Ich betreibe meine „Insel“ schon seit über 10 Jahren … jeder kann die Module im Garten sehen die auch ständig erweitert wurden … Die Angestellten des Netzbetreibers waren mehrfach vor Ort um z.b. Zähler zu tauschen und haben dabei auch die immer größer gewordene PV Anlage gesehen.
Was soll ich sagen … Es hat keinen gejuckt bis heute ..
Auf meine Frage ob ich das irgendwo Melden sollte ..sagte einer mal es wäre schon gut wenn ich das dem Netzbetreiber also bei ihm anmelden würde .. wegen der Sicherheit wenn sie an den Leitungen arbeiten .. hab ihm dann erklärt das ich nicht ins Netz einspeisen kann .. damit war die Sache dann für ihn erledigt .. Hab nie wieder was gehört .. und das ist jetzt schon Jahre her!
Nochmal, in der gesetzlichen Grundlage für die Registrierung bei der Bundesnetzargentur ,dem Paragraphen 111 Absatz e und f steht "Ein Register für ALLE Energieerzeugenden Anlagen". Da steht keine Ausnahme,
Was ja so nicht gemeint sein kann, weil dann mein Solartaschenrechner auch drunter fallen würde. Auch ein Wohnmobil, was ein paar Solarmodule auf dem Dach hat. Viele weitere Beispiele wurden da schon genannt.
Das ist also ein Gesetz mit Definitionslücken.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Nun sagen diese Verteilnetzbetreiber (Privatunternehmen mit Gewinnabsicht), dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.
Kannst du jetzt eventuell nachvollziehen, warum viele sagen, diese Privatunternehmen mit ihren Bedingungen können mich mal.....
Na ja, du musst keinen Anschluss haben, dann brauchst du dich an nix halten und hast eine Insel. Ein Antrag umd du bist alle Sorgen (Netzanschluss) los.
auch im winter habe ich 50 prozent strom durch eigene Erzeugung
Noch mal, nicht nur für das bissel Licht... und mit 50% würde mir kein Winter gefallen.... Heizung hast da noch überhaupt nicht berücksichtigt.
@linuxdep >>Noch mal, nicht nur für das bissel Licht... und mit 50% würde mir kein Winter gefallen.... Heizung hast da noch überhaupt nicht berücksichtigt.<<
Naja für meinen Pellet Ofen und ein wenig Licht mit LED würde der PV Ertrag auch im tiefsten Winter ausreichen .. Kochen, Kühlschrank, Klima heizen, Wasch- und Spülmaschine etc. sind dann natürlich Tabu
Aber wenn ich die PV für den Winter von jetzt ca. 7 kWp auf 70 kWp erweitere .. daaaaaannnn
Im mom. sieht es am schlechtesten Wintertag leider so aus
Heizung hast da noch überhaupt nicht berücksichtigt.
gas, öl, holz?
Ein Antrag umd du bist alle Sorgen (Netzanschluss) los.
öhm nö
der hak bleibt im haus du hast weiterhin einen stromanschlus auf dem grundstück
so einfach bekommst du das teil nicht weg und der vnb wird ein teufel tun das auf seine kosten zu entfernen
wo meldet man diese pv dann jetzt an?
übrigens du bist auch alle sorgen los wenn du nichts anmeldest, denn das kann und muss man nicht
Klima heizen, Wasch- und Spülmaschine etc. sind dann natürlich Tabu
so wie bei mir, waschmaschine läuft im winter eh seltener und wenn überschuss da ist.
funktioniert gut
ist doch kein problem ökos wie ich stinken halt a bissl mehr 🤣
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.
@win Eigentlich nur in sarowes Sichtweise.
Dein Taschenrechner, mein Bierkühler und Thomas Poolpumpe dienen nicht der Versorgung der Allgemeinheit und wirken sich nicht auf das Netz aus. Was würde ein VNB denn steuern können i.S. Einspeisung oder falls ein Speicher vorhanden wäre, in Sachen Netzdienlichkeit des Speichers, wenn keine elektrische Verbindung zwischen seinem und "meinem" Netz bestünde? 0,garnix? Rüschtisch!
Das versteht sarowe scheinbar nicht und klebt an den Buchstaben "alle"
Zu mittelbar sagt die BNA in den FAQ:
"...EE-Anlagen, die über eine Kundenanlage (mittelbar) mit dem Netz verbunden sind, sind keine „Inselanlagen“.... Eine echte Inselanlage darf keinen Strom aus dem Netz beziehen können...."
Das ist im Fall eines Umschalters aber gerade nicht mehr gegeben. Die Kundenanlage ist nämlich nicht eine PV-Anlage, sondern die bestehende Hausinstallation, ob mit oder ohne PV. Wenn ich den Froster bei Inselstrommangel per Schalter, wieviel polig auch immer, manuell oder automatisiert, ans Netz des VNB schalte, ist die Insel abgesoffen.
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
@thorstenkoehler >>Das ist im Fall eines Umschalters aber gerade nicht mehr gegeben. Die Kundenanlage ist nämlich nicht eine PV-Anlage, sondern die bestehende Hausinstallation, ob mit oder ohne PV. Wenn ich den Froster bei Inselstrommangel per Schalter, wieviel polig auch immer, manuell oder automatisiert, ans Netz des VNB schalte, ist die Insel abgesoffen.<<
Und selbst wenn du den Umschalter nicht betätigst und mit Netzstrom wie auch immer deine Akkus laden tust … ist es immer noch eine „Insel“
Hast halt dann die Umwandlungs Verluste zu tragen .. da freut sich doch jeder Versorger
Ich bin schon gespannt, wer den letzten Post vor dem Schließen des Threads machen darf.
Der kann sich dann ja ein "gewonnen" ins Notizbuch schreiben...
🙂
Wer weiß wer diese FAQs beantwortet?
Das kann eine KI, ein indisches Call Center, der Mann in der legendären Almhütte oder das Büro des Christkinds sein.
Das hätte Konsequenzen und müsste sich irgendwo in einem Gesetzestext spiegeln?
In der unkommentierten Marktstammdatenregisterverordnung findet sich nichts der gleichen.
@Win nannte es die Meinung eines Amtes. Ämter sollten nicht meinen, nicht in Hilfstexten eines Internetauftritts.
SolarHeini
ist doch alles nur noch lächerlich, wie oft sollen wir noch die märchen von sarowe und co widerlegen?
jedes mal... und auf der nächsten seite das nächste nav tab mastr bna märchen
es wird keine rechtlichen konsequenzen geben weil niemandem ein schaden entsteht wenn die insel pv nicht ins öffentliche netz einspeist.
darum nennt man es ja auch insel und nicht 0 einspeisung.
lernt schaltpläne zu lesen insbesondere vom notstromumschalter welcher anmeldefrei zugelassen und geprüft ist
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
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@Voltmeter Auch wieder falsch deine Aussagen. Du kannst deinen Hausanschluss jederzeit kündigen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ist übrigens nicht vom VNB abhängig,sondern steht so in der NAV. Bei meinem VNB konnte ich wählen zwischen dauerhaft Stilllegen, dann hätte ich noch einen kleinen jährlichen Obolus zahlen müssen oder dauerhaft kündigen. Ich habe gekündigt und der eine Hausanschluss wurde zurück gebaut, bzw an der nächsten Trennstelle gekappt. Das ist zur Zeit bei meinem VNB noch kostenfrei, ändert sich aber wohl. Hintergrund damit endet auch der Haftung- und Unterhltungspflicht des VNB.
Ich hatte im Doppelhaus bisher 2 Anschlüsse, da früher 2 Besitzer waren. Jetzt haben wir einen , für die jetzige Einliegerwohnung gekündigt. Rückbau war vergangene Woche.
Du bist echt Profi auf dem Gebiet
@solarheini Was immer Du damit sagen willst.
Die BNA ist eine Oberbehörde und untersteht dem BMWK. Dieses delegiert Aufgaben an untergeordnete Behörden.
Die BNA genehmigt die Höhe des Briefportos, Netzentgelte.... Das stört hier niemanden, stattdessen werden Märchen vom Christkind skizziert.
Für all diese Aufgaben, dass unterstelle ich mal, hab's nicht selbst recherchiert, hat sie eine Befugnis der zuständigen Stelle, dem BMWK, welches wiederum durch Gesetz, ENWG, EEG... bevollmächtigt wurde Regelungen in eigener Zuständigkeit zu treffen.
Im Straßenverkehr kennt das jeder, der Bußgeldkatalog, Änderungen in der Straßenverkehrsordnung... werden nicht per Gesetz herbeigeführt, sondern das zuständige Ministerium sorgt durch Verordnungen dafür. Dann steht im entsprechenden Gesetz die Passage... das Ministerium für... wird ermächtigt....
Man kann also bereits am Titel erkennen wer Urheber ist: Gesetz -> Gesetzgeber; Verordnung -> Ministerium
Eine Märchenerzählung fabrizieren hier auch andere. Das ein Gegenstand zugelassen oder frei verkäuflich ist, bedeutet nicht, dass ich ihn überall und jederzeit benutzen darf.
Benzin ist frei verkäuflich, trotzdem darf ich keinen 1000L IBC-Container voll mit Benzin in meiner Garage aufbewahren, Schreckschusswaffen kann man ebenfalls einfach so kaufen, das Führen außerhalb des "befriedeten Besitztums" ist dennoch erlaubnispflichtig und selbst mit Erlaubnis gelten für bestimmte Gelegenheit immer noch Mitführverbote. To be continued...
Was jetzt Insel oder Nulleinspeisung? Eine Insel kann nicht einspeisen. Eine Nulleinspeisung wird technisch realisiert. Zwei Paar Schuhe?
Lasst grüne Männchen die Daumen senken
@Win Richtig das Gesetz hat nur eine allgemeine Definition. Deshalb wird die Bundesnetzargentur im Gesetz aufgefordert das auszuarbeiten und über Verordnungen zu regeln. Das hat die Netzargentur getan. Ob der Mitarbeiter fähig war lassen wir mal dahin gestellt. Dabei rausbekommen sind 2 Ausnahmen von der Registrierungspflicht und die sind genau beschrieben.
-mobile Anlagen:
nicht für den Verwendungszweck länger als 6 Monate an einem Ort.
Während des Betriebs mobil
Insel:
- nur unter erheblichen Aufwand mit dem Netz zu verbinden
- dauerhaft Einspeisung und Bezug ausgeschlossen
Ob das gut ist, ob das sauber abgegrenzt ist, wie weit das technisch sinnvoll ist, kann man tagelang drüber streiten. Ändert aber nichts an der Tatsache das es rechtlich so ist.
Hat wiederum nicht mit dem EEG, NAV ,irgendeiner VDE oder sonst etwas zu tun.
@win Nachtrag:
Du schreibst oben selber, das nicht irgendwelche FAQ entscheidet sind sondern nur das Gesetz. Genau auf den Umstand habe ich mich bezogen. Genau in diesem Verantwortlichen Gesetz steht halt ALLE!.
Das kann jeder gerne nachlesen. Das Gesetze in Deutschland bindend sind, darüber möchte ich nicht diskutieren. Wenn ich jetzt behaupte das was die Bundesnetzargentur aus ihren Auftrag gemacht hat, ist Blödsinn, Verordnungen und FAQ sind Blödsinn, dann bleibt das Gesetz und dort steht ALLE. Oder wir akzeptieren was die BNA daraus gemacht hat, dann bleiben die beiden beschriebenen Ausnahmen.
Frage: Welche Anforderungen muss so ein "Inselanlage-Umschalter" in Deutschland erfüllen?