Anmeldung von Nulle...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

221 Beiträge
24 Benutzer
177 Reactions
6,266 Ansichten
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Jede hausinstallation ist auf 3 phasen installiert. Man könnte ja phase 1 und phase 2 mit einem draht oben brücken.

du wirst lachen aber bei mir ist das so 🤣 

sogar alle 3 gebrückt. drehstrom wird überbewertet.

meine insel, meine reglen 😛 

natürlich habe ich den neutralleiter aller 5 adrigen leitungen verstärkt wo es ging oder 4 polig gesichert wo es nicht ging

 

das ist natürlich auch ein punkt der nur mit erheblichem technischen aufwand geändert werden kann, so ist meine installation garnicht kompatibel zum netz von außen.

laut den profis vom pv forum hätte ich schon längst tod sein müssen, weil ich keinen fachmann geholt habe.

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
AntwortZitat
alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

 

@voltmeter 

Der Herd hat 3 Sicherungen,/Phasen. Dadurch wird der Nullleiter entlastet, wenn man mehrere Platten und Backofen zusammen einschaltet.

Bei meiner Insel werde ich eine Idee aus dem Internet umsetzen:

Die spülmaschine hat auch eine extra Leitung, 3x1,5.  Weil es nur eine Insel Phase gibt, legt man Herdleitung und Spülmaschinenleitung zusammen. Man hat 6 Adern. 3x Phase vom Herd, 1x Phase der spülmaschine und 2x Null-Leitung.

Jetzt nimmt man 3 Adern als Phase und 3 Adern als Null-Leitung. Man kann noch drauf achten, die Spülmaschine nicht zusammen mit Herd einzuschalten.

Da geht auch kein umschalten zwischen Versorger-Netz und Inselnetz.  Das ist man wieder bei "erheblichem technischen Aufwand" . Da hat man was eigenes, wie das jodeldiplom. Das kann und muss man nicht anmelden. 

Da ich meinen Verbrauch logge, fallen mir auch extreme Sachen auf. Wir haben die Pyrolyse Funktion des Backofen laufen lassen.  Die hat  auf einer Phase 5 kWh verbraucht. Das lief so 1,5 Stunden. 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
AntwortZitat
Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1671
 

Ich mische mich als "böser ex-Halb-Insel Betreiber" mal ein, da das Thema ja nicht erst seit heute hier diskutiert wird.

Meiner Auffassung nach sind laut TAB, NAV und EEG Insel-Anlagen, die über Netzumschaltung keine "gesetzlichen" Inseln. Sie stellen zwar ein Insel-Netz her und sind galvanisch vom Netz getrennt, dies ist aber gesetzlich nicht ausreichend um als "richtige Insel" zu zählen. Selbst wenn diese Netzumschaltung nicht genutzt wird und der Stromkreis bei leerer Batterie ausschaltet, ist diese Anlage "mittelbar oder unmittelbar" mit dem Netz verbunden, da auf dem Grundstück noch ein vom VNB ein Anschluss bereitgestellt wird. Ausnahmen ist hier z.B. eine Almhütte ohne Stromanschluss. Natürlich kann man den Status einer "Almhütte" auch erreichen, aber dies ist wahrscheinlich nur in Absprache mit dem VNB möglich (ob der den HAK zurück baut oder verblompt liegt wahrscheinlich in seinem Ermessen).

Zusätzlich gibt es "Zweckgebundene Einrichtungen", die extra erwähnt und "gesetzlich" anders behandelt werden. Dazu zählt auch eine USV. Wir sind uns alle einig, das eine USV und ein Hybrid-WR technisch "im Prinzip" das gleiche sind, allerdings verfolgen sie einen anderen Zweck und sind somit gesetzlich auch anders zu behandeln.

Es gibt aber Spitzfindigkeiten, über die man sicherlich noch diskutieren kann, die aber meine oben genannte Auffassung grundsätzlich nicht berühren. Dazu gehören Aussagen wie: "Der HAK liegt auf anderem Grundstück/Grundbuch", "Ich lade mein BEV beim Arbeitgeber und lade zu Hause meinen Speicher", "den HAK habe ich abgeklemmt, das muss reichen". 

(Mod-Bereich): Jetzt kommt aber für mich das wichtigste: Was ihr daraus macht ist eure Sache. Zudem könnt ihr die Regeln auch doof finden, das tue ich auch. Aber bitte suggeriert anderen nicht, das dies alles "problemlos" oder gar "legal" ist. Genau so finde ich es verkehrt, wenn ihr jemanden dazu drängt sich so zu verhalten wie ihr es tun würdet. Wir sind ein "technikorientiertes" Forum. Wenn jemand eine Frage hat, beantwortet sie ihn, aber haltet keine Moralpredigt darüber das ein Gesetz das doof finden würde. Natürlich dürft ihr die gesetzliche Regelung verweisen, aber das sollte dann auch reichen. 

Wir sind hier keine Rechtsanwälte oder Richter, (vielleicht der eine oder andere doch? 😂) und selbst wenn, entscheidet ein Gerichtsverfahren über spezielle Fälle. Somit wäre es aus meiner Sicht immer gut zu betonen, dass es gesetzlich Probleme geben könnte. Auch bei nicht klaren Rechtsverhältnissen sind Aussagen "Ich habe das bei mit so gelöst" differenzierter als eine Grundsatzdiskussion über "erlaubt" oder "nicht erlaubt" anzufangen.

 

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
AntwortZitat
(@dieter_hildebrandt)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 33
 

@nick81 
Zudem könnt ihr die Regeln auch doof finden, das tue ich auch. Aber bitte suggeriert anderen nicht, das dies alles "problemlos" oder gar "legal" ist.

Richtig, Schön wäre es wenn man sich zusammenrauft und auch hier versucht auf die Politik einzuwirken. Denn nach der Abschaffung EEG gibt es absolut keinen Grund mehr die Vorschriften so beizubehalten. Technisch war es eh Quark. Das würde auch wieder Solare Kapazitäten schaffen. Gerade ging ja mal wieder durch die Presse das die Stromversorgung, gerade im Ortsbereich, teilweise arg an Kante genäht ist. 

Wir haben doch die selbe Problematik wie bei den Balkonkraftwerken. Eine Menge Leute betreiben ihre Insel jetzt halb legal, teilweise mit ganz windigen Lösungen. Und viele verzichten drauf PV anzuschaffen weil sie Angst haben bestraft zu werden.      

 


   
AntwortZitat
alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

@nick81 

Das ist deine Interpretation.  Es gibt Ausnahmen, dass auch bei Netzanschluss auf dem Grundstück eine Insel machbar ist. Dies ist in den sätzen beschrieben. 

Sonst würde dort nur ein Satz stehen : "wenn es einen Netzanschluss gibt, muss alles angemeldet werden"

Weiter ist es so, dass wir uns immer nur um die Anmeldung streiten. Der Betrieb ist nicht verboten. Wer eine Insel betreibt, die keine Verbindung zum Netz hat, der klaut kein Strom oder begeht sonst eine Straftat. Das Versorger-Netz wird nicht angetastet.

Wegen was sollte man denn verurteilt werden ?

Dass sich durch Petitionen viel erreichen lässt ist Nonsens. Sieht man an der Klimakrise. Keine Organisation hat viel erreicht,  nicht fridays for Future, nicht Greenpeace oder andere. Wir paar solarheinis sollen Wirtschaft und Politik zum einlenken bringen ? 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
AntwortZitat
Nick81
(@nick81)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1671
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Das ist deine Interpretation. 

Jupp, und du hast deine Interpretation. Nicht mehr und nicht weniger! Und das darfst du auch als deine Interpretation/deine Meinung so kommunizieren, solange du dich an meinen rot geschriebenen Mod-Teil hältst. 

 

PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK


   
AntwortZitat
alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Im Internet ist die überwiegende Aussage, dass meine insel-Anlage (so wie ich das aufbaue)  nicht angemeldet werden muss. 

Anbei ein Screenshot, was sich im Internet so zu Insel-Anlage findet. Ich glaube nicht, dass das Fake ist.  Ich habe sehr sehr lange gebraucht, bis ich mich entschieden habe, was für eine Art Anlage ich mache. Habe sehr sehr viel gelesen und alle Argumente geprüft bzw. Gegeneinander abgewogen 

Es liegt bei jedem selbst, sich umfassend zu informieren.

Auch arbeite ich seit 40 Jahren als Elektriker. Habe auch sehr viel mit Akkusystemen zu tun.  Für mich ist das eine rechtssiche Sache.  

Alles was hier an Argumenten dagegen geschrieben wurde, überzeugt mich mich.  Ich habe meine Argumente auch ausführlich geschrieben

Mit diesem Post werde ich das Thema für mich beenden und keine weiteren Post diesbezüglich schreiben.

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

Veröffentlicht von: @nick81

Meiner Auffassung nach

genau, deiner auffassung nach.

und wo soll man bitte eine insel anmelden wenn noch ein stromanschluss im haus ist? hast du auch eine antwort darauf?

warum verwirrst du die leute jetzt wieder mit diesem mittelbar unmitellbar unsinn?

willst du dass sowas bei rauskommt?

https://www.akkudoktor.net/forum/rechtliches/verhalten-der-stromnetz-berlin-gmbh-bei-der-anzeige-einer-off-grid-pv-anlage-ohne-netzeinspeisung-aber-netzunterstuetzung/

 

oder sowas

Veröffentlicht von: @h-milch

habe die reine Inselanlage aus Doofheit und Interesse im MaStR angemeldet.

https://www.akkudoktor.net/forum/rechtliches/netzbetreiber-will-ggf-netzanschluss-wegen-fehlendem-nachweis-eines-elektroinstallateurs-einer-inselanlage-kuendigen/#post-112453

 

 

 

was man nicht anmelden kann wird auch nicht angemeldet 😉 

und es gibt auch rechtlich keine probleme da man nichts anmelden kann

das ist nicht nur meine meinung, sondern das ist fakt!

 

kann es gerne nochmal verlinken

 

und nochmal

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

 

Veröffentlicht von: @voltmeter

(doc's solarradio, welches er an seine fensterbank geklebt hat, mit netzstecker wenn die sonne mal nicht scheint und der akku leer ist auch)

erkennst du den schwachsinn dieser regelung?

aber als was meldet man sowas an? wenn die nicht einspeisen können?

die option gibt es trotzdem nicht.

 

 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Sieht man an der Klimakrise.

das ist aber auch nur deine meinung

es gibt keine krise(solange das bier kalt ist) 😉 

 

Veröffentlicht von: @alter-hase

Alles was hier an Argumenten dagegen geschrieben wurde

 

das einziege argument was ich immer lese is dieser mittelbar unmitelbar schwachsinn der mich unmittelbar ankozt 🤣 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
AntwortZitat
(@dieter_hildebrandt)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 33
 

@alter-hase 

Mir hat der Support folgendes geschrieben :

Guten Tag,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister vom 03.02.2023 15:51 Uhr, MAIL-144485.

 

Es tut uns sehr leid, daß wir Ihre Anfrage erst heute beantworten. Bitte entschuldigen Sie.

Wenn Sie die Anlage registreiren geben Sie unter der Überschrift Technische Daten, bei der Frage Volleinsppeisung oder Teileinspeisung : Teilweinspeisung (einschließlich Eigneverbrauch) an. Dies bedeutet, dass Sie keinen Strom ins Netz einspeisen.

Klären Sie bitte mit dem Netzbetreiber ob es sich um eine Inselanlage handelt. Das ist sehr selten. Diese Anlagen müssen im Mrktstammdatenregister nicht erfasst werden.

Grundsätzlich sind nach MaStRV einzig und allein Einheiten und EEG/KWK - Anlagen von der Registrierung ausgenommen, die "weder unmittelbar, noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen".

Nach dem Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur (Kapitel 7.2 - Inselanlagen) gilt für den Ausschluss eines mittelbaren oder unmittelbaren Netzanschlusses, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, das vermeintliche Inselnetz der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Ob im konkreten Fall ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung vorliegt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten, diese Beurteilung obliegt dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber gemeinsam. Falls es hier divergierende Meinungen gibt, wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle EEG|KWKG.

Falls weitere Fragen auftreten nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu uns auf. 0228-14-33-33 

Haben Sie eine weitere Anfrage, so verwenden Sie erneut das Kontaktformular im Webportal des Marktstammdatenregisters. Wenn Sie bereits registriert sind, erwähnen Sie in Ihrer Anfrage bitte Ihre MaStR-Nummern (z.B. ABR…., SEE….).

 

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martina Meister

Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Telefon: 0228 14-3333
Internet: www.marktstammdatenregister.de
Kontakt: www.marktstammdatenregister.de/Kontakt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

 

 


   
AntwortZitat
alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

das ist aber auch nur deine meinung

es gibt keine krise(solange das bier kalt ist) 😉 

Man kann sich streiten, ob das Menschen gemacht ist oder nicht. Dass das Klima "verrückt" spielt, vermehrt Starkregen und dürre vorhanden sind, lässt mich von Klimakrise reden 

Auch sage ich nicht, dass die Forderungen gewisser Organisation richtig sind. Das war nur ein Beispiel, dass diese Organisation nix wesentliches erreicht haben, Wirtschaft und Politik ihren Kurs auch nur geringfügig geändert haben.

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

Veröffentlicht von: @dieter_hildebrandt

Mir hat der Support folgendes geschrieben :

also das übliche spiel

 

bei der Frage Volleinsppeisung oder Teileinspeisung angeben

Teilweinspeisung (einschließlich Eigneverbrauch)

das ich nicht lache 🤣 

was für ein schwachsinn das kann wirklich nur von denen kommen

wenn es keine möglichkeit gibt ohne einspeisung oder offgrid anzumelden dann muss man das auch nicht!

ich fahre am besten morgen mit meinem pkw führerschein 40t lkw, ist ja fast das gleiche hat ja auch räder und nen motor.

 

btw hast du die email kopiert?

ne frechheit wenn die das wirklich so ungeprüft rausschicken

 

nächstes mal wenn ich gefragt werde wollen sie die grüne oder rote paprika, sage ich die blaue 🤣 

 

Ob im konkreten Fall ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung vorliegt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten, diese Beurteilung obliegt dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber gemeinsam. Falls es hier divergierende Meinungen gibt, wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle EEG|KWKG.  🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 

Post und Eisenbahnen- das ist eher das richtige fachgebiet für die 😀 

ich lach mich kaputt

 

einfach zu geil, was für eine bananenrepublik 😛 

 

die mail hab ich mir mal gespeichert

so geil

 

 

@dieter_hildebrandt

Nach dem Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur (Kapitel 7.2 - Inselanlagen)

 

hier hab ich noch was zu diesem leitfaden gelesen, ob das stimmt weiß ich nicht da mir das am allerwertesten vorbeigeht.

Veröffentlicht von: @r3dl4x

Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur (Kapitel 7.2 - Inselanlagen) bezieht sich auf § 5 Nr. 12 EEG sowie 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG. Beide Abschnitte sind im EEG 2023 entfallen.

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
AntwortZitat
(@mischa)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 397
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

 

-- attachment is not available --

@voltmeter 

Der Herd hat 3 Sicherungen,/Phasen. Dadurch wird der Nullleiter entlastet, wenn man mehrere Platten und Backofen zusammen einschaltet.

Bei meiner Insel werde ich eine Idee aus dem Internet umsetzen:

Die spülmaschine hat auch eine extra Leitung, 3x1,5.  Weil es nur eine Insel Phase gibt, legt man Herdleitung und Spülmaschinenleitung zusammen. Man hat 6 Adern. 3x Phase vom Herd, 1x Phase der spülmaschine und 2x Null-Leitung.

Jetzt nimmt man 3 Adern als Phase und 3 Adern als Null-Leitung. Man kann noch drauf achten, die Spülmaschine nicht zusammen mit Herd einzuschalten.

Da geht auch kein umschalten zwischen Versorger-Netz und Inselnetz.  Das ist man wieder bei "erheblichem technischen Aufwand" . Da hat man was eigenes, wie das jodeldiplom. Das kann und muss man nicht anmelden. 

Da ich meinen Verbrauch logge, fallen mir auch extreme Sachen auf. Wir haben die Pyrolyse Funktion des Backofen laufen lassen.  Die hat  auf einer Phase 5 kWh verbraucht. Das lief so 1,5 Stunden. 

 

Oh je, der Backofen wird mit Drehstromanschluss intern mit einer Dreieckschaltung betrieben, bei gleichmäßiger Belastung fliesst kein Strom durch den N-Leiter. Anders bei drei einzelnen Phasen, dann benötigst du auch drei Nullleiter oder der Nullleiter muss dreimal so dick sein. Ich hatte schon einige Herde, die nur mit Drehstrom funktionierten. Meist heizt ein Herd mit Drehstrom schneller auf.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten von Mischa

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @dieter_hildebrandt

Ob im konkreten Fall ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung vorliegt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten, diese Beurteilung obliegt dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber gemeinsam.

Sag mal, von wann ist diese Mail? Warte, laß mich raten! Vom 1. April? Das ist doch wohl'n Scherz!

Also die BNetzA sagt, ob eine Insel eine Insel (mit zwei Bergen) ist oder nicht, soll man beim VNB erfragen? Ja, wenn man jetzt zehn verschiedene VNBs über das Bundesgebiet verteilt fragt, kriegt man dann wirklich immer und überall eine, genau eine und immer exakt die gleiche Antwort? Ich würde fast wetten, daß man da eher mindestens elf verschiedene Antworten erhält.

Ok, ich setze dann aber noch einen drauf: Von den zehn befragten VNBs wird doch mit Sicherheit mindestens einer dabei sein, der sagt: "Joh, joh, ist 'ne Insel. Die müssen's net registrieren." und den kann ich dann als Referenz nennen? Das kann ja wohl nicht wahr sein, also das ist der absolute Brüller des Tages. 🤣 🤣 🤣

Das kannste Dir nimmer ausdenken! 😀

Daniel

PS: Ich mache mich hier fast naß vor Lachen! 😀

 

 


   
AntwortZitat
ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1401
 

@mischa Die pauschale Aussage mit Drehstrom für den Herd kann ich nicht teilen. Bei unserem alten lief das Kochfeld über zwei Phasen und der Backofen über die dritte. Bei alten Herden würde ich das sofort unterschreiben, bei neuen dagegen? Wo läge für den Hersteller der Vorteil, wenn er jede Heizspule aufdröselt und mit der entsprechenden Anzahl von Abgängen versehen würde? In größerem Aufwand und Mehrkosten. Da die Kochfelder, z.B. Glasceran eh getaktet werden um die Heizleistung zu steuern wäre der Aufwand vermutlich sehr üppig.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
AntwortZitat
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6962
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Wo läge für den Hersteller der Vorteil, wenn er jede Heizspule aufdröselt und mit der entsprechenden Anzahl von Abgängen versehen würde? In größerem Aufwand und Mehrkosten. Da die Kochfelder, z.B. Glasceran eh getaktet werden um die Heizleistung zu steuern wäre der Aufwand vermutlich sehr üppig.

Thorsten, für den Fall der Induktionskochfelder ergibt sich der Aufwand automatisch ... Zu null. (Falls du andere meinst, für die dürftest du Recht haben!)

Alleine aus der Tatsache, dass man aus einer Phase das, was ein induktsfeld im vollastbetrieb zieht  nicht ziehen kann.

Aus zwei aktuellen Beispielen mein altes defektes von 2007 und dem neuen, was ich einsetzen musste, kann ich folgendes sagen:

Beide Herde sind an zwei Phasen angeschlossen. Je Phase ist eine Platine da.

Das erste was auf der Platine geschieht ist Entstörung, Gleichrichtung und Siebung.

Die beiden Gleichspannungen sind nicht gekoppelt.

Jede Platine versorgt zwei Kochfelder, entweder beide mit zwei getrennten Endstufen, oder eines mit den zusammengekoppelten Endstufen.

( Gut, der neue versorgt 5 Kochfelder, den Trick hab ich mir nicht angeschaut)

Heißt, eigentlich hängt an jeder Phase ein halber Herd... Und die haben nichts miteinander zu tun.

Nur ein Trick ist noch erwähnenswert, die Stromversorgung der bediensteuerung ist gemeinsam und hängt an einer der beiden Phasen.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
AntwortZitat
Seite 14 / 15
Anmeldung von Nulle...
 
Teilen: