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Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @alter-hase

Es ist für mich auch wichtig, dass ich irreführende Post, wie z.b. von @oliverso und @stromsparer99 kommentiere. Wenn da keiner was gegen schreibt, dann werden zu viele Leute falsch informiert.

 

Um das mal klar zu stellen: Du darfst selbstverständlich so vielen Leuten von deiner Meinung erzählen, wie du möchtest. Du darfst auch der Meinung sein, daß andere Meinungen außer deiner falsch sind. Meinungen sind gut und wichtig. Jeder sollte mindestens eine haben. Es sind und bleiben halt nur Meinungen.

 

Oliver


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

Veröffentlicht von: @stromsparer99

Nach dem was im Markstammdatenregister steht, hat das, was du planst nichts mit einer Insel zutun.

das sollte erst einen interessieren was da steht wenn man bereits eine einspeiseanlage mit vergütung hat oder eine planen will

ansonsten kann man das alles dort ignorieren

da die dort für anlagen die nicht einspeisen keine zuständigkeit haben

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

da die dort für anlagen die nicht einspeisen keine zuständigkeit haben

 

Das ist deine Intepretation, aber so pauschal ist das nachweislich falsch.

Wörtlich heißt es, daß Inselanlagen nicht im Markststammdatenregister angemeldet werden müssen.

 

Die Definition, was Inselanlagen sind, ist zusammen mit den dabei verwendeten Begriffen unmittelbar und mittelbar halt ungenau, so daß da Interpretationsspielraum besteht. Darüber gehe dann die Meinungen auseinander, sowohl die der Nutzer, als auch die der BNA und der Netzbetreiber.

 

Oliver

 

 


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1401
 

@oliverso An unmittelbarem Anschluss dürfte nichts falsch zu verstehen sein. Die PV hängt über den WR fest verkabelt am Netz.

Mittelbar heißt, auf Wunsch des Nutzer oder eines anderen Kriterium, z.B. nicht mehr genug PV um die Lasten im Haus zu versorgen, schaltet die Anlage automatisch oder manuell gesteuert auf Netzbetrieb um. Also über ein Schütz oder einen händisch betätigten Schalter.

Ein Beispiel von außerhalb für mittelbar?:

Im Strafrecht gibt es mittelbare Täterschaft. Das meint, dass ich durch einen Anderen handele. Ich bringe jemanden dazu, etwas zu tun, wofür dieser nicht bestraft werden kann. Also mein 10-jähriger zündet auf mein Geheiß hin die Bude an, damit ich die Versicherung schröpfen kann. Burschi kann nich bestraft werden, weil gesetzlich wg. Alter noch nicht strafmündig. Dennoch bekomme ich auf den Sack, wenn das nachgewiesen werden kann. Mittelbare Täterschaft. Wer nachlesen will, steht im StGB §25

 

Was genau mit einer Insel gemeint ist, ergibt sich aus ...Almhütte.... in der entsprechenden Erläuterung. Nämlich keine, nie und nimmermals, Verbindung zum öffentlichen Stromnetz. Das wollen manche nicht hören und interpretieren sich das schön. Aber das sind auch nur Meinungen.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Elektriker

Das Problem ist, daß jeder, der an der Elektroinstallation herumschraubt, Elektriker sein muß. Das betrifft jede Deckenlampe, die Du in der Küche oder im Bad montierst. Wer ruft für diese Lampen tatsächlich einen Elektriker? Keiner! Natürlich nicht, weil es albern wäre. Wenn Du eine PV-Anlage mit >600 und demnächst >800 VA ganz ohne Schraubendreher ansteckst, sollst/mußt Du aber einen rufen. Begründet wird das mit den Leitungen in der Wand, die aber die gleichen sind, die Deine Klimaanlage über Stunden hinweg mit frischem Strom versorgen. Auch hier fragt sich der mündige Bürger, was das soll.

Das heißt, hier wird mit mindestens zweierlei Maß gemessen. Wenn es um reinen Verbrauch geht, dann hast Du (fast) Narrenfreiheit. Sobald Du aber ein Milliwatt einspeist, ist urplötzlich die K*cke am Dampfen und panisches Geschrei da. Da ist einmal das Thema Berührungsschutz, der auf der einen Seite aufgebauscht wird, aber auf der anderen Seite kann jeder ganz ohne Werkzeug mit der Kralle in ein E27-Gewinde fassen und sich ein kribbelndes Erlebnis holen. Bei 600/800 VA wird vor einer Überlastung der Leitung gewarnt, aber wenn man an eine Dreiersteckdosenleiste drei Großverbraucher >2 kVA ansteckt, schert's keine Sau. Demzufolge ist der Elektriker, der so gerne Rechnungen ausstellt, etwas unbeliebt und ich kann's sogar verstehen.

🤔 Ja ich denke ich verstehe was du meinst. Und es haben sich sicherlich einige Umstände verfestigt in DE, die sehr unpraktisch und auch doof gelaufen sind.

Zum einen und erstmal - denke ich: Dass was du beschreibst keineswegs eine durch Verordnung oder Gesetz GENAU SO vorgegeben ist. Was du schreibst sind AUSWIRKUNGEN und Deutung. Eine Deutung und Einordnung einer Verordnung oder von Gesetzen wird individuell durchgeführt ist jedoch konkret durch die Person oder Gruppe die es Einordnet bestimmt und dort verankert. Das eingeordnete steckt jedoch NICHT in der Verordnung drin.

Beispiel: Es steht bestimmt nirgends dass "die K*cke ans Dampfen kommt" mit panischem Geschrei, wenn man ein paar Milliwatt einspeisst. und vielleiciht könnten Verordnungen auch anders und/oder besser geschrieben sein. Dennoch ist dies eine Sache der Einordnung und der individuellen Interpretation. Und NICHT in der Verordnung mit drin.

Ich vermute manche Bürokratische Akteure sollten sich (ganz im allgemeinen) auch mal etwas mehr locker machen, denn es herrscht immer noch viel zu viel in DE die Vorstellung vor dass in Gesetzestexten konkrete Verhaltensnormative enthalten sind. Das ist aber NICHT Der Fall, sondern es werden Sachbereiche geregelt (manchmal aus gutem Grund) aber was dann draus gemacht wird -- das ist den Entscheidern selbst vorbehalten.
In Deutschland hat man mE viel zu oft im Sinn und Kopf "Was denn ist wenn das ein Richter bewertet". In Deutschland erscheint alles verboten zu sein, was nicht explizit erlaubt ist. Viel besser wäre jedoch die Sache so zu betrachten, dass ja alles was nicht explizit Verboten ist dann erlaubt sein muss. Die tatsächliche Wirklichkeit liegt natürlich irgendwo dazwischen, aber die Frage ist WER ENTSCHEIDET das dann. Und das muss in einer Demokratie der Bürger selbst sein der auch Deutungsbefugniss und Deutungsberechtigung hat. Dazu gehört auch Selbst zu entscheiden welche Großverbraucher man in seine dreifach-Steckdose Steckt. Wenn es dabei Probleme gibt, dann könnte man sich auch mal überlegen ob solche Zusammenhänge und Probleme die dabei entstehen auch daran liegen, dass diese "praktischen Wissensbereiche" zu wenig an Schulen und Bildung sowie Aufklärung allgemein vorkommen. Ob ein Staat nicht auch eine Informations und in-Kenntnis-setzungs~Pflicht hat.

Ein Bereich fällt in diesem Zusammenhang besonders und öfter auf:

Es scheint eine große Rechtsunsicherheit aber vor allem eine Deutungsunsicherheit zu geben was elektrischen Strom und der Berechtigung mit elektrischen Anlagen zusammenhängen Sachbereichen umzugehen angeht. Auch auf Youtube gibt es viele Elektro-Kanäle die teils von Absurden Umständen berichten. Und das betrifft auch Behördliche Bereiche oder Bereiche in denen öffentlche Ordnungspfleger tätig werden obwohl es dazu weder gesetzlich noch bürgerlich und schon gar nicht politisch oder gesellschaftlich irgendwelche Aufträge oder Mandate dazu gibt. Ein tätig werden solcher Ordnungspflegenden Bereiche können oft als Übergriffig wahrgenommen werden und sind es oft vielleicht auch. Nichtsdestotrotz ghört es auch zum Bereich aufgeklärter Bürger dazu diese Übergriffigkeit einzudämmen, und nicht geschehen zu lassen. Gerade in Deutschland sollte strukturelle Deutungsübergriffigkeit nicht in jedem Fall einfach so stehen gelassen bleiben. Zu einer Ordnungsstrafe gehört auch derjenige der sie annimmt, und nicht alle Strafen sollte man annehmen. 

Ich kann das gut nachvollziehen was in der Ausführung  gemeint ist mit "an Elektroinstallation herumschraubt" ~ Menschen sollten meines Erachtens berechtigt sein eigene Installationen im Haus durchzuführen und das ohne dass irgendwelche Nachteile konkreter oder abstrakter und schon gar nicht zukünftiger Form dabei entstehen dürfen. --> Und wenn ich das nun so schreibe entsteht dann auch der Gedanke ~ dass es trotzdem nicht Sinnvoll ist "dass dies auch Menschen machen, die keine Vorstellung davon haben warum man beispielsweise Leitungsschutzschalter einbaut und dies auch Sinnvolle Pflicht ist dies zu tun". Bei anderen Bereichen ist dies dann wiederum weniger Plausibel warum manches zu sehr restriktiert wird. Ich denke das ist alles eine Sache der Deutung und Interpretation, und sollte es auch viel öfter sein. Kompetenz ist ein Berechtigungsgrund. Und ein Zertifikat bedeutet noch nicht das Vorhandensein der Kompetenz, sollte jedenfalls aber auch nicht zur Absprache und Dekonstruktion von Kompetenz führen wenn die Meinung eines Zertifizierten jemands, der ggf akkut in einer kompetenz und Inhaltsverwirrung steckt ALLES mit seinem Zertifikat überschreiben können soll.

Ein großes und Massives Thema, vielleicht auch etwas für einen eigenen Thread.

Es gibt jedenfalls den Bedarf dass Menschen selbst an ihrer Anlage (und da ist die Unterscheidung, zwischen Ihrer und bei anderen, meines Erachtens) herumschrauben; und ich sehe auch "rechtlich" keine Verordnung die irgendjemand das (an der eigenen Anlage, und schon gar nicht konkret) verbietet. Daher müssen diese Vorstellungen dass es da ein Verbot gibt missgedeutete Aspekte sein, die halt von einigen so geglaubt werden, aber nicht tatsächlich so sind oder sein müssen.

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Amortisation

Die reinen BKWe sollten sich recht gut amortisieren. Sobald Du aber mit einem Akku zu jonglieren anfängst, wird sich diese Lösung vermutlich nie amortisieren, genauso wenig wie ein Porsche, wenn man diesen nur für den Einkauf zum Discounter fährt. Ist der Porsche dann unvernünftig? Ja, ist er! Ist eine PV-Anlage unvernünftig? Ja, vermutlich auch. Es sei denn, man hat einfach Spaß an Elektrotechnik oder will etwas Stromausfallsicherheit. Und das kann dann auch wieder durchaus vernünftig sein, auch wenn sich die Anlage nie amortisieren wird.

Bei einer großen Dachanlage ist das wieder etwas anderes, sobald diese zur praktisch gänzlichen Autarkie führt und womöglich noch Elektronen ins E-Auto pumpt.

Danke für die Zusammenfassung, das klingt plausibel.

DIESE (genügend) große Dachanlage ist es aber doch, die viele berechtigterweise zunehmend interessiert; denn wenn wir alle Offen sind und Ehrlich interessiert alle (die sich mit PV-Technik in eigener Wohnung/Haus befassen) zuerst und zunächst einmal der Eigenverbrauch bei einer PV-Anlage, und die Abdeckung des eigenen Energieverbrauchs, in möglichst hohem Maß.    Also ist auch der Rechts und Ordnungsbereich in dem eine Solche Anlange betrieben werden kann von großer Bedeutung. Und vielleicht ist da noch Deutungs- Aufklärungs- und Informations- sowie Konstruktionsbedarf von Rechtssicherheiten.


Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Bürokratie

Als guter Deutscher sollte man natürlich jedes und alles angemeldet haben. Beim Einspeisen kann ich das auch nachvollziehen (da ist es auch richtig), aber spätestens bei der (Halb-) Insel bin ich da reichlich skeptisch. Denn hinterher kann man das aus verständlichen Gründen nicht mehr ungeschehen machen.

Das ist mE gut formuliert und ausgedrückt. So sollte es sein. Eine Nulleinspeisseanlage sollte nicht solche rechtlichen Probleme machen wie sie das angeblich derzeit tut. ABER Vielleicht ist das ja auc Sache der Deutung, und die Dinge sind in real gar nicht so heftig wie angenommen. Was gibt es denn an konkreten Problemen mit Netzbetreibern zu berichten? Vielleicht ist das einfach nur FEAR Uncertainty und Doubt. Und die Wirklichkeit ist gar nicht so, den Netzbetreiber interessiert es eventuell tatsächlich nicht bei Nulleinspeissung, und man kann das einfach betreiben ohne folgen. auch kann es sein dass ein Gesetz zwar existiert aber dessen brechen nicht verfolgt wird. Das ist dann quasi ein schneller Weg etwas zu erlauben. Rechtssicher ist es deshalb nat. nicht und sollte nachgebessert werden. Was für Erfahrungen gibt es denn dazu? Wer kann berichten?

 

 


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Das ist deine Intepretation, aber so pauschal ist das nachweislich falsch.

Wörtlich heißt es, daß Inselanlagen nicht im Markststammdatenregister angemeldet werden müssen.

 

Die Definition, was Inselanlagen sind, ist zusammen mit den dabei verwendeten Begriffen unmittelbar und mittelbar halt ungenau, so daß da Interpretationsspielraum besteht. Darüber gehe dann die Meinungen auseinander, sowohl die der Nutzer, als auch die der BNA und der Netzbetreiber.

ja?

dann zeige mir bitte wo man eine anlage anmeldet welche nicht mit dem stromnetz verbunden und nach deiner interpretation keine insel ist?

hatte euch unmittelbar und mittelbar(speziell dich und stromsparer) schon mehrfach aufgefordert zu liefern anstatt nur zu labern und leute absichtlich in die irre zu führen!

 

hier eine zusammenfassung vom forenbetreiber:

 

Veröffentlicht von: @svenh

Was gibt es denn an konkreten Problemen mit Netzbetreibern zu berichten? Vielleicht ist das einfach nur FEAR Uncertainty und Doubt. Und die Wirklichkeit ist gar nicht so, den Netzbetreiber interessiert es eventuell tatsächlich nicht bei Nulleinspeissung, und man kann das einfach betreiben ohne folgen.

 

siehe dazu das über deinem zitat verlinkte video dann erkennst du warum die leute nicht anmelden wollen

 

Veröffentlicht von: @svenh

Es gibt jedenfalls den Bedarf dass Menschen selbst an ihrer Anlage (und da ist die Unterscheidung, zwischen Ihrer und bei anderen, meines Erachtens) herumschrauben; und ich sehe auch "rechtlich" keine Verordnung die irgendjemand das (an der eigenen Anlage, und schon gar nicht konkret) verbietet.

ich sehe auch keine einschränkungen was das angeht aber sobald du zum fürst gehst(elektriker) gefällt ihm manches an deiner rumschrauberei nicht und er kann dir willkürlich irgendetwas vorschreiben dass du das ändern musst weil ihm das nicht gefällt

 

 

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Mittelbar heißt, auf Wunsch des Nutzer oder eines anderen Kriterium, z.B. nicht mehr genug PV um die Lasten im Haus zu versorgen, schaltet die Anlage automatisch oder manuell gesteuert auf Netzbetrieb um. Also über ein Schütz oder einen händisch betätigten Schalter.

 

Gibt es irgendwo irgend eine nachlesbaren verbindlichen Text, der diese Interpretation stützt? Das Strafrecht düfte da doch sehr weit weg sein.

Ich hatte hier https://www.akkudoktor.net/forum/postid/140371/   mal ein Dokument der BNA verlinkt, die deren Interpretation dazu verdeutlicht. Die sind halt andere Meinung.

 

Oliver


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
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Beiträge: 3760
 

Findet man hier unter Insel.

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Finaler_Leitfaden.pdf?__blob=publicationFile&v=2#page55

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
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2 Victron MP2
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
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Veröffentlicht von: @stromsparer99

Findet man hier unter Insel.

schön, das bild zeigt es doch genau was ich dir die ganze zeit schreibe. kein anschluss an das netz = insel

danke dass du es endlich bestätigt hast

es ist im übrigen auch nur die meinung der bna die spielt auch keine rolle sobald nichts mit ihrem netz verbunden ist. deswegen auch das schaubild denen bleibt nichts anderes übrig als es so zu handhaben da sie kein mitbestimmungsrecht für diese anlageform haben und diese auch nirgendwo angemeldet werden kann.

es ist im übrigen egal ob man einen stromanschluss hat oder nicht

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

 

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(@dieter_hildebrandt)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 33
 

@stromsparer99 Und das ist wohl der entscheidende Text aus dem Dokument (Bj2016)  für das warum:

Die „Eigenversorgung“ stellt einen in der Praxis verbreiteten Unterfall des Letztverbrauchs ohne EltVUBelieferung dar. Bei einer Eigenversorgung ist der Erzeuger des Stroms mit dem Letztverbraucher
personenidentisch, so dass insoweit eine Lieferung eines EltVU an den Letztverbraucher ausscheidet. Wie
auch in den sonstigen Letztverbrauchsfällen ohne EltVU-Belieferung (§ 61 Abs. 1 S. 3 EEG; im Folgenden
„sonstiger Letztverbrauch“) ist der Letztverbraucher im Fall der Eigenversorgung zur Zahlung der vollen
EEG-Umlage verpflichtet (§ 61 Abs. 1 S. 1, 2 und 4 EEG), soweit keine Sonderregelung zugunsten des
Eigenversorgers greift

Es geht um die EEG Umlage. Und die gibts ja nicht mehr. Damit ist das Dokument eigentlich zu entsorgen Smile  


   
voltmeter reacted
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

Veröffentlicht von: @dieter_hildebrandt

Damit ist das Dokument eigentlich zu entsorgen

das war eh nur eine information und war noch nie für anlagen gültig die nicht mit dem netz verbunden waren.

hat man also schon immer ignorieren können

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
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Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @stromsparer99

Nach dem was im Markstammdatenregister steht, hat das, was du planst nichts mit einer Insel zutun.

das sollte erst einen interessieren was da steht wenn man bereits eine einspeiseanlage mit vergütung hat oder eine planen will

ansonsten kann man das alles dort ignorieren

da die dort für anlagen die nicht einspeisen keine zuständigkeit haben

Das wäre dann (wenn das so wäre) tatsächlich DIE LÖSUNG für Nulleinspeisseanlagen zum Eigenverbrauch von PV-Anlagen mit Speicher.

In Tech. Mindestanforderungen Einspeisseanlagen

im https://www.sh-netz.com/content/dam/revu-global/sh-netz/Documents/Energie_anschliessen/Stromnetz/Technische_Mindestanforderungen/TAB%20NS%20SHNG%20052019.pdf

steht auf  Seite 37

----

(2) Das Anschließen von Erzeugungsanlagen in Überschusseinspeisung (z.B. Photovoltaik-
Eigenverbrauchsanlagen) und / oder Speichern sowie alle Arbeiten an der Kundenanlage
dürfen nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), außer durch den Netzbetreiber,
nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installations-
unternehmen durchgeführt werden.
Ausgenommen hiervon sind Instandhaltungsarbeiten hinter der Messeinrichtung.
Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen, die direkt an das Netz des Netzbetreibers ange-
schlossen werden (z. B. PV-Volleinspeisung), ist die Fachkunde des Anlagenerrichters nach-
zuweisen, wobei die Eintragung in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers dazu aus-
reichend ist.

(4) Die Errichtung von Speichern und Erzeugungsanlagen ist bereits in der Planung beim
Netzbetreiber unabhängig von ihrer Leistung gemäß Abschnitt 14.2 anzumelden. Unabhängig
von der Zahlung einer Einspeisevergütung bestehen Auswirkungen auf die Messtechnik. Dies
gilt auch für steckerfertige Erzeugungsanlagen und Speicher.

----

Da ist es jetzt eine Frage von Überschusseinspeissung, oder nicht.

Wenn die Anlage KEINE Überschusseinspeissung durchführt (die Frage einer notwendigen Nachweissbarkeit, oder auch nicht, und wenn, dann gegenüber wem, wann und in welcher Form)

Dann könnte das durchaus so ausgelegt werden, dass eine ans Netz angeschlossene Anlage die NICHT EINSPEISST (das mit dem bereits erwähnten Picowatt ignorieren wir mal, denn irgendwo muss es auch eine Grenze der Bürokratie geben, sonst wird es zur mindestens illegitimen Willkür) auch NICHT gemeldet werden muss. Und alle Arbeiten daran selbst durchgeführt werden können; DENN in dem oben erwähnten Dokument steht auch. | »...Ausgenommen hiervon sind Instandhaltungsarbeiten hinter der Messeinrichtung«.

Die Frage ist dann -- gilt eine PV-Anlage, die NICHT einspeisst (und das durch Technologie auch sichergestellt ist (zB auch abgreifen der Messung für Wirkeinsatz des WRs nur auf der einen Phase an dem auch der WR hängt (dann keine Kummulation der beiden anderen Phasen, und somit keine Einspeissung zum Saldierten Ausgleich) -- und damit auch Technisch nur die eine Phase betrachtend - dann ist es auf allen Ebenen eine NULL-EINSPEISSE-ANLAGE. 

Das wäre dann die Frage »Kann man das so sehen, und ist das auch Rechtsfest«, so dass man dies so betreiben kann.  
(mir schon klar dass es dazu keine abschliessende Antwort gibt, aber deshalb kann man es dennoch debattieren)

Das mit den Sterckerfertigen Erzeugungsanlagen und Speichern ist absurd, denn das würde "ganz Mega genau ausgelegt" ja auch einen in die Steckdose einsteckbaren Stromspeicher betreffen, mit dem man seinen Computer betreibt wenn man Unterwegs ist, und der eine Steckdose hat.

 


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

schön, das bild zeigt es doch genau was ich dir die ganze zeit schreibe. kein anschluss an das netz = insel

danke dass du es endlich bestätigt hast

Du liest aber auch immer nur das was dir gefällt, oder?

Das hier übersiehst du dann mal wieder.

Strom aus dem Netz = keine Insel

 

 

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
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Beiträge: 1270
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

es ist im übrigen egal ob man einen stromanschluss hat oder nicht

https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig

In dem Betrag geht es um die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber, in allem, was bisher hier diskutiert wurde, um die gesetzliche Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister. Das sind sehr verschiedene Baustellen. Zudem wird das Fazit aus den Beitrag ja eh von niemandem bestritten:

"

Fazit: Keine Meldepflicht für PV-Inselanlagen

Photovoltaik-Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Niederspannungsnetz sind gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig."

 

"Ohne irgendeine Verbindung" ist das selbe wie die "unmittelbaren oder mittelbaren Verbindungen" - klar und undeutlich.

 

Oliver


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
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Beiträge: 1401
 

@oliverso Ohne irgendeine Verbindung zum Netz ist mehr als deutlich. Die Insel darf keinerlei!! Kontakt zum Netz des Versorgers haben.

Das PV-Modul mit Akku auf der Gartenhütte am Arsch der Heide auf dem Grundstück, sofern da nicht bereits ein Netzanschluß besteht und die "Insel" da rangefummelt wird.

Die Möglichkeit einen vorhandenen Stromanschluß auf dem Grundstück rechtlich und technisch zu aktivieren stellt kein Hindernis für eine Insel dar.

Die technisch dauerhafte Sperre: Ausbau der Sicherungen im HAK und Verplombung desselbigen.

Aus dem von Dir verlinkten Dokument:

Seite 56 Absatz 3:

"Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die
Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wieder herstellen können, reicht daher nicht aus,
um die Voraussetzungen einer Inselanlage zu erfüllen."

Das beschreibt genau die Bedeutung von mittelbar. Du klemmst an Deine Insel über ein Schütz, einen Öffner, an Dein Hausnetz. Solange die Insel Strom liefert hat das Schütz angezogen und der Öffner ist geöffnet  und trennt das Haus vom öffentlichen Netz. Tut die Insel das nicht mehr, fällt das Schütz ab und klemmt Dein Haus wieder automatisch ans Netz. Oder Du hast einen fetten Drehschalter, den du bei fehlendem Inselstrom betätigst, damit Du Dich nicht im Dunkeln rasieren musst.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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