Inselanlage mit Ums...
 
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Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Bei echten Inselanlagen muss jede Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.

Mich würde mal interessieren, wie man diese Aussage so interpretieren kann, dass eine Inselanlage ohne weiteres betreiben darf.

Stromeinspeisung ins Netz ist klar, den hat man mit einem Umschalter nicht. "Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein" - da wird es schon schwieriger. Das ist doch eigentlich eindeutig. Oder wie lässt sich das interpretieren, damit man diese Forderung bei einer Insel ignorieren darf?

Weil nur einzelne stromkreise, ergo verbraucher, auf "Netz" geschaltet werden. Die inselanlage besteht nur aus Panel, wechselrichter und Akku. Auf die insel schaltet man verbraucher, ergo stromkreise.

Ich hab das hier auch schon mehrmals geschrieben, meine stromkreise im haus gehören nicht zum öffentlichen netz. Auch nicht zum inselnetz. Jede verlängerungsleitung, mehrfachsteckdose, staubsauer usw. Gehört nicht zum öffentlichen netz und auch nicht zu der inselanlage. Es ist einfach falsch, wenn man alles elektrische im haus gieskannanartig als öffentliches netz bezeichnet bzw. Dem öffentlichen netz zurechnet.  Es ist doch unbestritten, dass die zuständigkeit des vnb am stromzähler endet. Also ist das auch kein "öffentliches netz". Die beiden netze sind völlig getrennt,  da gibt es kein strom rein und raus. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 144
 

Veröffentlicht von: @win

Stromeinspeisung ins Netz ist klar, den hat man mit einem Umschalter nicht. "Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein" - da wird es schon schwieriger. Das ist doch eigentlich eindeutig. Oder wie lässt sich das interpretieren, damit man diese Forderung bei einer Insel ignorieren darf?

"Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein" - in welchem Gesetz steht das? In den Bedingungen von Privatunternehmen? In den FAQs der Bundesnetzagentur?

Also hier steht folgendes:

Marktstammdatenregisterverordnung

§ 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen

(1) Betreiber müssen ihre Einheiten, ihre EEG- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Einheiten von Solaranlagen, die von demselben Betreiber am selben Standort gleichzeitig in Betrieb genommen werden, sind summarisch als eine Einheit zu registrieren; § 38b Absatz 2 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. Betreiber von Strom- und Gasverbrauchseinheiten und Gaserzeugungseinheiten können Einheiten, die sich in derselben technischen Lokation befinden, zusammengefasst als eine Einheit registrieren.
 
(2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt
 
1.

bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,

   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@Tigger ich habe geschrieben: gesetzliche Grundlage für Anmeldung beim VNB sind die jeweiligen TAB Bedingungen auf Grundlage der NAV. Die Niederanschlussvrrordnug regelt sehr sehr deutlich was der VNB eigentlich fordern darf und was genau nicht. Sollte er irgendwelche Forderungen darüber hinaus stellen,  kann man ihn sehr sehr schön in seine Schranken weisen. Habe ich getan, oben erwähnt. 

@win.  Du kannst halt in Deutschland eigentlich keine Insel betreiben.  Es gibt nach dem deutschen Recht eigentlich keine Inseln.  Es sei denn wirklich die Almhütte mit reinem Sommerbetrieb oder Anlagen mit einer Wahnsinnigen Überkapazität an Erzeugung oder Speicher.  Ob und wie ich oder jemand anderes das findet, ist eine völlig andere Diskussion. Deshalb finde ich auch sämtliche Interpretation einer Insel so schwierig.  Und nochmal das Energiewirtschaftsgesetz kennt noch nicht mal diese Ausnahme.  Das Energiewirtschaftsgesetz sagt die Bundesnetzargentur soll ein Register einführen für ALLE Energieerzeugungsanlagen .  Nicht mehr und nicht weniger. Die Bundesnetzargentur ist beauftragt worden dafür Verordnungen einzuführen und diese Register einzuführen.  Da steht nichts von am Netz angebunden oder zeitweise getrennt oder was auch immer. Da steht nur drin ALLE Energieerzeugungsanlagen.  Erst die Bürokraten der Netzargentur haben dann das Monstrum Insel (mittelbar und unmittelbar 🤮) geschaffen, wie auch das mobile.  Wahrscheinlich hatten sie Angst das zuviel Arbeit auf sie zukommt.  Warum auch immer, völlig egal.  Aber im Gesetz steht ein elektronisches Register für alle energieerzeugenden Anlagen.  Jetzt  kann man noch darüber streiten das diese Anlagen überhaupt keine Energie erzeugen, weil wir alle die etwas Ahnung von Physik haben sagen, Energie wird ja gar nicht erzeugt, nur umgewandelt.  Ich denke aber auch das wird nichts bringen. 

Ich war ja zugegebener weise etwas angefixt von Thomas seiner PV für Teichpumpe und habe heute etwas gelesen, aber ich befürchte selbst die ist Anmeldepflichtig, was aus meiner Sicht auch Blödsinn ist.  Ich habe auch nie behauptet das ich diese Anmeldepflicht glücklich finde aber deshalb kann ich doch nicht behaupten das es nicht so ist.

Ich habe übrigens einen Teich der gut eine Pumpe vertragen könnte und spiele mit dem Gedanken das Beispiel in die Tat umzusetzen.  Und wenn es nur ist um die Jungs und Mädels bei der Netzargentur auflaufen zu lassen.  

Was mich allerdings hier Echt ärgert, hier wird die Fresse aufgerissen soweit es geht,  falsche Behauptungen aufgestellt wie es nicht mehr geht. Aber die wirkliche Konfrontation da seit ihr dann zu feige.


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@tigger wovon sprichst du? Du schreibst über die Anmeldung beim VNB und die Auswirkungen auf das EEG.  Dieses Anmeldepflicht hat nichts mit der Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun.  Nochmal die Anmeldepflicht beim Marktstammdatenregister hat nichts mit dem EEG  oder der NAV zu tun.  Die Anmeldepflicht beim Marktstammdatenregister begründet sich auf das Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 Absatz e und f


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Veröffentlicht von: @tigger

Veröffentlicht von: @win

Stromeinspeisung ins Netz ist klar, den hat man mit einem Umschalter nicht. "Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein" - da wird es schon schwieriger. Das ist doch eigentlich eindeutig. Oder wie lässt sich das interpretieren, damit man diese Forderung bei einer Insel ignorieren darf?

"Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein" - in welchem Gesetz steht das? In den Bedingungen von Privatunternehmen? In den FAQs der Bundesnetzagentur?

Also hier steht folgendes:

Marktstammdatenregisterverordnung

§ 5 Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-Anlagen

(1) Betreiber müssen ihre Einheiten, ihre EEG- und KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Einheiten von Solaranlagen, die von demselben Betreiber am selben Standort gleichzeitig in Betrieb genommen werden, sind summarisch als eine Einheit zu registrieren; § 38b Absatz 2 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. Betreiber von Strom- und Gasverbrauchseinheiten und Gaserzeugungseinheiten können Einheiten, die sich in derselben technischen Lokation befinden, zusammengefasst als eine Einheit registrieren.
(2) Die Pflicht zur Registrierung nach den Absätzen 1, 3 und 4 Satz 1 entfällt

 

 

1.
bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,

Eigentlich muss man sich nur fragen, was die BNetzA bewegt die Kirche aus dem Dorf zu holen.
Der mittelbare Anschluss ist der Anschluss an das Hausnetz mit dem Ziel der Einspeisung in das öffentliche Netz (BKW z.B.) Punkt.

Verteilnetzbetreiber vergeben keine Anlagennummer für nicht einspeisende Erzeugungsanlagen.
Wie kann man die Anlagennummer zur Voraussetzung einer an sich nicht nötigen und nicht möglichen Anmeldung machen?

Es ist eigenartig jeglichen Stand der Technik und jede technische Möglichkeit per Dekret auszuschließen.
Das öffnet der Willkür jedes Tor.

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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Veröffentlicht von: @sarowe1972

gesetzliche Grundlage für Anmeldung beim VNB sind die jeweiligen TAB Bedingungen

schon wieder so ein märchen, in der tab ist keine pv anlage aufgefürt welche netzgetrennt aufgebaut ist sondern nur die netzgekoppelten

du hast absolut keine ahnung was du da überhaupt schreibst.

das zieht sich wie ein roter faden durch all deine beiträge erst kommt eins dann bekommst du ordentlich kontra dann gräbst du wieder irgendwas anderes aus auf das du wieder hart kontra bekommst.

dann fängst du wieder von vorne an mit deinen märchen.

 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Du kannst halt in Deutschland eigentlich keine Insel betreiben.  Es gibt nach dem deutschen Recht eigentlich keine Inseln. 

nach welchem recht? nach dem welches du mehrfach hier verbreitet hast und welches dir mehrfach widerlegt wurde?

was man privat macht geht niemanden was an solange man nichts ans öffentliche netz anschließt

 

ich habe laut deiner meinung keine insel da ich einen hak also stromaschluss im haus habe.

was nun, ich habe nichts angemeldet. was will man mir unterstellen dass ich keinen strom kaufe? dass ich keine zähler habe?

du kannst ja nichtmal sagen wo man eine nicht netzgekoppelte pv analge anmelden soll...

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
alter Hase and Tigger reacted
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 144
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Eigentlich muss man sich nur fragen, was die BNetzA bewegt die Kirche aus dem Dorf zu holen.
Der mittelbare Anschluss ist der Anschluss an das Hausnetz mit dem Ziel der Einspeisung in das öffentliche Netz (BKW z.B.) Punkt.

Verteilnetzbetreiber vergeben keine Anlagennummer für nicht einspeisende Erzeugungsanlagen.
Wie kann man die Anlagennummer zur Voraussetzung einer an sich nicht nötigen und nicht möglichen Anmeldung machen?

Es ist eigenartig jeglichen Stand der Technik und jede technische Möglichkeit per Dekret auszuschließen.
Das öffnet der Willkür jedes Tor.

MMn stecken nur wirtschaftliche Interessen dahinter. Wie viele Lobbyisten gibt es in Berlin? Waren das 10 oder 11. Achnee, im Lobbyregister in Berlin sind 33.200 Personen registriert. Wink  


   
alter Hase reacted
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6116
 

Veröffentlicht von: @tigger

"Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein" - in welchem Gesetz steht das? In den Bedingungen von Privatunternehmen? In den FAQs der Bundesnetzagentur?

Ja, steht in der FAQ der Bundesnetzargentur:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html#FAQ899928

Eine FAQ ist natürlich nur eine Meinung der Bundesnetzargentur, ob diese Meinung überhaupt eine Relevanz für einen Richter hat, ist fraglich. Wichtig ist, was in Gesetzen steht.

 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Weil nur einzelne stromkreise, ergo verbraucher, auf "Netz" geschaltet werden. Die inselanlage besteht nur aus Panel, wechselrichter und Akku. Auf die insel schaltet man verbraucher, ergo stromkreise.

Ok, ich sehe da durchaus Interpretationsspielraum woraus auch die gegensätzlichen Lager hier entstehen. Als die Gesetze und Regelungen geschrieben wurden, hatte diese PV-Insel wohl noch niemand auf dem Schirm und die Möglichkeit war gar nicht vorhanden. Insofern passen da viele Formulierungen auch nicht so richtig, um ganz eindeutig eine Aussage machen zu können, ob nun eine Insel ohne Anmeldung mit Umschalter möglich ist oder nicht.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von Win

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Thomas0815 reacted
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 144
 

Veröffentlicht von: @win

Ja, steht in der FAQ der Bundesnetzargentur:

Meine Frage dazu war eigentlich ironisch gemeint.

FAQs sind keine Gesetze oder Verordnungen.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6957
 

Veröffentlicht von: @win

um ganz eindeutig eine Aussage machen zu können, ob nun eine Insel ohne Anmeldung mit Umschalter möglich ist oder nicht.

dann macht man eben statt nem notstromumschalter ein ladegerät dran welches vom öffentlichen netz im winter den akku lädt, ist eh besser da man es automatisiert starten kann

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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6944
 

An alle.

Nicht in rot!!!!!

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 144
 

Veröffentlicht von: @carolus

Nicht in rot!!!!!

Nicht in rot schreiben? War mir unbekannt. Kann ich denn in anderen Farben schreiben?


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Nochmal,  in der gesetzlichen Grundlage für die Registrierung bei der Bundesnetzargentur ,dem Paragraphen 111 Absatz e und f steht "Ein Register für ALLE Energieerzeugenden Anlagen". Da steht keine Ausnahme,  da steht nichts von netzparallel oder netzverbunden, da steht nichts von Insel, da steht nichts von mobil, da steht keine Unter- oder Obergrenze,  da steht nichts von Schalter, Abschalter, Umschalter, Notstromumschalter nichts .

Da Steht simpel und alleine: Ein Register für ALLE Energieerzeugenden Anlagen!!!!!

Das hat kein Herr Habeck geschrieben,  das ist nicht Neu,  das ist nicht kürzlich entstanden, das war die Vorgängerregierung 2017????

Dabei geht es um keine VDE oder VDE FNN,  da spielen keine TAB eine Rolle,  das hat nichts mit dem EEG zu tun. 

Da steht ganz simpel die Bundesnetzargentur soll ein elektronisches Register für ALLE Energieerzeugenden Anlagen erstellen. 

Alles ganz ganz einfach und alles alter Kaffee 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6116
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

dann macht man eben statt nem notstromumschalter ein ladegerät dran welches vom öffentlichen netz im winter den akku lädt, ist eh besser da man es automatisiert starten kann

Und auch da steht man dann wieder vor der Frage, ob das eindeutig und klar rechtssicher so möglich ist. Auch da bin ich mir sicher, dass es Leute gibt, die es anders interpretieren und sagen, das geht so nicht.

Ich hab da schon Argumente gelesen, dass genau diese Konstellation eine "mittelbare Verbindung" ist. Man hat sozusagen den Akku, der Teil der Insel ist und gleichzeitig Teil des öffentlichen Netzes, weil elektrische Verbindungen bestehen. Da sind wir dann direkt wieder an dem Punkt der unterschiedlichen Interpretierbarkeit, was "mittelbar" heißt.

Wenn man sich fragt, was sinnig ist, sehe ich natürlich überhaupt kein Hindernis, es genau so zu lösen und damit eine saubere Trennung zu haben. Rückwirkungen ins Netz sind in so einer Konstellation extrem unwahrscheinlich.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von Win

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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
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Veröffentlicht von: @sarowe1972

Da Steht simpel und alleine: Ein Register für ALLE Energieerzeugenden Anlagen!!!!!

Energiewirschaftsgesetz § 111e:

(2) Das Marktstammdatenregister umfasst folgende Daten über die Unternehmen und Anlagen der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft:

1.        in der Elektrizitätswirtschaft insbesondere Daten über
a)
Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von elektrischer Energie sowie deren Betreiber,
b)
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen und
c)
Bilanzkreisverantwortliche und
 
da steht ...."Daten über die Unternehmen und Anlagen der Elektrizitäts - und Gaswirtschaft". Das passt doch nur, wenn man wie du behauptet, man gehöre zur Elektrizitätswirtschaft, wenn man einen Stecker in die Steckdose steckt.

   
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Seite 24 / 38
Inselanlage mit Ums...
 
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