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Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?

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latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 1044
 

(ich bin kein Anwalt das ist keine Rechtsberatung)

Es geht doch nicht um einen Schaden, sondern um eine Registrierungs Pflicht.

Die Frage des Threads lautet [...]Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?[...] und dein Verweis war (nach meinem Verständnis) vollkommen richtig. Denn hier steht [...]Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 ein Energieversorgungsnetz betreibt[...]
Wenn es also zur Anklage kommt, gibt es definitv eine Ordnungswidrigkeit. Dann ist die Frage ob "vorsätzlich" oder "fahrlässig". Im Anschluss muss der Schaden definiert werden (Bsp. Zähler dreht rückwärts). Bei einer Nulleinspeisung (korrekt ausgeführt) wäre ein "Schaden" nicht zu definieren. Und wie @voltmeter "vielleicht" richtig definiert der "Vorsatz" auch!?

Es wird auch definiert die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist [...] in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a,[...] mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro, über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses[...]. Für mich sind hier Betreiber gemeint die "Einspeisen", also den Zähler rückwärts drehen lassen.

EDIT:
Vielleicht macht Anmelden doch mehr Sinn, siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=8&t=2246

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3751
 

(ich bin kein Anwalt das ist keine Rechtsberatung)

Es geht doch nicht um einen Schaden, sondern um eine Registrierungs Pflicht.

Die Frage des Threads lautet [...]Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?[...] und dein Verweis war (nach meinem Verständnis) vollkommen richtig. Denn hier steht [...]Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 ein Energieversorgungsnetz betreibt[...]
Wenn es also zur Anklage kommt, gibt es definitv eine Ordnungswidrigkeit. Dann ist die Frage ob "vorsätzlich" oder "fahrlässig". Im Anschluss muss der Schaden definiert werden (Bsp. Zähler dreht rückwärts). Bei einer Nulleinspeisung (korrekt ausgeführt) wäre ein "Schaden" nicht zu definieren. Und wie @voltmeter "vielleicht" richtig definiert der "Vorsatz" auch!?

Es wird auch definiert die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist [...] in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a,[...] mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro, über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses[...]. Für mich sind hier Betreiber gemeint die "Einspeisen", also den Zähler rückwärts drehen lassen.

EDIT:
Vielleicht macht Anmelden doch mehr Sinn, siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=8&t=2246

Es geht hier nicht um einen Zähler der eventuell rückwärts dreht es geht hier rein um die Registrierungs Pflicht.
Das mit dem Rückwärts drehenden Zähler ist eine weitere Sache.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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(@hardy-tuner)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 9
 

(ich bin kein Anwalt das ist keine Rechtsberatung)

Es geht doch nicht um einen Schaden, sondern um eine Registrierungs Pflicht.

Die Frage des Threads lautet [...]Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?[...] und dein Verweis war (nach meinem Verständnis) vollkommen richtig. Denn hier steht [...]Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 ein Energieversorgungsnetz betreibt[...]
Wenn es also zur Anklage kommt, gibt es definitv eine Ordnungswidrigkeit. Dann ist die Frage ob "vorsätzlich" oder "fahrlässig". Im Anschluss muss der Schaden definiert werden (Bsp. Zähler dreht rückwärts). Bei einer Nulleinspeisung (korrekt ausgeführt) wäre ein "Schaden" nicht zu definieren. Und wie @voltmeter "vielleicht" richtig definiert der "Vorsatz" auch!?

Es wird auch definiert die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist [...] in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a,[...] mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro, über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses[...]. Für mich sind hier Betreiber gemeint die "Einspeisen", also den Zähler rückwärts drehen lassen.

EDIT:
Vielleicht macht Anmelden doch mehr Sinn, siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=8&t=2246

Es geht hier nicht um einen Zähler der eventuell rückwärts dreht es geht hier rein um die Registrierungs Pflicht.
Das mit dem Rückwärts drehenden Zähler ist eine weitere Sache.

Wer legt denn fest das die Anlage schon in Betrieb ist und somit registriert werden sollte?
Wenn man ewig nicht fertig wird mit seiner Baustelle, weil das Geld fehlt, es technische Probleme gibt oder man keine Zeit hat…? Sowas macht doch keiner vorsätzlich 😉


   
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(@jacke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 76
 

Mal ne Frage an der Stelle. Evtl. Hat das hier ja jemand durch.
Ich habe eine angemeldete eeg Anlage 6kWp. Jetzt würde ich gerne einen Speicher 5 kW dazupacken. Ich bin selbst Elektriker für Betriebstechnik und habe einen eingetragen Handwerker der mir die Anlage Abnehmen würde. Leider hat er das noch nie gemacht.
Auf der Seite des EVU gibt es die Formulare. Ich überlege dort einfach Mal nachzufragen was ich alles benötige.
Schade das es einem in Deutschland so schwer gemacht wird.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3751
 

Mal ne Frage an der Stelle. Evtl. Hat das hier ja jemand durch.
Ich habe eine angemeldete eeg Anlage 6kWp. Jetzt würde ich gerne einen Speicher 5 kW dazupacken. Ich bin selbst Elektriker für Betriebstechnik und habe einen eingetragen Handwerker der mir die Anlage Abnehmen würde. Leider hat er das noch nie gemacht.
Auf der Seite des EVU gibt es die Formulare. Ich überlege dort einfach Mal nachzufragen was ich alles benötige.
Schade das es einem in Deutschland so schwer gemacht wird.

Nein, das ist überhaupt nicht schwer.

Du benötigst die Certifikate vom Wechselrichter, füllst das Formular und das Blatt fürs Zähler Shema aus. Dein Eleiktriker unterschreibt und du sendest die Unterlagen an deinen VNB.
Du bekommst dann eine Anlagen Nummer mit der du dich online im Marktstammdatenregister registrierst.
Zumindest wars bei mir so, bei mir war eine DC gekoppelte PV mit dabei.
Eigentlich ganz einfach.

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2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
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48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
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(@jacke)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 76
 

Bei uns gibt es das hier alles zum Download.

Meinem Verständnis nach ist der Speicher ja keine Erzeugungs Anlage ist ja nur ein Speicher. Sehen die bestimmt anders. DC gekoppelte PV hatte ich auch gerne, hat dein VNB das so hingenommen. Bei ein victron Multiplus kannst du ja auch aus dem Akku ins jetzt Speisen. Ich würde auch gerne noch PV an der Batterien zum laden anschließen und dann auf 50W Bezug ausregeln.


   
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(@ladidaaa)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 50
Themenstarter  

Vielen Dank für eure vielen hilfreichen Beiträge!

Ich bin mittlerweile auch soweit, dass ich die Anlage DC-Seitig selbst aufbaue.
Wenn ich soweit bin, rufe ich die "zugelassenen" Elektriker in meiner Nähe durch und hoffe dass mir jemand die AC-Seite anschließt und eine Abnahme macht.
Da ich kleiner 4,99KWP bleibe kann der alte Zählerkasten hoffentlich bleiben und die Sache wird nicht so kompliziert/teuer.

Alles in allem muss man schon sagen, dass es wirklich ein Trauerspiel ist bei uns bezüglich Bürokratie-Wahnsinn für Photovoltaik und erneuerbaren Energien.
Vor allem weil der Ausbau der erneuerbaren so dringend ist wie noch nie - gleichzeitig aber Handwerker/Fachkräftemangel besteht der durch mehr Bürokratie noch schlimmer wird.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3751
 

Vielen Dank für eure vielen hilfreichen Beiträge!

Ich bin mittlerweile auch soweit, dass ich die Anlage DC-Seitig selbst aufbaue.
Wenn ich soweit bin, rufe ich die "zugelassenen" Elektriker in meiner Nähe durch und hoffe dass mir jemand die AC-Seite anschließt und eine Abnahme macht.
Da ich kleiner 4,99KWP bleibe kann der alte Zählerkasten hoffentlich bleiben und die Sache wird nicht so kompliziert/teuer.

Alles in allem muss man schon sagen, dass es wirklich ein Trauerspiel ist bei uns bezüglich Bürokratie-Wahnsinn für Photovoltaik und erneuerbaren Energien.
Vor allem weil der Ausbau der erneuerbaren so dringend ist wie noch nie - gleichzeitig aber Handwerker/Fachkräftemangel besteht der durch mehr Bürokratie noch schlimmer wird.

Da ich schon 2 Anmeldungen hinter mir habe, kann ich das so nicht bestättigen.
Anmeldung war jedes mal relativ einfach.

Leider wird hier im Forum immer wieder ein Drama daraus gemacht, obwohl es doch relativ einfach ist.
Es sind immer wieder die gleichen Leute die ihre Abneigung zum Anmelden hier breit treten müssen.
Such dir zuerst einen Elektriker und dann erst bauen.

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6973
 

Leider wird hier im Forum immer wieder ein Drama daraus gemacht, obwohl es doch relativ einfach ist.
Es sind immer wieder die gleichen Leute die ihre Abneigung zum Anmelden hier breit treten müssen.

und es sind auch immer die gleichen die schreiben dass alles prima läuft
das ist nicht immer so

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3751
 

Leider wird hier im Forum immer wieder ein Drama daraus gemacht, obwohl es doch relativ einfach ist.
Es sind immer wieder die gleichen Leute die ihre Abneigung zum Anmelden hier breit treten müssen.

und es sind auch immer die gleichen die schreiben dass alles prima läuft
das ist nicht immer so

Wenn man sich an die Regeln hält, sollte einer problemlosen Anmeldung nichts im Wege stehen.

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 mawo
(@mawo)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 3
 

Wenn man sich an die Regeln hält, sollte einer problemlosen Anmeldung nichts im Wege stehen.

Das Problem damit ist, wenn der Zählerschrank erneuert werden muss, dass die Anlage, insbesondere bei kleinen Anlagen, dadurch unwirtschaftlich wird.


   
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Sebastian
(@syssi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 99
 

Mit der Gefahr mich unbeliebt zu machen: Irgendwann wird der Zeitpunkt für den neuen Zählerschrank kommen. Wenn nicht für die PV-Anlage, dann vielleicht für die Wallbox. 😉


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6973
 

warum für die wallbox?
das ist ein einfacher verbaucher man kann auch drauf verzichten mit 11kw zu laden und einphasig mit 3,6kw laden

anders gefragt, muss man bei einem neuen e herd dann auch einen neuen zählerschrank montieren lassen?

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3751
 

Mein Zähler Schrank ist über 40 Jahre alt, weder bei der ersten PV noch bei der zweiten PV wollte da ein Elektriker was Umbauen.
Der hat einfach einen kleinen Verteiler überm alten Zählerschrank installiert und da die Sicherrungen und Energymeter für die PV installiert.

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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 893
 

Wenn man bei der Wallbox nicht dem Abzockmodel "Förderung" nachläuft, bemerkt auch niemand einen 11kW oder größer Lader. 😉


   
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Seite 2 / 8
Welche Strafe bei n...
 
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