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Wie ist der Stand beim Solarpaket in der Bundesregierung?

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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 154
 

Hallo lieber Uwe,
hättest du vor dem Posting die vorherigen Seiten mal gelesen, wüsstest du, dass wir bereits seit drei Tagen auf diesem Wissensstand sind. Und nein, die Eingabemöglichkeiten im Register entsprechen eben nicht den derzeit noch geltenden Regeln, da das Gesetz nach wie vor nicht verabschiedet ist. Streng genommen hast du also kein derzeit gültiges Balkonkraftwerk angemeldet, sondern eigentlich eine "echte" Stromerzeugungsanlage. Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass dies keine ernstzunehmenden Konsequenzen haben wird, da davon auszugehen ist, dass die Gesetzesänderung in der vorliegenden Fassung zumindest in Bezug auf Balkonkraftwerke bzw. Steckersolargeräte so durchgehen wird. Die Frage ist nur, wann.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

@uwe61 
Hallo, das ist nicht so ganz neu? Seit 11 Seiten hier ...

Wenn du der erste wärst, dem der VNB auch das Vorhängeschloss geöffnet hat, ja dann ...
Die Prüfung ist nicht vorher und auch das wollten manche VNBs schon immer andersherum.

Grüße

SolarHeini


   
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(@uwe61)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 4
 

@derdickebaer Jetzt muss ich auch noch die Gefühle wechseln von Freude über die aufgefundene Regelung in den Zweifel, was der Netzbetreiber jetzt tun wird. Bis eben war ich der Meinung, dass die Registrierung reicht und nur der Zähler zu erneuern ist.
Hat da jemand konkrete Erfahrung? Eine technische Abnahme oder gar Untersagung oder so sollte ja gerade nicht erforderlich sein.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat von Uwe61

   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 154
 

Eigentlich wollte ich mich bis zur tatsächlichen Gesetzesänderung nicht mehr darum kümmern, aber für den einen oder anderen trauernden User, der nur noch einen einzigen Wechselrichter eintragen darf, habe ich nochmal in's Register geschaut und es stehen gar unfassbare Erläuterungen zur Wechselrichterleistung darin:

 


   
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 130
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@DerDickeBaer Es ist aber noch schlimmer, wenn man sich den Satz davon ansieht! Wenn man einen 1600W WR hat und den auf 800W drosselt, dann muss man zur Anmeldung die 1600W angeben. Das klappt dann nicht. - Also keine gedrosselten WR, oder wie darf man das lesen?

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @abrissfunke

@DerDickeBaer Es ist aber noch schlimmer, wenn man sich den Satz davon ansieht! Wenn man einen 1600W WR hat und den auf 800W drosselt, dann muss man zur Anmeldung die 1600W angeben. Das klappt dann nicht. - Also keine gedrosselten WR, oder wie darf man das lesen?

-- attachment is not available --

Der alte Lapsus mit der Einspeiseleistung wird im Gesetz(-entwurf) durch Wechselrichterleistung korrigiert.

 


   
Abrissfunke reacted
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(@uwe61)
Newbie
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@abrissfunke    Tut mir leid - ich suche nicht Interpretationen, sondern verständliche Regeln. Die 70% waren/sind eine Limitierung der Anlagenleistung großer Anlagen--> zB der 10 KWp, wie im Text steht. Die Regeln für Steckersolar haben das bisher gerade nirgendwo gehabt. Insofern ist die Leistung der Wechselrichter immer 1:1 anzugeben. Es gibt tolle funktionierende Wechselrichter auch mit 3kW oder so zu kaufen. Natürlich können die Platten oder Strings mehrerer Wechselrichter zusammengefasst und eingespeist werden. Das hat dann aber mit Steckersolar im Sinne der VDE und Gesetzgeber und Versicherungen eben nichts mehr gemein.

guerilla-pv mit ferrariszähler ohne Anmeldung kann ich auch. Aber das ist ja hier nicht das Ursprungsthema

 

  


   
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 154
 

Ach Leute, hört doch mit der Wortklauberei auf. Der obere Absatz mit der Leistungsreduzierung bezieht sich nicht auf "dauerhaft" gedrosselte Mikrowechselrichter (deren Einsatz eh schon immer umstritten war, weil sie sich z. B. bei allen Hoymiles WR ohne Probleme jederzeit wieder rückgängig machen lässt), sondern auf die 70 % Regelung nach EEG, am besten einfach mal diesbezüglich informieren und nicht gleich in Panik geraten.

Das ganze ist - wie von vielen schon bemerkt - noch unausgegoren. Glaubt man dem von mir gelb markierten Passus, dann ist es auch weiterhin möglich, mehr als einen WR in einem Balkonkraftwerk zu betreiben. Ob er noch ein Atavismus aus dem alten Recht ist oder eine Klarstellung, dass sich diesbezüglich nichts ändert, wird sich zeigen. Ich bleibe optimistisch, dass es letzteres ist, obwohl es mich nicht trifft (ich habe einen WR mit 600 VA und vier Module mit 1.620 Wp), sowie auch den weitaus überwiegenden Teil der Balkonkraftwerksbetreiber nicht.


   
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
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Themenstarter  

@DerDickeBaer Dann verwirre mich nicht 😉 🤣 

Also 800W WR + 2000W Modulleistung. Fertig ist die Laube!

Nur für genau die 0815 BKW wurde es im MaStR etwas einfachen, alle anderen müssen eben den alten Weg nehmen.

Ich hab irgendwie das Gefühl, das wir uns im Kries drehen und es kommen keine neuen Erkenntnisse dazu.

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @abrissfunke

@DerDickeBaer Dann verwirre mich nicht 😉 🤣 

Also 800W WR + 2000W Modulleistung. Fertig ist die Laube!

Nur für genau die 0815 BKW wurde es im MaStR etwas einfachen, alle anderen müssen eben den alten Weg nehmen.

Ich hab irgendwie das Gefühl, das wir uns im Kries drehen und es kommen keine neuen Erkenntnisse dazu.

Genau das kann man eingeben. So what...

Hier gibt es den alten Weg seit unbekannter Zeit nicht mehr. Neugierig habe ich einmal nachgesehen ..
Bei meinem VNB ist nur noch die Anmeldung beim MaStR vorgesehen, er wird/wurde dann ja so oder so informiert.

 


   
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
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Themenstarter  

Also gerade mal bei WestNetz nach gesehen. Da muss noch das BKW mit WR Leistung, Modulanzahl und Gesamtleistung angegeben werden. Vorher natürlich noch ein Konto bei der WestNetz für den Kram anlegen. Wenn es in Zukunft nur noch über das MaStR gehen soll, dann müssen da wohl noch so einige Prozess angepasst werden.

Wer hat den in den letzten Tagen bei der WestNetz ein BKW angemeldet?

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

@abrissfunke 
Am Ende musst/sollst du doch eh in beides eingeben. Was brächte es?

Im MaStDR ist nur eine Eingabemaske. Darin die Maxima aus der Vornorm November 2022.
Die geballte digitale Intelligenz wird seither daran gearbeitet haben. Aktuelles kann da nicht so schnell einfließen.
Und da wird noch reichlich nachgeschenkt werden. Eingeben und anschließen dürfen ist nicht das Gleiche.


   
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(@mottes)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 93
 

Ich habe zu Ostern die Anlage mit 4 Modulen zu 410 WP und HMS 16-T4 noch nach alter Regelung angemeldet, am Karsamstag kurz angetestet,  und alles in der Garage verstaut. Stadtwerke wollten vorbeikommen, aber da die Anlage nicht montiert ist, und ich noch auf die Befestigungsschienen und die entsprechende DTU warte, haben wir vereinbart, dass ich erst mal aufbaue, was wohl Mai werden wird, und sie dann vorbeikommen. Den Speicher werden ich mir erst mal sparen, sondern nur beobachten, was das Teil im Standardbetrieb macht. Und dann mal sehen, wenn das endgültige Gesetz die 980-w-Grenze nicht mehr setzt, kann ich sie ja auch ummelden.


   
Abrissfunke reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

@mottes 

Du hast das beim VNB angemeldet oder die Meldung im MaStDR hat den VNB sooo schnell auf den Plan gerufen?
Der VNB will in einer Ferienwoche mit einem Feiertag selbst vorbeikommen?

Alle schreiben die hätten Wichtiges zu tun? 🤔


   
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(@joergneu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 32
 

Hallo Abrissfunke,

ich habe im Februar meine Anlage mit 4 PV Modulen a` 400 Watt und Hoymiles 1600 Watt bei Westnetz angemeldet. Dann kam sehr schnell der Gedanke auf das ganze noch um 2 weitere Module a´ 405 Watt zu erweitern. Bestellt und installiert.

Beim MaSTR habe ich sofort 6 Module und Wechselrichter angegeben. Da ich die 2 zusätzlichen Module bei Westnetz nicht mehr in meiner Anlage eintragen konnte, habe ich denen eine Mail geschrieben das noch 2 weitere Module dazu gekommen sind .

Heute kam eine Mail von Westnetz das sie die Leistung entsprechend angepaßt hätten und eine weitere Bearbeitung meiner Anlage  über das Portal ab sofort nicht mehr möglich wäre.

Eventuell haben sie das Portal dicht gemacht weil jetzt alles über das MaSTR laufen soll.

Bin echt zufrieden mit Westnetz das alles bisher so problemlos lief.

 

 


   
Abrissfunke reacted
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