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Rechtliche Frage zur Forderung Vermieter

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(@schwarzfun)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 4
Themenstarter  

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zu meinem Vermieter. Der hat nun mitbekommen, dass ich eine (also nur 1 Modul a 400W) am Balkon habe.

 

Jetzt kommen von ihm folgende Anforderungen:

 

<a title="Forderungen Vermieter" href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">Forderungen Vermieter Bild

 

Ich weiß, dass mir die Wohnung nicht gehört und am Ende gerne Vermieter einfach Regeln aufstellen, die am Ende gar nicht zu realisieren sind. z.B. Punkt 2 beauftrage nicht ich den Elektriker zum Stromzähleraustausch (mal ganz davon ab, dass ich schon einen modernen hängen habe)

Oder die Befestigung von irgendeiner Firma, wenn gleich nebenan schwere Blumenkübel keine Probleme sind.

 

Kann mir da jemand helfen, wie man diese Punkte lösen kann, bzw. ordentlich mit dem Vermieter klären kann.

 

Interessanterweise sind Vermieter nur bei Balkonkraftwerken so hinterher, wenn es denen wirklich wichtig wär, wär mein Sicherungskasten zur prüfung nicht bis heute schon 2017 fällig gewesen.

 

Und dass man sieht, dass der Vermieter keine Solarzellen am Balkon haben möchte, sieht man auch an folgendem Artikel aus deren Zeitung:

 

<a title="Vermieter Zeitung Bild" href=" Link entfernt " target="_blank" rel="noopener">Vermieter Zeitung Bild

 

Ich habe dem vermieter shcon gesagt, dass ich Elektrofachkraft bin (Schulung durch meine Firma).

Die Halterung habe ich selber gebaut, da es keine für eine Balkongerüst von über 15cm gibt.

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

Dieses Thema wurde geändert Vor 3 Wochen von Schwarzfun

   
Zitat
(@schwarzfun)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 4
Themenstarter  

Also wenn mir jemand zeigt, wie hier Bilder gehen, kann ich es gerne dann zeigen.

 

Danke


   
AntwortZitat
(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 648
 

@schwarzfun Bzgl. Bilder / Links, siehe Forenregeln. Aufgrund Spamschutz dürfen ganz neue Mitglieder keinen Bilder/Links teilen.

Vllt magst du uns einfach mitteilen, was dein Vermieter genau fordert.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
AntwortZitat
(@schwarzfun)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 4
Themenstarter  

Ich habs mal versucht aus dem Foto mit Google Lens zu Text zu konvertieren:

 

Sie erhalten die Genehmigung zur: - Installation eines Balkonkraftwerks.

Die Leistung wird auf Wunsch sowie auf Kosten der Genossenschafter ausgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung nur unter Einhaltung folgender Punkte gilt.

1. Die Leistung des Balkonkkraftwerks darf maximal 600 Watt betragen.

2. Die Installation muss durch eine Elektrofachfirma nach den VDE Richtlinien erfolgen. Diese beinhalten einen Stromzähler mit Rücklaufsperre und eine spezielle Steckdose. Die Vorlage entsprechender Nachweise in Form von Rechnungen ist zu erbringen.

3. Es darf kein Eingriff in die Bausubstanz insbesondere durch Beschädigung oder Durchbohren des WDVS erfolgen.

4. Die sichere Befestigung hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. Entprechende Nachweise in Form von Rechnungen der Fachfirma sind zu erbringen.

5. Vor der Installation muss eine Meldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur mit entsprechenden Nachweisen erfolgen. Diese Nachweise sind vor der Installation der Genossenschaft in Schriftform vorzulegen.

6. Das Balkonkraftwerk nebst Befestigung müssen in einer neutralen Farbe gehalten sein und sich der Fassadengestaltung anpassen.

Im Allgemeinen gilt, dass spätere finanzielle Ansprüche auf die baulichen Veränderungen nicht geltend gemacht werden können Weiterhin sind Schäden, die durch die Installation der Anlage entstanden sind, auf Ihre Kosten zu beheben.

Bei einer eventuellen Wohnungskündigung ist das Balkonkraftwerk und deren Befestigung zu entfernen und der Urzustand auf eigene Kosten wieder herzustellen.

Wie weisen darauf hin, das bei eventuell erforderlichen Baumaßnahmen oder Sanierungsarbeiten eine Unterbrechung oder Untersagung der Nutzung in Kraft treten kann. Eine Mietminderung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

Die Genehmigung wird unter Widerrufsvorbehalt erteilt.

Natürlich kann es aus Vermieter Sicht nachvollziehen. Aber selbst der VDE hat ja schon mit einem Positionspapier den Schukostecker akzeptiert, bloß halt noch nciht im VDE aufgenommen.

 

Hier mal der Artikel aus der Zeitschrift:

 

Mein Home-Kraftwerk - Balkon-Solaranlagen

Nicht nur die steigenden Energiepreise, sondern auch die Möglichkeit von Stromausfällen lassen auch bei vielen unserer Genossenschaftsmitglieder den Wunsch nach einer autarken Stromquelle auf kommen. Das zeigen uns die vermehrten Anfragen zur Installation einer eigenen sogenannten Balkon-Solaranlage. Grundsätzlich steht die Genossenschaft der Installation derartiger Anlagen offen gegenüber. Allerdings gibt es im Vorfeld und auch bei Installation und Betrieb einige wichtige Fragen zu klären.

Zunächst wird jeder Antrag durch die Genossenschaft geprüft. Es handelt sich hier immer um eine Einzelfall-Entscheidung. Es besteht seitens der Genossenschafter kein Anspruch, eine Balkon-Solaranlage errichten zu dürfen. Die vorliegenden baulichen Gegebenheiten sowie die vorhandene elektrische Anlage können einer Genehmigung im Wege stehen.
Zulässig sind nur CE-zertifizierte Solaranlagen, die die DGS-Sicherheitsstandards einhalten und eine maximale Leistung von 600 Watt nicht überschreiten. Die Vorgaben zur Maximalleistung legt der lokale Netzbetreiber fest, die XXX Netz GmbH.
Die Solaranlage sollte nach Möglichkeit in Süd ausrichtung aufgestellt werden, eine über den Tag lange direkte Sonneneinstrahlung ist zur Stromerzeugung am günstigsten Allerdings lässt sich dies in vielen Fällen durch die baulichen Gegebenheiten nicht erreichen.
Um eine sigene Solaranlage zu installieren, informieren Sie bitte Ihre Gebäudeverwalterin/Ihren Gebäudeverwalter. Sie erhalten eine Vereinbarung die zwischen Ihnen und der Genossenschaft geschlossen wird. Bitte bedenken Sie vor der Anschaffung einer Balkon-Solaranlage folgendes:
Die maximale Leistung von 600 Watt wird nur selten erreicht. In den Morgen- und Abendstunden und bei Bewölkung liegt die erzeugte Strommenge wesentlich darunter. Herkömmliche Haushaltsgeräte oder Unterhaltungselektronik lassen sich mit einem solchen Balkonkraftwerk nicht zuverlässigbetreiben.
Zudem müssen Sie die Kosten für Installation und bei Auszug aus der Wohnung auch die Kosten für den Rückbau tragen. In der Regel sind die Balkone oder Loggien nicht mit einer Außensteckdose aus gestattet. Zudem darf nur eine spezielle Steckdose (Wieland-Steckdose) zum Einsatz kommen. Die Installation dürfen nur Fachfirmen vomehmen, um Beschädigungen am Wärmedämmverbundsystem, an der Gebäudesubstanz und der Elektroinstallation zu vermeiden. Dies ist per Rechnung nachzuweisen.
Die Beantragung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur mit entsprechenden Nachweisen müssen Sie selbst vormenmen. Bitte wägen Sie sorgfältig ab, ob sich der finanzielle und zeitliche Aufwand für Sie lohnt.

 


   
AntwortZitat
(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 648
 

@schwarzfun zum Artikel ist ja zunächst nicht viel zu sagen.

Zu den sonstigen Punkten, schlagen immer zwei Herzen bei mir:

zu 1: wie gesetzlich vorgeschrieben.

zu 2: auch hier gesetzlich vorgeschrieben. Tausch Zähler macht natürlich ein Eletriker im Auftrag vom Netzbetreiber, aber brauchst du ja nicht. Und ja aktuell muss es festverkabelt werden oder eine Einspeisesteckdose verwendet werden. Beides durch durch einen Elektriker vorzunehmen.

zu 3: ist auch verständlich.

zu 4: kann man drüber streiten, aber Anbringung muss halt so erfolgen, dass zum einem keine Schäden entstehen und zum anderen auch keine Gefahr von ausgeht.

zu 5: Anmeldung muss erfolgen, dass dies hier vorab passieren muss, ist denke ich kein Drama.

zu 6: Das ist sehr schwammig formuliert und hier würde ich nachfragen, was Sie genau meinen.

Das Schäden auf eigene Kosten zu übernehmen sind, versteht sich denke ich von selbst. Auch das bei Kündigung ein Rückbau in den Ursprungszustand zu erfolgen hat.

Der letzte Punkte bzgl. Widerruf finde ich noch am "willkürlichsten". Grundsätzlich kann ich als Hausbesitzer die anderen Punkte aber nachvollziehen.

Ich würde Fragen, ob etwas dagegen spricht leichtere flexible Module zu verwenden (z.B. Zendure), die kann man ohne großen Aufwand anbringen.

Ein Blumenkübel mit paar Kilo ist nicht vergleichbar wie ein Glas/Glas Modul mit 25 kg und 2 qm Angriffsfläche.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 648
 

Achso auch die zukünftige Privilegierung wird nicht all die genannten Punkte aus der Welt schaffen, aber zumindest nicht mehr generell Verhindern, was aber bei dir auch nicht der Fall ist.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1261
 

Veröffentlicht von: @schwarzfun

am Ende gerne Vermieter einfach Regeln aufstellen, die am Ende gar nicht zu realisieren sind.

Genau wie Mieter gerne Forderungen stellen die unrealistisch sind und nicht dem Mietgebrauch entsprechen.

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Oder die Befestigung von irgendeiner Firma, wenn gleich nebenan schwere Blumenkübel keine Probleme sind.

Ein 20 kilo Blumenkübel fliegt seltener durch Sturm durch die Gegend, als ein 2 m² Segel mit demselben Gewicht.

Veröffentlicht von: @schwarzfun

wie man diese Punkte lösen kann, bzw. ordentlich mit dem Vermieter klären kann.

Indem man einfach erfüllt was er fordert. Es ist offensichtlich kein privater Vermieter und für eine große Firma ist das Ganze garnicht so Abwegig.

Schimpf nicht auf den Vermieter, sondern auf die unfähige Gesetzgebung die es versäumt auch die Haftungsfrage eindeutig zu klären.

Die Vermieter sind nicht gegen Balkonkraftwerke (ok ein paar Idioten gibt es immer), sondern dagegen für etwas haften zu müssen, das irgend jemand anderes hingebastelt hat.

Veröffentlicht von: @schwarzfun

wär mein Sicherungskasten zur prüfung nicht bis heute schon 2017 fällig gewesen.

Dein Sicherungskasten ist garnicht "fällig". Wenn der geprüft wurde, so ist das ein Entgegenkommen deines Vermieters (und wenn überhaupt nur vor dem Einzug eines neuen Mieters üblich).

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Ich habe dem vermieter shcon gesagt, dass ich Elektrofachkraft bin

Nutzt ihm wenn was passiert garnix.

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Die Halterung habe ich selber gebaut, da es keine für eine Balkongerüst von über 15cm gibt.

Nutzt deinem Vermieter auch nix, da er ja deine Fähigkeiten nicht beurteilen kann.

 

Die restlichen Sachen hat dir ja bereits MTO näher erläutert.

 


   
MhlTheOne reacted
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6927
 

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Jetzt kommen von ihm folgende Anforderungen:

pech gehabt

hätte ja auch klappen können

bau es ab, lohnt sich nicht.

eine andere möglichkeit wäre es zu ignorieren und kurz vor der klage abzubauen.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 361
 

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Natürlich kann es aus Vermieter Sicht nachvollziehen. Aber selbst der VDE hat ja schon mit einem Positionspapier den Schukostecker akzeptiert, bloß halt noch nciht im VDE aufgenommen.

Und genau das ist das Problem mit der Einspeisesteckdose. Der Vermieter will, dass die Einspeisesteckdose installiert wird, weil VDE es derzeit noch fordert und die Zulässigkeit der Schukosteckdose noch nicht nicht in die VDE-Normen aufgenommen hat. Und es soll ein Elektrikerfachbetrieb das Balkonkraftwerk installieren, da dieser Betrieb eine entsprechende Versicherung hat und beim Schaden haftet.

Das die sichere Befestigung durch eine Fachfirma zu erfolgen hat, ist vermutlich auch der Haftung geschuldet. Wenn das Panel wegfliegt und die Fachfirma geschlampt hat, muss sie zahlen. Ich würde hier mit Deiner Hausratsversicherung sprechen und Dir schriftlich geben, dass das Balkonkraftwerk in Deiner Hausratsversicherung abgedeckt ist und auch Schäden Dritter abdeckt.

Ich würde an Deiner Stelle das Balkonkraftwerk wieder abbauen und darauf warten, dass die VDE die Zulassigkeit der Schukosteckdose bei Balkonkraftwerken in die Normen aufnimmt. Jetzt eine Einspeisesteckdose installieren zu lassen und beim Auszug wieder durch einen Elektriker abbauen zu lassen, macht das Balkonkraftwerk vermutlich unwirtschaftlich. Und ich würde mit Deiner Hausratsversicherung sprechen.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1261
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

eine andere möglichkeit wäre es zu ignorieren und kurz vor der klage abzubauen.

Kommt drauf an ob er seinen Vermieter als Feind sieht, oder als Vertragspartner, der ihm das Wohnen ermöglicht.

Solche tollen Tipps kommen meist von Eigenheimbesitzern oder Leuten, die noch nie selbst fürs Wohnen bezahlt haben.

Ein Mieter und ein Vermieter schließen einen Vertrag in dem steht was erlaubt ist und was nicht und was dafür zu zahlen ist.

Ein Mieter kann NICHT einfach erwarten, daß er einseitig den Vertrag ändern kann indem er eine nicht vereinbarte Nutzung ohne Zahlung durchsetzen will.

Streng Ausgelegt macht eine illegale Nutzung den Mietvertrag ungültig und der Vermieter kann (mit Recht) auf Auszug klagen.

Das sehen vor allem Leute die ihre Miete nicht selbst zahlen, oft anders...

 


   
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(@schwarzfun)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Wochen
Beiträge: 4
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @mhltheone

@schwarzfun zum Artikel ist ja zunächst nicht viel zu sagen.

Zu den sonstigen Punkten, schlagen immer zwei Herzen bei mir:

zu 1: wie gesetzlich vorgeschrieben.

zu 2: auch hier gesetzlich vorgeschrieben. Tausch Zähler macht natürlich ein Eletriker im Auftrag vom Netzbetreiber, aber brauchst du ja nicht. Und ja aktuell muss es festverkabelt werden oder eine Einspeisesteckdose verwendet werden. Beides durch durch einen Elektriker vorzunehmen.

zu 3: ist auch verständlich.

zu 4: kann man drüber streiten, aber Anbringung muss halt so erfolgen, dass zum einem keine Schäden entstehen und zum anderen auch keine Gefahr von ausgeht.

zu 5: Anmeldung muss erfolgen, dass dies hier vorab passieren muss, ist denke ich kein Drama.

zu 6: Das ist sehr schwammig formuliert und hier würde ich nachfragen, was Sie genau meinen.

Das Schäden auf eigene Kosten zu übernehmen sind, versteht sich denke ich von selbst. Auch das bei Kündigung ein Rückbau in den Ursprungszustand zu erfolgen hat.

Der letzte Punkte bzgl. Widerruf finde ich noch am "willkürlichsten". Grundsätzlich kann ich als Hausbesitzer die anderen Punkte aber nachvollziehen.

Ich würde Fragen, ob etwas dagegen spricht leichtere flexible Module zu verwenden (z.B. Zendure), die kann man ohne großen Aufwand anbringen.

Ein Blumenkübel mit paar Kilo ist nicht vergleichbar wie ein Glas/Glas Modul mit 25 kg und 2 qm Angriffsfläche.

Punkt 1 ist keine Diskusion, mal ganz davon ab, dass ich auch drunter bin mit nur einem Modul 😉

Punkt 2 schon mehr. VDE ist kein gesetz, sondern nur eine Norm. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Wieland verwendet werden soll. Selbst das Gutachten vom DGS (PI-Report-Number: 20170520) sieht die Wieland als überdimensioniert. Selbst am Staubsauger liegt länger Strom an, als an einem Wechselrichter mit der Einhaltung der Norm VDE-AR-N 4105. Dies ist im Kapitel 1.2 zu lesen.

Selbst der VDE hat ja ein Positionspapier veröffentlicht, dass sie auch Schuko dulden. Stromzähler ist eh schon ein neuer bei uns montiert, deshalb fällt das auch schon weg. Und wenn, soll es halt der Energieversorger machen, wenn ich denen Bescheid gebe.

Punkt 3, ist klar

Punkt 4, nunja, ich finde preise von 400€ und mehr. Also für ein Modul, wo ich max. 250W gemessen habe, ist das einem verbot, bzw. strafzahlung fast gleich zu setzen. Klar gibt es sicher welche die Montieren es viel zu lawede, dass es sich bewegt und abreißt. Meins hängt schon ein 3/4 jahr, da bewegt sich nichts. Es ist auch an 3 Befestigungen anstatt nur 2 angebracht. Mit festbohren. Es handelt sich nämlich bei mir um den Plattenbaubalkon, das ist massiver stahlbeton, wo es auch keine standardbefestigungen gibt, die nämlich 15-20cm breites Geländer bedienen.

Punkt 5, ja ok. Ist eh nur ein PDF ... was eh bald nur noch beim Stammregister erfolgen muss

Punkt 6, es ist halt wie gesagt ein Plattenbau, mit diesem typischen braunen Fließen vorne dran. Das Ding fällt echt wenig auf. Glaub, sonst wär es auch schon eher aufgefallen Grin denke den Punkt kann ich erfüllen.

Natürlich kann man als Hausbesitzer dies Nachvollziehen, aber man könnte auch einfach besichtigen, wie es Montiert ist. So ist es bei meinem anderen vermieter. Da ist nämlich ein Punkt, das die Montage zu fotografieren ist und denen schicken soll (deren Büro ist aber auch nur 1min weg von meiner Wohnung) da hab ich weniger trubel mit den forderungen. Die wollen nur eine Haftpflichversicherung von 1Mio €. 

Veröffentlicht von: @jay

Indem man einfach erfüllt was er fordert. Es ist offensichtlich kein privater Vermieter und für eine große Firma ist das Ganze garnicht so Abwegig.

Schimpf nicht auf den Vermieter, sondern auf die unfähige Gesetzgebung die es versäumt auch die Haftungsfrage eindeutig zu klären.

Die Vermieter sind nicht gegen Balkonkraftwerke (ok ein paar Idioten gibt es immer), sondern dagegen für etwas haften zu müssen, das irgend jemand anderes hingebastelt hat.

Vermieter können immer viel fordern. Vermieter haben auch in ihren Mietverträgen, dass man nach 22 Uhr nicht mehr duschen darf. Und das ist auch nicht rechtens.
Und haften müsste der Vermieter doch gar nicht, sondern der Mieter, mit seiner Haftpflichversicherung. Warum also dann der ganze Aufwand!?

Veröffentlicht von: @jay

Dein Sicherungskasten ist garnicht "fällig". Wenn der geprüft wurde, so ist das ein Entgegenkommen deines Vermieters (und wenn überhaupt nur vor dem Einzug eines neuen Mieters üblich). 

Bei mir wurde er zwischendurchgebrpüft, als ich schon länger drin war. Und es sind zwei eindeutige Aufkleber drauf "E-Check geprüft am 12.10.2012" und der andere "Prüftermin BetrSichV 11.2018" (hab mich bei 2017 verschrieben) Ist halt eine Elektroinstallation von 1984.

 


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1261
 

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Vermieter können immer viel fordern.

Vor der Vertragsunterschrift.

Nach der Vertragsunterschrift "fordern" praktisch immer nur die Mieter.

Und: Eine nachträglich geforderte Vertragsänderung ohne Ausgleich ist etwas GANZ anderes, als von vornherein festgelegte Vertragsbedingungen, die beiden VOR der Unterschrift klar und bekannt sind.

Ich halte das mit dem Duschen nach 22Uhr zwar auch für eine bekloppte Klausel (die es auch eigentlich seit 20 Jahren nicht mehr in Mietverträgen gibt), aber sie entstand wohl daraus, dass irgend ein Mieter die ganze Hausgemeinschaft in einem hellhörigen Haus mit seinen Duschzeiten rücksichtslos terrorisiert hat, bzw aus Zeiten mit einem zentralen Bad..

Es ist eine sehr deutsche Unart einerseits freie Vertragsgestaltung zu propagieren, dann aber nachträglich und einseitig VORHER vereinbarte Bedingungen ändern zu wollen.

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Und haften müsste der Vermieter doch gar nicht, sondern der Mieter, mit seiner Haftpflichversicherung.

So er denn eine hat und wenn überhaupt die Haftung abwälzbar ist.

Veröffentlicht von: @schwarzfun

Bei mir wurde er zwischendurchgebrpüft, als ich schon länger drin war.

Glück gehabt und nen guten Vermieter. Üblich ist das nicht. Und Pflicht erst recht nicht.

 

 

 


   
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Rechtliche Frage zu...
 
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