" eingetragen, sowie bei der WR leistung 600VA.

Genau das entspricht den Tatsachen und wurde auch so akzeptiert.

Gesetzlich gab (und gibt es auch jetzt) keine Beschränkung der Panelleistung, sondern ausschließlich eine der möglichen Einspeiseleistung der WR.

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

@jay 
Wen es trifft, der merkt es an diesen penetranten Emails mit der Aufforderung die Daten zu korrigieren und ggf. erst dann die Meldung im MaStaDR zu machen oder zu erneuern.
Ich lese das Gesetz auch so, dass weiterhin die Anschlussbedingungen und Anwendungsregeln maßgeblich sein werden.


   
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