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Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @carolus

Ich möchte daher einen vorsichtigen Vorschlag machen - entweder lässt "Die Gemeinschaft" die endlose Wiederholung der gleichen Argumente, oder wir machen dafür einen Bereich in Offtopic auf.

Kannst du vergessen es wird immer welche geben die anfangen in irgend einem thread ot zur Insel und deren Anmeldung zu posten.

eine pv ohne Anschluss an das Netz des VNB kann nicht angemeldet werden.  Es spielt dabei auch keine Rolle ob man einen stromanschluss im Haus hat oder nicht.

Das ist Fakt.

Das sollte man oben irgendwo anpinnen als Klarstellung. Alle die welche dann absichtlich oder unabsichtlich mit diesem mittelbar Blödsinn hier user in die irre führen wollen müssen konsequent sanktioniert werden.

Normalerweise bin ich ich ja für freien Meinungsaustausch aber das ähnelt hier eher schon an absichtliche Täuschung.

Ihr könnt das ja im Team besprechen.

Andreas hat da Erfahrungen aus erster Hand zur Anmeldung.

Zieht endlich nen Schlussstrich für immer.

ich sehe das auch so. neue Leute kommen hier an, fragen was. und werden von bestimmten Leuten direkt mit den falschen Aussagen dazu getrieben, keine Anlage zu machen, die für den eigenen Verbrauch ist. 600 W bkw mal aussen vor gelassen.

Ich finde es wichtig, dass man da was dagegen schreibt, auch wenn das ein Kampf gegen windmühlen ist. Andreas schlägt sich auch mit den Leuten rum, die die eigene Stromversorgung torpedieren. Wir hier halt im kleinen.

Abtrennen ist gut, aber das wird sich immer alles wiederholen wenn neue kommen und die üblichen Verdächtigen wieder falsche Behauptungen posten.

 

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 914
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Veröffentlicht von: @voltmeter
eine pv ohne Anschluss an das Netz des VNB kann nicht angemeldet werden.
Gegenfrage: Muß eine "Konstruktion" (nenne ich es jetzt mal) bestehend aus Solarzellen, Verbraucher, Verkabelung, Akku (bezieht seinen Strom aus den Solarzellen) und einer Netzverbindung, die dann einspringt, wenn der Akku nachts schlapp wird, angemeldet werden oder nicht?

Daniel

 

jetzt komm ich nochmal damit:

wenn man den Ausgang des wechselrichters nicht auf das Netz ( ! nicht an das Netz ist hier gemeint !)  aufschalten kann (technisch nicht möglich schreibe ich jetzt lieber nicht mehr), dann bräuchte man meiner Meinung nach nix anmelden. Weil das Versorgernetz nie gestört oder beeinflusst werden kann.

 

Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

Veröffentlicht von: @alter-hase

dann bräuchte man meiner Meinung nach nix anmelden.

du kannst auch nur voll oder teileinspeisung mit netzverbindung beim mastr oder netzbetreiber anmelden was anderes gibt es dort nicht

was es nicht gibt kann auch nie angemeldet werden

es ist egal was man für eine anlage baut, wenn die keine voll oder teileinspeisung über das netz macht hat sich das erledigt mit der anmeldung.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 887
 

@alter-hase womit wir wieder bei einem Akku-Ladegerät und einem Inverter statt einen Wechselrichter (micro WR oder auch Multiplus) wären.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 102
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Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @alter-hase

dann bräuchte man meiner Meinung nach nix anmelden.

du kannst auch nur voll oder teileinspeisung mit netzverbindung beim mastr oder netzbetreiber anmelden was anderes gibt es dort nicht

was es nicht gibt kann auch nie angemeldet werden

es ist egal was man für eine anlage baut, wenn die keine voll oder teileinspeisung über das netz macht hat sich das erledigt mit der anmeldung.

Okey:

Nehmen wir mal an:

1. Man möchte eine PV-Anlage bauen, optimiert für den eigenen Verbrauch, und
2. Ein Einspeissen ins Netz ist einem einfach (a) zu viel Aufwand (b) zu viel Bürokratie für zu wenig monetäre Entlohnung (c) bleibt zu wenig zum Einspeissen übrig (ausser vielleicht im Sommer)  (d) man will einfach nur Strom selber Nutzen, der rest ist uninteressant.
3. Es soll so einfach wie Möglich sein, ohne sich an irgendwelchen vermeintlichen oder tatsächlichen rechtlich, juristischen oder sonstirgendwas zu reiben oder reiben zu lassen.
4. Eine Anmeldung von XY-IRGENDWAS wäre für einen kein Problem, dann soll es bitte aber Problemlos werden, und wenig kosten verursachen  (YT-Videos-von-Andreas-sind-bekannt)
5. Aufgrund Punkt 4 soll möglichst KEIN Zweirichtungszähler installiert werden (man will ja nicht einspeissen, und auch keine Abrechnung machen, ausser es ist finanziell tragbar, kostet also  nicht mehr als es einbringt, und versaut einem dadurch den Ertrag durch die Kosten) {weil sonst lohnt sich das ja gar nicht}
6. Die Anlage soll betrieben werden wegen einer Amortisation in XY-Jahren / im Grunde eine Geldanlage, die (Problemlos und einfach) Energiekosten stark reduziert.
7. Man möchte aber schon ein paar Paneele haben, einen Akku und auch einen passenden MP2, und auf Atarkie optimieren.
8. Elektro Zeug kann man selbst machen - sowohl vom Wissen als auch von einer Orientierung an DIN und ISO Vorschriften
9. Auf Debatten mit Elektriker oder Netzbetreibern oder noch schlimmer Bürokraten hat man wenig Lust, wenn jedoch erforderlich dann so wenig wie Möglich
10. Es ist also KEINE VOLLEINSPEISSUNG, aber auch KEINE TEILEINSPEISSUNG ~ Ein prozedurales bürokratisches Durchlaufen aller Umstände für Einspeisung würde man gerne verhindern, oder minimieren. Zumindest aber vereinfachen. Eingespeisst wird im Grunde ja ohnehin nicht (oder so wenig, dass es faktisch nichts ist (Vernachlässigbar winzig, nur aus Tech. Gründen irgendwelche Reste, oder ähnliches).
11. der WR (MP2) hat eine Zulassung für Netzbetrieb
12. An das öff. StromNetz (Grid) anklemmen MUSS MAN DAS vermutlich denn es soll ja der Rest aus dem Netz bezogen werden. (Deshalb kommt eine Pseudo-Inselanlage nur wenig in Frage. Zwar tech. Möglich, aber unnötig aufwändig, und nicht so Sicher und Stabil im Betrieb wie der MP2)

1. Was macht man dann am besten?
2. Was für Berichte gibt es zu diesen Aspekten (Es gibt ja sicherlich solche Anlagenbetreiber mit der aufgezeigten Konfiguration)

VOR ALLEM DANN - wenn ein Formular nur VOLL - oder TEIL-Einspeissung vorsieht. (Und ich nehme mal an da hat sich seit dem Video von Andreas darüber noch nichts verändert.)

 

 


   
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(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 102
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Inspiration aus der Search-Engine Bubble

Einige Bemerkungen aus einer Google Suche. Weil Interessant und Inspirierend. (Vielleicht verrennt man sich auch schnell, und manches ist u.U. schon einfacher als man denkt ~ vielleicht aber auch nicht, trotzdem darf es Inspirieren)

1 Kann ich eine PV-Anlage ohne Einspeisung betreiben?
Neben der verbreiteten Bereitstellung für das öffentliche Versorgungsnetz kann man Photovoltaik ohne Einspeisung an das Hausnetz anschließen. Allerdings gilt es dann, einiges zu beachten. Denn die Sicherheit des öffentlichen Stromnetzes als Rückfallebene fehlt.07.09.2022

 

2 Welche Solarmodule sind nicht meldepflichtig?
Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt. Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht.

 

3 Wo ist Nulleinspeisung erlaubt?
A: Systemabhängig ist eine „Nulleinspeisung“ technisch möglich. Allerdings wird die Nulleinspeisung je nach Gebiet vom Netzbetreiber nicht genehmigt. Dieser wird auch im Falle einer Nulleinspeisung einen Zweirichtungszähler einbauen, worüber eine Einspeisung ins öffentliche Netz gemessen wird.

 

4 Ist Nulleinspeisung meldepflichtig?
Eine Nulleinspeiseanlage kann nicht ohne eine Anmeldung betrieben werden. Der Unterschied der Nulleinspeisung gegenüber einer normalen PV-Anlage ist, dass sie nur dem Eigenverbrauch dient. Im Gegensatz zu Inselanlage ist die Nulleinspeiseanlage aber dennoch mit dem Stromnetz verbunden.26.04.2023

 

5 Ist Einspeisung Pflicht?
Durch die Anschluss- und Einspeiseverpflichtung sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, Erneuerbare-Energien-Anlagen wie beispielsweise PV-Anlagen ans Netz anzuschließen. Außerdem müssen sie den mit Hilfe regenerativer Energien erzeugten Strom vorrangig ins öffentliche Stromnetz einspeisen.12.07.2021

 

6 Kann man nur mit Solarstrom leben?
Um wirklich autark mit Solarenergie leben zu können, benötigst du eine Photovoltaik-Leistung, die ungefähr 7-mal so groß ist wie dein jährlicher Strombedarf und einen entsprechend großen Stromspeicher.26.10.2020

 

7 Was ist bei Nulleinspeisung zu beachten?
In der Regel ist eine Nulleinspeisung in das öffentliche Stromnetz nicht erlaubt. Eine Nulleinspeisung bedeutet, dass eine Photovoltaik-Anlage oder eine andere Stromquelle zwar Strom erzeugt, dieser aber nicht ins Stromnetz eingespeist wird, sondern ausschließlich im eigenen Haushalt oder Betrieb genutzt wird.

 

8 Ist eine Nulleinspeisung anmeldepflichtig?
So entsteht eine saubere, alternative Energiequelle. Wenn nur nicht der bürokratische Aufwand mit der Einspeisung ins Netz wäre, denn eine Nulleinspeisung muss man anmelden.08.09.2022

 

9 Welche PV-Anlage muss nicht angemeldet werden?
Welche Solaranlagen müssen nicht registrieren werden? Ausgenommen von der Pflicht zur Anmeldung sind lediglich die sogenannten Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind.

 

10 Wie viel Strom darf ich einspeisen ohne Anmeldung?
Darf ich eine gewisse Menge Solarstrom ohne Anmeldung einspeisen? – Für Mini-Solaranlagen mit bis zu zwei Solarmodulen – dazu zählen Balkonkraftwerke – gilt die Obergrenze von 600 Watt Einspeiseleistung.07.06.2023

 

11 Was braucht man für eine Nulleinspeisung?
Die Lösung: Ein SG ready (Smart Grid ready) Batteriespeicher-System mit intelligentem Wechselrichter, der für die Anwendung Nulleispeisung konfiguriert ist. Das System sorgt dafür, dass überschüssige PV-Energie nicht ins Netz eingespeist wird, wenn der Batteriespeicher voll beladen ist.

 

12 Wie groß darf eine Inselanlage sein?
Als Faustregel für die Solar-Inselanlage gilt eine Maximalleistung, die mindestens die 1,2 bis 1,5 -fache Menge Ihres Strombedarfs beträgt.

 

13 Was passiert wenn ich meine PV-Anlage nicht beim Finanzamt anmelde?
Diese Anmeldung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowohl für Großproduzenten als auch für Privathaushalte, die Strom selbst erzeugen, verpflichtend. Sollten Sie Ihre PV-Anlage nicht registrieren, entfällt Ihr Anspruch auf finanzielle Förderung über die Einspeisevergütung.

 

14 Wie funktioniert die Nulleinspeisung?
Die Netzeinspeisung von Strom ist erst durch den sogenannten Wechselrichter möglich. Dabei handelt es sich um ein technisches Bauteil, das den von der Anlage produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Die Leistung des Wechselrichters darf die Maximalleistung der Photovoltaikanlage etwas unterschreiten.

 

15 Welcher Elektriker darf PV-Anlage anmelden?
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber werden auf der Rechtsgrundlage der NAV erlassen.

 

16 Wann lohnt sich eine PV Inselanlage?
Eine PV-Inselanlage lohnt sich immer dann, wenn der Anschluss an ein öffentliches Stromnetz schlichtweg unmöglich ist.

 

17 Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom?
Zunächst Regelbesteuerung
Schlägst Du die Kleinunternehmerregel aus, unterliegst Du der Regelbesteuerung. Du zahlst dann Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den von Dir ins Netz eingespeisten, verkauften Strom, aber auch auf den von Dir selbst verbrauchten Strom. {Echt jetzt! - man muss seinen selbst erzeugten Strom versteuern?]

 

18 Ist Eigenverbrauch von Photovoltaik steuerpflichtig?
Wird der Strom ausschließlich selbst verbraucht, fällt keine Einkommenssteuer an. Das ist zum Beispiel der Fall bei Stecker-Solar-Anlagen oder Balkon-Modulen, bei denen üblicherweise gar keine Möglichkeit besteht, Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen. {Ok_ puuh!]

 

19 Was ändert sich 2023 bei Photovoltaik steuerlich?
§ 12 Absatz 3 UStG regelt, dass auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen ab 1. Januar 2023 u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz).

 

20 Wie viel kWp sind steuerfrei?
Alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind automatisch von der Einkommenssteuerpflicht befreit. Für die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen gilt seit 1. Januar 2023 ein Steuersatz von null Prozent.13.01.2023

 

21 Was passiert wenn man eine Mini PV-Anlage nicht angemeldet?
Wer seine Mini-PV-Anlage nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Theoretisch kann diese gemäß § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In der Praxis fällt die Strafe - sofern die Ordnungswidrigkeit überhaupt verfolgt wird - aber wesentlich niedriger aus.04.04.2023

 

22 Was passiert mit PV Strom der nicht eingespeist werden kann?
Die überschüssige Energie wird direkt in eine Batterie eingespeist, wo sie bis zur späteren Verwendung gespeichert wird. Die meisten Batteriespeicher werden an bewölkten Tagen oder in langen Wintern eingesetzt, wenn der Mangel an Sonnenlicht die Effizienz der Solarenergieproduktion beeinträchtigt.22.07.2022

 

23 Kann ich meine PV-Anlage selbst installieren?
Generell ist es möglich, eine PV-Anlage selbst zu installieren. Der Haus- und Netzanschluss muss jedoch durch zertifizierte Elektroinstallateure erfolgen. Durch die Eigenmontage einer Solaranlage kannst du nicht nur Montagekosten sparen, sondern auch die langen Wartezeiten der Fachexperten umgehen.01.09.2022

 

24 Was kostet eine PV Abnahme ?
800 - 1.800 Euro/kWh. Abnahme vom Netzbetreiber: einmalige Kosten von ca. 90 - 200 Euro.01.07.2023

 

25 Welcher Elektriker darf PV-Anlage anmelden?
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Die Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber werden auf der Rechtsgrundlage der NAV erlassen.

26 Welche PV-Anlagen müssen gemeldet werden?
Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt für alle Anlagen, die ab Februar 2019 an den Start gegangen sind. Sie können Ihre geplante Anlage auch schon vor der Inbetriebnahme registrieren.

 

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Oft ist es ja so, dass in einem Land wie Deutschland, das eine lange Tradition mit Formal Bürokratischen Aspekten hat (in dem ausserdem Bürokratie manchmal Übergriffig wird) einiges durcheinander gerät, und vor allem Aspekte die von Anfang an ungünstig angegangen wurden - sich dann doof entwickeln. Manchmal lohnt es sich dann alles bisherige zu verwerfen, und etwas einfach neu zu betrachten, und dann nochmal von vorne zu beginnen. Mir fällt auf, dass einige Debatten sich verkrustet haben (hier unter Teilnehmern an der Debatte).

Die Idee eine Inselanlage zu bauen - (teilweise mit abstruss komplexen Settings, sogar bis da hin den Hausanschluss abzumelden) stammt ja aus der Vorstellung "man habe einen Staat, der sich gegen den Bürger wendet", und dem Bedürfnis, sich damit aus vermeintlichen Forderungen oder Implikationen herausorganisieren zu können. Was ist wenn es dies in der Form aber gar keine explizite Forderung ist, man vielmehr mit seinem "Overthinking der Deutungen" Dinge erst entstehen lässt, die sonst gar nicht da wären, und auch bürokratische Akteur:Innen überhaupt erst aufgrund dieses Overthinkings vermeintlich tätig werden, dies aber vorher nicht mal auf dem Schirm gehabt hätten, wenn man sie nicht mit dem Overthink darauf gestossen hätte?

Ein Gesetz, oder eine Verordnung ist eine Sache - die steht in Schriftform in einer rechtlich gültigen Form im Verzeichnis dieser gültigen Aussagen eines Staates/Landes. Diese Ebene ist die eine Sache, doch jede Verordnung und Gesetz MUSS interpretiert, gedeutet und auf ein konkretes Ding (oder Person) angewendet werden. Erst diese Anwendung der Verordnung ist dann der eigentliche Aspekt. Nun gibt es (in Deutschland und auch anderswo) viele Verordnungen und Gesetze, oder Bestimmungen die man auf etwas anwenden kann. WELCHE nun die Leitgebende sein soll - das liegt im Auge des Betrachters und der damit verbundenen Akteur:Innen. Und das verursacht oft die Verwirrung. 

Es ist eben NICHT so, dass es Exakte Bestimmungen gibt, die man einfach nur ablesen braucht - und man dann (wie im Ablaufdiagramm) weiss -- wie und was und wann etwas zu tun oder zu lassen ist. So funktioniert weder das Leben, noch technische Aspekte, oder auch keine Formale Verwaltungs-Bereiche. Hinzu kommt, dass sich derjenige der etwas aufbringt (aufgrund seines eigenen Wollens) zu einem Teil auch aussuchen kann mit welcher Form von Bestimmung etwas gedeutet und Interpretiert werden soll. Als Beispiel: Wenn man von vornherein eine Volleinspeissung plant wird das geplante mit anderen Interpretationen verbunden als wenn man eine Inselanlage plant. Das ist (in diesem Beispiel) dann ein enorm grosser Deutungsunterschied, der zu völlig anderen Ergebnissen führt und auf vielen darauf folgenden Ebenen im weiteren noch führen kann.  

Die oben herausgesuchten Deutungsvarianten zeigen einige Interessante Umstände auf. Der Algorithmus von Google setzt das in Fragen und Antworten um, die aus irgendwelchen Dokumenten stammen. Die Antworten sind reduziert auf den wesentlichen Kern der Aussage, und ergeben ANDERE Deutungen als die oft durch eigenen Deutungsautomatismus entstehende.

Ich denke -- es muss doch Möglich sein - auch in Deutschland (ohne jetzt alles gesetzliche grundlegend verändern zu müssen) Einfach eine günstige Art von Narrativen und Angaben zu finden mit denen sich eine PV-Anlage betreiben lässt, die Strom aus dem NETZ beziehen kann, aber ansonsten auf Eigenversorgung ausgelegt ist ~ und das OHNE SICH ZU VERHAKEN und in Bürokratische Übergriffs-Fantasie abzugleiten. Um Individuelle Aspekte zu schaffen. DAs wäre zumindest ein Mögliche Richtung auch dieses Threads ~ die sich hier entwickeln könnte. Vielleicht ist manches auch einfacher Möglich, und ohne ein verbinden mit vermeintlichen Vorgaben, die vielleicht gar nicht nötig sind.

Hinzu kommt: Dass in so Ländern wie Deutschland in denen es einen starken Hang nach Überkorrektheit gibt in Verwaltungsstuben vieles auch dadurch geregelt wird, indem es ignoriert wird: "Wo kein Kläger da kein Richter" -- denn es ist (denen) dort schon auch bewusst und klar, dass Bestimmungen und Verordnungen nicht immer passend gemacht werden können auf einen Einzelfall, und man eine Sonderform braucht, die man einfach durchwinkt wenn es "denn so ungefähr passt" und Dinge nicht ganz wirr erscheinen. Das wäre der Aspekt von "mal fünfe grade sein lassen (für 5 minuten) und da nicht so genau hin schauen". Sicher macht das keine Rechtssicherheit, und ist auch vielleicht nicht dauerhaft stabil, aber es macht das Leben auf allen Seiten leichter. Und im grossen fällt es nicht auf, und dann lässt man einfach gut sein. Auf diese Art könnte ich mir vorstellen kann man auch mit der Form von Nulleinspeissung und Eigenverbrauch etwas finden, was (auch in DE) passend sein kann und sich etablieren darf (man darf ja mal hoffen).

Es wäre vorstellbar, dass bei Eigenverbrauch Nulleinspeissung:

1) Eine Balkonanlagen Anmeldung im Melderegister

2) Eine Teileinspeissung Anmeldung (Ohne Zweirichtungszähler)

3) Eine NICHT ANMELDUNG und "Einfach so Betreiben"

Form benutzt werden kann. Oder vielleicht auch ganz andere Formen.

Wie man das jetzt handhabt wäre Teil einer Debatte, die ich hier gerne führen möchte. Dazu wäre es mE Sinnvoll entstandene Verkrustungen und Automatismen in der Deutung mal eben zur SEite zu legen, und das ganze einfach nochmal Neu zu betrachten, so als ob man gar nichts über all die Fachbereiche wissen würde. Das schärft oft den Blick und ergibt ganz neue Möglichkeiten. Denn unser Denken als Mensch führt oft dazu dass wir uns in bereits bekannten Deutungen bewegen aus denen wir nur deshalb nicht mehr herauskommen, weil wir das vergangenen nicht vergessen können. Allerdings funktionieren so Verwaltungen nicht. Für die ist nur das relevant was akkut aktuell in einem Schriftstück steht. Alles andere wird ignoriert. Mit diesem Gedanken müsste es doch möglich sein auch neue Denkweisen zu entwickeln, und das ganze vielleicht doch noch auch auf Rechtlich passende Bahn zu bringen.

Auch wenn das zu nichts weiteren führt, dann vielleicht doch wenigstens zu einer Erkenntnis, dass der Gesetzgeber sich bewegen muss, weil die bereitgestellten Formen nicht passend sind für die tatsächliche Wirklichkeit, auch diese Erkenntnis wäre ein Gewinn; und könnte zu einem Vorhaben führen dies in die Wege zu leiten.

Ich freue mich auf konstruktive Beiträge.

(Am Überlegen ob nicht ein neuer Thread besser wäre dafür, hmm)

 

 


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
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Beiträge: 887
 

Zu Nr. 12:

Schiesse den MP2 eben nicht ans Netz dann, dann hast Du keine Probleme.

Die Akkus kannst Du bei Bedarf mit einem Ladegerät aus dem Netz laden, Akku-Ladegeräte sind (noch) nicht anmeldepflichtig. 

Shelly Steckdose, beim Unterschreiten vom Grenz-SOC Ladegerät einschalten. 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Zu Nr. 12:

Schiesse den MP2 eben nicht ans Netz dann, dann hast Du keine Probleme.

Die Akkus kannst Du bei Bedarf mit einem Ladegerät aus dem Netz laden, Akku-Ladegeräte sind (noch) nicht anmeldepflichtig. 

Shelly Steckdose, beim Unterschreiten vom Grenz-SOC Ladegerät einschalten. 

DAS Sehe ich als eine der Möglichkeiten wie man damit umgehen kann. Das ist allerdings eine Technische Lösung, um rechtlichen Aspekten aus dem WEg zu gehen. Ich meine dass in einem Land wie DE so etwas nicht nötig sein sollte zu tun, und es auch rechtliche Lösungen geben muss und sollte, ohne dafür auf technischer Ebene extra Dinge zu basteln. 

Umreissen was gemeint ist! (denn das erschliesst sich nicht für alle, bitte Korrektur wenn falsch liege):

Es wird hier vorgeschlagen

1) den Multiplus 2 von Victron in einem Modus zu betreiben in dem er auf Inselbetrieb arbeitet; das eigene Leitungsnetz i Haus wird vollständig vom Multiplus aus den Batterien gespeisst. Die Verbindung ins öffentliche Stromnetz ist getrennt.

2) Wenn es zu wenig Solarstrom gibt, dann mit einem Shelly (meines Erachtens zu klein ausgelegt) eine Verbindung herzustellen um Strom aus dem Netz zu beziehen. Oder die Batterie Laden zu können.

Dies wäre ein Umgehen rechtlicher Implikationen durch Herstellung technischer Gegebenheiten. Und damit die Grundidee der künstlich erzeugten Inselanlage.

Ist eine Möglichkeit, aber nicht die einzige, und nicht die, die für JEDEN passt.

 


   
AntwortZitat
(@dieter_hildebrandt)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 33
 

@svenh Gut zusammengefasst, danke dafür. 

Noch ein weiterer technischer Vorschlag: Growatt SPF(3500,5000,6500) Hybrid Wechselrichter der nicht einspeisen kann. Damit ist es relativ einfach eine Pseudo Insel aufzubauen. 

 


   
svenh reacted
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(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 102
Themenstarter  

Folgende Erkenntnisse entstehen aus dem Beschäftigen mit dem Fachfeld Photovoltaik Anlagen aufbauen.

1) Der Gesetzgeber hat mit dem EEG eine Ordnung geschaffen (weit in der Vergangenheit), um Photovoltaikanlagen aufbauen zu können um die PV-Energiewende Subventionieren zu können über Einspeissevergütung.

 

2) Die Idee mit dem EEG war es, Anreize zu schaffen den Strom in das öffentliche Netz einzuspeissen, um damit die Energiewende nach vorne zu bringen

 

3) Der Wunsch war es dass so viele wie Möglich (möglichst alle) die PV aufbauen den Strom auch einspeissen, und ihren eigenen Strom gleichzeitig wieder beziehen. Im Grunde ein nutzen des Stromnetzes als Speicher. Der erzeugte Strom wird verkauft (gegen hohe Vergütung) und selbst bezieht man Strom wieder aus dem Netz für weniger als man für Einspeissung bekommt. Eine Zeitlang hat das Funktioniert wie gedacht, weil a) Hohe Einspeissevergütung b) geringe Stromkosten | Daraus folgt Win-Win - Anreiz hat funktioniert. Es gibt nicht wenige die haben sich ihre Anlage dadurch finanziert, und noch was oben drauf gehabt.

 

4) Der Alte Deal mit dem EEG funktioniert nicht mehr, denn die Strompreise sind nun wesentlich höher. Und die Einspeissevergütung ist fast gar nichts mehr.

 

5) Wer in 2023 eine PV-Anlage Aufbaut ist mit ganz anderen Aspekten konfrontiert als zu früheren Zeiten. Die Amortisation einer Anlage läuft nun darüber dass man weniger Strom aus dem Netz beziehen muss. Aspekte wie Autarkie und Autarkiegrad werden jetzt wichtig.

 

6) Die Installationskosten und Kosten für die Herstellung technischer Konformität (Zählerkasten etc) fallen nun wesentlich mehr ins Gewicht, und müssen in einer Abwägung der Individuellen Amortisation berücksichtigt werden. Jeder Euro der in Aufbau und Installation, sowie an Amtsstuben oder Zertifizierung fliesst lässt die Amortisation und damit die Wirtschaftlichkeit schlechter da stehen.

 

7) Die Erwägung eine PV zu installieren in 2023 liegt mE vorwiegend darin seinen Eigenverbrauch zu optimieren und zu senken. Ein Einspeissen von Strom ins Netz lohnt sich wirtschaftlich nicht mehr. (zumindest nicht für kleinere private Anlagen)

8) Der Sinn und Zweck von PV-Anlagen im Privaten Bereich hat sich völlig verändert. Das Netz dient nicht mehr als Stromspeicher, und die Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind nun (2023) völlig andere. Einsparung des eigenen Stromnetzbezugs ist das angestrebte Ziel. Der Nutzen der PV-Anlage liegt NICHT mehr darin was man an Vergütung (Geld) bekommt, sondern darin was man an Kosten (Geld) für Strombezug aus dem Netz einspart.

 

Das EEG ist 2023 zudem abgeschafft und gibt es nicht mehr. Nun bedeutet das - man sollte zu neuen Regelungen kommen, oder es müssen neue Deutungen gefunden werden.

Wenn das EEG nicht mehr gilt, dann ist die Basis des bisherigen Verwaltungsvorgehen auch nicht mehr gültig. (Das ist eben so wenn es etwas nicht mehr gibt; Aber alle Formprozesse sind noch orientiert daran als ob es das EEG noch gäbe, das sollte sich dringend/schnell ändern) 

Müsste jetzt die Form der INSELANLAGE ausgebaut und erweitert werden? Oder hat sich das schon so etabliert? | Dass »WER NICHTS EINSPEISSEN MÖCHTE, dann einfach eine Inselanlage betreibt und damit nichts mit Anmeldung oder Netzbetreibern zu tun hat« Kann man das so sehen, oder ist es eine Richtung wo das hinläuft, oder hinlaufen muss, oder in der Form schon eine Duldung dieser Form entstanden ist, die eben (noch) nicht formalisiert wurde. (denn manchmal dauert es bis rechtliche Aspekte hinterherkommen). 

 

 

1) Muss es jetzt einen Zusatz geben in den Anmeldungen in Zukunft, für Anlagenbetreiber die ihren Ertrag nicht mehr einspeissen wollen - aber trotzdem eine PV Aufbauen?

2) Ist dieser Zusatz hinfällig, weil nicht nötig - und jemand der das möchte "Einfach seine Anlage baut" und einfach NICHT Anmeldet -- oder "als Balkonkraftwerk" anmeldet - damit irgendwas an Anmeldung vorhanden ist, und ein Verzeichnis existiert (was ja durchaus Nützlich sein kann und darf).Und eine Nulleinspeissung damit auch ungef. dem entspricht dass halt "ein wenig Strom" eingespeisst wird, weil es technisch nicht anders geht, oder sonst zu aufwändig wäre. Aber das Ziel ist dass der Saldo NULL ist, und dies auch hinreichend genug gewährleistet wird, mit Verfügbarer Technik (die übrigens zum Zeitpunkt an dem das EEG entstanden ist noch nicht verfügbar war)

3) Muss das als Teileinspeissung angemeldet werden; was dann aber in vielen Fällen den Aufbau einer PV-Anlage zur Eigenversorgung nicht mehr wirtschaftlich macht; Weil WENN man 100 EUR im Jahr nur für die Miete des Zweirichtungszählers bezahlen soll, dann bekommt man das ggf nicht mal als Vergütung über das Jahr hinweg raus, wenn man doch eigentlich gar nichts einspeisst und die Anlage auch so eingestellt ist.

 

 

Ich erkenne einen großen Bedarf darüber Diskurs zu halten. Und ggf auch Forderung von Rechtsnormierung einzuleiten.

 

Noch ein Zusatz dazu, wenn Gesetzgeber und Bürokratie NICHTS machen wird in diesem Bereich, sich nicht dringend und schnell damit befassen: DANN wird einfach die Bevölkerung eigene Wirklichkeit schaffen. DENN man hat gleichzeitig ja auch politisch den Wunsch geäussert dass es mehr PV geben soll und die Leute das aufbauen sollen. Das wird auch geschehen. Und wenn es keine passenden Formen der rechtlichen Anmeldung und Organisation auf rechtlicher Ebene gibt - die auch zeitgemäss sind, nachdem es das EEG nun so nicht mehr gibt, dann wird eben "Einfach gemacht" - später dann alle die das machen zu kriminalisieren wäre aber weder im Sinne einer Regierung noch wäre das Zielführend. Was also muss und kann getan werden dass sich der Zustand der besteht schnell ändert und das erweitert wird? Denn ich sehe - So kann das nicht weiter gehen! - Man will Anlagenersteller nicht in die rechtliche Grauzone bringen, oder sogar ins kriminelle ziehen, das kann und darf nicht das ziel von Politik sein.  Ich sehe es besteht Bedarf der Klärung. Wie wird das hier gesehen!!!


   
grumpy_badger and Uschi reacted
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7014
 

@svenh 

du kannst schon deine anlage als insel ausführen und nicht anmelden aber du musst dich dann auf nachfragen einstellen warum du jetzt weniger verbrauchst.

könntest du mit strom sparen begründen.

der netzbetreiber kann dir dann einen zweirichtungszähler einbauen wenn er dir nicht glaubt dann siet der ob du was einspeist.

 

ich kenne mich aber mit diesem thema wie du siest nicht gut genug aus das frisst mir unnötig zeit deswegen hab ich das aufgegeben und meinen stromanschluss gekündigt.

für die paar kwh die ich im winter eventuell brauchen sollte kann ich nen generator kurz mal laufen lassen kommt mich dann eh günstiger auf die kwh gerechnet

gilt aber nur für mich und ist nicht auf andere so einfach übertragbar

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@uschi)
Autarkiekönig
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Wow Svenh, das ist ein verdammt guter Beitrag.

 

Dazu fällt mir etwas aus der Rechtsphilosophie ein. Sinngemäß "wenn ein Großteil der bürgenden (früher Bürger) ein Gesetz oder Verordnung dauerhaft mißachtet, wird es im Laufe der Zeit passend geändert oder abgeschafft"

Wobei das vermutlich in stark untertanisierten Ländern wie Deutschland länger dauert als in frecheren Ländern wie z.B. Italien oder Russland.


   
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(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

Zur Nulleinspeissung - Überblick; Bürokratie.

Gruselige Bürokratie für Photovoltaikanlagen - wirklich so schlimm? Ist Nulleinspeisung die Lösung?

Allerdings war das letztes Jahr. Dieses Jahr haben sich Umstände ggf schon verändert.


   
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Carolus
(@carolus)
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Veröffentlicht von: @voltmeter

aber du musst dich dann auf nachfragen einstellen warum du jetzt weniger verbrauchst.

Ich lese das immer wieder Mal.

Selbst habe ich das genaue Gegenteil erlebt.

Um Set, sagen wir 2010, war mein Verbrauch um 3600 kWh. Für ein Einfamilienhaus. Um 2016 haben wir angefangen, Energiesparmaßnahmen zu machen. 3200 kWh.

Lampen, Standby Funktionen, durchlaufende Rechner . Seit 2018 ein kleines bkw . Anfangs 400 Watt. 

 

Fallender Verbrauch, Erst 2800, dann 2400, dann 2100.

Vorletztes Jahr waren wir 8 Monate abwesend, alle Kühlschränke stillgelegt.

Dann kam der Ableser. Ich hab ihn einfach gefragt. Sieht komisch aus, hab ich gesagt. Nur 900 kWh. Macht das was?

 

Nee, hat er gesagt, wenn sie wenig verbrauchen, interessiert uns das nicht.

Wenn es plötzlich viel mehr ist, da schauen wir mal nach, könnte ja was defekt sein.

 

Das hört sich nicht danach an, als ob alle Versorger sich intensiv um  bkw kümmern. Kann sein, dass man da Pech haben kann.

Aber ich plädiere dafür, wirklich nur echte fälle zu betrachten, wo Versorger proaktiv auf Verbraucher losgegangen sind. Und da sind mir eigentlich keine bekannt.

Und deswegen würde ich mal die Kirche im Dorf lassen.

 

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
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Veröffentlicht von: @carolus

Und deswegen würde ich mal die Kirche im Dorf lassen.

das war auch nur ein hinweis worauf man sich eventuell einstellen muss, damit man schon ne passende antwort hat.

kann ja auch sein das es niemand juckt, dann ist es natürlich optimal.

ich denke auch dass die mit anderen dingen beschäftigt sind als leuten nachzustellen die wenig verbrauchen.

 

kann auch verstehen warum die leute nichts anmelden wollen besonders wenn ein uralt zählerschrank noch da ist.

warum sollte man das auch ändern wenn es jahrzehnte funktioniert hat.

ich habe ja schon damals 2020 als ich nur ein einfaches anklemmen des baustromverteiler gebraucht habe keinen elektriker gefunden, das waren vielelicht 30min arbeit.

die antworten waren wir sind ausgelastet suchen sie einen anderen.

zum glück hat der solateur das gemacht als die pv module aufs dach gebaut wurden, sonst wäre ich monate ohne strom dagesessen.

seit dem habe ich eine starke abneigung gegen diese berufsgruppe das gleiche habe ich mit den heizungsbauern erlebt bis ich dann alles in eigenleistung erledigt habe.

(außer die gasleitung) darauf habe ich auch monate warten müssen für 7m kupferleitung im gebäude...

dann hieß es, ach sie haben die wasserinstallation selbst gemacht? dann bekommen sie keine wasserzähler wenn wir keine bestätigung von einem fachman erhalten dass alles in ordnung ist. meine erläuterungen das alles nach vorschrift montiert ist und die sich das vorort nur anschauen brauchen haben die auch nicht interessiert...

ich persönlich hatte einfach die schnauze voll davon irgendwen anzubetteln.

bitte komm doch vorbei ich gebe dir auch geld dafür, erbärmliche zustände im besten deutschland aller zeiten.

aber das ist ja nur meine situation gewesen kann durchaus sein das es in anderen regionen besser aussiet

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
alter Hase reacted
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