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[Gelöst] Kommen die Einschläge näher ? Hohe Strafen bei Nichtanmeldung im MastR. Was passiert, wenn ich eine nichteinspeisefähige Halb-Insel anmelden will.

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(@mischa)
Batterielecker
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Ich kenne keine Elektrische Leitung aus den 70ern, an der die Isolation nicht auseinandergebröckelt ist. Das passiert sogar bei neuen billigen NYM-Leitungen nach 8-9 Jahren.

Es ist doch allen Beteiligten klar, das eine Inselanlage nicht angemeldet werden muss.

Nur gilt das für 100% Inselanlagen. Sobald man anfängt mit "Meine Halbinselanlage braucht nur im Dezember Strom aus dem öffentlichen Netz" hat man keine Inselanlage!

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht vergessen, wenn man am öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist, gelten die Regeln der Besitzer des öffentlichen Stromnetzes und die halten sich nun mal an die VDE. Wem das nicht gefällt, kann es ja so machen wie Voltmeter ohne Netzanschluss, dann kann man sich seine eigene DIN mit seinen Erfahrungen erarbeiten und umsetzen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von Mischa

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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @mischa

Ich kenne keine Elektrische Leitung aus den 70ern, an der die Isolation nicht auseinandergebröckelt ist. Das passiert sogar bei neuen billigen NYM-Leitungen nach 8-9 Jahren.

Es ist doch allen Beteiligten klar, das eine Inselanlage nicht angemeldet werden muss.

Nur gilt das für 100% Inselanlagen. Sobald man anfängt mit "Meine Halbinselanlage braucht nur im Dezember Strom aus dem öffentlichen Netz" hat man keine Inselanlage!

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht vergessen, wenn man am öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist, gelten die Regeln der Besitzer des öffentlichen Stromnetzes und die halten sich nun mal an die VDE. Wem das nicht gefällt, kann es ja so machen wie Voltmeter ohne Netzanschluss, dann kann man sich seine eigene DIN mit seinen Erfahrungen erarbeiten und umsetzen.

Photovoltaik aus den 70ern dürfte schwer zu finden sein, das war doch sehr teuer damals.
Soweit es denn das Kunden(Insel)netz betrifft eher unbedenklich..

Tatsächlich scheint der VDE nicht ganz von allen guten Geistern verlassen:

Anmerkung:
Speicher die ausschließlich für den Inselbetrieb vorgesehen sind und betrieben werden, müssen nicht angemeldet werden.

… Das Speichersystem darf sich am Leben erhalten (z. B. zur Verhinderung einer Tiefentladung des Speichers und damit zur Verhinderung seiner Beschädigung) …

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7021
 

Veröffentlicht von: @mischa

Nur gilt das für 100% Inselanlagen. Sobald man anfängt mit "Meine Halbinselanlage braucht nur im Dezember Strom aus dem öffentlichen Netz" hat man keine Inselanlage!

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht vergessen, wenn man am öffentlichen Stromnetz angeschlossen ist, gelten die Regeln der Besitzer des öffentlichen Stromnetzes und die halten sich nun mal an die VDE.

so ist es, das scheinen manche auch nicht verstehen zu wollen.

es spielt dabei auch keine rolle ob ein hausanschluss verfügbar und auch genutzt wird. es kommt nur darauf an dass die inselanlage nicht an das netz angeschlossen wird.

da ist der na schutz total egal.

wer aber den hausanschluss dazu nutzt den akku im winter über ein extra ladegerät zu laden kann das tun, denn das ladegerät braucht keinen na schutz

und ist auch nicht einspeisefähig.

da kann @Sarowe1972 noch soviel ums verrecken arumentieren mit seinem anmelden, es geht trotzdem nicht und wozu auch.

 

ich werde dem hier immer kontra geben.

die leute machen aus gutem grund ne insel, um sich kosten und papierkram zu sparen.

 

da kann man nur noch lachen über so anmeldezeug. es gibt leute die melden nichtmal ihr bkw an und lassen den zähler rückwärts drehen...

 

 

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6266
 

Hier werden auch völlig unterschiedliche Konzepte durcheinandergeworfen, was zu Verwirrung sorgt:

  1. Eine Anlage, die am öffentlichen Netz angeschlossen ist, aber wo durch eine entsprechende Regelung dafür gesorgt wird, dass sie nicht einspeist. Also das, was man unter Nulleinspeisung versteht.
  2. Eine Anlage, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist und auch nicht werden kann, also eine echte Insel.
  3. Wie 2.) eine Insel, wo aber der Akku auch über ein Netzteil vom öffentlichen Netz geladen werden kann. So wie es @voltmeter schrieb.

Das sollte man gut auseinanderhalten, weil man alles unterschiedlich beurteilen kann.

Ich hoffe mal, das Einigkeit besteht, dass man eine Anlage unter 1.) anmelden muss. Und Einigkeit sollte auch bestehen, dass man 2.) nicht anmelden muss bzw. gar nicht kann. Es dürfte als nur um 3.) gehen, wo es scheinbar unterschiedliche Meinungen gibt.

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(@asplenium)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

Veröffentlicht von: @win

 

  • Eine Anlage, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist und auch nicht werden kann, also eine echte Insel.

 

Naja, nicht werden kann, weil kein Netz da ist oder weil's keine einspeisefähigen Inverter sind?

Das ist zu unterscheiden.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @win

Ich hoffe mal, das Einigkeit besteht, dass man eine Anlage unter 1.) anmelden muss.

Nein. 

Es gibt keinen technisch nachvollziehbaren Grund dafür.

Und 3 Auch nein.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @win

Hier werden auch völlig unterschiedliche Konzepte durcheinandergeworfen, was zu Verwirrung sorgt:

  1. Eine Anlage, die am öffentlichen Netz angeschlossen ist, aber wo durch eine entsprechende Regelung dafür gesorgt wird, dass sie nicht einspeist. Also das, was man unter Nulleinspeisung versteht.
  2. Eine Anlage, die nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden ist und auch nicht werden kann, also eine echte Insel.
  3. Wie 2.) eine Insel, wo aber der Akku auch über ein Netzteil vom öffentlichen Netz geladen werden kann. So wie es @voltmeter schrieb.

Das sollte man gut auseinanderhalten, weil man alles unterschiedlich beurteilen kann.

Ich hoffe mal, das Einigkeit besteht, dass man eine Anlage unter 1.) anmelden muss. Und Einigkeit sollte auch bestehen, dass man 2.) nicht anmelden muss bzw. gar nicht kann. Es dürfte als nur um 3.) gehen, wo es scheinbar unterschiedliche Meinungen gibt.

Ich würde unterscheiden wollen wo man anmeldet.
Es scheint mir ein Problem zu sein, wenn eine Anlage nur beim VNB oder nur im Markstammdatenregister gemeldet ist.

2.) Würde eine Anmeldung nur im Markstammdatenregister, keine Repressalien durch den VNB nach sich ziehen (können),
so what … Aber so wie es (zufällig) ist.
Niemand würde mit der Anlage die 7kWp Grenze zur SMARTmeter Pflicht reißen wollen?
Ob ein Inverter nicht einspeisen kann oder nicht einspeist?
Irgendwann muss es auch einmal gut sein, nicht alle sind kriminell. Die Beweislast `mal auf der richtigen Seite lassen.

3.) Die Diskussion scheint mir realitätsfremd.

4.) Das Steckersolargerät.
Dessen angemeldeter, legitimer, zertifizierter Wechselrichter als einer der Verbraucher am Speicher einer Insel.
Eine besonders attraktive Variante und der Hype zurzeit. Wo ist der Unterschied zu den kommerziellen Angeboten?
Gut, beides wird man explizit unterbinden, das ist nur eine Frage der Zeit.

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Veröffentlicht von: @win

1. Eine Anlage, die am öffentlichen Netz angeschlossen ist, aber wo durch eine entsprechende Regelung dafür gesorgt wird, dass sie nicht einspeist. Also das, was man unter Nulleinspeisung versteht.

Hier würde ich gerne unterscheiden in

1a) Eine Anlage die nicht einspeist. Z.B. ein Multiplus ohne ESS der nur als USV für AC-out arbeitet. Z.B. Boote oder Wohnwagen arbeiten meist so.
1b) Eine Anlage zur Nulleinspeisung, bei der eine Regelung dafür sorgt das die Summe aus Bezug und Einspeisung weitestgehend Null ist. Z.B. openDTU-onBatterie oder ein Multiplus mit aktivem ESS.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Veröffentlicht von: @win

1. Eine Anlage, die am öffentlichen Netz angeschlossen ist, aber wo durch eine entsprechende Regelung dafür gesorgt wird, dass sie nicht einspeist. Also das, was man unter Nulleinspeisung versteht.

Hier würde ich gerne unterscheiden in

1a) Eine Anlage die nicht einspeist. Z.B. ein Multiplus ohne ESS der nur als USV für AC-out arbeitet. Z.B. Boote oder Wohnwagen arbeiten meist so.
1b) Eine Anlage zur Nulleinspeisung, bei der eine Regelung dafür sorgt das die Summe aus Bezug und Einspeisung weitestgehend Null ist. Z.B. openDTU-onBatterie oder ein Multiplus mit aktivem ESS.

Da gibt es konkrete Aussagen zu 1b):

Die Sprungantwort nach 3Sek. < 10% und >10Sek. 0%
Eine z.B. 1000W Last erzeugt 3 Sekunden nach dem Ausschalten weniger als 100W Einspeisung in das öffentliche Netz.
Nach 10 Sek. darf nichts mehr eingespeist werden.
Bei öffnen der Regelschleife ... usw.

Das kann jetzt nur aufwendig bewiesen und abgenommen werden oder Teil einer Produktspezifikation sein?

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6967
 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Das warum habe ich dir bereits in einem anderen Threat zur Genüge erklärt.  Warum ich den NA Schutz bei jegliche möglicher Verbindung mit dem allgemeinen Netz für wichtig, "überlebenswichtig" halte

Kannst du Mal sagen, wo?

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6266
 

Veröffentlicht von: @carolus

Es gibt keinen technisch nachvollziehbaren Grund dafür.

Aber das dürfte doch rechtlich klar geregelt sein. Eine Anlage, die am öffentlichen Stromnetz hängt muss auch angemeldet werden. Ich kenne da keine Ausnahme.

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(@lars72)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 72
 

Recht und Technik sind einfach zwei verschiedene Stiefel. Wenn eine Anlage nichts einspeist und folglich auch keinerlei Rückwirkungen auf das öffentliche Netz hat, dann gibt es keinen technischen Grund, dass sie in einem Verzeichnis gelistet ist, sondern nur den Grund, dass es das Gesetz es so will.

Es gibt und gab ja auch viele weitere Regelungen, die sich technisch oder medizinisch oder mit gesundem Menschenverstand nicht begründen lassen. Z.B. gab es mal eine Zeit, als man sich ein Eis kaufen durfte, dies aber nur in mehr als 50m Abstand von der Eisdiele verzehren durfte, und auch nur während dem Gehen, auf keinen Fall während dem Sitzen auf einer Parkbank.

Wenn man sich dann an solche Dinge nicht hält, muß man halt dazu stehen und die Konsequenzen tragen. Aber man bewahrt sich seine Selbstachtung, wenn man manche Dinge hinterfragt und dann selbst entscheidet, ob man es so sinnvoll findet oder nicht. 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7021
 

Veröffentlicht von: @carolus

Es gibt keinen technisch nachvollziehbaren Grund dafür.

ich denke es geht bei einer anlage die direkt angeschlossen ist also nulleispeisung, darum den schutz im falle eines netzausfalls zu gewährleisten

das ist für mich der einzig logische grund das man sowas anmelden muss

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Carolus
(@carolus)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @carolus

Es gibt keinen technisch nachvollziehbaren Grund dafür.

Aber das dürfte doch rechtlich klar geregelt sein. Eine Anlage, die am öffentlichen Stromnetz hängt muss auch angemeldet werden. Ich kenne da keine Ausnahme.

Die Frage ist, worauf die rechtliche Regelung beruht, und ob es überhaupt eine rechtliche Regelung ist. Und wenn es rechtlich ist wiederum, ob es sich auf Technik oder Verwaltungsrecht beruft.

Eine Norm ist keine rechtliche Regelung, sondern ein an Beispielen geschriebener Standard dessen, was man als aktuellen Standard versteht. Und in diesem Rahmen ist die aktuelle Norm durchschnittlich 8 Jahre alt gegenüber den aktuellen technischen Möglichkeiten.

Und ein Vertrag ist nur ein Vertrag, der rechtlichen Grundanforderungen genügen muss. Es gibt die Möglichkeit, dass Bedingungen eines Vertrages nichtig sind, und dann ist übrigens der gesamte Vertrag möglicherweise nichtig.

 

Wir deutschen sind mit unseren Normen immer außerordentlich gründlich, und außerordentlich langsam.

Wer Lust hat schaue Mal nach, was im kfz Sektor abging, als die Warnblinkanlage erfunden wurde. Da war das auch verboten.

Oder die Federklemme als Wago. Die waren in NL schon Pflicht (!!), Als sie in D noch verboten waren....

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
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Beiträge: 6266
 

Hier die rechtliche Grundlage:

https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__5.html

Zitat: "bei Stromerzeugungseinheiten, Stromspeichern sowie EEG- und KWK-Anlagen, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen,"

Damit ist doch klar, dass eine unmittelbar an das Stromnetz angeschlossene Anlage angemeldet werden muss. Es sei denn, man stellt diesen Gesetzestext in Frage.

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linuxdep reacted
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