Kommen die Einschlä...
 
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[Gelöst] Kommen die Einschläge näher ? Hohe Strafen bei Nichtanmeldung im MastR. Was passiert, wenn ich eine nichteinspeisefähige Halb-Insel anmelden will.

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(@rainbow-dash)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
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Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@Rainbow-Dash

Wenn der WR bei Netzausfall einspeist und der Elli auf der anderen Seite Du bist und gerade eine gepflastert bekommst, dann siehst Du das bestimmt anders.

Passiert mir nicht, da ich die Sicherheitsregeln beachte.

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @carolus

Siehst du, genau da beginnt das Problem: 

Lies Mal deinen eigenen Link.

Das steht:

" Verordnung über...." 

Ist eine Verordnung ein Gesetz?

Ok, dann können wir uns aber zumindest darauf einigen: Wer sich an diese behördliche Verordnung hält, der muss eine Nulleinspeiseanlage, die mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, auch anmelden.

Sehe ich auch so. Es heißt meiner Meinung nach aber:
.... der muss eine Nulleinspeiseanlage, die mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, auch anmelden lassen.
Vom konzessionierten Fachbetrieb mit ggf. Ertüchtigung seiner Hausinstallation auf den aktuellen Stand. 🙄 

Wenn es jetzt noch hieße:
Auf dem Wege einer vereinfachten Anmeldung dürfen, mit zertifizierten Wechselrichtern bis zu 600VA in das öffentliche Netz eingespeist werden. OK.  

Was treiben wir nicht alles um diesen Fall nicht eintreten zu lassen. 🤔 
Das Steckersolargerät ist noch nicht zu Ende versaut, da brüten sie sicher schon über den Speichern ...

Ist das Zweckblindheit, dass niemand liest, dass es keine vereinfachte Anmeldung mit Akku geben wird?
Nicht einmal die Vornorm sei dafür anzuwenden.
Das ginge doch genau gegen die aktuelle Argumentation:

Dauerhafte/längere Verfügbarkeit von bis zu 600/800VA 👎 👎 👎 👎 niemals nie nicht !!!

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten 2 mal von SolarHeini

   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @rainbow-dash

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@Rainbow-Dash

Wenn der WR bei Netzausfall einspeist und der Elli auf der anderen Seite Du bist und gerade eine gepflastert bekommst, dann siehst Du das bestimmt anders.

Passiert mir nicht, da ich die Sicherheitsregeln beachte.

Auch wenn das immer angeführt wird: Der Gepflasterte hat ja bereits 5 Mal versagt.

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

Von der Alternate Homepage:

Die dritte und wohl wirkungsvollste Art der USV ist die sogenannte VFI oder Online USV. Sie kann über das Einsatzfeld der Offline USV und der netzinteraktiven USV hinaus auch Spannungsstöße, -verzögerungen, -oberschwingungen und Frequenzschwankungen ausgleichen. Das besondere bei dieser Klassifizierung ist, dass die Batterie nicht nur bei Störungen oder einem Stromausfall dazugeschaltet wird, um eine qualitativ hochwertige und konstante Stromversorgung zu gewährleisten. Bei dieser Bauweise wird der Stromkreis immer durch den integrierten Notstrom-Energiespeicher geleitet. Dadurch ist dieser zu jeder Zeit in die Stromversorgung mit eingebunden und kann im Notfall direkt und ohne die kleinste Verzögerung oder Umweg über Gleichrichter und Wechselrichter Notstrom liefern. 

Hört sich für mich wie eine Kombi aus Ladegerät, Akku und Wechselrichter an.

Sollte ich besser unsere Rack-USVs mal beim Netzbetreiber und im Marktstammregister anmelden?

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6970
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Sollte ich besser unsere Rack-USVs mal beim Netzbetreiber und im Marktstammregister anmelden?

Das sollte als flashmob im grossen Stil organisiert werden. Und nicht nur Usv. Solar Hausnummern, Batterieladegeräte,  Laptops, Handys, Wohnmobile, und was euch sonst noch einfällt.

Und letztere gleich an verschiedenen Standorten.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@rainbow-dash)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 21
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

An die Ich bin der Sicherheitsregelbefolger Nummer1:

Fröhlichen Unfalltod wünsche ich auch den Unfehlbaren.

Alter, da fehlen mir die Worte.

Es gibt ja Gründe, warum es mehrere Sicherheitsregeln gibt, die Hand in Hand arbeiten und ggf. einen Fehler so abfangen.

Niemand ist unfehlbar. Auch aus diesem Grund gibt es Sicherheitsregeln.

Spätestens wenn du oberhalb der Niederspannungsebene arbeitest, ist jeder Fehler mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich. Aus diesem Grund gibt es die Regeln.

Jedem sei selbst überlassen ob und welche Regeln er befolgt - solange es nur seine eigene Sicherheit betrifft.

 

Aber jemanden einen „Fröhlichen Unfalltod„ zu wünschen halte ich für asozial.

 


   
Sarowe1972 reacted
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1402
 

@rainbow-dash Wie Du richtig sagst:

Niemand ist unfehlbar. Einmal die Sicherheitsregeln nicht befolgt und Hupps, ist es passiert. Der fröhliche Unfalltod ist der deutliche Weckruf, dass so eine Einstellung schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Um ein nachvollziehbares Beispiel anzuführen.

1. Die Straßenverkehrsordnung und die fünf Sicherheitsregeln setze ich gleich. Befolgen alle Beteiligten diese immer, passiert nix.

2. Die Gurtpflicht und den NA-Schutz setze ich ebenfalls gleich.

 

2. Braucht nun niemand mehr, weil immer alle die Regeln befolgen und es auch keinen technischen Defekt gibt.

Weder versagt Dein Messgerät, noch erwischt Du mal einen schlechten Kontakt bei der Überprüfung der Spannungsfreiheit. Doppelte Sicherheit ist also entbehrlich.

Lustigerweise hat jedes Auto zwei unabhängig wirkende Bremssysteme obendrein noch das eine Bremssystem in zwei Kreise aufgeteilt.

Warum nur?

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 925
 

Veröffentlicht von: @rainbow-dash

Technisch sieht das aber anders aus.

Wir haben größere (120kVA, 200kVA) Doppelwandler-USVen (online USV) eines italienischen Herstellers im Einsatz.

Die können laut Datenblatt nicht rückspeisen. Wenn ich aber einen „geheimen“ Code eingebe, dann wird der elektronische Bypass aktiviert und der Wechselrichter bleibt an und die USV speist dann doch ein. Das wird laut einem Techniker für Tests verwendet. Manchmal hat man auf der USV nicht genug Last während der Überprüfung (oder es ist vorgeschrieben, dass ein Test mit z.B. 50% Last ausgeführt wird). Dann kann man der USV sagen, dass sie 50% Last macht und die Differenz zur Last wird dann eingespeist (analog zum Probelauf einer NEA, den man mit fest eingestellter Last auch Netzparallel fährt).

(mir wurde mal gesagt, dass die Netzparallel-Probeläufe der NEA von den Stadtwerken auch nur toleriert werden und man eigentlich nicht einspeisen dürfte und stattdessen eine Lastwiderstandsbank bräuchte, die bei einigen 100 kVA die ganze Sache deutlich komplexer machen würde)

Die USV hat auch garantiert keinen NA-Schutz und angemeldet werden muss auch keine USV.

 

Jetzt werden aber an USV und Halbinsel zwei unterschiedliche Maaße angelegt:

1. bei einer USV wird nichts hinterfragt, alles OK (so wie es sein muss!)

2. bei der Halbinsel wird alles in Frage gestellt (was ist wenn, …)

Dabei wäre es so einfach: die MSB könnten einfach immer und für alle Zweirichtungszähler einbauen. Halbinsel/Nulleinspeisung wird einfach ohne Anmeldung akzeptiert und erst wenn der Zähler einspeiseseitig über einem bestimmten Limit liegt, kann dir der NB auf die Finger klopfen „du speist ein, melde deine Anlage an“. Bleibt der Wert unter einer Toleranzgrenze wird nichts hinterfragt und gut is.

na ja, "geheimer Code" ist dünnes eis. So ist der Betrieb nicht gedacht. USV, Laptop, smartphone mit Inselanlagen oder Halbinselanlagen zu vergleichen, finde ich auch verkehrt. Der Punkt ist :  kann eine Anlage 230 V AC in das normale Netz rückeinspeisen ? wenn ja, muss das angemeldet werden. Das ist bei Halbinsel und Inselanlagen nicht der Fall. Da braucht es keine Vergleiche mit USV oder anderen Geräten. Wenn ich was in meinem Haus mache, was nur in meinem Haus ist, dann geht das keinen was an. Das Thema Versicherungsschutz aussen vor gelassen. Aber das ist auch meine private Sache. Ob ich was mache und auf einen Versicherungsschutz keinen Wert lege. Gesetzlich sollten Halbinsel und Inselanlagen erlaubt sein und brauchen nicht angemeldet werden. Und es geht keinen Netzversorger irgend was an, so lange ich keine Spannung auf sein Netz geben kann.

 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 2938
 

Auch eine USV muss in bestimmten Fällen angemeldet werden, Ausnahmen, welche nicht dazu zählen sind auch in der Verordnung/Gesetz nachzulesen.

immer das selbe Thema, wer nicht anmelden will, soll es machen und abwarten was passiert und sich nicht von anderen in seinen Meinung (ob richtig oder falsch) bestätigen lassen. Ob sie richtig liegen oder nicht, das zeigt ihnen das Licht ach ne, der VNB und ggf. das Gericht. Ich glaube aber jeder halbwegs belesene Anwalt wird einem von der Klage abraten.

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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1402
 

Veröffentlicht von: @carolus

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

weil nicht erst das Parlament über irgendeinen Furz, was kostet Parken in Feuerwehrzone?...., abstimmen muss. Das macht der Verantwortliche "alleine".

Sehr schön. 

Dieser Finanzrahmen ist bis heute nicht festgelegt, und nichtmal die genauen Bedingungen, siehe Eingangspost.

Und parken in der Feuerwehr Zone hat ein klares Ziel: Personensicherheit. 

Und jetzt darfst du raten, welchen Unterschied die drei Dinge machen.

und der 4 Punkt ist, habe ich schon gesagt, dagegen sind Rechts mittel möglich, letztendlich entscheiden DANN Gerichte.

 

 

Sieh es mir nach: Du pickst Dir einen Punkt raus, der nur beispielhaft aufgeführt ist und begründest dann die Akzeptanz mit" Personensicherheit".

Tritt einen Schritt zurück und betrachte das große Ganze. Die StVO regelt auch Dinge die nix mit Sicherheit zu tun haben, siehe Parkscheibenbeispiel. 

Es ging nicht um die Frage, ob die Verordnung sicherheitsrelevante Dinge regelt, z.B. Parken in der Feuerwehrzone, sondern um die Frage, muss man eine Verordnung befolgen / entfaltet sie Rechtskraft.

Die Antwort lautet: Ja, muss man / tut sie. Verstößt man, muss man Folgen akzeptieren. Der Rechtsweg steht Dir offen, wir leben in einem Rechtsstaat, zum Glück.

Das Ergebnis von: "Das ist ja nur eine Verordnung, kein Gesetz, (die muss ich deshalb nicht befolgen) als Rechtfertigung vor Gericht und Du erleidest Schiffbruch.

 

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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