Inselanlage mit Akk...
 
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Inselanlage mit Akku Ladung vom Netz = Insel?

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(@bennyduck)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 136
 

Moin

Wenn eine PV Anlage mit Akku so dimensioniert ist das sie sich im großen und Ganzen vom Netz allpolig trennen lässt wäre es ja eine nicht genehmigungspflichtige Anlage.

Nun gibt es ja Tage und im tiefen Winter eventuell auch Phasen wo der PV Strom nicht reicht. Könnte man dann nicht an die Hauptsicherung eine einzige Steckdose anschließen und mit einem guten Gleichstrom Netzteil die Akkus aufladen und damit wieder seine Inselanlage „befeuern“ ?

Mir ist bewusst das dabei ladungsverluste entstehen.

Und natürlich das wir in D eine komplett verfehlte Energiepolitik betreiben die ausschließlich den Interessen der großen Energiekonzerne entgegen kommt und kleine Erzeuger komplett verarscht.

Grüße Olli

Du kannst ja ne Powerstation oder ein Stromaggregat zum laden nehmen. Dann wärst du komplett Insel.

DIY Macher Youtube Kanal

😀 Solarzaun Süd, West Anlagenplanung mit 11,25 kWp Meyer Burger Glas Glas 375 Watt, Enphase Mikrowechselrichter, Victron Energy 3 Phasen Netz, mit >100 kWh Stromspeicher 😀


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Und die Powerstation am Netz laden.. Mr. Green

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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nick99
(@nick99)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 41
 

... und ich glaube nicht das eine InselPV keinen Hausanschluss haben darf.

Die Frage haben wir doch schonmal diskutiert.

Gesetzlich ist das darin begründet, dass der VNB die EEG-Umlage auf Eigenversorgung nur für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres nicht einziehen muss (Punkt 4 §61a EEG). Nach spätestens 21 Jahren nach IBN muss der VNB die EEG-Umlage auch auf Eigenversorgung einziehen (§61 EEG). Das kann er natürlich nur dort machen, wo es auch einen Anschluss an das Versorgungsnetz gibt. Anlagen ohne Anschluss ans Versorgungsnetz (= Inselanlagen) können vom VNB nicht abgedeckt werden (Punkt 2 §61a EEG), weshalb es für diese Anlagen eine Ausnahme gibt.

Für Pseudo-Inselanlagen (= haben in irgendeiner Form eine Verbindung zum Versorgungsnetz) muss nach spätestens 21 Jahren nach IBN die EEG-Umlage vom VNB auf die Eigenversorgung eingezogen werden.

Da die EEG-Umlage Mitte des Jahres wegfällt, trifft das nicht mehr zu und es könnte vieles vereinfacht werden. Wir werden es sehen, was Mitte des Jahres in den Gesetzen stehen wird.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
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Für Pseudo-Inselanlagen (= haben in irgendeiner Form eine Verbindung zum Versorgungsnetz) muss nach spätestens 21 Jahren nach IBN die EEG-Umlage vom VNB auf die Eigenversorgung eingezogen werden.

Jetzt wird es aber spannend. Was hat sich unsere Steuerbürokratie da ausgedacht?

Der Strom, den ich zum laden benutze, beziehe ich doch offiziell, und dafür bezahlt man eh EEG Umlage.
Oder wollen die etwa für den Eigenerzeugten und Eigenverbrauchten Erneuerbaren Strom EEG Umlage einziehen? EEG Umlage für selbst erzeugte erneuerbare Energie?
Mir fehlen die Worte.
Übrigens habe ich jahrelang Stromabnahme Veträge für "Grünen Strom " gemacht, habe einen Aufschlag bezahlt, um erneuerbare gezielt zu fördern.
Das habe ich vor zwei Jahren eingestellt.
Weil auf meiner Rechnung für Strom aus erneuerbarer Energie .... Auch eine EEG Umlage ausgewiesen war.

Und nein, das ist echt, auch wenn heute der erste April ist.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3746
 

Ich habe 2 Bekannte, deren Anlagen schon aus der Vergütungszeit raus sind.
Da hat bisher keiner von EEG von selbst Erzeugten/Verbrauchtem Strom gesprochen.

Gibt es hier zum Nachlesen
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-tun-mit-der-ue20anlage-wenn-die-eegfoerderung-endet-50846

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Lies meine Post nochmal, ich sagte nichts von einspeisen.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
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Lies meinen Post noch mal.
Du brauchst auf eigen genutzten Strom auch nach 20 Jahren keine EEG zahlen.
Es gab mal eine 10KWp Grenze, wenn man darüber war musste man für den eigen Verbrauch anteilig EEG Zahlen. Das waren glaube ich 2,7Cent.
Das wurde aufgehoben, die Grenze liegt jetzt bei 30KWp.

Mein Post bezog sich auch mehr auf nick99

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Und meine Post bezog sich auf gekauften grünen Strom.... Vom Versorger.

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Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@aeroblock)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
 

Hallo Zusammen,

ich denke auch gerade über eine zweite PV Anlage nach - soll aber eine Insel werden.
Aktuell habe ich bereits eine Anlage, die einen Teil meines Verbrauchs deckt und bei Überschuss ins Netz einspeist.
Nun will ich eine zweite DIY-Insel bauen, mit einem eigenen Verteilernetz im Haus. Die Netze sind also voneinander unabhängig.
Die Gretchenfrage ist nun, ob ich im Winter den DIY-Akku der Insel über das Hausnetz nachladen darf, um z.B. eine Mindestladung halten zu können.

Aus meiner Sich müsste dass erlaubt sein. Wenn dem nicht so ist, dann wären ganz andere Dinge nämlich auch nicht zulässig - hier mal ein paar Beispiel:

Wer sich eine Powerbank (z.B. Ecoflex Delta Pro) kauft, diese mit PV und Netzstrom versorgt um anschließend einen 230V Kühlschrank an einem Verlängerungskabel (=Netz) zu betreiben müsste das als Anlage anmelden!?
Da würden sehr viele Wohnmobile und Wohnwagen meldepflichtig ... mal ganz davon abgesehen, dass der Standort zu den Meldepflichten gehört. Wie soll das funktionieren?
Ich kenne auch das Argument der Mobilität... nur wo steht das und wie wird das abgegrenzt?

Man kann es sogar noch weiter vereinfachen.
Lassen wir PV, das Netz und die Verbraucher der Insel einfach mal weg. ==> Ladegerät zum Aufladen einer Autobatterie. Theoretisch kann ich die gedanklich weggelassen Teile alle daran hängen. ==> Meldepflichtig? Ernsthaft! :wtf:


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6955
 

Ich kenne auch das Argument der Mobilität... nur wo steht das und wie wird das abgegrenzt?

akku auf rollen und mit anderson stecker
dann ist das teil schon mobil 😉

mach einfach, nichts anmelden

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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