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Anmeldepflicht für Module?

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6914
 

Veröffentlicht von: @carolus

Kann ja sein. Was ich von euch Wissen will ist, wie ich eine Anlage mit PV und einem Drehstrommotor (ohne Wandler) anmelden KANN.

wie? garnicht.

du kannst nur voll oder teileinspeisung mit pv anmelden was anderes ist nicht vorgesehen.

alles was man nicht anmelden kann muss auch nicht angemeldet werden.

ganz einfache logik 😉 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Dass ich von dir diese Antwort kriegen würde habe ich vorausgesehen. Smile  

Aber trotzdem danke !

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @voltmeter
alles was man nicht anmelden kann muss auch nicht angemeldet werden.
...oder ist erst gar nicht erlaubt. 😀

Da gab es doch mal ein Sprichwort: "Alles, was in Österreich nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Und alles, was in Deutschland nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten."

Daniel

 


   
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Stefanelo
(@stefanelo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 655
 

Ich habe mal einen unserer Juristen gefragt. Der sagte aber alles ohne Gewähr, da es a nicht sein Fachgebiet ist und b es noch Unmassen offener ungeklärter Sachverhalte gibt. Der Gesetzgeber zieht sich aber gerne auf die Aussage was sollte mit der Regel erreicht werden zurück und bewertet dann die Fälle.

Also aus seiner Sicht muss JEDE Solaranlage, die zum Strom produzieren gedacht ist und (Kabel dran) im Markenstammregister angemeldet werden. Wenn du Solarmodule einfach als Tränke in den Garten legst interessiert das keinen (ausser dass du plausibel machen müsstest wieso denn da die Kabel verbunden sind).

Eine andere Sache ist der Netzbetreiber. Dort musst du anmelden wenn du einspeisen willst. Sonst gibts kein Geld. Ein Graubereich ist, was du machst wenn es da einen Motor gibt (wobei zwischen Motor und Generator nicht unterschieden wird, da gleiches Wirkprinzip) der einen anderen Motor antreibt und der Steckdosen versorgt, die NICHT mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Bei Wandlern Notstromversorgungen jeglicher Art ist das mittlerweile geregelt (deutlich großzügiger als vor ein paar Jahren). Auf die Idee mit dem Motor, der einen Motor antreibt, der dann theoretisch einspeisbaren Drehstrom / Wechselstrom erzeugt ist wohl noch keiner gekommen. Aber es wird wohl das gleiche sein wie mit einem Notstromaggregat, welches von einem Benzinmotor angetrieben wird, da ähnliches Wirkprinzip.

Insofern müsstest du aus seiner Sicht den Motor NICHT anmelden wenn er nicht mit dem Netz verbunden ist, solange die Leistung gering genug ist. Schwierig ist halt die situation, dass deine Konstruktion mit einem Notstromaggregat gleichsetzbar wäre, dafür gibt es Regeln, die aber üblicherweise keine Elektromotoren verwenden, da es technisch unsinnig wäre.

Stefan


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6914
 

Veröffentlicht von: @stefanelo

Also aus seiner Sicht muss JEDE Solaranlage, die zum Strom produzieren gedacht ist und (Kabel dran) im Markenstammregister angemeldet werden.

🤣oh je

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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6887
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Veröffentlicht von: @voltmeter
alles was man nicht anmelden kann muss auch nicht angemeldet werden.
...oder ist erst gar nicht erlaubt. 😀

Da gab es doch mal ein Sprichwort: "Alles, was in Österreich nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Und alles, was in Deutschland nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten."

Daniel

 

Also ich kenne das anders.

In England ist alles erlaubt, ausser dem was verboten ist.

In Deutschland ist alles verboten, ausser dem was erlaubt ist.

In Russland ist alles verboten - auch das was erlaubt ist.

Und in Italien ist alles erlaubt - auch das was verboten ist.

Oh Tempora, oh Mores.

 

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Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6887
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @stefanelo

Auf die Idee mit dem Motor, der einen Motor antreibt, der dann theoretisch einspeisbaren Drehstrom / Wechselstrom erzeugt ist wohl noch keiner gekommen. Aber es wird wohl das gleiche sein wie mit einem Notstromaggregat, welches von einem Benzinmotor angetrieben wird, da ähnliches Wirkprinzip.

Das spannende ist, dass es ein Motor ist, der angeschlossen ist. Niemand meldet einen Drehstrommotor an. Jede dreiphasige Kreissäge hat einen. Dieser Motor kann NUR dann Strom erzeugen, wenn er an Spannung liegt. Als Notstrom unbrauchbar und wirkungslos.

Notstromaggregat ist ein anderes Kaliber, das ist keine Asynchronmaschine, sondern ein selbsterregter Generator - das gute alte Siemens - Prinzip. Das ist Notstromfähig, aber nicht ans lebende Stromnetz anschliessbar, jedenfalls nicht ohne Feuerwerk.

 

Mir ist klar, dass die Lobby-Anmelde-Junkies gerne hätten, dass man dieses Einspeiseprinzip anmelden muss. Aber - und dahin geht meine Frage immer noch - man KANN es nicht anmelden. Oder akzeptiert das Stammdatenregisten als angabe für Wechselrichter einen Drehstrommotor, 1,2 kW, dreiphasig, cos Phi 0,9 ?

das Asterix-Prinzip - Bürokraten bekämpft man, indem man ihre Regeln befolgt.... und damit ad absurdum stellt. 

 

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6914
 

Veröffentlicht von: @carolus

In Russland ist alles verboten - auch das was erlaubt ist.

Und in Italien ist alles erlaubt - auch das was verboten ist.

oh je

ich glaube du liegst koplett falsch 🤣 

Veröffentlicht von: @carolus

Bürokraten bekämpft man, indem man ihre Regeln befolgt.... und damit ad absurdum stellt. 

die haben doch selbst keine ahnung was die wollen.

sagt ja schon alles wenn die behörde für post und eisenbahnen (bna) schreibt sie entscheiden nicht was zb eine inselanlage ist, das entscheidet anlagenbetreiber und netzbetreiber gemeinsam 🤣 

 

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(@mischa)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 392
 

Der Aufbau eines Motors und eine Generators sind sehr ähnlich. Dein Netzbetreiber wird deinen Motor als Generator sehen, so wie bei einer Windkraftanlage oder Kohlekraftwerk.... Sobald du ins Netz einspeisen willst/kannst wird der Netzbetreiber nervös und möchte wissen mit wieviel Leistung du mit machen willst Formal Smile  

9,8KW/p Ost/West Fronius 8K 2020
1,2KW/p Süd 46° Micro-WR 2022
4,1KW/p Süd-Fassade 84°
14,4KW LiFePO4-Akku 2023
Deye 12K 2023
2,4KW/p Süd-Terrassendach 13° 2023


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6887
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @mischa

Dein Netzbetreiber wird deinen Motor als Generator sehen, ...

Kann er ja gerne machen. Was aber, wenn man das im Register nicht eintragen kann? DAS ist meine Frage.

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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6887
Themenstarter  

Voltmeter, dir würde sowas eine diebische Freude machen, gelle ?

Ich kann ja nochmal nachlegen: Man kopple einen fremderregten Drehstrommotor (Syncronmotor) und einen Fremderregten Gleichstrommotor auf einer Welle, zusätzlich ankoppelbar einen Verbrenner. Das ist die eierlegende Wollmilchsau.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6914
 

dann sagt das mastr und der vnb, geh einfach weg mach was du willst lass uns in ruhe. 🤣 

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(@exiloesi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 53
 

Veröffentlicht von: @carolus

Anmeldetreuen Fachleute.

Bin ich nicht, interessiert mich aber trotzdem.

Veröffentlicht von: @carolus

ist das anmeldepflichtig

Trotzdem relativ klar: "JA"

 

Ich habe mal das MaStr Formular bemüht und es würde schon gehen.

 

Veröffentlicht von: @carolus

Ich habe PV Module, die Gleichstrom erzeugen

Startseite "Einheit registrieren" (Spezifikation - Art der Einheit:Stromerzeugung | Art der Stromerzeugung:Solare Strahlungsenergie)

 

Das ist glaube ich unstrittig, die Stromerzeugung hat eine solare Strahlungsenergiequelle.

 

Veröffentlicht von: @carolus

Ich speise Wechselstrom ein

[...]

Ich habe keinen Wandler, weder Grid tie noch Insel.

Das stimmt leider nicht (DC -> AC: Wandler erforderlich) oder nur ganz kurz bis entweder der vom Netz angetriebene Motor auf PV-Seite als Generator wirkt und diese zerstört oder die Sicherung.

Dann lieber die Bezeichnung "Wechselrichter" verwenden und auf die inzwischen landläufige Bedeutung eines Halbleiter-WR pochen. Laut Wikipedia kann ein WR auch mechanisch als Motorgenerator (das von dir verwendete Prinzip) ausgeführt sein ( https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselrichter#Mechanisch ). Ich habe keine Definition gefunden, in der die BNA sich auf die Halbleitervariante beschränkt.

Wenn dieser Wechselstrom-Generator alternativ von einem Verbrennungsmotor angetrieben wird, müsste eine eigene Stromerzeugungseinheit registriert werden.

 

Veröffentlicht von: @carolus

wahlweise Nulleinspeisung oder "600 W".

Da sich 600W anmelden lassen, bleibt nur die nicht-eintragbare Nulleinspeisung als Argument übrig, eben dass man es nicht eintragen kann. Aber auch das halte ich für dünnes Eis, denn echte Nulleinspeisung gibt es m.E. nur bei Netztrennung (von mir aus im Hybrid-WR, der das Netz per Relais wegschaltet). Nun, das ist eine separate Diskussion, die man im Zweifel wahrscheinlich juristisch verlieren würde. Seit wann interessiert den Gesetzgeber, ob alles umsetzbar ist, was er vorschreibt.

Ganz dumm sind die verwendeten sperrigen Begriffe wie "Erzeugungsanlage" oder "Generator" nicht, das ist sozusagen "technologieoffen" formuliert (auch wenn es eher historisch bedingt sein mag).

 

Noch mal zur Sicherheit: Ich bin gegen den ganzen Anmeldequatsch und würde mir deshalb eine tragfähigere Argumentation/Lösung ausdenken :).


   
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Carolus
(@carolus)
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Schade.

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Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Kinners, ich sag's Euch: Wenn man den ganzen Quatsch wirklich bis zum Erbrechen durchzieht, wird man am Ende noch Solartaschenrechner, die gerade mal die vier Grundrechenarten beherrschen, anmelden müssen. Daß man bei der Einspeisung gerne weiß, was da alles so am Netz hängt, das ist mir klar. Aber eine Registrierungspflicht für den Generator (PV-Module) halte ich für kontraproduktiv.

Wie soll das mit der Energiewende hier in der Republik etwas werden, wenn es seitens der Politik und Behörden statt Sonnenstrom nur bürokratische Schattenseiten gibt?! 😬

Daniel


   
exiloesi reacted
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