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Neuer HAK - wer muss die Umsetzung zahlen?

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(@johnny)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 11
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Moin!

Ich bin aktuell dabei meine PV Anlage anzumelden (kleiner 30kWp, EEG).

installiert ist das ganze auf einem ~50 Jahre alten Haus. Hauptverteilung ist auf aktuellem Stand der Technik.

 

Das einzige was aktuell nicht passt ist der Installationsort meines HAK - dieser wird der TAB so definitiv nicht gerecht und muss definitiv um 2m (auf der selben Wand) versetzt werden. Des Weiteren ist dieser nur mit 35A abgesichert (Anschluss muss vergrößert werden). Zuleitung zum Haus jedoch bereits 4x16NYY.

Nun möchte der Netzbetreiber für das umsetzen / Leitung verlängern  ~1000€ haben. Der reine Austausch des HAK wäre umsonst.

Ist das so Rechtens? Aus der EEG Verordnung lese ich raus das der Netzbetreiber den Anschluss kostenfrei herstellen & zur Verfügung stellen muss? Ich finde leider keine passenden Verfahren auf der EEG-Clearingstelle diesbezüglich!

 

Wenn da jemand passende Paragraphen zur Hand hätte wäre ich super dankbar!

 

Liebe Grüße, 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6274
 

Ja klar musst du das bezahlen. Ich wundere mich, dass du nicht auch den neuen HAK bezahlen musst.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
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(@johnny)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

Guck dir mal die EEG NAV an, die Seite der Clearingstelle ist auch Interessant.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6274
 

Ich muss da nochmal zurückrudern. War bisher überzeugt, dass du es bezahlen musst, aber nachdem ich etwas im Netz gelesen habe, scheint das doch gar nicht so eindeutig zu sein. Mal schauen, was die anderen sagen. 

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(@johnny)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Was ich wohl definitiv zahlen müsste wäre eine Leistungserweiterung wenn ich mehr Bezugsleistung bräuchte. Die „Freigrenze“ müsste bei 30kW liegen. 

Haben wir hier im Forum ein paar EEG Spezis? 


   
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(@johnny)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

In Paragraph 17 EEG steht folgendes: „Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.“

 


   
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