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Wie ist der Stand beim Solarpaket in der Bundesregierung?

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 925
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Welches Bundesland im Süden hat gleich noch jahrzehntelang aus dem Länderfinanzausgleich kassiert? War es bis 1986 das Land des Jammer-MP Söder Markus? Rischtisch

So lange jede gemeinde die gewerbesteuer selbst fest lagen kann, sich  die gemeinden gegenseitig unterbieten und die unternehmen den grossen reibach machen, wird es nix werden. Es gibt schon deutsche "steueroasen". So sachen müssten zentral gesteuert werden. Gewebesteuern sind in ganz deutschland gleich, es gibt überall zonen, je nachdem wie viele einwohner dort wohnen ( als beispiel) . Viele sachen müssten zentral fest gelegt werden, nicht jedes bundesland kocht sein eigenes süppchen. Das wird uns alles als demokratie verkauft, ich halte es für schädlich.

Veröffentlicht von: @abrissfunke

Ich sehe alles sehr gemäßigt und freu mich über jede Wh die ich nicht bezahlen muss, aber man darf die Augen ruhig auf machen. Und (Schande über mein Haupt) ich habe doch auch ein BKW und denke über eine Insel für ein Haus nach. Genauso denke ich auch daran, was würde ich machen, wenn ich nicht diese Möglichkeit habe, dann würde der Strompreis für mich auch davon rennen und immer teurer werden. Energieversorgung wird sicher noch ein "spannendes" Thema. 

Mach ne ordentliche autarke insel. Schalte die stromkreise auf öffentliches netz um, wenn es nicht reicht. 

Es gibt ne neue doku bei ard "marktcheck deckt auf - das grosse geschäft mit solaranlagen". Die leute haben probleme. Da haben wir diy cracks es sehr gut. Da ist jeder mieter besser dran, der überhaupt kein eigentum hat, kein Ärger, nix. Weil der vermieter alles an der backe hat. Ein steigender strompreis ist das höchste, was mieter zu befürchten haben ( ok, sie könnten wegen eigenbedarf gekündigt werden) 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
Abrissfunke reacted
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(@bytemaster)
Newbie
Beigetreten: Vor 5 Tagen
Beiträge: 1
 

Moin Zusammen,

sehe ich das richtig, dass das ganze heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und somit rechtskräftig ist?

 

Gruß aus Schwaben,

Peter


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6274
 

Hier mal der Link:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html

Zitat: "(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von
insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die
hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme
zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen
Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung
bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach
Satz 1 können nicht verlangt werden.“

unde

"Steckersolargeräte im Sinn von § 8 Absatz 5a dürfen an der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers
bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten
Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden. Die Richtigkeit der von der
Messeinrichtung ermittelten Messwerte wird zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung längstens bis zur
Ausstattung mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten
Messsystem nach Absatz 2 Satz 1 vermutet, dabei kann diese Vermutung nur durch den Nachweis einer
technischen Störung oder einer Manipulation der Messeinrichtung widerlegt werden.“

 

Und hier noch ein Schmankerl, wer denkt sich solche Sätze aus?

Zitat: "Im Fall von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 Kilowatt, die auf, an oder in
einem Gebäude angebracht sind und bei denen die Einspeisung und die Entnahme über eine eigene
Messeinrichtung erfasst werden, können die Strombezüge aus dem Netz, die in den Solaranlagen oder in
deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht werden, auf
Verlangen sonstigen, über eine andere Entnahmestelle bezogenen Verbrauchsmengen des Betreibers der
Solaranlage in diesem Gebäude zugerechnet werden, wenn über die Entnahmestelle der Solaranlage kein
weiterer Strom entnommen und der gesamte in der Solaranlage erzeugte Strom mit Ausnahme des Stroms,
der in der Solaranlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn
verbraucht wird, in das Netz eingespeist wird.“

Ähm, worum gehts da? Verstehe nur Bahnhof. Barrierefreie Sprache ist das nicht. 🤣 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Tagen 4 mal von Win

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 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 416
 

Veröffentlicht von: @win

Ähm, worum gehts da? Verstehe nur Bahnhof. Barrierefreie Sprache ist das nicht. 🤣 

Gesetze sind nicht dazu da, dass Nicht-Juristen diese verstehen. Sie sollen Bestand vor Gericht haben.

Studiere Jura bis zum 2-ten abgeschlossenen Staatsexamen und Du hast eine Chance dies zu verstehen.

Ansonsten denke an das bekannte Klischee: Frage dazu 2 Juristen und Du wirst 3 Meinungen dazu erhalten 😉

 


   
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(@alexx)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 658
 

Kaum zu glauben!

Hätte fast nicht mehr gedacht, dass dieser Tag noch kommen würde...

Veröffentlicht von: @win

Zitat: "(5a) Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von
insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die
hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden [...], können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen
Regelungen angeschlossen werden.

Aber was gilt dann jetzt eigentlich? Darf man seit heute Balkonkraftwerke mit bis 800 W Wechselrichterleistung und bis zu 2 kWp Modulleistung mit Wielandsteckdose betreiben?

Von Schukosteckdose lese ich aktuell jedenfalls nichts, und hinter der "Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen
Regelungen" können sich so ziemlich alle Bosheiten verbergen, die sich der VDE nur ausdenken kann.

 


   
Abrissfunke reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6274
 

Veröffentlicht von: @alexx

Darf man seit heute Balkonkraftwerke mit bis 800 W Wechselrichterleistung und bis zu 2 kWp Modulleistung mit Wielandsteckdose betreiben?

So interpretiere ich das. Und ob Wieland oder Schuko reicht, dazu steht da nichts. Das regelt dieses Gesetz sozusagen nicht.

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Abrissfunke reacted
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(@derdickebaer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 166
 

Ich für mich sehe das auch so, solange die angeschlossenen Geräte die notwendigen Zertifikate haben. Ist aber bei den üblichen Verdächtigen wie Hoymiles und der Deye der Fall. Ich hatte gerade an anderer Stelle hier geschrieben, dass der oben zitierte Passus "unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen" von manchen noch auf die aktuelle VDE AR-N 4105 bezogen wird. Ist aber sicher Ansichtssache. Bin gespannt, wie die Netzbetreiben darauf reagieren: mir sind - leider - noch keine Erfahrungsberichte bekannt.


   
Abrissfunke reacted
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(@abrissfunke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 130
Themenstarter  

Ich hab es ja schon vorher (ca. 4 Wochen) bei der West Netz und im MaStR angemeldet. Es wurde nicht nach Wieland gefragt und keiner hat irgendwas geprüft! 

Ich sehe es so. Wenn man ein paar Module hat und die 2k Watt nicht überschreitet und eine WR der nicht mehr als 800 W einspeist und für den WR die aktuellen Vorgaben (Zertifikate) erfüllt, dann ist doch alles gut. Ob nur Wieland oder Schuko, na ja bei mir ist es ein Schuko Stecker. 

Der Stecker vom BKW wird einmal reingesteckt und bleibt wohl lange da drin. Viel problematischer kann doch sein, das jemand den (Schuko) Stecker vom BKW in eine Mehrfachstechdose aus dem Billigmarkt für 99 Cent (die gerade so dick ist das man nicht direkt ins innere schauen kann) benutzt, oder sich ein Kabel aus einem ebenfalls billigen Verlängerungskabel dann einen Stecker für den WR dran bastelt.
 
Und am Ende muss jeder zu sich selber ehrlich sein und sich eingestehen, wenn ich in einer Wohnung/Haus mit sehr alter Installation wohne, dann vielleicht besser nicht versuchen das Maximum auszureizen. Genauso, wenn ich das nicht weiß.
 
Ich denke jedoch, das die meisten BKW von durchschnitts Bürgern in angemieteten Wohnraum eher am Balkon hängen und da passen selten 4 Module dran, so das es hier meist nur um 2 Module handelt. Wer im Eigentum wohnt wird da eh mehr drauf achten, das die Wohnung/Haus nicht abbrennt.
 
Es wird immer Idioten geben und auch Menschen die einfach das Gehirn nicht einschalten. 👎 Da ist es fast schon egal ob es Regeln gibt.
 
Die meisten werden die Module jedoch nach IKEA Art zusammenstecken und dann der Stecker vom WR in die Dose stecken. Da ist die Befestigung der Module noch viel unsicherer als alles andere. 😱
 
Vielleicht ist der Einbau einer Shelly(oder anderer Produkte) ein viel größeres Risiko als das BKW (meistens nicht in Süd Ausrichtung und ohne irgendeine Art Teilbeschattung und deshalb eh nie voll power geben können) mit 600-1400 Watt und einem WR bis 800 Watt.
 
Soll heißen, das größere Risiko geht von den Unterputz-Monteuren aus und nicht von den "Steck und Klick" Menschen. Wer also gut bzw. nicht den letzten billig Schrott kauft, am besten bei einem inländischen Wiederverkäufer, wird auch Freude an den Produkten haben und hat sehr wahrscheinlich auch sichere Komponenten.
 
Wenn man sich über irgendwelche Plattformen das billigste Gerät (aus dem Ausland) kauf, darf man sich auch nicht wundern wenn es Probleme gibt. (OK, Ausnahmen bestätigen die Regel) Billig Billig bzw. Geiz ist .... oder auch geschossen bei ... - da kann ich nur sagen selber Schuld, nur leider gefährden diese Menschen ggf. auch andere.

Mit dem Gesetz kann ich gut leben. Mit dem VDE, das wir sich noch zeigen (wie groß die Staun&Wunder bzw. Verärgerung wird).

Also "vernünftig" kaufen, "sorgsam" montieren, anschließen "mit einem ordentliche Kabel" und dann anmelden. BTW: Im MaStR kann man erst nach Inbetriebnahme anmelden. Jedenfalls muss man das so bestätigen. Ach ja, nach Wieland hat da auch keiner gefragt.

 Ich befürchte eher 25 Kilo Todschläger, die auf den Gehweg fallen, als das es abgebrannte Wohnungen geben wird. 😱 

Und... ich bin gespannt, wann die erste "mehrfach" Wieland-Steckdose aus einem Billig-Plastik-Land für 99 Cent angeboten wird und das "Superbrain", das diese benutzt. 🤣 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Tagen 2 mal von Abrissfunke
Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Tagen 5 mal von Abrissfunke

Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣


   
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