Pseudo-Inselanlage ...
 
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Pseudo-Inselanlage und Marktstammdatenregisterverordnung

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7004
 

Könnte es sein, daß der Kram bei der BNetzA so unscharf formuliert ist, daß selbst zehn Rechtsanwälte mindestens elf verschiedene Meinungen haben? 😕

es kommt ja noch dazu dass anlagen mit wechselrichtern die nicht einspeisen können garnicht im mastr angemeldet werden können
also was nicht geht wird eben nicht angemeldet

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@itsreallysunny)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 72
 

es kommt ja noch dazu dass anlagen mit wechselrichtern die nicht einspeisen können garnicht im mastr angemeldet werden können
also was nicht geht wird eben nicht angemeldet

Siehe dazu auch meine Ausführungen in einem anderem Thread:

https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?p=53058#p53058

Es kann nicht sein, dass der Staat sagt: "Du hast deine Solaranlage anzumelden!", dann aber keine passende Möglichkeit bietet, diese passend anzumelden. Der Forenbetreiber Andreas hat das ja mal versucht und in einem seiner Videos davon berichtet, wie absurd das abläuft. Das ist kafkaesk und in meinem Augen rechtlich höchst fragwürdig. Da es aber (noch) nur eine kleine Nische von Betroffenen gibt, wird das nicht groß weiter thematisiert. Kunden, die einen Solateur beauftragen, werden auch zu 99% keine (Halb-)Insel installiert bekommen, weil so etwas in diesen Kreisen pauschal als unwirtschaftlich betrachtet wird, was angesichts der dort favorisierten Akkusysteme und teils komischen Berechnungsmodelle nicht wundern muss.


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

es kommt ja noch dazu dass anlagen mit wechselrichtern die nicht einspeisen können garnicht im mastr angemeldet werden können
also was nicht geht wird eben nicht angemeldet

Siehe dazu auch meine Ausführungen in einem anderem Thread:

https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?p=53058#p53058

Es kann nicht sein, dass der Staat sagt: "Du hast deine Solaranlage anzumelden!", dann aber keine passende Möglichkeit bietet, diese passend anzumelden. [...] Kunden, die einen Solateur beauftragen, werden auch zu 99% keine (Halb-)Insel installiert bekommen

Das Problem beginnt bereits damit, daß das, was hier (selbst)gebaut wird, weder eine "einspeisefähige PV-Anlage" noch eine "Inselanlage" ist.

Hier empföhle es sich, dieses Thema nicht irgendwelchen Juristen zu überlassen, die die Thematik gar nicht korrekt erfassen können, sondern aus technischer Sicht bereits eine Bezeichnung zu finden, die den Kern der betreffenden PV-Anlagen exakt spezifiziert. Solche Begriffe könnten sein:

  • einspeiseunfähige Inselanlage,
  • Einrichtungs-Inselanlage,
  • PV-unterstützte(r) Verbraucher
  • oder ähnlich, wobei der letzte Begriff ganz klar mein Favorit wäre, weil hier die Betonung jetzt auf "Verbraucher" liegt, was es technisch gesehen ja auch ist, und eben gerade nicht mehr auf "PV-Anlage".

    Käme es zu Rückfragen, würde sich der Sachbearbeiter in seinem Kopf unter einem PVU-Verbraucher etwas ganz anderes vorstellen als unter einer Halbinselanlage. (Wie war das noch mit dem Glas, welches halbvoll oder halbleer ist?)

    Daniel


       
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    (@itsreallysunny)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 72
     

    Ja, das dachte ich auch, der Begriff Solar-Wechselrichter ist sehr schwammig und kann vieles, teils sogar gegensätzliches bedeuten.

    Deine Vorschläge sind gut, ich hätte:

    Solar-Doppelwandler
    Solar-Kombigerät (weil Batterielader, Solarlader und Batterie-WR vereint)

    Aber ich hab auch schon festgestellt, es gibt absolut unbelehrbare Leute, wo neue Namen auch nichts helfen.


       
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    DocEmmettBrown
    (@docemmettbrown)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 1409
     

    Deine Vorschläge sind gut

    Gut vielleicht, nur leider nicht richtig. Ich habe zwischenzeitlich eine Definition des Begriffs Marktakteur (PDF-Seite 6, "Stromeigenversorger") bei der BNetzA gefunden, der nichts gutes verheißt. Danach ist jeder, der einen Solartaschenrechner oder ein Fahrrad mit Dynamo betreibt, tatsächlich und wahrhaftig ein "Marktakteur".

    Inselanlage:
    Da hilft uns diese PDF-Datei auf PDF-Seite 55 "7.2 Inselanlagen" weiter. Tja, das sieht aber sauer aus. Ich fürchte, daß auch dann, wenn nicht mal eine Milliwattstunde eingespeist wird, allein durch das bloße Vorhandensein einer Netzversorgung der Umstand einer Inselanlage verneint werden. Heißt: Ja, meine Kritiker hatten recht und ich muß mich da selber korrigieren. Mea culpa!

    Mit anderen Worten: Wir sind, wenn wir Solarstrom erzeugen, in jedem Fall "Marktakteure" und wenn irgendwo inne Bude noch eine Steckdose ist, die mit Strom vom E-Werk versorgt wird, ist das mit der Inselanlage leider auch perdü. Ich find's auch doof, aber es ist so. Cry
    Bleibt noch die EEG-Umlage, die es ja weiterhin gibt (sie wurde nur auf derzeit 0 € gesenkt). Tja, wer weiß schon, was in 2-3 Jahren mit der Umlage passiert...

    Daniel


       
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    (@itsreallysunny)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 72
     

    Danach ist jeder, der einen Solartaschenrechner oder ein Fahrrad mit Dynamo betreibt, tatsächlich und wahrhaftig ein "Marktakteur".

    Mit anderen Worten: Wir sind, wenn wir Solarstrom erzeugen, in jedem Fall "Marktakteure" und wenn irgendwo inne Bude noch eine Steckdose ist, die mit Strom vom E-Werk versorgt wird, ist das mit der Inselanlage leider auch perdü. Ich find's auch doof, aber es ist so.

    Folgende Ausführungen sind nur meine Meinung und keine abschließende juristische Analyse oder Definition. Ich bin interessierter juristischer Laie, das wars auch.

    Eine Definition als Marktakteur ist erstmal eine Definition und nicht immer zwangsweise mit Gesetzen verbunden. Die BNetzA schreibt in der Definition folgende Paragraphen rein: § 61 EEG; § 5 Nr. 12 EEG

    Die Links zeigen schon was für eine undefinierte Melasse das EEG ist. Der Link sagt EEG 2014, der Inhalt sagt EEG 2021. Einen 2021er Link gibt es nicht, also gehe ich davon aus, dass der Inhalt so aktuell ist.

    Schauen wir in §61 EEG rein ( https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61.html ). Da steht u.a.:

    (2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 61a bis 61g, 61l und 69b. Die §§ 61i und 63 sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.

    Wenn wir in §61 EEG schauen, fällt §61j EEG auf ( https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__61j.html ):

    (3) Auf die Zahlung der EEG-Umlage kann der berechtigte Netzbetreiber monatlich zum 15. Kalendertag für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat Abschläge in angemessenem Umfang verlangen. Die Erhebung von Abschlägen nach Satz 1 ist insbesondere nicht angemessen
    1.
    bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt und
    2.
    bei anderen Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt.
    Bei der Ermittlung der installierten Leistung von Stromerzeugungsanlagen nach Satz 2 ist § 24 Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden.

    Damit sind die meisten privaten Solarbetreiber raus, weil diese selten die Grenze von 30kW überschreiten. Die EEG Einspeisevergütung interessiert uns als Betreiber von Insel-Anlagen, die niemals einspeisen können, eh nicht.

    Nun wirds spannend. In der Definition und im Leitfaden zur Eigenversorgung der BNetzA wird der §5 Nr. 12 EEG bemüht. Hier der §5 des EEG:

    https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__5.html

    Ich finde da im §12 EEG 2021 keine Nr. 12. Auch nicht nach weiterer intensivem googeln. Ihr etwa? Das hat mich selbst sehr überrascht. Wenn ich falsch liege, wiederlegt mich bitte.

    Den einzigen Hinweis zu einem §5 Nr. 12 im EEG habe ich in einer Analyse in Bezug auf einen Referentenentwurf gefunden:

    https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Stellungnahmen/stellungnahmen-eeg-zweite-Runde/becker-buettner-held.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Es gibt aber einen §8 EEG 2021, der den Anschluss regelt. ( https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html )

    Dort finde ich nur Pflichten des Netzbetreibers, aber nicht des einspeisenden Kunden.


       
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    voltmeter
    (@voltmeter)
    Yoda
    Beigetreten: Vor 4 Jahren
    Beiträge: 7004
     

    und wenn irgendwo inne Bude noch eine Steckdose ist, die mit Strom vom E-Werk versorgt wird, ist das mit der Inselanlage leider auch perdü. Ich find's auch doof, aber es ist so. Cry

    siehe dazu meinen link in der signatur

    außerdem alles was nicht am netz des energieversorgers hängt(nicht hängen kann) ist deine privatsache
    is ist auch total egal was irgend eine agentur oder ein nutzloses register dazu sagt

    aber es geht in diesem thread ja um pseudo inselanlagen also keine inselanlagen weil die irgendwo noch am netz des energieversorgers hängen zumindest im winter

    ich zb habe nach dem hak kein kabel mehr, da kann mir auch nichts unterstellt werden mit irgend einem mittelbar oder unmitellbar wischi waschi

    Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
    Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
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    Carolus
    (@carolus)
    Famous Member Admin
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 6960
     

    Meine Meinung dazu ist extrem (und) simpel.
    Bisher war alles, was ein Verbraucher hinter dem Zähler machte ( verbrauchte), seine Sache.

    Und wenn dann die paar Watt, die ggf aus Versehen eingespeist werden, das deutsche Stromnetz zusammen brechen lassen, so gilt immer noch die obige Regel.

    Also sorge ich dafür, dass ich nichts einspeise, und ich verbrauche wieviel ich will und wann ich will.

    Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
    Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


       
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    (@uschi)
    Autarkiekönig
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 895
     

    Bisher war alles, was ein Verbraucher hinter dem Zähler machte ( verbrauchte), seine Sache.

    Nein war es noch nie, seit es TAB gibt, die Bestandteil des Stromliefervertrages sind (z.B. Schieflastregel, Lasten >XYZ kW).

    Trotzdem ... weiter machen mit Solar :thumbup:


       
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    Carolus
    (@carolus)
    Famous Member Admin
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 6960
     

    Und noch eines zum Thema Strafen.

    Ich habe schon einiges mit dem deutschen Recht erlebt. Die denken anders als man denkt. Nämlich genauso bürokratisch wie diejenigen, die solche Unsinnsvorschriften erlassen.

    Und gehen U. U. Ganz andere argumentative Wege.

    Ein Handwerker hatte Mist gebaut, ich habe Geld einbehalten. Er wollte es einklagen. Ich hatte Diskussion um den Mist erwartet.

    Mein RW hat vor Gericht vorgebracht, der Auftrag wäre ja garnicht von mir erteilt worden. Was nach Lage der Umstände argumentativ möglich war.

    Gewonnen. 100 %. Keine arabischer Tisch.

    Ein Hausbauer wollte mich betrügen. Alle 9 Prozesse gewonnen. Geld bekommen, ich habe ihn in seiner Stammkneipe Taschenpfänden lassen, sein Geschäftskonto gesperrt.

    Ich wollte ihm den Beruf untersagen, Strafsanzeige, eingestellt, Beschwerde beim Oberstaatsanwalt, wieder aufgenommen, gegen Zahlung einer hohen 5stelligen Summe wieder eingestellt. Also Misserfolg....

    Aber, was ich sagen will, man merkt wie dieses Rechtsystem tickt.

    Wer strafen will, muss beweisen.
    Ich muss als Beschuldigter weder überhaupt was sagen, noch meine Unschuld beweisen. Ich darf ungestraft lügen.

    Der Ankläger muss beweisen, mit Fakten.

    Eine niedrige Stromrechnung beweist garnichts, sichtbare Panels beweisen garnichts. WIE also soll der Beweis laufen?

    Ich sehe der Zukunft in aller Gelassenheit entgegen.

    Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
    Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


       
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    DocEmmettBrown
    (@docemmettbrown)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 1409
     

    Wer strafen will, muss beweisen.

    Also erst mal geht es hier nicht um (Geld-) Strafen, sondern um Bußgelder. Eine Behörde kann ein Bußgeld aussprechen und braucht dazu auch kein Gericht. Erst wenn Du das Bußgeld verweigerst und die Behörde meint, sie hätte aber trotzdem recht, und klagt, erst dann geht's vor Gericht. Und das Gericht kann Dir die weiße Weste im Bundeszentralregister versauen und natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.

    Ich muss als Beschuldigter weder überhaupt was sagen, noch meine Unschuld beweisen. Ich darf ungestraft lügen.

    Der Ankläger muss beweisen, mit Fakten.

    Eine niedrige Stromrechnung beweist garnichts, sichtbare Panels beweisen garnichts. WIE also soll der Beweis laufen?

    Also als Beschuldigter kannst Du natürlich jederzeit sagen: "Ich kann mich nicht erinnern." Mr. Green :mrgreen: Mr. Green Aber Spaß beiseite: Ja, Du hast das Recht zu lügen, aber wenn man Dich beim Lügen erwischt, ist Deine Position natürlich schlechter.

    Der Ankläger muß keineswegs beweisen, aber er sollte es, wenn er den Streit gerne gewinnen will. Hierbei gibt es aber in der Rechtsprechung den sog. Beweis des ersten Anscheins. Da halbiert sich plötzlich die Stromrechnung und bei einem Ortsbesuch spiegelt sich die Sonne in den Solarmodulen, da dürfte der Anscheinsbeweis schon geführt sein. Wenn Du dann das Bußgeld verweigerst und die Sache vor Gericht geht, hängt es nur noch von der Pfiffigkeit der Anwälte ab, wie der Prozeß ausgeht. (Dazu müßte Dich der VNB aber erst mal bei der BNetzA anzeigen und das sieht in den Medien in den Tagen der Energiewende irgendwie ungut aus.)

    Die verbleibende Frage ist nur, wen hier was interessiert. Die exekutive BNetzA interessiert nur die korrekte Anmeldung, damit sie die legislativen Gesetze ausführen kann. Die BNetzA hat diese Gesetze also nicht erfunden. Sobald Du Deine Anlage im MaStR nach mehreren Wochen Einarbeitungszeit in die Materie korrekt registrierst, ist die BNetzA erst mal zufrieden und hat mit der Stromrechnung sowieso nichts zu tun.

    Den Meßstellenbetreiber interessiert eigentlich strenggenommen nur, daß der Zähler richtig und vor allem nicht rückwärts zählt, danach ist er ebenfalls zufrieden. Den VNB interessiert seinerseits (zumindest im Idealfall) eigentlich nur, daß sein Netz stabil bleibt. (Allerdings sind VNB und Meßstellenbetreiber oftmals der gleiche Verein.) Das kann jedoch knifflig werden, wenn sich über einer Großstadt plötzlich eine große Regenwolke zusammenbraut, die ganzen Solarmodule vor Schreck streiken und urplötzlich der Bedarf an Spitzenlaststom entsteht, den der ÜNB und die Spitzenlastkraftwerke plötzlich liefern müssen, weil viele Anlagen keine Akkus haben, die den Bedarf etwas abfedern. Und genau das bringt den VNB in die Bredouille.

    Von der Logik her würde ich auch sagen, daß Inselanlagen (hier der Begriff aus technischer Sicht, nicht aus juristischer!) den VNB eigentlich gar nichts angehen, zumal diese sein Netz ja auch nicht destabilisieren. Ob das natürlich irgendwelche Sachbearbeiter, die nicht mal das ohmsche Gesetz kennen, an irgendwelchen Schreibtischen dies genauso sehen, das ist freilich eine ganz andere Frage.

    Daniel


       
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    Carolus
    (@carolus)
    Famous Member Admin
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 6960
     

    Also als Beschuldigter kannst Du natürlich jederzeit sagen: "Ich kann mich nicht erinnern." Mr. Green

    Sowas ist ja noch dümmer als zu sagen, es stimmt.

    Also sowas darf ein Politiker sagen, wenn alle wissen, dass des war, aber doch nicht ein Bürger.

    Es ist weder der Besitz von Panels verboten, noch der mehr oder minder Verbrauch.
    Das ist vollkommen unspezifisch. Das lässt sich mit tausenderlei, nicht widerlegbarer Begründung erklären. Deswegen sag ich da garnichts zu.

    Und mein Anwalt sagt dazu nichtssagendes unspezifisches Gewäsch.

    Leute, fragt euch doch Mal warum in 30 Jahren Guerilla nicht einmal irgendeinem was passiert ist. Vor allem in den letzten 5 Jahren, wo die anzahlen explodiert sind. Wir sind kurz davor, dass das ganze als Gewohnheitsrecht durchgeht, und angesichts der Energiekrise auch als ziviler Ungehorsam.

    Es ist ja an den Widrigkeiten der Anmeldung zu sehen: die meinen uns garnicht. Und deswegen sollten wir das auch nicht herbeireden.

    PS: und auch gegen Nussgelder kann man gerichtlich angehen. Schon alleine deswegen, weil die Vorschriften so unsagbar widersprüchlich sind.

    Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
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    AntwortZitat
    voltmeter
    (@voltmeter)
    Yoda
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    Beiträge: 7004
     

    Es ist weder der Besitz von Panels verboten, noch der mehr oder minder Verbrauch.

    ja wirklich, ich finde pv panele auf dem dach auch viel schöner als dachziegel
    solls ja auch geben LoL

    vielleicht hats ja jemand montiert damit schön aussiet 😉
    wer sagt dass ein dach mit dachziegeln gedeckt sein muss oder die fassade mit putz

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    ThorstenKoehler
    (@thorstenkoehler)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 1399
     

    Wer strafen will, muss beweisen.

    Also erst mal geht es hier nicht um (Geld-) Strafen, sondern um Bußgelder. Eine Behörde kann ein Bußgeld aussprechen und braucht dazu auch kein Gericht. Erst wenn Du das Bußgeld verweigerst und die Behörde meint, sie hätte aber trotzdem recht, und klagt, erst dann geht's vor Gericht. Und das Gericht kann Dir die weiße Weste im Bundeszentralregister versauen und natürlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.

    Ich muss als Beschuldigter weder überhaupt was sagen, noch meine Unschuld beweisen. Ich darf ungestraft lügen.

    Verurteilungen aus Bußgeldverfahren finden keinen Eingang ins BZR. Nur aus Strafsachen stammende Verurteilungen oder Strafbefehle landen dort.

    Lasst grüne Männchen die Daumen senken


       
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    (@linuxdep)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 2919
     

    DocEmmettBrown hat es doch schön beschrieben worum es der BNA geht und dem VNB, Prognosen zu erstellen, wie viel Strom wird benötigt wann... über die breite Masse passen diese Annahmen, so wird auch Wind und PV Strom an der Börse gehandelt..

    Es müsste doch nur viel einfacher gemacht werden, der VNB muss einen Mitarbeiter abstellen, der die Anlage abnimmt und gut ist es. Da der aber meist mit dem Stromverkäufer (Stadtwerke & Co) mal zusammen gehört hat und nur auf dem Papier getrennt wurde, hat der natürlich ein Interesse mehr oder zumindest den gleichen Strom zu verkaufen.

    Risiko beim VNB aufzufallen und dadurch eine Strafe zu kassieren sehe ich eher als gering an, aber nachmelden wird dann angesagt sein. Schlimmer wird sein, das EVU kündigt dir den Vertrag und du fällst in die Basis Versorgung... das kann schmerzhaft werden, je nach dem wie gut/schlecht deine Insel ist.

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    Pseudo-Inselanlage ...
     
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