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Balkonkraftwerk Installation 2023 mit einer PV Leistung größer als 2000W Peak

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(@baggerrestaurateur)
Newbie
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

kurz zu mir, bin neu hier im Forum und elektrotechnisch kenne ich mich sehr gut aus (Elektrotechnikingenieur- Entwicklungsingenieur).

Ich hatte das "Glück" vor kurzem an eine gerbrauchte PV Anlage mit einer Gesamtleistung über 2000W Peak zu kommen(ca. 2,4kW Peak).

Soweit so gut die Anlage soll mir jetzt als "Balkonkraftwerk" 600W liefern. den Überschuss wenn die Sonne scheint interessiert mich aktuell weniger da die Paneele quasi umsonst waren. Klar man könnte mehr einspeisen usw. Aber da ich dann ja anmelden müsste und in einem alten Haus wohne müsste ich den Zählerschrank umbauen lassen usw. Den Schuh will ich mir nicht anziehen. Ein hoch auf unsere Bürokratie 🤪 

Meine Frage, welche mich aktuell quält ist, ab nächstes Jahr dürfen nach meinem aktuellen Wissensstand zwar 800W ins Hausnetz eingespeist werden aber nur noch 2000W PV Peak Leistung installiert werden. 

Wenn ich die Anlage jetzt dieses Jahr noch installiere und anmelde als 600W Wechselrichterleistung 2400W PV Leistung. 

Darf ich die Anlage dann nächstes Jahr noch betreiben? Gibt es dann Bestandsschutz?

Technisch ist das alles Easy für mich bezüglich der Installation usw. Aber Rechtlich bin ich hier komplett raus.

Was meint ihr dazu?


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 884
 

Bisher ist der Stand, das die 2kWp Grenze für die vereinfachte Anmeldung ab 1.1.24 gilt.

Bis 31.12.23 kannst Du vereinfacht anmelden ohne Begrenzung der Pannel-Leistung.

Für bereits angemeldete Anlagen sehe ich im Gesetz(entwurf) keine Konsequenzen.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@abfl3)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 6 Monaten
Beiträge: 4
 

Hallo,

 

ich habe meine Anlage heute auch vereinfacht angemeldet (sh-netz) 3780 Wp mit einem Growatt MIC 600TL-X 

 

Gruß


   
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(@dirtyharry1968)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 7
 

Mich hat der Netzbetreiber angeschrieben , dass ich meine Anmeldung balkonsolar nachholen soll ( marktstammdatenregister seit Installation angemeldet ) 

740 Watt auf envertech 560 angemeldet in 2022 (MSTR) , nicht beim Netzbetreiber 

stilllegung im August 2023, da Umrüstung auf mehr Panels die direkt in einen Akku einspreisen ( 5,1 kw) 

warte noch auf WR, daher wird der envertec manuell zugeschalten derzeit bis der Lumentree 600 i.Verbindung mit Shelly 3 pro installiert ist .Aufrüstung der Panels geplant auf 2 KW Peak oder darüber .

meine Frage :

1)muss ich mir Sorgen machen bez. Des Netzbetreibers wenn er kommt ? 

2) wenn ich Panels an den Akku anschließe , kann ich doch unbegrenzt Leistung anschließen und bin nicht an die 2 kw Peak gebunden , oder ? Meines Wissens gilt die Grenze doch nur ‚ ohne Umwege Akku ‚ ?

3) bei Wiederinbetriebnahme werde ich natürlich beim MSTR den Status auf in Betrieb setzen . Derzeit : außer Betrieb . Korrekt ? 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 6 Monaten von Dirtyharry1968

   
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(@juliad)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 11
 

Eine Nachfrage: aktuell (bis 31.12.23) heißt vereinfachte Anmeldung, dass ich mich im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber anmelden muss?

 

Wenn ich mich jetzt mit einer Begrenzung von 600W anmelde, kann ich dann die Anlage auf 1.1.24 auf 800W hochsetzten und die Registrierung ändern? Oder greift dann auch die Begrenzung auf 2000KwP wenn ich die bereits angemeldete Anlage anpasse?


   
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Eclipse
(@eclipse)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 990
 

@juliad Vermutlich letzteres, die 800W sind gepaart mit der Begrenzung auf 2000Wp bei den Modulen.

Also entweder alte Regelung mit 600W und Module unbegrenzt oder 800W und 2kWp.

Ist erstmal blöd, aber so ist das mit Stichtagsregelungen - vorher gilt das, nachher gilt das, ein Mix von vorher und nachher gibt es nicht.

Hast du schonmal jemand gesehen, der zum nachmessen/nachzählen gekommen ist? Wink  

Vereinfachte Anmeldung heisst, dass du als Betreiber beim VNB anmelden darfst und nicht ein zugelassener Elektriker dies für dich vornehmen muss.
Ab 01.01.24 entfällt die Anmeldung beim VNB, dafür gibt es 800W und die Einschränkung auf 2kWp bei den Modulen.

Herzliche Grüße

Eclipse

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Geplant: Gartenhütte mit ca. 5kWp - Frühjahr 24


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 884
 

Wenn Dein WR in 2024 kaputt geht darfst Du auch einen 800er einbauen, kannst einfach im Marktstammregister eintragen.

Nur mehr Pannels bedeuten das Du neu anmelden musst.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@juliad)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 11
 

@grumpy_badger Interessant. Also muss er kaputtgehen, damit die Drosselung auf 800 gesetzt werden kann. Danke dir.


   
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(@w_burner82)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Wenn Dein WR in 2024 kaputt geht darfst Du auch einen 800er einbauen, kannst einfach im Marktstammregister eintragen.

Nur mehr Pannels bedeuten das Du neu anmelden musst.

 

Hier habe ich eine Frage zu. Es gab aktuell ein Gerichtsurteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zum Thema PV-Anlagen in Denkmalsatzungsbereich ( https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/30_11_23/index.php), welches mir Hoffnung macht, dass ich in absehbarer Zeit doch mehr als die aktuellen 2 PV-Module auf meiner Gaube aufs Dach bringen darf.

Würde es Sinn machen, jetzt mein zukünftiges Balkonkraftwerk mit ca. 2,4kWp schon beim Marktstammdatenregister anzumelden und dann erst mal auf "außer Betrieb" zu setzen? Weil es ja noch gar nicht existiert, aber ich so die maximale Dachfläche ausnutzen könnte!? Denn ab nächstes Jahr dürfte ich dann ja nur noch 2kWp als Balkonkraftwerk installieren.

Danke schon mal für eine Einschätzung!

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 884
 

Ich persönlich würde jetzt schon mehr im Marktstammregister eintragen.

Bis vor ein paar Jahren waren Pannels bei 250-300Wp, jetzt sind wir bei 430Wp und steigend.

Selbst mit nur 4 Pannels werden wir wohl bald über die 2000Wp kommen, da schaft etwas Kreativität jetzt mehr Spielraum.

Ebenso mit dem Akku: Jetzt anmelden, Anlagennummer erhalten und ruhig schlafen.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@w_burner82)
Newbie
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
 

Besten Dank für die Einschätzung! 👍 


   
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Balkonkraftwerk Ins...
 
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