Hallo an alle,
ich habe gerade ein Problem bei der Anmeldung meiner Solaranlage beim Netzbetreiber, wo ich mir nicht sicher bin, ob ich oder der Netzbereiber die Rechtslage nicht richtig versteht. Aber erstmal zu den Fakten:
Wechselrichter: Hoymiles HM-1500, Ahoy-DTU um auf die 600 VA bzw. W zu regeln (Softwareseitige Regelung)
Solarpanele: Vier Panele mit 144 Zellen und 425 Wp = 1700Wp
Anmeldung im MSDR ist erfolgt, Genehmigung vom Vermieter liegt vor, Platz ist genug da.
Zu meinen Fragen:
1. Nach meinem Verständnis geht die Zuständigkeit des Netzbetreibers bis zum Stromzähler, richtig?
2. Danach ist der Hausbesitzer für ein funktionierendes Stromnetz im Haus zuständig und verantwortlich, nicht aber der Netzbetreiber. Die Hausbesitzer übergeben diese Verantwortlichkeit aber zumeist an Fachbetriebe, weil sie es entweder nicht selbst einrichten dürfen (laut Gesetz dürfen das nur lizensierte Fachbetriebe, ergo Betriebe mit einem Meister).
3. Die Solaranlage wird dann an das Hausnetz angeschlossen. Hier ist dann der Betreiber der Anlage (in diesem Fall ich) für den ordnungsgemäßen Aufbau und Anschluss zuständig, wieder nicht der Netzbetreiber. Richtig ist allerdings, dass der Netzbetreiber eine Information über die Solaranlage und deren potentielle Einspeisung braucht, da der Strom ja im Zweifel über sein Netz geht und dieses "destabilisieren" könnte (eine einzelne Anlage vielleicht nicht, aber die Masse machts.
Dann zu den VDE Normen:
4. In den VDE Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 steht wohl (kann es nicht prüfen, da ich sie nicht habe), dass Balkonsolaranlagen maximal 600 VA haben dürfen. Das ist so ja auch überall zu finden. Die Frage ist jetzt, ob in den Normen irgendwo steht, dass diese 600 VAmax sich auf die Hardware des Wechselrichters (also technische maximalgrenze) oder die Softwareseitige maximalgrenze bezieht. Ist also eine gedrosselte Anlage mit max. 600 VA laut Norm zulässig als Balkonsolaranlage?
Der Stromnetzbetreiber bezieht sich auf diese beiden Normen und verweist auf das 600 VAmax um der von mir angestrebten Anlage die Anmeldung ohne Elektrofachbetrieb zu verweigern, da er diese Grenze als Hardwareseitige Grenze ansieht. Ist das richtig?
Vielen Dank an die Schwarmintelligenz im Forum
Balkonkraftwerk max. 600W Wechselrichterleistung. Dein Umrichter hat 1500W. Ende der Diskussion.
Der Anschluß von PV-Anlagen größer als Balkon-PV (und einiger anderen fest anzuschliessenden Gerätschaften) darf nach den TAB nur durch einen vom Netzbetreiber konzessionierten Elektriker erfolgen, der dann auch für die Umsetzung der netzbetreiberspezifischen Anschlußvorgaben zu sorgen hat.
Oliver
Das mit den Pflichen und Rechten sind keine Schwarz/Weis Sache sonder Grau mit vielen Schatierungen. Also sind Pkt 1-3 sind nicht entweder oder, sonder sowohl als auch
Jetzt zu Deinem Problem: Du hast mehr wie 600VA und stellt damit eine PV-Anlage da, diese ist fest anzuschließen und von einem eingetragenen Installateur anzumelden.
Ja, Dein Verteilnetzbetreiber(VNB) ist im Recht und Du wirst Deine PV-Anlage mit 1,7kWp nicht ohne Elektriker und Umrüstungen des Zählerschrank nach VDE-AR 4100 angemeldet bekommen.
Mein DRINGENDER Rat:
1. zieh die Anmeldung zurück
2. Melde ein BKW mit nur EINEM Panel 425W an, oder besorge Die einen WR mit 600VA Leistung (Harwaremäßig oder Softwareseitig mit Zertifikat das nur 600W einspeist)
3. Halte die Füße still bis Zähler und Anmeldung abgeschlossen sind. Bleibe Höflich und bescheiße Deinen VNB nicht, der kann auch noch anderes.
4. Wenn etwas Gras über die Sache gewachsen ist, kräht kein Hahn mehr nach wenn plötzlich ein Paar Module mehr angeschlossen sind
7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox
Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.
Bei der Anzeiges der Errichtung einer steckerfertigen PV-Anlage ist die Grösse und Anzahl der Panels uninteressant, der Wechselrichter darf nach derzeitigem Stand nur mit max 600VA einspeisen können.
Ein HM-600 mit zwei 425Wp Modulen an jedem Eingang erfüllt die Anforderungen Deines Netzbetreibers. Die VDE-Zertifikate gibt es im Internet frei zum Runterladen.
Also schreiben Deinem netten Netzbetreiber das Du Dich geirrt hast und den Wechselrichter gegen einen ihm genehmen austauscht.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Die Frage ist jetzt, ob in den Normen irgendwo steht, dass diese 600 VAmax sich auf die Hardware des Wechselrichters (also technische maximalgrenze) oder die Softwareseitige maximalgrenze bezieht.
Ist eine noch nicht endgültig geklärte Frage. Beispiel: Ein vom Hersteller begrenzter Growatt 600 scheint öfters mal nicht bemängelt zu werden, ein gedrosselter HM1500 wird wohl oft nicht akzeptiert.
Mit gesundem Menschenverstand ist das auch nachvollziehbar: Ein gedrosseltes Moped, was normal nur eine Werkstatt entdrosseln kann, bekommt eine Zulassung. Würde hingegen ein Hersteller eine Drosselung einbauen, die man mit Schalter am Lenkrad abschalten kann, würde es dafür wohl keine Zulassung geben. Und so ähnlich ist das ja bei einem gedrosselten HM1500.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
@win inzwischen ist es ein offenen Geheimnis wie selbst als 600Wp gelieferte Growatt geöffnet werden können.
Der Argumentation folgend dürften damit garkeine Growatt mehr akzeptiert werden.
Und wer kontrolliert schon, ob wirklich ein HM-600 installiert ist wie gemeldet wurde?
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Beispiel: Ein vom Hersteller begrenzter Growatt 600 scheint öfters mal nicht bemängelt zu werden, ein gedrosselter HM1500 wird wohl oft nicht akzeptiert.
Nee, ist keine ungeklärte Frage. Der Growatt 600 liefert 600 Watt, ist vom Hersteller so ausgezeichnet, und das steht so in dessen technischen Daten. Ob diese Leistung intern durch Hard- oder Software begrenzt wird, spielt keine Rolle.
Der wird daher auch nicht „öfter mal nicht bemängelt“, der ist von jedem Netzbetreiber völlig anstandslos zu akzeptieren.
Das man den mit nicht durch den Hersteller autorisierten und und nicht für den Endkunden vorgesehenen Eingriffen ins Gerät „tunen“ kann, ändert nichts daran. Ebensowenig, ob man mit dem Eingriff was an der Software, oder was an der Hardware verändert.
Ist wie früher (tm) mit den Mofas. Man darf sich halt nicht erwischen lassen.
Oliver
Hallo Leute,
danke für die Antworten. Leider ist meine eigentlich wichtigste Frage noch nicht final geklärt.
Kann jemand mit absoluter Sicherheit bestätigen, dass die 600 Wmax Hardware seitig sichergestellt werden muss? Steht das so explizit in einer der Normen drin? Und wie ist da dann der genaue Wortlaut?
viele Grüße
Such doch einfach mal unter „EEG“ oder bei der Bundesnetzargentur
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Kann jemand mit absoluter Sicherheit bestätigen, dass die 600 Wmax Hardware seitig sichergestellt werden muss? Steht das so explizit in einer der Normen drin? Und wie ist da dann der genaue Wortlaut?
In der Regel werden ja Zertifkate erwartet, in dem der Hersteller die Leistung des Wechselrichters angibt. Selber drosseln und anmelden geht also schonmal nicht.
Es gibt Verkäufer, die Wechselrichter selber drosseln und ein Zertifikat ausstellen. Ob so ein Zertifikat akzeptiert wird, bleibt unklar. Ich hab noch von keinem gelesen, der damit durchgekommen ist.
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Ich kann mit absoluter Sicherheit sagen, dass in jedem WR, in dem es eine harte Grenze bei 600W gibt diese von der Software des Wechselrichters erzeugt wird. D.h. es ist nie so, dass ein 600W-WR nur 600W könnte. Er könnte vielleicht für 1-2min hardwaremäßig das Doppelte. Allerdings würden dann die Bauteile in Mitleidenschaft gezogen werden, weil sie nicht darauf ausgelegt sind.
Sie sind aber mit Sicherheit auch nicht alle auf exakt 600W ausgelegt. Insofern ist diese Grenze eine von der Software künstlich hergestellte Grenze.
Allerdings kommt die halt vom Hersteller.
Bei den 800W-WR wird noch akzeptiert, wenn der Verkäufer versichert, dass der WR auf 600W mit Passwort begrenzt wurde (und nur er die Grenze aufheben kann).
Ich denke diese Regelung wird gerade nur so toleriert, weil es ja die Händler sind, die das dem Netzbetreiber versichern und nicht du (der ein Interesse hat, dass die Begrenzung aufgehoben wird). Den Händlern glauben sie vermutlich, da die ihr Geschäft damit nicht verlieren wollen und weil absehbar erscheint, dass die Begrenzung auf 800W angehoben wird.
Wenn du nachweisen kannst, dass dein WR auf nur 600W begrenzt ist, vielleicht gibt sich dann dein Netzbetreiber auch zufrieden.
Hallo,
Das wichtigste ist, was kann passieren.
Strafen? Nein
Netztrennung: ja
Das ist allerdings ein extremes Schwert. Verliert der Netzbetreiber dann vor Gericht zahlt er, z.b. für die Ersatzstromversorgung. Und er wird von den anderen NB gelyncht, denn das Urteil gilt dann für alle.
Habe ich etwas vergessen?
Horst
Kann man so was nicht mal über Crowdfunding konstruieren?
Ich wäre dabei. Gestern hatte mir mein Elektriker erzählt, dass mein Haus sein letzter Hausnachlass mit Mitnetz war. Er erzählt, dass seine Kollegen, die PV Anmeldungen machen 700€ Schmerzensgeld dafür in Rechnung stellen.
..,-
… Das ist allerdings ein extremes Schwert. Verliert der Netzbetreiber dann vor Gericht zahlt er, z.b. für die Ersatzstromversorgung. Und er wird von den anderen NB gelyncht, denn das Urteil gilt dann für alle, …Ja, Netztrennung wäre die extremste Maßnahme, aber ich glaube nicht, das er vor Gericht verlieren würden. Er würde Nachweise müssen, das er Dir alle Möglichkeiten und Zeiten gegeben hätte, die Anlage auf den Stand der Technik und Vorgaben TAB zu bringen, ich schätze das würde ein Jahr dauern. Schlußandlich werden Sie über §21 NAV Zugang zum Hauanschlußkasten verlangen und Dir die Sicherungen ziehen.
Du wirst dann auf Wiederanschluß an Stromnetz vor Gericht klagen müssen und der VNB wird anführen, das Du Vertragsbrüchig wurdest, alle Fristen verstrichen ließt und eine EU-Vorgabe umsetzt werden muss. Damit wird das Eis für Dich ganz dünn und Aufgrund der EU-Vorgabe sind die Chancen beim VNB besser als bei Dir. Wenn Du den VNB den Zugang zum Hausanschlußkasten verweigerst, ist es noch ein Grund mehr Deine Klage abzuweisen.
7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
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Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.
Und jetzt weiss ich auch, warum andere Länder in der Energiewende besser und schneller vorwärts kommen .
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.