Pseudo-Inselanlage ...
 
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Pseudo-Inselanlage und Marktstammdatenregisterverordnung

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nick99
(@nick99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Also wenn die Anlage groß genug ist dass sie einen relevanten Überschuss (2000 kWh im Jahr entspricht bei 5 Cent Vergütung 100 Euro) erzeugt, dann kann man sich die Einspeisung ja auch vergüten lassen. Das nicht zu tun, wäre meiner Ansicht nach unlogisch.

Kleinstanlagen sowie Null-Einspeise-Anlagen werden keine Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, da der Aufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag (<100 € im Jahr) steht. Meiner Ansicht nach nehmen diese Anlagen auch nicht als "Marktakteure" am Strommarkt teil und sollten deshalb von der Registration beim MaStR befreit werden.

EEG-Umlage wird ab dem Sommer nur noch auf den Bezug gezahlt. Und Einspeisevergütung kriegst du, wenn du deine Anlage entsprechend beim VNB und MaStR anmeldest. Wird sich dann nicht von bisherigen einspeisenden Anlagen bis 30 kWpeak unterscheiden.

§74a EEG regelt nur die Meldepflichten an den VNB aber nicht beim MaStR. So ganz blicke ich aber nicht bei allen Regelungen des §74a durch - vorallem, wie Absatz 2 zu verstehen ist. Zum Glück wird das alles zum Sommer neu geregelt und der ganze EEG-Umlage Scheiß entfällt.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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für 100eur im jahr willst du dir den ganzen papierkram antun?

ich würde da sogar bis zu 500eur links liegen lassen

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
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für 100eur im jahr willst du dir den ganzen papierkram antun?

ich würde da sogar bis zu 500eur links liegen lassen

Von welchem Papierkram redest du denn?
Ich glaube du hast zu viele Horror Märchen übers Anmleden gehört.

Steuer kannst du komplett umgehen, dafür gibt es ein einseitiges Formular wo du nur deine Adresse deine Steuernummer und die PV größe eintragen musst.

Was ist da Papierkram?

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
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nick99
(@nick99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

für 100eur im jahr willst du dir den ganzen papierkram antun?

ich würde da sogar bis zu 500eur links liegen lassen

In der Regel sagt man, dass pro installiertem Kilowatt Peak ca. 1000 kWh Jahresertrag erzielt werden kann. Kleinstanlagen (600 Watt Wechselrichterleistung mit ggf. einer Überbelegung des Wechselrichters mit 2 kWpeak) kommen sehr wahrscheinlich nicht auf die 2000 kWh Ertrag pro Jahr und liegen damit unterhalb von 100 €. Genau aus diesem Grund habe ich geschrieben, dass diese Kleinstanlagen auf die Vergütung verzichten.

Mit 500 Euro Überschussproduktion (bei 5 Cent / kWh) würdest du 10000 kWh pro Jahr verschenken. Deine Anlage würde dem gängigen Sprachgebrauch nach dann auch keine Null-Einspeise-Anlage (Pseudo-Inselanlage) sein.

In meiner Stellungnahme zum Referentenentwurf habe ich vorgeschlagen, dass sich Betreiber von Kleinstanlagen (bis 1 Kilowatt Erzeugerleistung) und Null-Einspeise-Anlagen sich nicht als Marktateure im MaStR registrieren müssen, da sie faktisch nicht als Akteure am Marktgeschehen teilnehmen.

Eine Überschuss-Einspeiseanlage mit 10000 kWh Einspeisemenge wird selbst, wenn meine Stellungnahme im Gesetz berücksichtig wird, weiterhin der Registrationspflicht unterliegen, da 10000 kWh Einspeisemenge nicht vernachlässigbar für den Markt und den VNB sind.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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Steuer kannst du komplett umgehen, dafür gibt es ein einseitiges Formular wo du nur deine Adresse deine Steuernummer und die PV größe eintragen musst.

ich möchte nichts irgendwo eintragen oder anmelden, wie oft noch...
da gibt es auch viele andere die genauso denken und handeln

datenschutz ist wenn es erst keine daten gibt

Eine Überschuss-Einspeiseanlage mit 10000 kWh Einspeisemenge wird selbst, wenn meine Stellungnahme im Gesetz berücksichtig wird, weiterhin der Registrationspflicht unterliegen, da 10000 kWh Einspeisemenge nicht vernachlässigbar für den Markt und den VNB sind.

wer sagt was von überschusseinspeisung, ich hänge nicht am netz. pseudo inselanlagen übrigens auch nicht wirklich.
außerdem ist das ja die sache des betreibers ob der die almosen vom staat möchte und im gegenzug seine daten dadurch verkauft mit denen der staat allerhand schindluder treiben kann
auch dass dieser dann auch noch kräftig mitverdient durch erheben von steuern und abgaben so dass im endefekt mein nachbar den strom für 36ct bekommt und man selbst nur 6-7ct... nein danke

einspeisen werde ich nur wenn ich nirgendwo was anmelden muss und ich fair bezahlt werde.
die anlage habe ich aus eigener tasche bezahlt ohne irgendwelche förderungen

also staat möchtest du meinen strom?
bezahle fair sorge für den elektriker der mir einen zählerkasten setzt(natürlich ohne zusätzliche kosten für mich, da ich keinen zähler habe)
ohne irgendwelche anträge zum ausfüllen, hotline anrufen termin ausmachen fertig.

ich kann mit zimlicher sicherheit sagen dass ich nie einspeisen werde weil diese bedingungen niemals erfüllt werden
oder mal sehen wenn der leidensdruck des staates durch die energiekrise groß genug ist vielleicht.

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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3743
 

ich möchte nichts irgendwo eintragen oder anmelden, wie oft noch...
da gibt es auch viele andere die genauso denken und handeln

datenschutz ist wenn es erst keine daten gibt

Naja, aber dafür in allen Foren deine Anlage Posten.

Das Verhalten kommt mir irgendwie bekannt vor.
Es gibt Eltern die machen einen Aufstand wenn ihr Kind auf dem Gruppenfoto in der Schule ist.
Aber selbst posten sie auf Facebook und Co Babayfotos in der Badewanne.

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nick99
(@nick99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

Ganz ehrlich ich verstehe nicht warum du mich so angehst . Ich bin doch auf deiner Seite ...

Zum Einen sagst du, du würdest auch auf 500 € verzichten und direkt im Anschluss sagst du, dass du ein Inselanlage bzw. eine Pseudo-Inselanlage hast und eh nicht einspeist.

Ohne Einspeisung kannst auch auf keine 500 € Einspeisevergütung verzichten. Reine Inselanlagen müssen eh nicht angemeldet werden. Pseudo-Inselanlagen (Null-Einspeisung) speisen auch nicht ein wären aber nach aktueller MaStRV anmeldepflichtig beim MaStR. Genau aus diesem Grund habe ich meine Stellungnahme abgegeben, dass diese Anlagen von der Registration befreit werden sollen. Also habe ich genau in deinem Interesse gehandelt.

Wenn du eine faire oder unfaire Einspeisevergütung haben willst kommst du um eine Anmeldung nicht rum. Das bedeutet für dich dann wohl, dass du nicht einspeisen wirst. Und genau das hast du ja schon deutlich zu verstehen gegeben. Ist doch dann alles in Ordnung für dich, oder?


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3743
 

also staat möchtest du meinen strom?
bezahle fair sorge für den elektriker der mir einen zählerkasten setzt(natürlich ohne zusätzliche kosten für mich, da ich keinen zähler habe)
ohne irgendwelche anträge zum ausfüllen, hotline anrufen termin ausmachen fertig.

Erstens hat das mal garnichts mit dem Staat zutun.
Schau doch mal erst was der Strom vor dem Krierg wirklich gekostet hat.
3 Cent oder 4 Cent? Alles ander sind Kosten für durchleitung und Steuern usw.
Der Staat legt dir sogar noch was drauf und du beklagst dich.

Aber schön wenn du die teurere Möglichkeit wählst.
Viel PV, viel Speicher, im Winter den Generator laufen lassen und im Sommer 50% PV Ertrag ungenutzt lassen, damit deine Nachbarn blos keinen sauberen PV Strom von dir abbekommen und dafür Kohlestrom verbraten.
An deiner Denke ist weder was wirtschaftliches noch was umweltfreundliches.

Zum Thema Datenschutz.
Deine Projekt in Foren zu veröffentichen ist ganz großer Datenschutz.

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6924
 

Ganz ehrlich ich verstehe nicht warum du mich so angehst . Ich bin doch auf deiner Seite ...

hab ich dann wohl falsch verstanden

jo ist auch alles gut bei mir, ich habe mit dem ganzen geraffel eh nichts zu tun

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(@sonnenmax)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 9
 

Nehmen wir an, ich hätte ein Haus mit Netzanschluss und auf dem Dach eine PV-Anlage mit, sagen wir 100kWp Leistung (um von Kleinstanlagen und Co. gleich genug Abstand zu gewinnen).

- Die Hausgeräte hängen am Hausnetz, welches am Netzanschluss hängt.
- Die PV-Module hängen an einem WR, an welchem eine Wallbox und ein Akkuschrauber-Ladegerät hängen.

Es gibt keinen Schalter und auch sonst keine Verbindung zwischen den Netzen – beide Netze sind physisch einwandfrei und dauerhaft voneinander getrennt.

Was genau soll nun eine Meldepflicht der PV-Anlage begründen, insb. dem Beispiel von @stromsparer99 folgend?

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

- Was wäre denn die Legaldefinition von "erheblichem technischen Aufwand"?
- Jeder halbwegs talentierte Laie kann auch seine sonstigen Verbraucher an den Stromzähler der Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung klemmen – sollte das "erheblicheren technischen Aufwand" darstellen?
- Gleiches gilt für die "lokale Leitungsstruktur" – Ich habe meine Gartenpumpe mit 230V Stecker aus Spaß an der Freude mit einem 50m Kabel durch das Haus verlegt. Nun stöpsel ich den Stecker Mo-Fr. ans Hausnetz und am Wochenende an den WR der PV-Anlage. Ist deshalb "die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung" gekoppelt?
- Ebenso kann die PV-Anlage auf der Garage mit eigenem Grundbucheintrag installiert sein und ein Kabel zum Haus "rüber gelegt" werden: Das ganze Hausnetz würde dann per Stecker vom Netzanschluss auf PV umgestöpselt werden – das wäre dann per @mafe68 eine Insel, da "der Hausanschluss gar nicht vorhanden oder von Netzbetreiber Abgehängt und versiegelt" ist – jedenfalls was die Garage angeht.

Ich nehme an, man dürfte juristisch gut damit fahren, wenn man eine dauerhafte Trennung der PV-Anlage und des mit dieser verbundenen Netzes umsetzt und dies technisch vernünftig nachvollziehbar darlegen kann (eigene Leitungen, kein "Umschalter" jeglicher Art, etc).

@voltmeters Link dazu bietet dazu auch hinreichend gute Argumente.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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diese anmelde geschichte ist in erster linie dazu da damit der netzbetreiber sicher gehen kann das vom wr bei stromausfall keine gefahr für die techniker ausgeht

wenn das system nicht mit dem netzbtreiber verbunden IST(nicht kann!) dann ist das eine inselanlage.
stromsparer99 argumentiert damit was ihm sein netzbetreiber erzählt hat, der netzbetreiber ist keine rechtsauskunft und hat nichts zu melden solange die pv nicht mit seinem netz verbunden ist.

das mastr ist eine andere baustelle ich würde dort aus prinzip nichts "melden"
bei nicht anschließen ans netz hat das mastr auch nichts zu melden

interessant wird das erst wenn man inselwechselrichter nutzt die einen netz eingang haben um den akku zu laden
die frage ist also, muss ich mein ladegerät dass den akkuschrauber lädt auch anmelden nur wenn ich diesen laden will? Roll denn der insel wr kann genau wie das ladegerät vom akkuschrauber nichts einspeisen...

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nick99
(@nick99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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diese anmelde geschichte ist in erster linie dazu da damit der netzbetreiber sicher gehen kann das vom wr bei stromausfall keine gefahr für die techniker ausgeht

Hallo da stimme ich dir nur in Teilen zu. Die Marktstammdatenregisterverordnung dient dazu (Energie-)Marktakteure zu registrieren:

§3 MaStRV (1): Folgende Marktakteure müssen sich nach Absatz 2 im Marktstammdatenregister registrieren: ...

Meine Argumentation ist, dass eine Eigenversorgungsanlage, egal ob mittelbar oder unmittelbar angeschlossen, nicht am Energiemarkt agiert und auch nicht angemeldet werden muss. Das ist für mich so wie wenn ich für mein Eigenversorgungsgemüsebeet im Garten ein Gewerbe anmelden muss, da ich ja am Nahrungsmittelmarkt agiere. Da sind wir uns denke ich einig.

Der technische Schutz des Netzes wird durch den Netz- und Anlagenschutz gemäß DIN-AR-N 4105 und über das Produktsicherheitsgesetz sichergestellt.

§3 ProdSG (2) Ein Produkt darf ... nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. ...

§5 ProdSG (1) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 entspricht, können Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden. ...

Die Gründe für die Anmeldung von PV-Anlagen kann meiner Meinung nach nur in der Stromaufnahmekapazität des vorhandene Netzes begründet sein. Diese wiederum spielt bei den haushaltsüblichen Anlagen (bis 10kW) keine Rolle, da jeder Hausanschluss bei der Anschlussleistung zwischen 0 bis 43kW (63A Hausanschlusssicherung) schwanken kann. Der Netzbetreiber kann eh nicht erkennen, ob ich meine Sauna abstelle und plötzlich 10kW weniger Strom beziehe oder ob ich meinen Netzbezug wegen einer PV-Anlage um 10kW reduziere. Deshalb finde ich es ja auch in Ordnung, dass man Anlagen ab einer gewissen Größe anmelden muss, da diese potentiell mehr Strom generieren als am Anschluss bzw. im näheren Umfeld (Nachbarn) verbraucht werden kann (Überschusseinspeisung). So könnte es ggf. dazu kommen, dass das Netz die Einspeisemenge nicht mehr stabil aufnehmen kann und sich die Netzfrequenz verschiebt. Aber bei einer 600W Balkonkraftwerkanlage oder einer Null-Einspeise-Anlage halte ich das nicht für notwendig. Zwischen 600W und 43kW sollen Experten eine sinnvolle Grenze festlegen ... z.B. die übliche 30kW Grenze die sich an vielen Stellen etabliert.

Ein weitere Punkt ist natürlich, falls man eine Vergütung für den produzierten Strom haben möchte. Da ist es denke ich jedem sofort klar warum da eine Anmeldung notwendig ist. Aber bei einer 600W Balkonkraftwerkanlage oder einer Null-Einspeise-Anlage halte ich das erneut nicht für notwendig, da dort keine Vergütung stattfindet.

Für mich sind die aktuellen Regelungen einfach ein historisch gewachsenes Konstrukt aus der Zeit wo PV-Anlagen nur mit EEG-Vergütung gebaut wurden und faktisch eh jede Anlage für die Vergütung registriert sein musste. Dieses bürokratische Konstrukt gehört an die Gegebenheiten der aktuellen Zeit angepasst.

Gruß Nick


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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Hallo da stimme ich dir nur in Teilen zu. Die Marktstammdatenregisterverordnung dient dazu (Energie-)Marktakteure zu registrieren:

was für ein markt man stellt ja seinen strom nicht zur verfügung sondern verbraucht ihn selbst

Ein weitere Punkt ist natürlich, falls man eine Vergütung für den produzierten Strom haben möchte. Da ist es denke ich jedem sofort klar warum da eine Anmeldung notwendig ist.

jo das ist natürlich klar, darum gehts hier ja nicht

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Ich hatte mal meinem Vater ein Notfallradio geschenkt, das hat u.a.

- Solarzelle
- Eingangsbuchse für ein Steckernetzteil, aber nicht einspeisefähig
- eingebauten Akku (kann über Solar oder NT geladen werden)
- Verbraucher (LED-Licht und Radio)

Wenn ich dieses Radio (die kann man zu Tausenden bei Jeff Bezos bestellen) an die Schukosteckdose anstecke, ist das jetzt eine Inselanlage? Ich frage nur, weil das Ding, was ich auf dem Balkon plane, im Prinzip nichts anderes ist, nur eine Nummer größer.

Die andere Frage:

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln.

Also lokales Leitungsnetz (von der UV komplett entkoppelt), Insel-WR ohne Verbindung zum öffentlichen Netz und an eigener Leitung eine grüne Steckdose, von der ich den grünen Strom abgreifen kann. Nebendran noch eine rote Steckdose, die kommt von der UV, also vom öffentlichen Netz. Eine Umschaltung per Schalter ist nicht möglich, weil dieser gar nicht vorhanden ist. Was nun? Ich kann doch den Schukostecker von der Inselanlage (grüne Steckdose) abstecken und einfach ein paar Zentimeter weiter in die rote Steckdose umstecken. Ist dieses Umstecken (Dauer vielleicht 1 s) mit der Hand nun ein "erheblicher, technischer Aufwand"?

Könnte es sein, daß der Kram bei der BNetzA so unscharf formuliert ist, daß selbst zehn Rechtsanwälte mindestens elf verschiedene Meinungen haben? 😕

Daniel


   
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