Inselanlage mit Ums...
 
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Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Neeee Solar Heini die Anmeldung beim Marktstammdatenregister ist keine komplizierte Geschichte. Die ist in einer halben Stunde für ungeübte erledigt. Marktakteur erstellen,  Anlage mit den entsprechenden Kenndaten eintragen und fertig. 

Problem war? bisher vorher Kontakt zum VNB aufzunehmen und eine Anlagen NR zu bekommen.  Allerdings ist das? oder soll das? auch vereinfacht werden.   

Ne, ne, ne.
Du kannst beim VNB Kontakt nicht selbst eine 4kWp 3kVA Insel mit NICHTEINSPEISUNG anmelden.
Wahlweise will er nichts davon wissen, erklärt das für nicht möglich oder will dir seine befreundeten Elektriker schicken.
Die vergeben keine Anlagennummern für NICHTeinspeisende Anlagen.
Sie prüfen und pflegen auch keine Daten solcher Anlagen.

Ich kann und habe schon beigesteuert:
„Interessiert uns nicht. Wenn das im MaStDR auftaucht, dann muss uns das interessieren 😡
(persönlich hier vor Ort)

Und hier im thread hieß es nun, auch das MaStDR will das nicht wissen.
(Hotline / telefonisch)

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 887
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Die einzigen die hier Leute vom Bau von PV , dem Bau von Nulleinspeisungen, den Bau von Anlagen zur Selbstversorgung abhalten seit ihr Jungs

Echt jetzt ?  Auch ich fahre sehr viel beruflich draussen rum, habe sehr sehr viel kontakt mit leuten, die einschlägig elektrotechnische kenntnisse haben. PV Anlagen sind shr oft gegenstand von (pivaten)  unterhaltungen.  Bei dir muss  sich ein ganz besonderer kreis von personen versammeln. Das ist so überhaupt nicht das, was meine erfahrungen her geben.  Ausser den TÜV Prüfern, mit denen ich ab und an zu tun habe. Da kommt gelegentlich sowas, ähnlich dem, was du und deine gesellen vertreten. Da ist auch oft sehr viel fantasie in der Auslegung von vorschriften  vorhanden.  Da geht es nicht um PV Anlagen, jedoch sind da auch abenteueriche Argumente zu hören. Meist kann das geklärt werden,  nicht so wie hier.  

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
Wibbing and voltmeter reacted
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Um noch mal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen.  Folgendes steht bei der Clearingstelle. 

 

Führt der Einbau einer technischen Einrichtung zur zeitweisen Netztrennung zu einer „Inselanlage“?

Nein.

 

Bei echten Inselanlagen muss jede Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.

 

Eine „Inselanlage“ wäre z.B. die Solaranlage auf dem Dach einer autarken Almhütte ohne Netzanschluss.

Technische Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach den Anforderungen des Anschlussnutzers wiederherstellen können (z.B. „Schalterlösungen“), begründen keine „Inselanlage“.

 

Weitergehende Erläuterungen am Beispiel der ehemaligen EEG-Umlagepflichten: Leitfaden zur Eigenversorgung, Seite 55, 56.


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 477
 

@sarowe1972 Also ist für dich der Kühlschrank eine Insel, der Boiler ist für dich eine Insel...

Da es ja nach deiner Definition nicht auf das Vorhandensein einer Stromerzeugungsanlage ankommt. Die Stromerzeugungsanlage wird nie mit dem Netz verbunden sondern nur die jeweiligen Verbraucher. Also müsste nach deiner Definition jeder Verbraucher eine Insel sein die dann an das Netz aufgeschaltet wird und angemeldet werden muss...

 

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

 

Eine „Inselanlage“ wäre z.B. die Solaranlage auf dem Dach einer autarken Almhütte ohne Netzanschluss

Ja das ist auch eine Insel

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Technische Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach den Anforderungen des Anschlussnutzers wiederherstellen können (z.B. „Schalterlösungen“), begründen keine „Inselanlage“.

 

Falsch

Du verstehst wieder nicht was ein notstrom Umschalter ist.

Du scheinst die Aufforderung von carolus zu ignorieren.

Deswegen werden wir dir solange hier kontra geben bis der Thread geschlossen wird oder bis du aufhörst andere leute absichtlich in die irre zu führen.

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
grumpy_badger and Ulli reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

Hier konkurriert die Marktstammdatenregisterverordnung –
MaStRV zum Schutz von Monopolen und Sicherung von Pfründen aus 2017,
mit dem Gebot der Stunde und den Einsichten des VDE/FNN im Januar 2024.

Wir könnten nicht genug Inseln haben, um den Netz- und Speicherausbau ohne Pannen und rechtzeitig hinzubekommen.
Wenn dir die Insel nicht passt machst du sie völlig unbegründet und per Definition zu einem Unding.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@petrel was verstehst du nicht? Den Begriff autark?

Ansonsten ihr wisst schon wie die Clearingstelle besetzt ist? 

@Voltmeter und ich werde nicht ehr Ruhe geben, solange hier Unwahrheiten verbreitet werden. Ich verstehe sehr gut welche Umschaltung du meinst, allerdings ist es mir unbegreiflich wie man den Text der Clearingstelle nicht verstehen kann.

Ich finde es sowieso grenzwertig wie hier zur Mißachtung von Gesetzen aufgerufen wird. 



   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

und ich werde nicht ehr Ruhe geben, solange hier Unwahrheiten verbreitet werden.

Dann hör doch auf sie zu verbreiten.

Bei allem was du bisher verbreitet hast hat man dir von verschiedenen Usern ordentlich kontra gegeben. Das werden wir auch weiter so handhaben.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 139
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Anmeldung VNB: gesetzliche Grundlage die jeweiligen TAB erlassen auf Grundlage der NAV

Laut Wikipedia_

"Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind die weiteren technischen Anforderungen der Verteilnetzbetreiber an die elektrischen Anlage des Netzanschlussnutzers. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt einen Musterwortlaut der TAB heraus, den die Verteilnetzbetreiber als Basis für die eigenen TAB nutzen können."

 

Die Verteilnetzbetreiber sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Privatwirtschaftliche Unternehmen dürfen in Deutschland keine Gesetzte erlassen. Deswegen heißt es auch Anschlussbedingungen.

Die Verteilnetzbetreiber sagen, dass sie diese auf Grundlage der NAV (Verordnung) erlassen haben. Rechtlich gesehen ist es nichts anderes, als wenn ein Ebayhändler sagt, er habe seine Versandbedingungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches erstellt. In beiden Fällen können diese Bedingungen aber der aktuellen Gesetzeslage widersprechen.

Nun sagen diese Verteilnetzbetreiber (Privatunternehmen mit Gewinnabsicht), dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.

Kannst du jetzt eventuell nachvollziehen, warum viele sagen, diese Privatunternehmen mit ihren Bedingungen können mich mal.....


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1022
 

Veröffentlicht von: @tigger

Nun sagen diese Verteilnetzbetreiber (Privatunternehmen mit Gewinnabsicht), dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.

Die Bundesnetzagentur (staatliche Stelle) sagt, dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.
Der Gegenbeweis ist nach Ansicht der Agentur praktisch nicht möglich. 

Die Verteilnetzbetreiber (Privatunternehmen mit Gewinnabsicht) schließen gerne daraus im Recht zu sein. 
Verteilnetzbetreiber sind kaum daran zu hindern, die offizielle Sicht der Agentur in ihre Anschlussbedingungen einfließen zu lassen.

? 🤔

Sollte eine Inselanlage überhaupt nicht ohne deren Zerstörung an das Netz anschließbar sein tritt automatisch Paragraph I in Kraft. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6094
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Bei echten Inselanlagen muss jede Verbindung zum Netz der allgemeinen Versorgung sowohl unmittelbar als auch mittelbar ausgeschlossen sein. Die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung ins Netz als auch der Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein.

Mich würde mal interessieren, wie man diese Aussage so interpretieren kann, dass eine Inselanlage ohne weiteres betreiben darf.

Stromeinspeisung ins Netz ist klar, den hat man mit einem Umschalter nicht. "Strombezug aus dem Netz muss dauerhaft ausgeschlossen sein" - da wird es schon schwieriger. Das ist doch eigentlich eindeutig. Oder wie lässt sich das interpretieren, damit man diese Forderung bei einer Insel ignorieren darf?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von Win

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linuxdep reacted
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 139
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Die Bundesnetzagentur (staatliche Stelle) sagt, dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.
Der Gegenbeweis ist nach Ansicht der Agentur praktisch nicht möglich. 

Nennt denn die Bundesnetzagentur dazu eine Rechtsgrundlage oder sind das nur die FAQs (die rechtlich gesehen völlig Banane sind). Und man kann sich auch gut darüber streiten, welche Interessen die Bundesnetzagentur vertritt.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-09/eugh-urteil-bundesnetzagentur-unabhaengigkeit-regulierung-energiemarkt-leitungskosten


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 887
 

Veröffentlicht von: @linuxdep

Veröffentlicht von: @alter-hase

Im winter wird sich stromerzeugung und bedarf so weit annähern, dass es funktioniert, auch ohne strom von "aussen".

Für deine Lampen womöglich, aber nicht der Energiebedarf der benötigt wird um ein Haus autark zu machen. dabei gehe ich davon aus ohne Verbrennung von Kohlenwasserstoffen. Das werde ich sicher nicht mehr erleben, wenn doch war der Klimawandel viel schneller.  Alles andere ist keine Lösung.

Dass ich mal zum geringen preis mein gesamtes haus stromtechnisch fast autark bekomme, dass das mit so wenig aufwand verbunden ist, hätte ich vor ein paar jahren nicht für möglich gehalten. 

Ich sehe das optimistisch. Klar, vielleicht hab ich dann nen gasherd für 2 oder 3 Monate. Nur zum überbrücken wenn nicht genug solarstrom vorhanden ist.  Ich bin jetzt schon sehr nahe dran, auch im winter habe ich 50 prozent strom durch eigene Erzeugung. Es gibt noch einiges an dachflächen, ich könnte noch einiges mehr an Panelleistung installieren.  Ich mach das nur nicht, weil ich das dann nur in den 2 oder 3 monaten benötige. Das ist überzogen, das zu machen. Wenns förderung geben würde, würde ich das machen. Und meinen stromanschluss abmelden.  Schon klar, das kann nicht jeder machen. Aber bei uns auf dem land könnten das sehr viele machen. Das wäre möglich, einiges an total autarken häusern/Haushalten zu machen.  Die wirtschalftlichkeit der letzten 10 prozent strom, die im winter benötigt werden, ist natürlich grottig. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Veröffentlicht von: @tigger

Veröffentlicht von: @solarheini

Die Bundesnetzagentur (staatliche Stelle) sagt, dass ich als Privatperson auf meinem Grundstück keine (reine) Inselanlage haben darf, weil es ja sein könnte, dass ich irgendwann diese ans öffentliche Netz anschließe.
Der Gegenbeweis ist nach Ansicht der Agentur praktisch nicht möglich. 

Nennt denn die Bundesnetzagentur dazu eine Rechtsgrundlage oder sind das nur die FAQs (die rechtlich gesehen völlig Banane sind). Und man kann sich auch gut darüber streiten, welche Interessen die Bundesnetzagentur vertritt.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-09/eugh-urteil-bundesnetzagentur-unabhaengigkeit-regulierung-energiemarkt-leitungskosten

Ja so ist es. Ohne Relevanz, dass man etwas was es nicht gibt praktisch auch nicht anmelden kann 🤣 
Mit wem sollte man jetzt streiten?

 


   
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Inselanlage mit Ums...
 
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