Inselanlage mit Ums...
 
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Inselanlage mit Umschalter. Ist das erlaubt?

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 907
 

Veröffentlicht von: @thomas0815

@alter-hase 

unbeladene Schwalbe!!!!

Danke, ich hab das korrigiert. Bevor die anti insel fraktion nen neuen Aufhänger hat . . . . . 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
Thomas0815 reacted
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1389
 

@oliverso

Du sollst neben seiner Meinung keiner anderen nachhängen. Laugh  

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6975
 

Veröffentlicht von: @oliverso

ist dir nicht zu helfen.

wie ich zu den sarowschen märchen schon geschrieben habe

es interessiert die leute nicht was ihr denkt oder wir.

sie lesen sich die zahlreich vorhandenen widerlegungen eurer märchen durch und entscheiden nach gesundem menschenverstand selbst.

das ist was wir erreichen wollten und erreicht haben.

euer bürokratie zeug interessiert niemanden

und diese fantasie konstrukte wie eine einspeisende insel erst recht nicht

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
zx6r and alter Hase reacted
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 907
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@oliverso

Du sollst neben seiner Meinung keiner anderen nachhängen. Laugh  

Wir haben doch alle sehr viel zeit. Man muss sich ja mit was beschäftigen. Das ist doch ein unterhaltsamer zeitvertreib.  Wie ein online spiel. Wir hängen halt in level 1, das wird immer und immer wieder wiederholt. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@solarheini Ja richtig. So war das. Scared Gaaaaaanz bestimmt!

Wie sie meinen.
Ich kann mir keinen anderen Reim darauf machen.

28 Die Entstehungsgeschichte und der in dieser zum Ausdruck kommende Wille des
Gesetzgebers sprechen gegen die Einordnung der verfahrensgegenständlichen Anlagenkombination als eine von der EEG-Umlagepflicht befreite Stromerzeugungsanlage ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss i. S. d. § 61a Nr. 2 EEG 2017.

Was für ein Geschwrubel im Sinne von.

§ 61a Nr.2 EEG 2017, inzwischen nicht mehr anzuwenden, befreit lediglich Stromerzeugungsanlagen ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss von der EEG-Umlagepflicht, welche inzwischen ersatzlos gestrichen ist.
Nachdem man zugesteht, dass der Verfahrensgegenstand die Bedingungen erfüllt, definiert man eine Bedingung neu so, dass sie in der Regel nicht mehr erfüllbar ist.

Der Vorgang ist heutzutage völlig belanglos, die Eulenspiegelei soll aber auf ewig bestehen.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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(@crunch)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 4
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Veröffentlicht von: @thomas0815

Wie soll das mit einem Inselwechselrichter laufen?

 

Ja, an der Stelle kommen wir zum Kern der Diskussion: was ist eine Insel? 
Ja, eine Insel kann man nicht anmelden. Darum geht es aber auch gar nicht. 
Wenn man davon ausgeht, daß eine per Notstromschalter mit dem Netz verbundene Anlage keine Insel ist, dann muß das auch gar nicht erst versuchen. Dann meldet man oder eben der Elektriker eine Teileinspeiseanlage an, und fertig. Das geht selbstverständlich völlig problemlos.

 

Ich frage mich gerade, ob es eine Art von pubertärem Protest gegen sinnfreie Gesetzestexte ist, mit falschen Angaben beim Netzbetreiber eine Anmeldung zu erwirken, oder ob es da vielleicht einen goldenen Keks zu gewinnen gibt?

Jede Dokumentation, welche eine vom Netz getrennte Anlage zu einer einspeisenden Anlage macht ist schlichtweg falsch und fällt spätestens während dem Prüfungsprozess auf, wenn die Arbeit dort ernst genommen wird.
Solche Blödeleien haben keinerlei Wert. Im Gegenteil - sie binden Kapazitäten, welche jetzt schon vorne und hinten fehlen.
Wer sich ernsthaft wundert, warum ihm nach solch einer Aktion der VNB auf das "Dach steigt", der sollte einmal in sich gehen und überlegen, wo er einen (Denk-)Fehler gemacht hat.

Jede neue Eintragung / Änderung im Marktstammdatenregister führt beim Abgleich durch den VNB zu einem Vorgang. Wenn dieser Vorgang eine Netzparallele Anlage nennt, ist eine Netzparallele Anlage mit allen erforderlichen Nachweisen und der Dokumentation des tatsächlich abzunehmenden Standes vorzuweisen.

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Eine Insel kann weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Netz verbunden werden. Wenn das möglich wäre, ist es keine Insel.

Ein Inselwechselrichter der ans öffentliche Netz angeschlossen werden würde knallt laut, qualmt und ist hinüber.

Auch über irgendwelche Schalter lässt sich eine Insel nicht mit dem Netz verbinden. Geht nicht. Ausgeschlossen. 

Eine solche Anlage lässt sich nicht anmelden. Weder beim Marktstammregister noch beim Netzbetreiber. 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1389
 

@solarheini Was verstehst Du da nicht?

Die dort in Rede stehende Kombination kenne ich zwar nicht aber sie soll nicht als ...von der Umlagepflicht befreite... ohne... Netzanschluss eingestuft werden. Das kann doch nur heißen trotz einer "Trennvorrichtung" wurde die Inseleigenschaft verneint.

Zur Verdeutlichung aus der o.g. Entscheidung mal die Anlagenhintergründe:

"3 Der Planung liegt ein von der [. . . GmbH & Co. KG] (nachfolgend: Anlagenerrichterin) im Auftrag der Anspruchstellerin realisiertes PV-Speicherkonzept zugrunde,
wonach PV-Installation und Speicher derart in die Hausanlage der Anspruchstellerin
eingebunden sind, dass die Hausanlage komplett vom Netz getrennt wird, wenn hierfür ausreichend Energie vorhanden ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Hausanlage als
Inselanlage betrieben. Wenn nicht genügend Energie vorhanden ist, also der Energiebedarf nicht gedeckt wird, wird das Hausnetz wieder mit dem Netz verbunden. Der
Speicher wird im Zeitpunkt der Bedarfsunterdeckung zum einen vom Hausnetz und
zum anderen durch Schütze von der Hausanlage, in die er DC-seitig eingebunden ist,
getrennt. Eventuell erzeugter Solarstrom wird im Inselnetz verbraucht oder in den
Speicher geladen. Auch der Speicher speist nie ins Netz ein und bezieht auch keinen
Strom aus dem Netz der öffentlichen Versorgung"

 

Wieso hat die Clearingstelle was zu sagen?

"Clearingstelle EEG|KWKG – neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG und des KWKG, betrieben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz"

Also für Yodas und andere Hochwohlgeborenheiten sind deren Entscheidungen natürlich nur eine Empfehlung. Nur die dumme Masse an Stimmvieh akzeptiert deren Entscheidungen.

 

By the Way:

Die Clearingstelle ein positives Votum abgegeben für die Zulässigkeit von "regulärer" PV plus "Stecker"solargerät oder auch BKW. 

Daran sieht man mal: Die haben ja gar keine Peilung.

Achtung, das war Ironie.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6975
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Eine Insel kann weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Netz verbunden werden. Wenn das möglich wäre, ist es keine Insel.

das steht ja mittlerweile fast auf jeder seite und das ist auch gut so

je mehr interessenten das lesen desto besser

wir brauchen mehr pv egal ob insel oder nicht und wer kein bock auf zählerschrankumbau oder horende gebühren und bürokratiegelumpe hat der baut eben ne insel.

ist doch ein gewinn für alle, ich verstehe diese bürokratische blockadehaltung einiger wenige hier überhaupt nicht.

aber gut wir haben ja meinungsfreiheit und jeder kann eben denken und sagen was dieser möchte, habe kein problem damit.

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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1389
 

@voltmeter Wenn Du jetzt noch aufhörst den Quark vom Notstromumsschalter zu verzapfen!?!

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@solarheini Was verstehst Du da nicht?

Die dort in Rede stehende Kombination kenne ich zwar nicht aber sie soll nicht als ...von der Umlagepflicht befreite... ohne... Netzanschluss eingestuft werden. Das kann doch nur heißen trotz einer "Trennvorrichtung" wurde die Inseleigenschaft verneint.

...

Von welcher Kombination die Rede ist sollte klar sein?
Damit diese nicht von der Umlagepflicht befreit werden kann, wird der mittelbare Anschluss an das Netz abweichend definiert.
Die ursprüngliche Definition „mittelbar“ sei aber sehr wohl diskutabel und „wäre im Ausgangspunkt einer Auslegung zugänglich, die in der vorliegenden Konstellation das Vorliegen auch eines (mittelbaren) Netzanschlusses verneint, da eine …“

Man soll sich an Orten mit öffentlicher Versorgung nicht von der EEG Umlage befreien können.
Den Paragraph 61a Nr.2 EEG 2017 wollte und konnte die Schiedsstelle nicht ändern oder schon streichen.
Das die EEG Umlage entfällt war noch nicht absehbar.

Das Beeinträchtigt seither alles mögliche, nur keinen der von der Umlagepflicht befreit werden will.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von SolarHeini

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6144
 

Moderation: Jeder Beitrag, in dem das Wort "Märchen" auftaucht, wird ab jetzt gesperrt. Das ist einfach keine Streitkultur, wenn man die Gegenseite mit Märchen abstempelt. Argumente für seine Ansicht sind wichtig, keine Abqualifizierungen der Gegenseite. 

Danke an alle, die hier konstruktiv streiten, um dieses Thema besser zu verstehen und zu durchdringen. Hier ist schon wirklich viel zusammengekommen. 

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 907
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Eine Insel kann weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Netz verbunden werden. Wenn das möglich wäre, ist es keine Insel.

das steht ja mittlerweile fast auf jeder seite und das ist auch gut so

je mehr interessenten das lesen desto besser

wir brauchen mehr pv egal ob insel oder nicht und wer kein bock auf zählerschrankumbau oder horende gebühren und bürokratiegelumpe hat der baut eben ne insel.

ist doch ein gewinn für alle, ich verstehe diese bürokratische blockadehaltung einiger wenige hier überhaupt nicht.

aber gut wir haben ja meinungsfreiheit und jeder kann eben denken und sagen was dieser möchte, habe kein problem damit.

Genau das ist der grund, dass man das auch immer wieder wiederholt. Keiner wird sich den gesamten thread mehr durchlesen. Über google oder andere suchsysteme kommt man auf beiträge, liest dann paar seiten. Das mache ich so, ich gehe davon aus, dass das auch andere machen. Aber deshalb ist es wichtig, dass ich meine Ansicht auch mehrmals schreibe. 

Ich habe eine inselanlage, 5,8 kw. Das deckt weitgehend den bedarf meiner wohnung/familie. Die insel ist nicht angemeldet, es besteht keine verbindung zum öffentlichen netz. Mein zugekaufter strom ist massiv runter gegangen. Es kam bis jetzt noch nichts von meinem Stromversorger, warum ich nicht mehr viel strom kaufe.  Die installation der insel bzw. Das mechanische manuelle schalten der stromkreise auf inselanlage oder öffentliches stromnetz ist nicht sehr aufwendig. Ich habe direkt an meiner normalen sicherungsverteilung (13 Sicherungsautomaten und 3-phasen fi schutzschalter) nochmal die gleiche verteilung aufputz installiert. Dort gibt es auch die 13 Sicherungsautomaten, halt nur einen einphasen Fi schutzschalter. Die 13 stromkreise sind erst mal auf klemmen gelegt, von dort kann das dann entweder auf die verteilung inselanlage oder die verteilung normales stromnetzgeklemmt werden.  Ab april bis oktober kann alles auf inselanlage laufen, von november bis märz klemme ich immer so viel last auf die insel, wie die inselanlage strom erzeugen kann. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Ausser das ich Hager SFT240 für die Verbraucher nutze sieht es bei mir ähnlich aus.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Eine Insel kann weder mittelbar noch unmittelbar mit dem Netz verbunden werden. Wenn das möglich wäre, ist es keine Insel.

das steht ja mittlerweile fast auf jeder seite und das ist auch gut so...

Würdest Du jetzt noch verstehen, was das bedeutet. Das wäre ein Träumchen. "Insel" kann mit dem Netz verbunden werden, Stichwort Notstromumschalter, keine Insel mehr. Die Insel ist nicht nur die Erzeugungsanlage. Eine PV-Anlage die nur Strom produziert um einen Akku zu versorgen oder einen Verbraucher nur zeitweise macht ja wenig bis gar keinen Sinn, wenn es auf eine dauerhafte Stromversorgung ankommt.

Die Hoffnung stirbt halt zuletzt.

 

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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Inselanlage mit Ums...
 
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