Inselanlage mit Ums...
 
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Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@alter Hase Worüber die gelacht haben und welche Bemerkungen die gemacht haben zu dieser Diskussion schreibe ich lieber nicht, sonst wird die Moderation ganz böse.

Wenn ich in irgendeine Hand beißen würde, hätte ich wohl kaum mich mit dem VNB über meinen Akku in die Haare bekommen. 

Die einzigen die hier Leute vom Bau von PV , dem Bau von Nulleinspeisungen, den Bau von Anlagen zur Selbstversorgung abhalten seit ihr Jungs. Weil ihr die lächerliche Anmeldung einer PV Anlage zu einer Staatsaffaire aufblast. Die Anmeldung einer PV Anlage beim Marktstammdatenregister ist weniger Aufwand als ein Auto zuzulassen.  Selbst die Anmeldung beim VNB ist bei Einhaltung der Normen eine Lächerlichkeit.  Allerdings könnt ihr das ja so gut beurteilen.  Ihr seit ja Profis darin 😴 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Allerdings könnt ihr das ja so gut beurteilen.  Ihr seit ja Profis darin

so ist das.

wir wissen was ein netz- notstromumschalter ist und wie dieser funktioniert.

muss ja mächtig lustig sein in eurer runde.

nächstes mal holste den schaltplan eines netz- notstrom umschalters heraus und fragst mal nach meinungen der anwesenden juristen, ingeneure und richter. 😬 

 

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
alter Hase reacted
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Das doch nicht die entscheidende Frage.  Die steht hier doch oben drüber. Was für einen Einfluss hat ein Netzstromumschalter auf die Meldepflicht beim Marktstammdatenregister.  Und die Antwort ist eindeutig.  Keinen Einfluss. 

Steht im Energiewirtschaftsgesetz so

Steht bei der Netzargentur so....

Ich weiß gar nicht wie ihr auf die Idee kommt, das es anders wäre


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Kann von euch "Insel" Betreibern eigentlich einen einzigen Gesetzestext beisteuern der eure Behauptungen untermauert? Nichts könnt ihr, ausser obskure Behauptungen aufstellen. 

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6087
 

Hier mal ein interessante Einschätzung der Situation:

https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von Win

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @win

Hier mal ein interessante Einschätzung der Situation:

die kommentare finde ich besonders interessant

das fazit des artikels ist für mich nichts neues aber für manch anderen ist das sicher lesenswert

 

wir müssen einfach auf so ein urteil hier warten

https://solarbringer.de/wegweisendes-urteil-zum-eeg-und-zur-nav/

"Das Gericht wies sämtliche Argumente des Netzbetreibers als nichtzutreffend zurück. Darüber hinaus rügte das Gericht die fintenreiche Verschleierungs- und Verzögerungstaktik des Klägers als “Prozessverschleppung”. "

 

genau so wird es laufen und da haben die schiss vor, deswegen kommt es nie dazu

 

und noch mal ein zitat aus dem link mit dem urteil:

"Das heißt im Klartext: Gängige Rechtspraxis in Deutschland ist die Einschränkung des Geltungsbereichs der NAV auf den Teil der Anlage bis einschließlich des Stromzählers (Messeinrichtung). Sämtliche nach dem Stromzähler installierte Hauselektrik gehört nicht mehr zum Hoheitsgebiet des Netzbetreibers, sondern ist privatrechtliche Angelegenheit des Hausbesitzers. Oder anders ausgedrückt: Jede Arbeit an der Hauselektrik nach dem Stromzähler darf von einer “fachkundigen dritten Person” durchgeführt werden. Das kann auch der Hausbesitzer selber sein. Oder eben ein fachkundiges Unternehmen, welchen nicht zwingend im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers gelistet sein muss."

 

 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Kann von euch "Insel" Betreibern eigentlich einen einzigen Gesetzestext beisteuern der eure Behauptungen untermauert?

sicher , haben wir schon gemacht. hast du wohl übersehen...

hier hab es nochmal extra für dich rausgesucht

https://www.akkudoktor.net/forum/postid/201961/

https://www.akkudoktor.net/forum/postid/201967/

und hier nochmal

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

damit ist alles gesagt, glaubs oder glaubs nicht

ich will dich nicht überzeugen, vielleicht verstehst du das falsch

eher möchte ich den anderen interessierten zeigen das ihr falsch liegt, das haben wir mit technischen argumenten und mit rechtlichen bewiesen.

falls du das immer noch nicht verstehst rate ich dir die funktionsweise eines netz notstrom umschalter von einer fachkundigen person erklären zu lassen.

 

 

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Tigger reacted
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1019
 

Steckersolargerät mit Speicher und PV-Inselanlage.

Mir stellt sich die Frage warum ausgerechnet die BNetzA die Fallen stellt.
In beiden Fällen erweckt sie den Eindruck etwas anmelden zu können/müssen.
Die Weitergabe an den Netzbetreiber meldet einen Speicher, den eine Privatperson nicht anmelden kann bzw. eine Insel-Anlage die laut MaStRV, VDE & FNN nicht gemeldet werden soll.
Man darf sich dann überraschen lassen was passiert.


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

@Win...Schade, dein Link nimmt keinen Bezug auf Paragraph 111 Energiewirtschaftsgesetz und der ist Grundlage für die Anmeldung beim Marktstammdatenregister. Wenn ich das entscheidene weglasse komme ich natürlich zu einem anderen Schluss. 

Zweitens ist es schade, das der Verfasser sich nicht mal die Mühe gemacht hat, die Erläuterung beim Marktstammdatenregister für Voll und Teileinspeisung gelesen hat bzw auch hier wieder etwas weggelassen hat.

Drittens beim Marktstammdatenregister steht nirgendwo etwas von Einspeiseleistung. Es steht dort Wechselrichterleistung, von daher ist auch das nicht richtig. 

@Voltmeter stimme dir völlig zu was du zur Einschränkung der NAV bis zum Zähler angeht. Allerdings steht dort auch (ich weiß nicht aus dem Stand) welcher paragraph und zitiere aus dem. "Der VNB ist berechtigt darüber hinaus TAB zu formulieren, für alle Dinge die einen Störungsfreien Betrieb des öffentlichen Netz tangieren) Alles soweit richtig. Das hat aber leider nichts mit der Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun.  

@Solar Ich bezweifel auch das die VDE fnn  im privaten Bereich überhaupt zuständig ist. Sowohl die VDE 4105-2018 als auch die VDE FNN haben aber nichts mit der Anmeldung beim Marktstammdatenregister zu tun. 

Nochmal........ihr müsst die beiden Anmeldeverfahren mal als das Betrachten was sie sind. 2 völlig voneinander getrennte Vorgänge. Auch wenn sie miteinander abgeglichen werde. 

Anmeldung Marktstammdatenregister: gesetzliche Grundlage Energiewirtschaftsgesetz paragraph 111 e und F

Anmeldung VNB: gesetzliche Grundlage die jeweiligen TAB erlassen auf Grundlage der NAV 

Das EEG regelt in dem Zusammenhang nur, das nicht vergütet wird, wenn nicht angemeldet. Oder wie lange der VNB auf seine Netzminderkapazität verweisen darf und und und....das EEG ist aber keine gesetzliche Grundlage für eine Anmeldung 


   
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 608
 

@sarowe1972 

Und jetzt soll ich das Marktstammdatenregister also verklagen dass sie meine fiktive Insel anmelden? :-p

aufgeblasen wird überhaupt nichts. Sie wollen keine Anmeldung von mir. Da kannst jetzt noch 1000mal behaupten ich müsse.


   
voltmeter reacted
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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 608
 

Veröffentlicht von: @win

Hier mal ein interessante Einschätzung der Situation:

https://solarbringer.de/genehmigungsfreie-solaranlage-ist-das-moeglich/

 

Lesenswert, Danke

 


   
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(@tigger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 138
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Anmeldung VNB: gesetzliche Grundlage die jeweiligen TAB

Allein dieser Satz zeigt, dass du ja nicht mal weißt, was ein Gesetz ist und wer Gesetze erlassen kann....


   
voltmeter reacted
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Und du lässt die Hälfte des Satzes weg. Genau wie bei anderen Dingen. Immer zu Ende lesen und nicht die Teile die einem gerade nicht passen weglassen 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Und du lässt die Hälfte des Satzes weg.

und du verstehst immer noch nicht was ein netz notstromumschalter ist

 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Anmeldung VNB: gesetzliche Grundlage die jeweiligen TAB

 

wie oft soll ich die dinge verlinken? in der tab 2019 sind keine autarken inselanlagen erfasst

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

lern endlich was ein netz notstromumschalter ist

ich merke dass dir die argumente ausgehen und wie verzweifelt du dich an manche bürokratische ausdrucksweise klammerst

du wolltest dich doch raushalten seit beginn, dann mach es doch so.

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(@thomas0815)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 608
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Und du lässt die Hälfte des Satzes weg. Genau wie bei anderen Dingen. Immer zu Ende lesen und nicht die Teile die einem gerade nicht passen weglassen 

Und du gibst einfach keine Antwort auf unbequeme Fragen. Und?

Wo soll ich meine Insel nun anmelden? Das Marktstammdatenregister will es nicht machen. Also, wo?

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @thomas0815

Also, wo?

na wo wohl in seinem geheimen blauen kästchen des formulars(oder so ähnlich), hat er doch schon mal geschrieben 🤣 

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Inselanlage mit Ums...
 
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