In dem Moment wo du Strom beziehst nimmst du Teil an der Elektrifizitätswirtschaft. Auch das ist benannt im Energiewirtschaftsgesetz. Ganz zu Anfang. Begriffserklärung!!!! Jeder als normale juristische Person. Wenn diese Gesetze also ideologisch verblendet sind, dann kommen wir jetzt scheinbar zum Kern eures Anliegen.
jetzt lass ihm doch seinen letzten strohhalm an dem er sich klammert 😉
danke für deine arbeit das ganze rauszusuchen aber ich wette um nen wurstbrot das sarowe jetzt mit nem anderen märchen kommt
es bleibt nicht mehr viel.
nav, tab, mastr, eeg, bna märchen alles widerlegt. mal sehen was als nächstes kommt, wer weiß ich bin jetzt schon gespannt.
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.
@solarheini du kannst anscheinend entweder nicht lesen oder verstehst nicht. Gut dann bei dir anders! Worin ist der Unterschied?
Energieversorgungunternehmen
Teilnehmer an der Energiewirtschaft
Siehst du rein optisch schon das unterschiedlich viele Buchstaben sind?
Die beiden anderen Teile hast du natürlich das was dir nicht past weggelassen oder war es an der Stelle wieder vorbei mit dem Lesen.
Kann sich bitte jeder selber überzeugen, nachlesen Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 Absatz e und f.
@Voltmeter ich bin ausgeschlafen und voller Tatendrang. Ich dachte über Nacht hättest du wenigstens meine Aussage zerfetzt?
Nochmal für alle es ist kein Strohhalm sondern die gesetzliche Grundlage für die Registrierung beim Marktstammdatenregister!!!!!!
na man soll doch den Netzbetreiber wählen der zwar nicht angeschlossen ist aber halt da irgendwo auf dem Grundstück vorhanden ist. Ist doch klar. Wenn keiner vorhanden ist, und ggf. noch eine Almhütte da steht, hast du eine Pseudo-Insel Anlage. Dann musst du wohl oder übel die Hotline anrufen.
@sarowe1972 In 111f (Marktteilnehmer) wird auf eine EU-Verordnung verwiesen:
"7. „Marktteilnehmer“ ist jede Person, einschließlich eines Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetzbetreibers, die/der an einem
oder mehreren Energiegroßhandelsmärkten Transaktionen
abschließt oder einen Handelsauftrag erteilt"
trifft weder auf Bierkühler, Poolpumpe.... zu, oder siehst du das anders?
In 111e gibt es den Begriff "Energiewirtschaft" nicht. Da ist von
"(2) Das Marktstammdatenregister umfasst folgende Daten über die Unternehmen und Anlagen der Elektrizitäts-...:
- 1.
-
in der Elektrizitätswirtschaft"
-
...
- 3.
-
dass Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Lasten insbesondere möglichst umweltverträglich, netzverträglich...".
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
Und wo genau wiedersprichst oder wiederlegst du meine Aussagen genau.
Nochmal....
Die gesetzliche Grundlage für die Registrierungspflicht von energieerzeugenden Anlagen ist das Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 Absatz e und f......
Desweiteren wird die Bundesnetzargentur damit beauftragt ein Register einzuführen und ist berechtigt über Verordnungen dieses zu regeln. Die Bundesnetzargentur hat 2 Ausnahmen zur Registrierungspflicht geschaffen Insel und mobil und hat dafür genaue Bedingungen benannt. Muss ich glaube ich nicht wiederholen. Ändert doch nichts an der Aussage das die gesetzliche Grundlage das Energiewirtschaftsgesetz ist? Oder?
Oder willst du mir jetzt erklären, das Du oder ich als Vertragspartner eines VNB kein Teilnehmer an der Elektrifitätzwirtschaft bin? Dann schaue bitte ins Gesetz das wird dort benannt.
@ThorstenKoehler Wir liegen gar nicht weit auseinander. Es geht einzig und allein darum ob ich die Formulierung der Bundesnetzargentur anzweifel oder sie als Blödsinn nicht Rechtsicher oder sonst etwas bezweifelt.
Akzeptiere ich die Formulierung und die Erklärung, dann haben wir selten in D Inseln, allerdings auf Grundstücken die ansonsten Stromtechnisch autark sind.
Bezweifle ich die Rechtssicherheit der Bundesnetzargentur und deren als Ausnahme formulierte "Insel " bleibt das von Bundestag beschlossene Energiewirtschaftsgesetz mit dem Paragraphen 111 Absatz e und f.
Grundlage für die Registrierung bei der Netzargentur ist und bleibt aber das Energiewirtschaftsgesetz und kein EEG oder eine VDE oder oder oder
Zum Akt der Registrierung im Markstammdatenregister gehört auch die Feststellung, dass es in diesem, meinem Fall nicht notwendig und nicht möglich ist. Fertig. Ob jemand Vertragspartner eines Energieversorgers ist beeinflusst den Stauts einer autarken Erzeugungsanlage nicht.
Das machen einmal Leute die mittelbar und unmittelbar im vorauseilenden Gehorsam missdeuten.
Beides bezöge sich auf das Grundstück und die vorhandene Infrastruktur.
Etwas unverständlich was sie dazu bewegt.
Weiter macht das die Clearingstelle(?) der BNetzA indem sie den Text der (eigenen) Verordnung in ähnlicher Weise interpretiert.
Das kann fachliche Unkenntnis oder leicht nachvollziehbarer Lobbyismus sein.
Dann kann jetzt noch der Netzbetreiber in die gleiche Kerbe schlagen. Die Steilvorlage liegt vor.
Wahlweise wird er sich allzu gerne o.g. Argumentation anschließen oder sich bestenfalls für nicht zuständig erklären.
Stromversorger verbietet Hausbesitzer die Solaranlage: Der Grund ist ein Witz (msn.com)
Mit dem richtigen Blickwinkel ist es sonnenklar weshalb die Idee einer dezentralen und autarken Erzeugungsanlage nicht sein soll.
Erst beim mittelbaren Anschluss kann man die Trumpfkarten Zählerkasten, konzessionierter Fachbetrieb, TAB usw. ziehen.
Niemand wird den Leuten aus dem Beitrag eine Insel anraten, nicht einmal vorübergehend bis zur Ertüchtigung des Netzes.
Zu ungewiss die Ansichten des VNB. Zu hoch das Risiko, dass die Leute nicht wieder zum Anschluss der PV an das öffentliche Netz zurückkehren werden. Sie könnten gezwungener Massen lernen, dass ein Eigenverrauch von 100% der selbst erzeugten Energie, mit einer möglicherweise kleineren PV-Anlage, ohne sinnlose Nebenkosten ungleich attraktiver als die Einspeisevergütung ist.
@sarowe1972 Zitiere bitte mal die Passage im Energiewirtschaftsgesetz wo was über Elektrizitätswirtschaft was geschrieben steht.
Doch ich bin als Vertragspartner mit meiner ans Netz des VNB angeschlossenen Kundenanlage, auch ohne PV-Anlage, nur die Hausinstallation, Teilnehmer. Aber nicht mit all den Solartaschenrechnern, Gartenleuchten, Poolpumpen... Die sind nicht an das Netz angeschlossen, können teilweise auch nicht angeschlossen werden und auch nicht vom VNB beeinflusst werden. Umgekehrt beeinflussen sie auch nicht dessen Netz. Dazu dienen sie nicht der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit.
Dann noch aus dem oft angeführten 111e:
"
Das Marktstammdatenregister dient dazu,
1. | die Verfügbarkeit und Qualität der energiewirtschaftlichen Daten zur Unterstützung des Zwecks und der Ziele nach § 1 für die im Energieversorgungssystem handelnden Personen...." |
Mein Bierkühler / ich selber, handele mit der Bierkühlerinsel nicht im Energieversorgungssystem.
Exerziere den Anmeldeprozess einer fiktiven Pool-WP mit PV-Inselanlage doch mal mit einer Anmeldung im MStdR durch. Anschließend gib die Anlagendaten frei und stell den Link, die Anlagennummer hier ein.
Dann sehen wir und Du, ob und wie das geht. Spart uns bestimmt dreissig weitere Seiten im Kreis argumentieren und Carolus bekommt weniger Bluthochdruck.
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
Bierkühler nicht. Allerdings die Geschichte mit der Teichpumpe werde ich demnächst in Angriff nehmen und dokumentieren. Wird allerdings 1-2 Monate noch dauern bis ich soweit bin. Fiktiv bestimmt nicht, wenn dann will ich Sie bei der Netzargentur auch etwas ins schwitzen bringen.
Was die Teilnahme an der Energiewirtschaft betrifft, muss ich genau schauen, evtl heute Abend. Aber kleiner Tip schon in der Begriffserklärung steht irgendwo was von Endkunden oder ähnliches, aber das einige Zeit her das ich das nachgeschaut hab.
Natürlich ist dein Bierkühler kein Teilnehmer an der Energiewirtschaft, allerdings du als juristische Person. Durch deinen Vertrag mit dem VNB.
sondern die gesetzliche Grundlage für die Registrierung beim Marktstammdatenregister!!!!!!
nein ist es nicht das wurde dir schon oft widerlegt.
wenn du nicht lesen kannst oder willst.... dein problem
deine märchen sind an lächerlichkeit kaum noch zu überbieten 🙄
außerdem bist du immer noch eine antwort schuldig wo man eine netzgetrennte pv anmeldet? als was? als voll oder teileinspeisung?
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.
@sarowe1972 Zitiere bitte mal die Passage im Energiewirtschaftsgesetz wo was über Elektrizitätswirtschaft was geschrieben steht.
Doch ich bin als Vertragspartner mit meiner ans Netz des VNB angeschlossenen Kundenanlage, auch ohne PV-Anlage, nur die Hausinstallation, Teilnehmer. Aber nicht mit all den Solartaschenrechnern, Gartenleuchten, Poolpumpen... Die sind nicht an das Netz angeschlossen, können teilweise auch nicht angeschlossen werden und auch nicht vom VNB beeinflusst werden. Umgekehrt beeinflussen sie auch nicht dessen Netz. Dazu dienen sie nicht der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit.
Dann noch aus dem oft angeführten 111e:
"
Das Marktstammdatenregister dient dazu,
1. die Verfügbarkeit und Qualität der energiewirtschaftlichen Daten zur Unterstützung des Zwecks und der Ziele nach § 1 für die im Energieversorgungssystem handelnden Personen...." Mein Bierkühler / ich selber, handele mit der Bierkühlerinsel nicht im Energieversorgungssystem.
Exerziere den Anmeldeprozess einer fiktiven Pool-WP mit PV-Inselanlage doch mal mit einer Anmeldung im MStdR durch. Anschließend gib die Anlagendaten frei und stell den Link, die Anlagennummer hier ein.
Dann sehen wir und Du, ob und wie das geht. Spart uns bestimmt dreissig weitere Seiten im Kreis argumentieren und Carolus bekommt weniger Bluthochdruck.
So langsam bekomm ich Bock auf einen Bierkühlung an meiner geplanten Insel.
allerdings du als juristische Person
Dies zeigt auch, dass deine Rechtskenntnisse nicht sehr groß sind.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/juristische-person-40541
allerdings du als juristische Person
Dies zeigt auch, dass deine Rechtskenntnisse nicht sehr groß sind.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/juristische-person-40541
Einer KI mag die natürliche Person fremd sein.
Möglicherweise sind wir dann aber als natürliche Person fein raus 😎
Könnte auch der Frau seins sein?
Die grüne Tussi ...
Hat keinen Vertrag, keinen Zähler und nur Verbraucher angeschlossen.
Zum Glück! oder eben leider wohnt sie auf demselben FAQ-Grundstück.
@tigger hast völlig Recht, hätte heißen müssen, du als Person oder als juristische Person bist Teilnehmer an der Energiewirtschaft sobald du einen Vertrag bei einem Energieversorger hast.
@Voltmeter wo ist es mir wiederlegt worden? Was ist dann die gesetzliche Grundlage für eine Registrierungspflicht beim Marktstammdatenregister. Irgendeine Grundlage wird es ja geben.
Was dort im Energiewirtschaftsgesetz unter paragraph 111 e und f steht hat man da nur so hingeschrieben?
Oder steht das da womöglich gar nicht? Steht da nichts von der Erstellung eines elektronischen Register für ALLE energieerzeugenden Anlagen. Oh man mach dich doch nicht lächerlich