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Pseudo-Inselanlage und Marktstammdatenregisterverordnung

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nick99
(@nick99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 41
Themenstarter  

Hallo rasti,

für mich ist das eine schlüssige Begründung basierend auf gesetzlichen Vorgaben warum der Wortlaut in der MaStRV (Marktstammdatenregisterverordnung) so gewählt ist wie er es ist.
Ohne so ein Register wäre ein Netzbetreiber nicht in der Lage seiner gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung nach §61 EEG nachzukommen.
Der Gesetzgeber kann die Netzbetreiber nicht zur Erhebung von Gebühren per Gesetz verpflichten wenn er den Netzbetreibern nicht die dafür notwendigen Daten zur Verfügung stellen kann.
Du registrierst dich also vermutlich deshalb, da du gemäß geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit (siehe §21 MaStRV) begehst, wenn du dich nicht fristgerecht registrierst.

Mit Abschaffung der EEG-Umlage, was laut heutiger Ansprache von Herrn Scholz im Bundestag noch dieses Jahr passieren soll, müsste das aber sowieso alles entfallen können.

Gruß Nick


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7021
 

Aber wer weiss wie die Welt in 20 Jahren aussieht ...

wer weiß überhaupt, bei den aktuellen entwicklungen, ob diese bis dahin noch existiert

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@dayzz)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6
 

So weit, so klar. Aber ich verstehe immer noch nicht, wo bei der Sache die Grenze ist, ab der ein Verbraucher anzumelden ist. Deshalb sind hier nochmal 2 Fälle nur so als Beispiele:

Fall D: Ich baue in meinem Haus ein 48V-Netz ein und hänge vor ein paar meiner 240V-Verbraucher jeweils einen kleinen WR. Der Akku für das Netz speist sich aus der PV und wird zur Not durch ein Ladegerät aus dem öffentlichen Netz geladen. Technisch ist da natürlich kein großer Unterschied zur Inselanlage plus Ladegerät, es sind eigentlich nur die DC-Kabel länger.

Fall E: Wenn die Sonne scheint, lade ich den Akku für meinen Akkuschrauber über eine selbstgebastelte Anlage mit PV-Strom. Ansonsten lade ich ihn an seinem 240V-Netzteil.

Beim letzten Fall kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass ich gegen irgendein Gesetz verstoße. Aber ich sehe auch keinen technischen Sachverhalt, der diesen Fall systematisch von allen anderen unterscheidet. Wo ist also die Grenze bzw. was soll dieses bescheuerte Wort "mittelbar" bedeuten?


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7021
 

im fall d und e bist du ja nicht mit dem netzbetreiber verbunden, ist also eine inselanlage

es geht nur darum ob du dich mit dem netz verbindest denn dadurch muss man sicherstellen dass bei netzausfall deine pv nichts einspeist und nur deswegen denke ich ist diese anmeldung gedacht.
damit vom elektriker geprüft werden kann ob die normen eingehalten werden.

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(@dayzz)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6
 

Aber Fall D ist ja schon ziemlich nah an der fast-Inselanlage mit zusätzlichem Ladegerät am öffentlichen Netz. Du siehst das ja als nicht anmeldungspflichtig, wenn ich richtig verstanden habe, nick99 inzwischen aber schon. Hier hat er ja geschrieben, dass er jetzt den Hintergrund nachvollziehen kann, weshalb eine Anlage, die nur über ein Ladegerät mit dem Netz verbunden ist, doch registriert werden muss. Dann frage ich mich aber, ob ein mal über PV, mal über's Netzteil geladener Akkuschrauber theoretisch genauso Hinterziehung der EEG-Umlage bedeuten würde, was ja bekannterweise mit 20 Jahren Knast und anschließender Sicherungsverwahrung geahndet wird. 😀

Klingt natürlich alles ziemlich lustig und doof. Aber ich frage mich tatsächlich und ganz im Ernst, ob diese Fälle rechtlich nicht tatsächlich klar voneinander abgrenzbar sein müssen. Ansonsten kann jemand, der Ärger wegen seiner Pseudo-Inselanlage plus Ladegerät kriegt, doch argumentieren, dass das nix anderes ist als der besagte PV-geladene Akkuschrauber, nur halt mit mehr Strommenge. Wo genau wäre da die Grenze von legal nach illegal??


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7021
 

wenn ein wr mit dem versorgungsnetz verbunden ist dann ist das in d keine insel(übrigens wenn der wr über einen schalter getrennt ist, ist das wieder eine insel siehe auch den link in meiner signatur)
lädst du den akku über ein ladegerät ist das theoretisch keine insel ist aber nirgends rechtlich erfasst also grauzone
es versteht sich ja von selbst das ein ladegerät nur laden kann ohne eine einspeisefunktion

du siest ja was gerade abgeht, meine argumentation ist wie immer einfach machen. wenn die der niedrige stromverbrauch denen nicht passt können se doch gern vorbeikommen und sich die inselanlage anschauen.
nur gucken nicht anfassen denn an einer installation die nicht an ihr netz angeschlossen ist haben die nichts zu suchen oder zu melden.

von mir wollte der typ vom versorger doch tatsächlich eine fertigstellung vom elektriker haben nur um meinen zähler abzubauen
hab den gleich eingenordet
bin schon gestraft genung mit der abhängigkeit von der gas mafia da brauche ich nicht noch die strommafia zu bediehnen

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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Ein Auszug aus dem Marktstammregister:

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7021
 

das marktstammdatenregister und die bna haben nichts zu melden die haben sich auch an gültige normen zu halten siehe link in meiner signatur

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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

das marktstammdatenregister und die bna haben nichts zu melden die haben sich auch an gültige normen zu halten siehe link in meiner signatur

Du hast es immer noch nicht kapiert, hier geht es nicht um Normen. Hier geht es um eine Registrierungspflicht.
Das Markstamm Register ist kein freiwilliger Kegelverein, was glaubst du denn wer das Markstammregister ins leben gerufen hat.

Lies doch einfach mal das hier.

Kannst du hier auch nachlesen
https://www.wattline.de/blog/2019/06/13/anlagenbetreiber-aufgepasst-eintragungspflicht-in-das-neue-marktstammdatenregister/

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2 Victron MP2
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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Du hast es immer noch nicht kapiert, hier geht es nicht um Normen.

doch genau darum geht es
schau dir doch den link in meiner signatur an dort ist alles erklärt erfüllt man das geht einen das mastr und die bna nichts an
auch deswegen weil man nicht akteuer des strom oder gasmarktes ist LoL

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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
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Du hast es immer noch nicht kapiert, hier geht es nicht um Normen.

doch genau darum geht es
schau dir doch den link in meiner signatur an dort ist alles erklärt erfüllt man das geht einen das mastr und die bna nichts an
auch deswegen weil man nicht akteuer des strom oder gasmarktes ist LoL

Wenn du irgend einem Author mehr glaubst als dem Gesetzgeber.
Ausserdem bezieht er sich auf die Anmeldung beim VNB und nicht beim Marktstammregister.
Desweiteren schreibt er

Fazit: Keine Meldepflicht

Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Niederspannungsnetz sind gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig.

Ich hoffe du verstehst den Satz.
Besonders den Teil: Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Netz.

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
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das habe ich doch geschrieben hält man das ein hat auch das mastr nichts mitzureden

warum die leute nichts melden wollen habe ich auch schon mehrmals geschrieben
damit die behörden besser schalfen können je weniger sie wissen

übrigens ein ladegerät das einen akku auflädt ist keine pv anlage!

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stromsparer99
(@stromsparer99)
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das habe ich doch geschrieben hält man das ein hat auch das mastr nichts mitzureden

warum die leute nichts melden wollen habe ich auch schon mehrmals geschrieben
damit die behörden besser schalfen können je weniger sie wissen

übrigens ein ladegerät das einen akku auflädt ist keine pv anlage!

Hintergrund zu Inselanlagen:
Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Wenn du Strom aus dem Netz beziehen kannst, dann ist es keine Insel mehr.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
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Wenn du Strom aus dem Netz beziehen kannst, dann ist es keine Insel mehr.

§ im Gesetz oder Gerichtsurteile bitte nachreichen

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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
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Wenn du Strom aus dem Netz beziehen kannst, dann ist es keine Insel mehr.

§ im Gesetz oder Gerichtsurteile bitte nachreichen

Das Marktstammdatenregister kommt vom Gesetzgeber.
§95 Energie Wirtschaft Gesetz

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