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Nachbar Versorgung über Strom Netz des Versorgers

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(@woidler)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
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Themenstarter  

@rasti wenn in direkter Nachbarschaft wär würde schon ein Kabel liegen. Dann bräuchte ich auch keine Pioniere. Einfache Schützschaltung wenn überschuss da dann auf mein Netz. Akkuladen so lange über mein Netz bis kein Überschuss mehr da ist und zurück zum Versorger mit dem Nachbarn.


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

Meines Wissens darf in Deutschland nur ein Stromanschluss auf ein Grundstück sein. Es mag einige Ausnahmen geben wie Serverfarmen, aber selbst das Projekt vom Zahnarzt in Soltau war es nötig die Grundstück zusammenzulegen und alle an einer PV-Anlage zu betreiben.

Verkauf des Stromes im eingeben Gebäude heißt „Mieterstrom“ und wurde letztens noch für die Verkaufenden verbessert. Normal wird Mieterstrom über einen Zähler gegenüber den VNB und einem Zähler gegenüber dem Stromabnehmer abgerechnet; und wenn der PV-Strom einkommenssteuerlich befreit ist, musst DU auch keine Steuern erheben und kannst es auch aus der Einnahmeliste der Betriebkosten rausstreichen. Es gibt ein Startup, die Mieterstrom auch mit eigenem VNB-Zähler machen wollen, aber diese Sache habe ich aus den Augen verloren und weis darüber nichts genaues.

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
SunnyIsland 6.0-13 mit 28kWh DIY-Akku (Seplos 10E mit NEEY 4.0) in der Garage
Smart ED3/22kW-Lader mit AHK und im Kofferraum eine Eierlegende-SMARTeWollmich-Ladebox

Ich arbeite mit Strom weil es mir Spass macht, nicht um Geld zu verdienen.


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 955
 

Veröffentlicht von: @elektrofix

Meines Wissens darf in Deutschland nur ein Stromanschluss auf ein Grundstück sein.

????

Du meinst vielleicht, man darf kein Kabel zum Nachbarn legen und den mit Strom zu versorgen.

Die gesetzliche Grundlage dazu würde mich doch sehr interessieren.

Verkauf des Stromes im eingeben Gebäude heißt „Mieterstrom“ und wurde letztens noch für die Verkaufenden verbessert. Normal wird Mieterstrom über einen Zähler gegenüber den VNB und einem Zähler gegenüber dem Stromabnehmer abgerechnet; und wenn der PV-Strom einkommenssteuerlich befreit ist, musst DU auch keine Steuern erheben und kannst es auch aus der Einnahmeliste der Betriebkosten rausstreichen.

Das "Mieterstrommodell" mit seinem komplizierten Messkonzepten hat mich nicht überzeugt. Ich hab das anders gelöst. Es gibt es nur noch einen angemeldeten Zähler (Zweirichtungszähler), der auf mich angemeldet ist. Abrechnung mit den Mietern mache ich über geeichte aber eigene Zwischenzähler. Zusätzlich eingekauften Strom gebe ich zum Selbstkostenpreis an die Mieter weiter (derzeit 32cent/kWh) und der im Haus verbrauchte PV Strom wird für 32cent -10% mit den Mietern abgerechnet. 

Es gibt ein Startup, die Mieterstrom auch mit eigenem VNB-Zähler machen wollen, aber diese Sache habe ich aus den Augen verloren und weis darüber nichts genaues.

Da gibt es mehrere u.a. die o.g. Firma Pionierkraft.

 


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1123
 

Das kannst du vergessen, wenn du nicht sicherstellen kannst die Energie zu dem Zeitpunkt zu liefern an dem sie aus einer Stelle entnommen wird.

So was kann ich mir nur über zeitlich synxronisierte Zähler vorstellen die für jede Sekunde einen Wert speichern.

Ein aus per VPN wird sicher der gutmütigste Versorger ablehnen.

Du bist dann ein Energielieferant mit einem einzigen Kunden.

 

..,-


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

Veröffentlicht von: @rasti

Du meinst vielleicht, man darf kein Kabel zum Nachbarn legen und den mit Strom zu versorgen.

Die gesetzliche Grundlage dazu würde mich doch sehr interessieren.

Jupp, das dürfte verboten sein. Für die gesetzliche Grundlage muss Du selber im Internet schauen. Ich denke es kann in der NAV stehen. Hast Du Dir das Video angeschaut, was ich verlinkt habe, dort stellt Holger das Projekt vor und wie er das gelöst hat. Wenn ich das richtig verstanden habe was Du geschrieben hast, sollte das in etwas sein was Du machen willst.
Das "Mieterstrommodell" mit seinem komplizierten Messkonzepten hat mich nicht überzeugt. Ich hab das anders gelöst. Es gibt es nur noch einen angemeldeten Zähler (Zweirichtungszähler), der auf mich angemeldet ist. Abrechnung mit den Mietern mache ich über geeichte aber eigene Zwischenzähler. Zusätzlich eingekauften Strom gebe ich zum Selbstkostenpreis an die Mieter weiter (derzeit 32cent/kWh) und der im Haus verbrauchte PV Strom wird für 32cent -10% mit den Mietern abgerechnet.
Das ist doch Mieterstrom! Und jetzt nach der Änderung musst Du nur einen „Mieterstromvertrag“ schließen, aber nicht mehr die Versorgungssicherheit wie ein VNB sicherstellen, das wird jetzt an Deinen VNB weitergeben. Ich machen das auch schon seit Jahren, ohne das ich wusste das es Mieterstrom ist. Hier ein Link zur Bundesnetzagentur es ist auch förderfähig, aber das war mir zu kompliziert.

 

7,2 kWp Ost/West mit SMA STP 6.0-3AV 40 auf dem Garagendach 12° Neigung
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(@franklolo87)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 5
 

Veröffentlicht von: @elektrofix

Meines Wissens darf in Deutschland nur ein Stromanschluss auf ein Grundstück sein. Es mag einige Ausnahmen geben wie Serverfarmen, aber selbst das <a href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">Projekt vom Zahnarzt in Soltau war es nötig die Grundstück zusammenzulegen und alle an einer PV-Anlage zu betreiben.

Verkauf des Stromes im eingeben Gebäude heißt „Mieterstrom“ und wurde letztens noch für die Verkaufenden verbessert. Normal wird Mieterstrom über einen Zähler gegenüber den VNB und einem Zähler gegenüber dem Stromabnehmer abgerechnet; und wenn der PV-Strom einkommenssteuerlich befreit ist, musst DU auch keine Steuern erheben und kannst es auch aus der Einnahmeliste der Betriebkosten rausstreichen. Es gibt ein Startup, die Mieterstrom auch mit eigenem VNB-Zähler machen wollen, aber diese Sache habe ich aus den Augen verloren und weis darüber nichts genaues.

Ja meines Wissens ist es auch so, dass es nur ein Stromanschluss sein darf. das ist so ne sache. Vielleicht kannst dud ich da noch anderweitig mal erkundigen falls du hier nicht ganz fündig wirst auf die Antworten. 

 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 955
 

Veröffentlicht von: @elektrofix

Veröffentlicht von: @rasti

Du meinst vielleicht, man darf kein Kabel zum Nachbarn legen und den mit Strom zu versorgen.

Die gesetzliche Grundlage dazu würde mich doch sehr interessieren.

Jupp, das dürfte verboten sein. Für die gesetzliche Grundlage muss Du selber im Internet schauen. Ich denke es kann in der NAV stehen.

Wie machen die das dann von Pionierkraft.de ? In deren FAQ steht folgendes:

 


   
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Elektrofix
(@elektrofix)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 250
 

@rasti Das kann ich Dir nicht beantworten, mit diesem Thema habe ich mich noch nicht so ausführlich beschäftigt um Dir da einen Ausweg zu nennen. Ich weis das es Ausnahmen geben muss, da Serverfarmen zwei Anschlüsse bekommen um Stromredundanz zu haben.

Ich kann nur mutmaßen, das Pionierkraft einen Schaltung hat, die eine Art NA Schutz hat und die Stromversorgung hinterm Zähler verbindet. Jeder Zähler müsste dann einen Wurzelzähler haben um zu gewährleisten das nichts an Strom in die falsche Richtung läuft. Technisch ist diese machbar Zwei Schütze, zwei Phasenüberwachungsrelais und fertig. Aber das ist nur meine persönliche Mutmaßungen, wie es in Wirklichkeit ist und wie es legalisiert wird, mit welchen Warnschildern wegen Rückstrom gewarnt werden muss und weitern Auflagen, weis ich nicht. 

In der Beschreibung steht, das ein Leistungskabel und Kommunikationskabel verlegt werden müssen, das würde für meine Vermutung sprechen. 

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(@woidler)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 18
Themenstarter  

Noch mal zu dem Thema VPN. Das war nur eine Idee meine Einspeisung und die Ladung zu synchronisieren.

Sprich ich starte bei  mir eine Einspeisung von zb 5 kW und schicke nach 30sec. Einen Befehl an den Wr meines Nachbarn er soll mit 5kw laden. 

Wenn sein Akku voll ist dann Befehl zurück an mich Einspeisung stoppen. 

Abrechnung wäre meiner Meinung nach über Zähler möglich die Werte speichern alle 15min oder so.

Funktioniert bei mir auf der Arbeit mit zwei groß bhkw auch. 

 


   
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(@mr_data)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 19
 

Veröffentlicht von: @woidler

Kennt jemand ein Model für die Versorgung anderer Haushalte aus eigener PV über das öffentliche Netz?

Gute Nachrichten: Das BMWK plant mit dem Solarpaket II eine Gesetzesänderung um genau das zu ermöglichen! https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Stichwort: Energy Sharing

Das soll spätestens Ende 24 kommen

22,94 kWp Nord-Süd-PV mit SMA Tripower 20.000
14 kWh Akku mit MP II 5000 und Seplos BMS


   
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(@pvstrom)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 49
 

Veröffentlicht von: @woidler

@docemmettbrown

Ich suche natürlich einen legalen und hoch offiziellen Weg. bin ja ein Braver Bürger 😉

 

 

Bei mir war die Idee so wenn ich Überschuss habe Speise ich ganz Normal ein. Dann Schicke ich über Internet VPN oder so den Befehl an den WR meines Bruders der soll mit laden des Akkus anfangen.

Ist der Akku voll Speise ich ganz normal ins Netz.

Vergiss es.

Beim offiziellen Weg über die EVU-Zähler wirst du wohl offiziell zum Stromversorger. Mit allen massiven Nebenwirkungen und Zusatzkosten.

Mal eben eine Leitung rüberlegen ist auch nicht, normal ein Netzanschluss pro Grundstück.

 

Vergiss die legale Lösung.

Privat einfach eine Leitung legen und gut ist.

Je nach Verhältnissen dann einen Lastumschalter oder Netzteil+WR verbauen.

In dem Fall hier würde ich mal zu letzterem raten.

Du schaltest auf deiner Seite ein Hochvoltnetzteil bei Überschuss (z.b. über SG-Ready deines Speichersystems) ein. Auf der anderen werkelt dann ein Wechselrichter mit Nulleinspeisung. Verbrauch wird über einen Zwischenzähler vor dem Hochvoltnetzteil abgerechnet.

Such mal im Photovoltaikforum, da hat das mWn. jemand mit einem Growatt samt SDM630 umgesetzt, allerdings weitaus ausgetüfelter, da nicht stupide Netzeil An/Aus bei Überschuss, sondern mit zusätzlicher Drosselung des WR je nach Höhe des Überschusses.

 

 

 


   
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(@alex68)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 51
 

ich sehe es auch wie @pvstrom - man könnte es ja ad absurdum führen indem der Akku im Haus geladen wird um danach, physisch zum Nachbarn (Bruder) gebracht wird.
Dabei sollte sichergestellt werden das sich die beiden AC Netze nicht berühren sondern alles via dem Akku (als Puffer bzw. DC) läuft. Es wäre dann so als ob der Akku über eine zusätzliche Quelle (wie zB. einen Generator) geladen wird.


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Könnten sich nicht beide Nachbarn einen Akku teilen?

Jeder meldet ein Balkonkraftwerk mit 600W an, die Wechselrichter bedienen sich über openDTU-onBattery azs dem gemeinsamen Akku.

Laden tut jeder mit bis zu 2kWp Pannels und MPPTs.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@alex68)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 51
 

technisch sicherlich realisierbar aber hier würde ich die praktische (menschliche) Komponente nicht vernachlässigen: wer, wie viel lädt vs. wer wie viel verbraucht - das Diskussion- Potential ist da recht groß. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 9 Monaten von alex68

   
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(@pvstrom)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 49
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Könnten sich nicht beide Nachbarn einen Akku teilen?

Und wie rechnest du das fair ab?

Das endet nur mit Streitereien.

 

Den Umschalter habe ich ins Spiel gebracht, weil es Konstellationen gibt, in denen der PV-Besitzer eh die Stromrechnung zahlen muss.

Ist im kaputten Rentensystem in der Landwirtschaft z.b. üblich, dass der Hofübernehmer für sämtliche Kosten der Eltern (inkl. Stromrechnung) aufkommen muss, weil die Rente eh hinten und vorne nicht reicht. Da spielts dann eh keine Rolle, da gibts nichts aufzuteilen.

Hat auch Vorteile bei der Notstromversorgung. Da hängt dann gleich alles am Zapfwellenaggregat.

 

Bei 2 getrennten Haushalten fahr über eine DC-Zwischenlösung und lass den jeweiligen Hausanschluss unberührt.

Prio dann für den PV-Besitzer und den Überschuss für den Nachbarn.

(Das geht theoretisch auch bei AC-Anschluss über eine private Zählerkaskade, siehe z.b. bei Wärmepumpen > Messkonzept Power to Heat)

Der kann dann selber seinen normalen Bezugspreis (Stromanbieter) wählen, und auch zusätzlich ein BKW betreiben.

Akku geht natürlich auch, ob da jetzt ein normaler WR oder ein Hybrid WR zum Einsatz kommt ist egal, nur sollte halt auch genügend Überschuss zur Verfügung stehen, dass sich der rechnet.

Hat natürlich (im Gegensatz zum Umschalter) nette Nebeneffekte:

- Lastspitzen des Nachbars beeinflussen dich nicht

- Abschaltung (Wartung/Umbau/Fehler) bei dir beeinflussen den Nachbarn nicht.

- der Nachbar kann selber noch ein BKW betreiben (sollte er wegen dem WR auch anmelden damit 2RZ verbaut wird)

- du kommst evtl. unter 10.000kWh Bezug > du landest beim Anbieterwechsel nicht in der gewerblichen Ersatzversorgung die mal eben 50% teurer ist. Und glaub mir die lassen sich für einen Anbieterwechsel mal absichtlich eben 3 Wochen Zeit um >60ct/kWh abrechnen zu können.

- der Zähler vom Nachbarn sammelt auch ein paar kWh (quasi Nullverbrauch fällt auf).

 

Ich würde das so wie angesprochen mit angesteuertem Hochvoltnetzteil und Wechselrichter mit Nulleinspeisung lösen.

Dürfte das praktikabelste und fairste sein.

 

Anders geht das in De aktuell gerade leider nicht wirklich.

Wenns legal einfach möglich und finanziell intressant wäre, würde ich meinen Nachbarn PV-Strings vermieten.

Für z.b. 3 Nachbarn jeweils einen 10kWp Süd + 10kWp Nord String.

Da dürfte sich ein EFH freuen, sobald mal WP und BEV im Einsatz sind.

 

Über der Grenze (Österreich) ist man da glaub schon weiter, da geht das über Smartmeter und Energiegemeinschaften.

Da brauchts wohl keine unglaublich hohen Einstiegshürden wie bei uns, die das unbrauchbar und unwirtschaftlich machen.

 

 

 

 

 


   
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