Ich brauche Mal die Expertise der Anmeldetreuen Fachleute.
Gesetzt den Fall, daß:
Ich habe PV Module, die Gleichstrom erzeugen.
Wahlweise auch Energie aus einem PM oder einem Perendev Motor.
Ich speise Wechselstrom ein, wahlweise Nulleinspeisung oder "600 W".
Ich habe keinen Wandler, weder Grid tie noch Insel.
Fragen:
ist das anmeldepflichtig,
Und wenn ja, wie ?
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
wenn du es schaffst, mit einem Magnetmotor oder allein mit einer Perendevmotor - Weiterentwicklung Energie ins Netz einzuspeisen, würde ich das nicht anmelden, sondern ganz schnell zum Patentamt gehen und denen sagen die Ablehnung von 2007 war falsch, es ginge doch 🙂
Immer wenn man Strom erzeugt und den einspeist, unmittelbar oder mittelbar, oder selbst verbraucht, will das Marktstammdatenregister davon wissen. Denen ist egal, wie man das macht. Inzwischen beschreiben die ziemlich genau, was anzumelden ist.
Ich habe meine Systeme angemeldet, für alle Objekte. Bei manchen Förderungen wollten die Großzügigen auch die Registrierungsnummer haben, bevor sie gezahlt haben. Ist fair, finde ich.
Sonnige Grüße
mobilsolar
l
Seit Dezember 2007 mit 3,2 kWp mittlerweile über 43 Megawattstunden erzeugt und verkauft.
wenn du es schaffst, mit einem Magnetmotor oder allein mit einer Perendevmotor - Weiterentwicklung Energie ins Netz einzuspeisen, würde ich das nicht anmelden, sondern ganz schnell zum Patentamt gehen und denen sagen die Ablehnung von 2007 war falsch, es ginge doch
Du machst auch jeden Spass kaputt.....
aber der Rest der Frage ist ernst gemeint. anmelden ohne Wandler ?
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
ich habe PV Module, die Gleichstrom erzeugen.
Ich speise Wechselstrom ein
Ich habe keinen Wandler
Verstehe die Frage immer noch nicht.
Wie macht man DC=>AC ohne Wandler (= Wechselrichter ?) ????
Sobald deine PV Module Strom erzeugen, musst du sie im Markenstammregister melden. Nicht beim Netzbetreiber. Daher gibt es ja beide und nur wenn du Strom einspeist muss dein Netzbetreiber informiert werden.
Einzige Ausnahme ist ein Nullenergietransformer. Der zapft ja über einen Drillischkanal ein anderes Universum an. Daher ist das nicht anmeldepflichtig.
er könnte mit einem Gleichstrommotor einen Drehstromgenerator betreiben.
Stefan
er könnte mit einem Gleichstrommotor einen Drehstromgenerator betreiben
Sehr gut!!!
Die Frage ist einfach: wenn ich schon die Panels anmelden muss, warum dann nicht die Solarlampen?
Und wenn, wie trage ich den Motor ein?
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Weil die Solarlampen ein geschlossenes System sind und damit keine Wechselwirkung mit dem Netz haben können. Wäre anders wenn du 100000 Solarlampenpanels zusammenschliest und deine Ziegel damit bestückst. (so kamen mir die Leute vor die vor zwei Jahren die Fahrradakkus zerlegt haben und dann alles nochmal zusammengelötet).
Den gleichstrommotor musst du nicht anmelden. Der verbraucht ja erstmal nur Strom. Den Generator musst du anmelden, wenn er einspeist. Habe ziemlich Ärger gehabt, weil ich in den Bach hinterm Haus mal ein kleines Schaufelrad mit Generator betrieben habe und damit meine Gartenpumpe betrieben.(dass deren Ansaugschlauch in den Bach fiel war mir nicht aufgefallen, gab aber auch Ärger ). Kam Polizei vorbei machte Bilder und beschlagnahmte alles.
Was ich damals (lange her ) nicht wusste. Für solche Anlagen braucht man eine Genehmigung, die eigentlich nie erteilt wird, da der Bach nicht mir gehört. Bei Windrädern ist das aber immer noch so.
Da aber für Notstromaggregate und USVs theoretisch eine Anmeldepflicht im Markenstammregister vorliegt, müsstest du deinen Generator also dort anmelden. Du kannst das aber verhindern indem du unter 1 MW Leistung bleibst 🙂 . Hat sich aber 2020 geändert. Mittlerweile muss man viel weniger anmelden.
Weil die Solarlampen ein geschlossenes System sind und damit keine Wechselwirkung mit dem Netz haben können
momentmal, und wenn diese noch eine ladebuchse für ein usb netzteil haben?
Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.
Die Sache ist ganz einfach zu beantworten: Wenn Solarlampen, -taschenrechner oder -uhren erlaubt sind und als Insel gelten, die, wie @Stefanelo sagte, ein geschlossenes System darstellen, dann gilt das auch für andere energieerzeugende Anlagen, ganz egal, ob der Strom von einem Magnetmotor, anderen Perpetuum mobiles oder PV-Modulen stammt. Mit der erzeugten Spannung oder Frequenz dürfte das nichts zu tun haben.
Die einzige Frage, die zu klären wäre, ist, ob es einen Leistungsbereich gibt (z.B. 1,21 GW), ab dem dann irgendwann andere Regelungen greifen.
Der Gesetzgeber hat ja diese merkwürdige 2 kW-BKW-PV-Modulregel abgenickt, die ab 1. Jänner 2024 gilt. Da ist mir schon ein wenig unwohl, was da für eine juristische Teufelei dahinterstecken mag.
Daniel
Den gleichstrommotor musst du nicht anmelden. Der verbraucht ja erstmal nur Strom. Den Generator musst du anmelden, wenn er einspeist.
Der Generator ist aber kein Generator, sondern ein Motor. Steht auch drauf.
Habe ziemlich Ärger gehabt, weil ich in den Bach hinterm Haus mal ein kleines Schaufelrad mit Generator betrieben habe und damit meine Gartenpumpe betrieben.(dass deren Ansaugschlauch in den Bach fiel war mir nicht aufgefallen, gab aber auch Ärger ).
Na sowas. Wie konnte das passieren ?
Kam Polizei vorbei machte Bilder und beschlagnahmte alles.
Ja, mit den Wasserrechten - das nimmt man ernst. Ausser ein Clan-Mitglied macht das.
Was ich damals (lange her ) nicht wusste. Für solche Anlagen braucht man eine Genehmigung, die eigentlich nie erteilt wird, da der Bach nicht mir gehört. Bei Windrädern ist das aber immer noch so.
Wasserrechte ist ein Ding, kenne ich. Wonach ich frage hat aber nichts mit Wasserrechten zu tun.
Da aber für Notstromaggregate und USVs theoretisch eine Anmeldepflicht im Markenstammregister vorliegt, müsstest du deinen Generator also dort anmelden.
Da sind wir bei dem Thema, was ich mit euch diskutieren will. Ich hätte keinen Generator, sondern einen Motor. Das der sich zum Generator entwickelt, wenn man ihn antreibt - dafür kann ich ja nichts. Und das ist weder eine USV ( denn das kann der Motor nicht) und Notstrom kann er auch nicht. Er kann nämlich NUR Strom erzeigen, wenn von aussen spannung anliegt. Das ist SOFORT aus, wenn das Netz ausfällt. Schneller als NA Schutz.
Aber der Hintergrund ist noch ein anderer. Unsere Lobbyisten haben sich so schön auf die Regelementierung von Wandlern eingeschossen. Was da alles wie diskutiert wird, dafür gibt es gerade hier im Unterforum rechtliches genug zu lesen.
Die Asterix Methode ist - man bekämpft Bürokratie mit ihren eigenen Methoden. Daher meine Frage:
Wenn ich PV habe, aber keinen Wandler, WAS melde ich im Marktstammdatenregister an ? In Deutschland ist, erlaubt, was nicht reglementiert oder verboten ist. Daher Frage ich:
Kann ich im Register eine MOTOR als Generator anmelden oder nicht ?
Du kannst das aber verhindern indem du unter 1 MW Leistung bleibst . Hat sich aber 2020 geändert. Mittlerweile muss man viel weniger anmelden.
1 kW würde reichen. Notfalls 2. Die sind leicht zu beschaffen.
Ich bitte noch nett darum - wer aus Interesse die Technik diskutieren will, mache ich einen eigenen Faden dafür auf. Mir geht es darum, wie unbequem das Konzept zum heutigen Anmldeverfahren passt.
Ob das wirklich "Sinnvoll" ist, hängt davon ab wie mans bewertet.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Der Gesetzgeber hat ja diese merkwürdige 2 kW-BKW-PV-Modulregel abgenickt, die ab 1. Jänner 2024 gilt. Da ist mir schon ein wenig unwohl, was da für eine juristische Teufelei dahinterstecken mag.
Der gleiche Sinn, den Bürokraten in die Güteklasse A bei Äpfeln eingebaut haben: den Durchmesser. Also keiner.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Meiner Meinung musst du jede Anlage anmelde, die ins Netz einspeist bzw. verbunden ist und daher einspeisen könnte. Verbraucher auch ab 11kW Leistung.
9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023
Meiner Meinung musst du jede Anlage anmelde, die ins Netz einspeist bzw. verbunden ist und daher einspeisen könnte. Verbraucher auch ab 11kW Leistung.
Kann ja sein. Was ich von euch Wissen will ist, wie ich eine Anlage mit PV und einem Drehstrommotor (ohne Wandler) anmelden KANN.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Ja, mit den Wasserrechten - das nimmt man ernst. Ausser ein Clan-Mitglied macht das.Pssst, sowas sagt man doch nicht im besten Deutschland aller Zeiten! 🤐
Zu Anmeldung:
Also ich weiß von nichts. Aber wie ist das eigentlich, kann und muß man Leuchtdioden eigentlich anmelden? (Das sind die Dinger, die (IR-) Licht aussenden, wenn man eine Spannung draufgibt.) Ich frage für einen Freund.
Daniel
Aber wie ist das eigentlich, kann und muß man Leuchtdioden eigentlich anmelden?
Es besteht der Verdacht, dass wenn sie tagsüber nach Süden ausgerichtet in der Sonne stehen: schon.
Aber nur in D, und keiner weiß wie.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.