Anmeldung der netzp...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anmeldung der netzparalellen Insel

24 Beiträge
10 Benutzer
0 Likes
1,767 Ansichten
(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1269
 

Da bin ich vollkommen bei Dir. Aber die Argumentation - sollte Dir Einspeisung unterstellt werden - fällt mit einem WR der technisch garnicht einspeisen kann, wesentlich leichter 😉

Da bin ich wieder völlig bei dir.
Das Problem des TO ist aber nicht so sehr die Einspeisung, sondern die geforderte teure Ertüchtigung des Zählerkastens. Und ob er die damit nicht braucht, kann ihm dann doch nur der Netzbetreiber sagen.

Oliver


   
AntwortZitat
(@nitpicker)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 197
 

Klar, es ist immer besser direkt beim VNB anzufragen. Mache ich aktuell auch so 😉

1 x Daikin FTXM42R-RXM42R
2 x Daikin FTXM25R-RXM25R
1 x Daikin 2MXM40A mit 2 x FTXM20R


   
AntwortZitat
(@necro)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 296
 

Speißen die tatsächlich nicht ein? Wenn ich richtig gelesen habe, speißt doch selbst ein Mulitplus 2 ein, oder nicht? Also es besteht die technische Möglichkeit dass er einspeist.

Diese China-Wechselrichter schalten intern um. Sie liegen nicht parallel zum Netz, sondern es ist ur Netz an ihnen angeschlossen. Kommt es zu dem Zustand, dass sie selber nicht mehr die Versorgung decken können, schalten sie intern auf Netz um.
Das ist im Grunde wie eine Notstromumschalter zu sehen, oder genauer gesagt ein automatischer.
Allerdings: Meines Wissens trennen die allermeisten der Geräte nicht den N mit ab. Damit fällt das hinsichtlich Zulassung und Argumentation "Netztrennung" komplett raus. Bei einer Netztrennung, z.B. über einen Notstromschalter, ist sichergestellt, dass Allpolig getrennt wird. Mehr noch: Der N Anschluss hat eine sogenannte Vorrang-Schaltung. Das heißt, beim Umschalten ist er der letzte der Getrennt wird und der erste der wieder verbunden wird. Stichwort: N-Leiter abriss in Drehstromnetzen.

Also um die eigentliche Frage zu kommentieren: Ich denke nicht, dass das beim VNB durchgehen wird.


   
AntwortZitat
stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Speißen die tatsächlich nicht ein? Wenn ich richtig gelesen habe, speißt doch selbst ein Mulitplus 2 ein, oder nicht? Also es besteht die technische Möglichkeit dass er einspeist.

Diese China-Wechselrichter schalten intern um. Sie liegen nicht parallel zum Netz, sondern es ist ur Netz an ihnen angeschlossen. Kommt es zu dem Zustand, dass sie selber nicht mehr die Versorgung decken können, schalten sie intern auf Netz um.
Das ist im Grunde wie eine Notstromumschalter zu sehen, oder genauer gesagt ein automatischer.
Allerdings: Meines Wissens trennen die allermeisten der Geräte nicht den N mit ab. Damit fällt das hinsichtlich Zulassung und Argumentation "Netztrennung" komplett raus. Bei einer Netztrennung, z.B. über einen Notstromschalter, ist sichergestellt, dass Allpolig getrennt wird. Mehr noch: Der N Anschluss hat eine sogenannte Vorrang-Schaltung. Das heißt, beim Umschalten ist er der letzte der Getrennt wird und der erste der wieder verbunden wird. Stichwort: N-Leiter abriss in Drehstromnetzen.

Also um die eigentliche Frage zu kommentieren: Ich denke nicht, dass das beim VNB durchgehen wird.

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
AntwortZitat
(@necro)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 296
 

Das nimmt jetzt wie bezug auf meinen Kommentar?


   
AntwortZitat
stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Das nimmt jetzt wie bezug auf meinen Kommentar?

Vielleicht einfach mal lesen was da steht.

Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
AntwortZitat
(@necro)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 296
 

Deswegen noch einmal die Frage: Inwieweit nimmt das Bezug auf meinen Kommentar?


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7001
 

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Ich lach mich kaputt LoL
Generell gilt ist etwas nicht ans Netz angeschlossen dann haben die nichts zu melden.

Ist eine Verbindung vorhanden dann muss man sich an die Normen halten

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
AntwortZitat
(@digi-quick)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 89
 

Das nimmt jetzt wie bezug auf meinen Kommentar?

Vielleicht einfach mal lesen was da steht.

Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Ein Insel-/Halb-Insel Wechselrichter kann nicht ins Stromnetz einspeisen, somit ist die Einspeisung nicht technisch unterbunden

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Mit Dem Strombezug wird die obige Aussage dann wieder in Richtung Meldepflicht umgebogen, da viele Insel-/Halb-Insel Wechselrichter eben die Möglichkeit haben das öffentliche Stromnetz als zusätzliche Energiequelle zu nutzen.

Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

Hier wird dann auch noch die Möglichkeit der Umschaltung ausgeschlossen (Netz/0/PV)

Fazit, @Voltmeter ist den einzig gangbaren Weg gegangen, in dem er den Hausanschluss hat "totlegen" lassen. (Selbst das ist nicht 100% rechtlich gesichert, da der Anschluss ja immer noch vorhanden ist)


   
AntwortZitat
Seite 2 / 2
Anmeldung der netzp...
 
Teilen: