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Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7034
 

Veröffentlicht von: @linuxdep

sind anzumelden

ja formal richtig, die china teile mit netzverbindung müssen angemeldet werden

(doc's solarradio, welches er an seine fensterbank geklebt hat, mit netzstecker wenn die sonne mal nicht scheint und der akku leer ist auch)

erkennst du den schwachsinn dieser regelung?

aber als was meldet man sowas an? wenn die nicht einspeisen können?

die option gibt es trotzdem nicht.

 

also wird es eben nicht angemeldet, die suppe muss der gesetzgeber selbst auslöffeln.

die china wr die einspeisen können wie zb. von deye und mppsolar usw kann man ja als teileinspeisung anmelden und bekommt es auch genhemigt sofern alle zertifikate vorliegen das ist kein problem.

oder willst du auf das hinaus dass man außer voll und teileispeisung nichts anderes bauen darf?

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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 topo
(@topo)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 20
 

@svenh ich vermute die Erstellung deiner Beiträge hier lagen vom Aufwand über dem Aufwand deine Anlage als Überschusseinspeisung anzumelden  🙂


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 926
 

Da geht es um Anlagen, die eine Umschaltung haben. Wenn das Netz ausfällt, wird auf notstrom umgeschaltet 

Das ist bei mir NICHT so. Es gibt keine Verbindung, keine manuelle oder automatische Umschaltung. Wenn bei mir keine Sonne scheint und der Akku leer ist, dann sind die Insel Stromkreise nicht zu gebrauchen.

Der letzte Satz lautet auch, dass autarke Inselanlagen nicht betroffen sind. ich muss das nicht anmelden.  Genau diese Aussage bzw. Anschlussbedingungen geben mir die Sicherheit, dass keiner bei mir Rum stänkern kann.  

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @alter-hase
Wenn bei mir keine Sonne scheint und der Akku leer ist, dann sind die Insel Stromkreise nicht zu gebrauchen.

Der letzte Satz lautet auch, dass autarke Inselanlagen nicht betroffen sind. ich muss das nicht anmelden.  Genau diese Aussage bzw. Anschlussbedingungen geben mir die Sicherheit, dass keiner bei mir Rum stänkern kann.

Ich weiß nicht, ob das reicht. Du könntest ja die Schukostecker der Verbraucher am Inselstromkreis aus- und am Hausstromkreis wieder anstecken. Ob Du das durch Stecken tust, durch einen manuell bedienten Umschalter oder automatisiert durch ein mechanisches oder Halbleiter-Relais ist dabei letztendlich Jacke wie Hose und deswegen wäre die vermeintliche Sicherheit arg trügerisch.

Glaub mir, wenn sie sich bei Dir für eine Kontrolle anmelden, würde ich einfach den Stecker ziehen, egal ob das nun die Verbindung ist zwischen PV-Module und WR oder zwischen WR und UV (wie künftig bei mir). Dann müßte die BNetzA oder der VNB beweisen, daß da mal eine Steckverbindung war. Mit einem Beweis des ersten Anscheins wird das bei so einem Kokolores (Entschuldigung!) vermutlich so eine Sache.

Daniel

 


   
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(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @topo

@svenh ich vermute die Erstellung deiner Beiträge hier lagen vom Aufwand über dem Aufwand deine Anlage als Überschusseinspeisung anzumelden  🙂

Das sehe ich anders.

Ich plane ausserdem noch Zusammenfassungen.

Es ging ja auch nicht NUR um mein eigenes Anliegen, sondern auch um das im allgemeinen zu betrachten, und zur Verfügung zu stellen.

Auch geht es darum -- dass eine Anmeldung zur Einspeissung das hinzuziehen von beGutachtern erfordert, irgendein Bürokratisches Framing nach sich zieht, um eine Teilhabe am Einspeissestrommarkt einzuleiten und der Aufwand dort im Allgemeinen. Es mag Personen geben, die mit "bürokratischen Implikationen" sehr gut zurecht kommen, und sich da zurechtfinden. Allerdings gibt es auch Personen, die all dies unverständlich finden, unsicher sind im Umgang mit Verordnungen, und (aufgrund welcher Erfahrungen und Aspekte auch immer) sogar Ängste bekommen sobald irgendwas durch Behörden, Institutionen, Amtsstuben, oder was auch immer extern entschieden werden könnte oder starre und sture einzelne "begutachtende" oder etwas Interpretierende dann in unpassende und falsche Verordnugsschubladen einsortieren.

Das alles und mehr sollte betrachtet werden und zur eigenen Einschätzung angeboten. Ich sehe diesen Vorgang noch nicht als beendet an - auch wenn ich für mich das klar habe - möchte ich da noch weiter eintauchen in diese Themen -- doch ales mit der Zeit (hab auch noch anderes zu tun).

in Kurz: sehe ich durchaus einen Nutzen einzelne Themen tiefer zu betrachten und mit einem Thema zusammenhängende Bereiche einzuordnen, differenzieren und mit verschiedenen Perspektiven zu beleuchten; damit dadurch eine Klarheit entstehen kann, die anderweitig ggf nicht möglich wäre zu bekommen. So kann man durch rationale Überlegung zu einer Sichtweise kommen und nicht durch "ein Gefühl" oder eine Empfindung die nicht genau gesagt werden kann und dann auch Missverständnisse erzeugen kann.

Ich sehe einen Nutzen darin, nicht nur für mich selbst, sondern auch für andere die sich mit solchen Fragestellungen befassen. Für mich geht es in einem Forum und öffentlichen Diskurs eben auch darum. Ich ziehe da schon einen Nutzen daraus Dinge so vertieft zu betrachten. Das mag nach Mehraufwand aussehen, doch mein Fokus ist nicht nur der Technische - sondern auch der geistige, soziale, rechtlich und juristische.

Sehr nice dass du das so aufgebracht hast, das hat mir die Möglichkeit gegeben auch selbst darüber zu reflektieren. Solche Impulse brauche ich um Gedanken entstehen zu lassen.

 


   
nitpicker reacted
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 926
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Veröffentlicht von: @alter-hase
Wenn bei mir keine Sonne scheint und der Akku leer ist, dann sind die Insel Stromkreise nicht zu gebrauchen.

Der letzte Satz lautet auch, dass autarke Inselanlagen nicht betroffen sind. ich muss das nicht anmelden.  Genau diese Aussage bzw. Anschlussbedingungen geben mir die Sicherheit, dass keiner bei mir Rum stänkern kann.

Ich weiß nicht, ob das reicht. Du könntest ja die Schukostecker der Verbraucher am Inselstromkreis aus- und am Hausstromkreis wieder anstecken. Ob Du das durch Stecken tust, durch einen manuell bedienten Umschalter oder automatisiert durch ein mechanisches oder Halbleiter-Relais ist dabei letztendlich Jacke wie Hose und deswegen wäre die vermeintliche Sicherheit arg trügerisch.

Glaub mir, wenn sie sich bei Dir für eine Kontrolle anmelden, würde ich einfach den Stecker ziehen, egal ob das nun die Verbindung ist zwischen PV-Module und WR oder zwischen WR und UV (wie künftig bei mir). Dann müßte die BNetzA oder der VNB beweisen, daß da mal eine Steckverbindung war. Mit einem Beweis des ersten Anscheins wird das bei so einem Kokolores (Entschuldigung!) vermutlich so eine Sache.

Daniel

Ich kann natürlich jeden Verbraucher auf Inselstromkreis einstecken oder auf netzstromkreis. Autark bedeutet, dass die Insel keinerlei Verbindung zu dem Versorger -Netz hat.  Was wo für Verbraucher eingesteckt sind, das interessiert nicht.

Sonst müsste man ja jedes kleinen Diesel Notstromaggregat "anmelden" . Das produziert auch autark Strom und man kann Verbraucher dort einstecken und in das Versorger -Netz.

Einzig meine Installation muss fachgerecht sein und es darf keine Verbindung, auch keine Umschaltung in irgend einer Art, geben. Das mache ich auch so. 

Ach, mir fällt gerade ein, der toaster auf der almhütte, den könnte einer mitnehmen und den wo anders betreiben, wo ein Versorger -Netz ist. Oder er legt ein verlängerungskabel von wo in die almhütte. Das ist technisch möglich.  So gesehen gäbe es autarke Photovoltaik nur auf einer Insel, wo es keine Kraftwerke gibt, die Strom produzieren. Weil's ja immer technisch möglich ist, dass man versorger-netz-strom anschließen kann.  Auch wenn durch die Verlängerungsleitung nur noch 0,3 V ankommen, Anschluss ist Anschluss. So argumentieren zumindest die üblichen Verdächtigen.

Das habe ich gerade im Internet gelesen. Es könnte sein, dass 10x mehr Wechselrichter am Start sind, als angemeldet wurden. 

 

 

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @alter-hase
Autark bedeutet, dass die Insel keinerlei Verbindung zu dem Versorger -Netz hat.
Leider nicht. Nach der etwas eigenwilligen Definition der BNetzA im MaStR, liegt ein Inselbetrieb genau dann nicht vor, wenn es mit einfachen Mitteln möglich ist, die stromerzeugende Anlage (PV, Akku, WR, Moppel) u.a. mittelbar "irgendwie" zu verbinden. Genau diese Formulierung ist so unscharf, daß zehn Juristen da mindestens fünfzig verschiedene Interpretationsmöglichkeiten sehen, welche mit der schieren Existenz einer solchen Anlage bereits beginnt. (Vermutlich reicht es schon aus, wenn PV-Module und WR in der Pappschachtel auf Deinem Grundstück liegen oder mit wenigen Klicks im Web bestellt werden "könnten".) In der Verordnung steht nicht einmal drin, ob diese Verbindung zerstörungsfrei sein müßte. Das heißt, wenn Du einen selbstgeführten WR mit der Netz-UV verbinden "könntest", selbst wenn das Ding eine zwanzigstel Sekunde später zu rauchen anfängt, könnte das trotzdem hinreichend sein. Nochmal zur Erinnerung:

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Im ersten Abschnitt fällt erst einmal auf, daß einmal der Begriff "Stromnetz" und einmal "Hausnetz" verwendet werden. Das "Stromnetz", so meine Vermutung, soll vermutlich das öffentliche Netz darstellen. Das "Hausnetz" die normale Leitungsstruktur nach der UV. Das ist aber nur meine Vermutung!

Im zweiten Abschnitt fällt der Begriff "dauerhaft" auf, der ebenfalls alle möglichen Interpretationen offen läßt. Was genau ist "dauerhaft"? "Dauerhaft" bezeichnet eine (nahezu) unbegrenzte Zeitspanne. Wäre ein Umbau innerhalb weniger Tage möglich, ist das alles strenggenommen nicht mehr "dauerhaft". Es könnte aber auch sein, daß alle Umbauten, die länger als fünf Minuten andauern, bereits als "dauerhaft" gelten. Ganz ehrlich: Ich weiß es nicht und der Vorsitzende, der Dich später verurteilen wird, weil Du was für's Klima tust, vermutlich auch nicht. Und was genau ist die benannte "Anlage"? PV? Akku? WR? Steuerelektronik? 1-0-2-Umschalter?

Im dritten Abschnitt wird plötzlich der Begriff "Stromerzeugungsanlage" benutzt. Die "lokale Leitungsstruktur" könnte das beschriebene Inselnetz innerhalb des Hauses sein, aber wirklich wissen weiß ich es nicht. Außerdem wird in diesem Abschnitt nicht mehr der Begriff "Hausnetz" benutzt, sondern plötzlich ein "Netz der allgemeinen Versorgung".

Mit dem letzten Abschnitt scheint es tatsächlich so, als wären alle Hybridanlagen registrierungspflichtig - und damit tatsächlich, so irrwitzig das auch klingen mag, das berühmte Notfall-Solarradio mit doppelseitigem Klebeband und Stecker-NT, welches nämlich alle Anforderungen einer mittelbaren Anlage erfüllt.

Veröffentlicht von: @alter-hase
Was wo für Verbraucher eingesteckt sind, das interessiert nicht.

Sonst müsste man ja jedes kleinen Diesel Notstromaggregat "anmelden" . Das produziert auch autark Strom und man kann Verbraucher dort einstecken und in das Versorger -Netz.

Die Verbraucher interessieren in der Tat nicht, aber bei der "lokalen Leitungsstruktur" geht's schon los. Deinen Moppel mußt Du dagegen nicht anmelden, weil er nicht im Regelbetrieb läuft, sondern eben nur bei Stromausfall. Bei der PV-Anlage ist das aber anders.

Veröffentlicht von: @alter-hase
Einzig meine Installation muss fachgerecht sein und es darf keine Verbindung, auch keine Umschaltung in irgend einer Art, geben.
Sie muß vermutlich noch deutlich fachgerechter sein als das, was die Juristen der BNetzA zusammengeschrieben haben. 😀 Aber es ist nicht hinreichend, daß kein Verbindung oder gar Umschalter vorhanden ist, sondern es darf "dauerhaft" auch keine Verbindung möglich sein.

Im Prinzip wäre folgendes zwar nicht legal, aber in einer gewissen Grauzone:

Du hast die ganze Mimik mit MP2 & Co. in einem eigenen Verteiler. Dieser hat ein Kabel mit eigenem Stecker (ich würde hier ganz bewußt nicht Schuko wählen; eine Möglichkeit wäre z.B. CEE). Dieses CEE-Kabel mußt Du a) ausstecken und, ganz wichtig, b) komplett entfernen können. Und am besten ist es ein nicht handelsübliches und vor Dir für diesen einen Zweck konfektioniertes Spezialkabel. Außerdem geht ein Kabel von der UV zu diesem eigenen Verteiler, in dem dieses Spezialkabel im Regelbetrieb drinsteckt. Dazu gibt es noch einen 1-0-2-Schalter, mit dem man das Inselnetz direkt mit der UV kurzschließen kann.

Wenn sich nun "Besuch" ankündigt, machst Du folgendes: Mit dem 1-0-2-Umschalter schaltest Du die Verbraucher vom MP2-ACout-Ausgang weg und direkt auf die UV, so daß die Verbraucher weiterhin versorgt werden. Den WR fährst Du herunter, steckst das o.g. Spezialkabel ab und läßt es hinter's Kopfkissen "verschwinden". Damit ist die dauerhafte Trennung gegeben und während des "Besuchs" hältst Du einfach nur wortkarg Deine Klappe. Beweisen wird man Dir nichts können, denn das Spezialkabel fehlt ja. Und je abstruser die Steckverbindung im Spezialkabel, umso "dauerhafter" ist die Geschichte.

Bestraft mit 30 Jahren Gefängnis mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Einzelhaft plus anschließender Sicherheitsverwahrung wirst Du natürlich trotzdem, weil man bei Dir auf der Fensterbank das Solar-Notfallradio mit dem Stecker-NT entdeckt, welches Du nicht im MaStR angemeldet hattest. 😉

Daniel

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7034
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Den WR fährst Du herunter, steckst das o.g. Spezialkabel ab und läßt es hinter's Kopfkissen "verschwinden". Damit ist die dauerhafte Trennung gegeben und während des "Besuchs" hältst Du einfach nur wortkarg Deine Klappe.

Man könnte auch sagen das wäre eine notstrom Einspeisung für den generator. Welcher vom Kollegen ausgeliehen wird.

Gibt ja welche wo draufsteht netz/notstrom.

Da kommt aber sowieso niemand, weil es keine sau juckt. 😉 

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @voltmeter
Veröffentlicht von: @docemmettbrown
während des "Besuchs" hältst Du einfach nur wortkarg Deine Klappe.
Man könnte auch sagen das wäre eine notstrom Einspeisung für den generator. Welcher vom Kollegen ausgeliehen wird.
Je wortkarger man ist, desto besser. Oder man (wie lautet dieses neue Verb noch gleich?) "scholzt", das geht auch immer. 😉

Im Ernst: Am besten die Klappe halten und vorab aktiv dafür sorgen, daß man nicht "einfach so" mit einem Handgriff die Netzverbindung mit ACin wieder herstellen kann. Also nicht das besagte Spezialkabel im Regal daneben liegen lassen, das könnte unschlau sein. 😉

Der MP2 hat doch überall AC-seitig bereits diese abstrusen Stecker. Schlauchleitung und CEE dran, das langt. Diese Stecker wird man im Bau- oder Elektromarkt nicht einfach so innerhalb weniger Stunden auftreiben können. Und wenn man sich dann beim Besuch nicht völlig deppert anstellt, dürfte man aus dem Schneider sein.

Daniel

 


   
voltmeter reacted
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1402
 

@docemmettbrown Der Teil hier:

 

"In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht." klärt doch über mittelbar wunderbar auf.

Das die Einspeisung technisch unterbunden ist, kann bedeuten 0-Einspeisung durch den WR oder Trennung der Anlage über Schütz oder manuellen Schalter und bei Bedarf;

Insel ist zu schwach; wird umgeschaltet auf Netzstrom. Der Rest ist doch hier explizit erklärt:

"Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen"

 

Warum wird diese Sau immer wieder durchs Dorf getrieben? Die Insel versorgt irgendeinen Verbraucher und bekommt ihren Strom letztlich immer aus dem PV-Modul, einem Notstromaggregat oder einem Hamsterrad mit Dynamo. Niemals lässt sich die Insel "einfach so" mit dem Netz des Versorgers verbinden.

Das sowas mit mehr oder weniger Aufwand natürlich geht, besagtes km-langes Verlängerungskabel, um es mal ad absurdum zu führen, ist schon klar.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler
"In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht." klärt doch über mittelbar wunderbar auf.

Das die Einspeisung technisch unterbunden ist, kann bedeuten 0-Einspeisung durch den WR oder Trennung der Anlage über Schütz oder manuellen Schalter und bei Bedarf;

Insel ist zu schwach; wird umgeschaltet auf Netzstrom. Der Rest ist doch hier explizit erklärt:

"Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen"

 

Warum wird diese Sau immer wieder durchs Dorf getrieben? Die Insel versorgt irgendeinen Verbraucher und bekommt ihren Strom letztlich immer aus dem PV-Modul, einem Notstromaggregat oder einem Hamsterrad mit Dynamo. Niemals lässt sich die Insel "einfach so" mit dem Netz des Versorgers verbinden.

Das sowas mit mehr oder weniger Aufwand natürlich geht, besagtes km-langes Verlängerungskabel, um es mal ad absurdum zu führen, ist schon klar.

Im grün hinterlegten Teil steht "der Einbau technischer Einrichtungen". Nun, genau diese Einrichtung fehlt hier aber, dies ist das besagte Spezialkabel, welches vorher natürlich entfernt wurde, was man dem Besuch selbstverständlich nicht auf die Nase bindet.

Du benutzt in Deiner Argumentation den Begriff "Insel" übrigens uneindeutig. Im ersten Satz ist damit (korrigier mich ggf.!) die stromerzeugende Anlage gemeint, im Folgesatz die Leitungsstruktur. Was ist jetzt eine Leitungsstruktur? Im Extremfall eine simple Mehrfachsteckdose. Die kannst Du mal am WR und mal an Hausnetz betreiben. Diese Mehrfachsteckdose macht aber am Ende des Tages auch nichts anderes, als mehrere Verbraucher aus elektrischer Sicht zu einem einzigen zusammen zu schalten. Aber wenn's Dir besser geht, dann verzichte halt auf den 1-0-2-Umschalter und lös das meinetwegen mit einem kurzen Stück Kabel mit Stecker, welches mal in die WR-Steckdose und mal in die UV-Steckdose gesteckt wird. Da gäbe es viele Wege, die nach Rom führten.

Wichtig ist nur, daß die stromerzeugende Anlage beim Besuch nicht "einfach so" ohne Umbauten "irgendwie" mit der UV verbunden werden kann und das geschieht am besten, wenn in dem besagten Raum entsprechende Komponenten schlichtweg fehlen, also nicht unmittelbar vor Ort auffindbar sind. 😉

Daniel

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7034
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Je wortkarger man ist, desto besser.

dann unterstellt man einem einfach was, lieber eine nachvollziehbare ausrede.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1402
 

@docemmettbrown Die als Beispiel benannte Umschaltung auf den Netzbetrieb ist gerade nicht die Insel, die hier von einigen immer wieder mal propagiert wird. Das ist der mittelbare Anschluß an das Netz des Versorgers. Darüber wacht er ja wie Butch über seinen Knochen.

Warum übst Du Dich im hinein interpretieren von Problemchen, wo es keine gibt? Dein PV-Modul mit der Powerstation verbunden an der der Miner hängt-> Inselanlage. Kein weiteres Kabel nach irgendwo Richtung Schuko, Zählerschrank oder Wielandstöpsel.

Klar kann ich den Miner auch ans Netz klemmen, aber nicht einfach so durch das Umlegen eines Schalters. Der fehlt nämlich in dieser meiner Installation. Vielleicht kann ich sogar die Powerstation ans Netz klemmen. Mit einem extra Kabel, das fehlt nur in dieser meiner Installation auch. Durch die pure abstrakte Möglichkeit wird die Insel nicht zur 0-Einspeiseanlage. Dein rauchendes WR-Beispiel ist das beste Beispiel für die hätte, könnte vielleicht, eventuell Einstellung, die Du hier verbreitest. Oder das hier:

"(Vermutlich reicht es schon aus, wenn PV-Module und WR in der Pappschachtel auf Deinem Grundstück liegen oder mit wenigen Klicks im Web bestellt werden "könnten".)"

Nach meiner Meinung wirklich Panikmache für nix und wieder nix.

 

Vielleicht verstoße ich bereits gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, wenn ich mir über meinen Zugang zum Darknet eine AK47 bestellen könnte? Oder ich werde wg. Vergewaltigung belangt, weil ich mir Pam Anderson nackt auf meinem Schoß vorgestellt habe? Oder wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis weil ich einen 38-Tonner auf mich zugelassen habe, aber leider nur Klasse 3 besitze? Oder wegen Diebstahl, weil ich die Möglichkeit habe beim nächsten Einkauf was zu klauen? Ich habe Hände mit denen ich was in meine Tasche stecken könnte.

Lass mich kurz überlegen, ganz kurz. Nein, das wird alles nicht passieren.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
svenh and DocEmmettBrown reacted
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @voltmeter
Veröffentlicht von: @docemmettbrown
Je wortkarger man ist, desto besser.
dann unterstellt man einem einfach was, lieber eine nachvollziehbare ausrede.
Ausrede ist in Ordnung, aber sie sollte trotzdem kurz und knapp sein.

Besuch: "Wo ist denn das Kabel, was da ganz offenbar zwischen WR und CEE-Steckdose fehlt?"
Man selbst: "Was denn für ein Kabel? Die Verbindung muß doch dauerhaft getrennt sein und wenn da ein Kabel wäre, wäre das ja nicht mehr der Fall."

Und wenn der Besuch mit Unterstellungen anfangen sollte, fällt Dir gerade ein, daß Du noch einen wichtigen Termin hast und der Besuch jetzt weitergehen solle, denn es gäbe hier nichts zu sehen. Allerdings halte ich das alles für ziemlich akademisch, denn in 99,999% der Fälle wird sich kein Besuch ankündigen, wenn man die Füße still hält und sich nicht durch Verbreiten von EMV-Störungen oder sonstigen Untaten auf sich aufmerksam macht.

Daniel

 


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 926
 

@docemmettbrown 

Ich kann deine gedankengänge nicht nachvollziehen.  Deine strategie , wie man zu einer insel kommt und nicht "verurteilt" werden kann ist unnötig kompliziert. Liegt vielleicht auch daran, dass mein hybridwechselrichter nicht auf das versorger-Netz aufgeschaltet werden kann. 

Weniger ist mehr.  Ich baue ein komplett autarkes inselnetz auf, es gibt weder umschalter, noch schütze, noch sonst versteckte leitungen. Das ist wirklich ordentlich nach elektroinstallation-standard getrennt.

Zitat:

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln

-> Genau das liegt bei mir vor, ohne eine fachfirma zu beauftragen, die einen schütz oder umschalter installiert ist keine verbindung möglich. Es ist also ein erheblicher technischer aufwand nötig, um dann auch nur eine  eine "mittelbare" verbindung herzustellen.  

Zitat:

Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen).

-> Ich habe gar keine solche beschriebene einrichtung, trifft  bei mir nicht zu.

Zitat:

Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

-> Genau das habe ich,  die insel ist autark, die der insel zugeordneten stromkreise sind dauerhaft vom versorgungs-Netz gekappt. 

Jetz kommt das argument, dass man ja die stromkreise hin und her verdrahten kann. Das ist mit erhelblich technischem aufwand verbunden, man muss ein elektrounternehmen beauftragen. Dieses mus dafür ausgebildete fachkräfte schicken, die auch geeignetes werkzeug haben. 

Jede hausinstallation ist auf 3 phasen installiert. Man könnte ja phase 1 und phase 2 mit einem draht oben brücken. Was  bedeutet das ? Sind dadurch alle hausinstallationen in deutschland nicht mehr zulässig, weil es ja leicht möglich ist, eine solche brücke zu machen ?   Ach so, das ist ja  "erheblich technischer Aufwand" . Da bin ich ja beruhigt. 

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