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Insel-PV mit "Netz-Brücke"?

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stromsparer99
(@stromsparer99)
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Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Ein Bluetti ist keine Stromerzeugungsanlage, sondern nur ein Speicher. Deshalb keine Anmeldung.

Wenn du PV Module anschliest, dann wird er zur Stromerzeugungsanlage.

Sind deine PV Module Mobil?

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @hger

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

"Die Registrierung ist grundsätzlich für alle ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend"

...aber nicht für Insel-Anlagen. Vergleiche dazu den ersten Artikel mit der Antwort der BNetzA hier.

Warum solltest Du auch einen reinen Verbraucher, denn etwas anderes ist die weiter o.g. Hybridanlage auch nicht, anmelden müssen? Aus welchem Grund? Speist doch nichts ein und ist aus Netzsicht ein reiner Verbraucher, sobald nachts der Akku leer wird, also das gleiche wie'n Toaster.

Wahrscheinlich kommt jetzt gleich das mit der galvanischen Netztrennung. Also gut, meinetwegen montierst Du dann noch einen Trenntrafo zwischen Hybrid-WR und Schuko- oder besser CEE-Steckdose, damit sind beide galvanisch getrennt, solange es ein echter Trenntrafo und kein Spartrafo ist. Allerdings hindert der Trenntrafo einen nicht daran, etwas einspeisen zu können, denn ein Übertrager arbeitet ja immer bidirektional. (Deswegen ist das mit der galvanischen Trennung netztechnisch gesehen auch völliger Mumpitz.)

Daniel

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @stromsparer99
Ein Bluetti ist keine Stromerzeugungsanlage, sondern nur ein Speicher. Deshalb keine Anmeldung.

Wenn du PV Module anschliest, dann wird er zur Stromerzeugungsanlage.

Nein, stromerzeugend sind dann nur die PV-Module. Der/die/das Bluetti ist dann immer noch nur ein Speicher.

Daniel

 


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Die Diskussion ist Sinnlos.

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @stromsparer99
Die Diskussion ist Sinnlos.
Ich denke, dies können wir dem Ersteller des Threads überlassen. 🙂

Daniel

 


   
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 hger
(@hger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1039
 

@stromsparer99 Noch stehen die nur angelehnt. Die werden noch etwas besser befestigt. Zusammen mit der offensichtlich mobilen Bluetti sehe ich da wenig Grauzone. Es ist keine ortsfeste Anlage und muss daher nicht angemeldet werden. 

Die Inselanlagen Definition im Marktstammdatenregister finde ich bescheuert, ist nur leider noch so wie sie ist.

Was wir wirklich brauchen sind faire Preise, dazu gehört, dass in Peakzeiten (also z.B. am 11.12.2023 um 18:00) sehr hohe Preise möglich sein müssen. Beliebig hoch wird das nicht, bei mehr als einem Euro für mehr als ein paar Stunden stellt man sich dann halt einen Benzinmotor hin so wie voltmeter bei seiner Insel. 

Dazu gehört aber auch, dass der Nachbar nicht 40 Cent zahlt, während man selber 8 Cent bekommt. Die 10 Meter Leitung zum Nachbarn sind schon vor Jahrzehnten größtenteils über die Erschließungskosten bezahlt, die paar Reparaturen für die 10 Meter Leitung kann man bequem mit einem minimalem Betrag in der Grundgebühr unterbringen und wenn es um Back-up etc. geht, dann soll das halt abgerechnet werden durch höhere Preise in Peakzeiten, nicht indem man die Halbinsel unnötig drangsaliert.


   
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(@pvuser79)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 5
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@stromsparer99

Veröffentlicht von: @stromsparer99

Sorry aber in deiner Beschreibung hast du aber sehr viel Phantasie.

Wenn du lesen und verstehen kannst, dann steht hier alles drin.

Nach der Beschreibung wäre so eine Anlage aber doch definitiv nicht registrierungspflichtig, da sie galvanisch getrennt ist und sich auch nicht ohne erheblichen Aufwand mit dem öffentlichen Netz koppeln ließe. Ein Insel-WR ist ja schlicht nicht auf eine Netz-Synchronisation ausgelegt und ein notwendiger Austausch des WR dürfte doch unter "erheblichen Aufwand" fallen.

Die bloße Möglichkeit, einen Schuko-Stecker anzubringen und ihn ohne Sinn in eine Steckdose zu stecken, macht doch keinen Sinn, da das theoretisch mit fast jedem Gegenstand möglich wäre.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6217
 

Veröffentlicht von: @pvuser79

Nach der Beschreibung wäre so eine Anlage aber doch definitiv nicht registrierungspflichtig, da sie galvanisch getrennt ist und sich auch nicht ohne erheblichen Aufwand mit dem öffentlichen Netz koppeln ließe.

Wurde schon oft und viel diskutiert im Internet, besonders im photovoltaikforum. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine galvanische Trennung nicht hinreichend. Es darf keinerlei Verbindung geben im Sinne von, dass keinerlei Energie vom öffentlichen Netz in die Insel fließen kann oder umgedreht. Und zwar mittelbar oder unmittelbar. Mittelbar meint, dass es mit einfachen Handlungen möglich wird, z.B. das Einstecken eines Steckers.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @win
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist eine galvanische Trennung nicht hinreichend.
Die Sache ist eigentlich ganz simpel: Versuch einfach, durch logisches Denken zu ermitteln, was der Gesetzgeber gemeint haben könnte, als er die Registrierpflicht bzw. -befreiung definiert hatte. Hinter dem Gesetz steht ja keine schikanierende Willkür, sondern Logik. Das, was der Gesetzgeber nicht will, ist, daß Du einspeist und er nichts davon weiß. Ob und wieviel Du verbrauchst, hat ihn noch nie interessiert. Also isses das Einspeisen und nur dieses.

Inselanlagen können nicht einspeisen, das ist deren Wesen. Wenn Du also eine Mimik (Elektronik) hast, die das Einspeisen zuverlässig zu jedem Zeitpunkt verhindert, hast Du entweder automatisch eine Inselanlage (nicht einspeisepflichtig) oder einen reinen Verbraucher (sowieso nicht registrierpflichtig). Der Dreh- und Angelpunkt ist nur die Einspeisung, denn erst dann wirst Du "Marktteilnehmer". Ohne Einspeisung ist das Ding elektrisch gesehen nichts anderes als ein Notfall-Solarradio.

Aber ich find's echt doof, daß die Formulierung dermaßen unglücklich gewählt wurde. Aber vielleicht hat der Staat ja an der vielbeschworenen Energiewende ja auch gar kein so großes Interesse, aber wer weiß das schon...

Daniel

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6217
 

Hier mal ein Link, wo es anders gesehen wird:

https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/solarenergie/solaranlage/inselanlage

Zitat: "Umgekehrt kann auch kein Strom aus dem Stromnetz aufgenommen werden, falls mehr Strom benötigt wird, als die Photovoltaik-Anlage erzeugt."

Leute, die sich eine Insel aufbauen, um möglichst autark zu sein, wollen typischerweise Strom aus dem öffentlichen Netz ziehen, falls mal zu wenig Solarstrom vorhanden ist, um ihre Akkus der Insel zu laden. Und genau da kommt regelmäßig diese Diskussion auf, die fast immer damit endet, dass man das nicht darf.

Und ja, nach gesundem Menschenverstand ist das wenig nachvollziehbar. Aber du weißt ja, dass unsere Gesetze nicht immer mit dem gesunden Menschenverstand konform gehen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von Win

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
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[quote data-userid="8074" data-postid="136514"> https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/solarenergie/solaranlage/inselanlage <

Zitat: "Umgekehrt kann auch kein Strom aus dem Stromnetz aufgenommen werden, falls mehr Strom benötigt wird, als die Photovoltaik-Anlage erzeugt."Ich bin sicher, daß es auch Leute, gibt, die das anders sehen. Vermutlich würdest Du bei einer Anfrage bei der BNetzA verschiedene Antworten erhalten, je nachdem, welcher Sachbearbeiter Deine E-Mail gerade beantwortet. Das zweifelt niemand an. Der nächste interessante Punkt, um noch eines oben drauf zu geben, wäre die DGSVO: Du darfst nämlich auch als Behörde Daten nur insoweit speichern, wie es zur Erfüllung Deiner Arbeit notwendig ist ("Datensparsamkeit"). Wenn also die BNetzA von Dir Daten speichert, die im Prinzip für ein funktionierendes, öffentliches Netz nicht nötig wären, wäre die Speicherung dieser Daten nicht statthaft. Bestünde diese Behörde aber darauf, müßte sie im Extremfall von Gericht auch begründen können, warum sie Deine PV-Daten haben will, die Leistungsaufnahme Deines E-Herdes in der Küche aber nicht. Diese Begründung könnte ihr möglicherweise äußerst schwerfallen.

Nochmal: Was man in den PDF-Datei der BNetzA lesen kann, das weiß ich sehr wohl. Aber ich glaube nicht, daß es deswegen ernsthaft zu einem Streit kommen könnte, denn dieser Schuß könnte im Sinne der ach so viel beschworenen Energiewende ganz gehörig nach hinten losgehen.

Daniel

PS: Die verbieten bei der BNetzA ja nicht mal diese unsäglichen Powerline-Modems, dabei verursacht diese PLC-Pest HF-Störungen en masse.

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6970
 

Wenn dieser Thread eines herausgearbeitet hat, dann ist es der  völlig überzogene ,  widersprüchliche Lobbyismus geprägte Vorschriften Dschungel zur Verhinderung von PV.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@sirpomme)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 69
 

Man kann das mit einer richtigen Insel vergleichen, also so ne rictige im Meer, mit Palmen und so.....

Sobald da eine Brücke hin führt ist es nur noch eine Halbinsel, d.h. sobald dein Anwesen ein Stromanschluss vom Netzbetreiber hat, hast du keine Insel und bist somit Anmeldeplichtig. Nimmst du jetzt noch ein Wechselrichter der Netz und PV mischen/ergenzen soll, dann sowiso.

Kannst deine Gartenhütte mit PV belegen, das Aquarium in die Gartenhütte stellen und nur die Gartenhütte mit PV versorgen, dann ist es eine Insel.

Aber wer will das alles überprüfen..........


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7004
 

Veröffentlicht von: @win

Leute, die sich eine Insel aufbauen, um möglichst autark zu sein, wollen typischerweise Strom aus dem öffentlichen Netz ziehen, falls mal zu wenig Solarstrom vorhanden ist, um ihre Akkus der Insel zu laden. Und genau da kommt regelmäßig diese Diskussion auf, die fast immer damit endet, dass man das nicht darf.

momentmal wenn ich meinen akkuschrauber vom netz lade muss ich den ja auch nicht anmelden

was ist an einem inselanlagen akku anders wenn dieser durch ein einfaches ladegerät geladen wird? die betonung liegt auf ladegerät und nicht einspeisegerät.

meiner meinung nach ist das absolut legal, da zu keinem zeitpunkt eine ac verbindung mit dem netz besteht.

da kann auch kein anwalt oder richter mit gutachter einem irgend nen strick draus drehen.

 

Veröffentlicht von: @sirpomme

sobald dein Anwesen ein Stromanschluss vom Netzbetreiber hat, hast du keine Insel und bist somit Anmeldeplichtig.

 

falsch

ich habe einen stromanschluss vom netzbetreiber welcher im hak endet und ab da kommt kein kabel mehr raus.

der hak ist verplombt wer von euch kann mir jetzt beweisen dass es keine inselanlage ist?

wer weiters zu meldepflicht erfahren möchte möge in meine signatur sehen, da steht alles drin.

wischi waschi von der bna interressiert hier niemanden.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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