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Stromspeicher & Nutzung der reduzierten Netzentgelte nach 14a EnWG?

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(@bauphil)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 4
Themenstarter  

Hallo liebes Forum,

Ich bin neu hier und beschäftige mich seit ein paar Tagen mit dem Thema Stromspeicher & Nutzung der reduzierten Netzentgelte nach 14a EnWG für meine Mietwohnung in Hamburg. Als Laie in dem ganzen technischen Thema verstehe ich noch nicht so viel, daher wäre es super, wenn ihr eine einfache Erklärung habt.

Nun zu meiner Überlegung: Kann ich mir nicht einfach einen Speicher einbauen lassen und durch die verringerten Netzentgelte finanzieren lassen?

Hintergrund:

- Ich habe eine Mietwohnung in Hamburg mit 2.500 kWh Verbrauch und aktuell keine großen steuerbaren Verbraucher in der Wohnung

- Der Zähler (digital aber nicht smart) ist im Keller aber kann durch einen Freiluftschacht mit Kabeln direkt verbunden werden

- Ich zahle alleine 12 ct Netzentgelte aktuell

- Wenn ich mir jetzt einen 5kw Speicher ohne PV einbauen lasse (Kosten ca. 3000 EUR inkl. Installation) und einen Smart Meter + Steuerbox bekomme, kann ich ja von den reduzierten Netzentgelten profitieren (Modul 1 = 160 EUR pro Jahr in Hamburg)

-> über 20 Jahre habe ich dann 3.200 EUR Netzentgelte gespart und meinen Speicher refinanziert

-> Zusätzlich kommen noch die Möglichkeiten das schon in 5-10 Jahren zu finanzieren, wenn man den Speicher mit einem dynamischen Stromtarif verbindet und zusätzlich zu den Netzentgelten auch Stromkosten spart. Ist das nicht eine gute Lösung für jeden Mieter?

Fragen:

- Was denkt ihr dazu? Übersehe ich etwas?

- Ist das als Mieter in einem Mehrfamilienhaus so überhaupt möglich?

- Wie läuft die Installation ab? Brauche ich einen Wechselrichter zusätzlich? Muss ich den Speicher und die Steuerbox mit einem Kabel verbinden?

- Wie viel glaubt ihr könnte man durch dynamischen Stromtarif + smartes Steuerung noch zusätzlich erwirtschaften?

 

Vielen Dank schonmal und LG an Alle

:saint:


   
Zitat
(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 205
 

Veröffentlicht von: @bauphil

Fragen:

- Was denkt ihr dazu? Übersehe ich etwas?

ich denke, das lohn nicht.

Punkt 1: ich persönlich kenne aktuell keinen VNB, der ein laden und entladen eines Speichers erlaubt

Veröffentlicht von: @bauphil

- Ist das als Mieter in einem Mehrfamilienhaus so überhaupt möglich?

warum nicht. Du schreibst, man könnte ein Kabel von der Steuerbox im Keller zur Wohnung ziehen und mit dem Wechselrichter verbinden. Damit wäre schon mal die Steuerbarkeit gegeben 

Veröffentlicht von: @bauphil

- brauche ich einen Wechselrichter zusätzlich? Muss ich den Speicher und die Steuerbox mit einem Kabel verbinden?

in den meisten Fällen wirst Du einen Wechselrichter brauchen. Es sei denn, Dein Fertig-Akkupack hat sowas bereits.

Und ja, die Steuerbox muss eine Verbindung zum WR haben.

Veröffentlicht von: @bauphil

- Wie viel glaubt ihr könnte man durch dynamischen Stromtarif + smartes Steuerung noch zusätzlich erwirtschaften?

viel wirds nicht sein. Es ist ja nicht nur der dynamische Tarif, Du musst auch Dein Verbrauchsverhalten am Strompreis ausrichten. Dann könnte was bei rum kommen.

 

 

Achso, Du musst den Speicher auch über einen Elektriker anmelden. Und ich bin mir sicher, dass die Rückfrage kommen wird "Wo ist die PV-Anlage dazu?" Und da sind wir wieder beim Verbot "laden und entladen aus dem Netz"


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1113
 

Veröffentlicht von: @bauphil

- Ist das als Mieter in einem Mehrfamilienhaus so überhaupt möglich?

Das geht nicht, auch nicht als Eigner und Insasse eines Einpersonenhauses.
Das lässt sich auf Haushaltsstrom nicht anwenden.
Die Neuregelung ändert daran nichts, wenn es legal wäre, würde es jeder machen.

 

..,-


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Das Problem ist das du nicht nur den reine Akku brauchst, sondern die ganze Technik drum rum. Das kostet...

Dann musst du bedenken das das Be und Entladen Verluste beinhaltet. Mit 15-20% must du rechnen.  

Damit hat sich das mit der Wirtschaftlichkeit dann schnell erledigt. 

Das ganze rechnet sich vorallem mit PV und anderen Komponenten. 

Was du allerdings könntest, ist deinen Vermieter und andere Mieter anspitzen und Pv in Verbindung mit Speicher, dynamischen Tarifen und Verringerung der Netzentgelte bauen, gemeinsam bauen oder bauen lassen.  Da geht einiges 


   
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(@stiech82)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 723
 

Ich schließe mich an.

Ich habe die letzten Wochen selbst geschaut und ausprobiert. Da ich eine PV mit Speicher habe, habe ich gedacht ich kann vom billigen Strompreis profitieren und den Speicher damit laden.

Aber am Ende sind die Verluste zu hoch, selbst bei extrem effektiven Geräten, dass es sich wirklich nur lohnt wenn die Strompreise ca. 10 Cent Unterschied betragen. Zumindest wenn ich dann noch mit einberechne was mir extra Geräte kosten um dieses Vorhaben umzusetzen. Die sollen sich ja auch Gegenrechnen und amortisieren.

Wobei ich ja nur ein Netzteil brauche für ca. 300 bis 500€. Bei dir ist das ja eine ganz andere Preisklasse und wenn man überlegt wie selten die Strompreise >5 Cent schwanken. Dann wirst du ewig brauchen bis du das Geld wieder drin hast wenn alle Geräte inkl. Speicher nur dafür gedacht sind.

Ich habe bei mir auch die Idee begraben. Lohnt sich einfach nicht. Ich steuer dann meine Geräte lieber smart zu den billigen Zeiten und lass die PV nur zu den teuren Zeiten AC-seitig laufen.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @bauphil

Hamburg)

-> über 20 Jahre habe ich dann 3.200 EUR Netzentgelte gespart und meinen Speicher refinanziert

Abgesehen von der rechtlichen Unmöglichkeit gibt es auch keine Akkus, und vermutlich auch keine Wechselrichter, die so lange halten - abgesehen davon, daß auch niemand weiß, wie lange es diese reduzierten Netzentgelte noch gibt.

 

Oliver


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1113
 

Nee, den Akku braucht man nicht, in der Neufassung gibt es eine gesicherte Mindestleistung, die durch den "Kunden" selbst organisiert werden darf
(Kunde bedeutet natürlich Kunde, beauftragt einen Elektriker).
Mit der Mindestleistung würde viele Haushalter locker hinkommen. Wenn man kein DLE hat und ein in der Leistung beschränkbares Kochfeld kann das klappen nur mit dem Nebentarif, ohne Akku zu leben. Die volle Leistung hat man ja trotzdem noch, um mal den Backofen anzuwerfen, nur halt nur nicht 24h am Tag.

So richtig fair finde ich es nicht, es ist eine Belohnung/Subvention für Haushalte mit hohem Energieverbrauch. Solange Gewinne aus die CO² Steuer nicht zurückfließen, finde ich das Vorhaben etwas fragwürdig.

..,-


   
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(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 921
 

Es geht bei der Geschichte weniger um Gerechtigkeit als um Optimierung und Sicherung der Netze.

Ungerecht ist es auch wenn teile der Netze zusammen brechen oder überdimensioniert ausgebaut werden muss 


   
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(@bauphil)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 4
Themenstarter  

@lenny-cb Danke für die ganzen Antworten und Einschätzungen!

Aber wo ist den das Verbot für den Netzbezug in den Speicher festgehalten? Ich habe hier kein Verbot gefunden. Ich möchte ja auch nicht Einspeisen, sondern die gezogenen Strom für meinen Haushalt nutzen.


   
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(@bauphil)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 4
Themenstarter  

@und-mehr Danke dir!
Was meinst du mit "das lässt sich auf Haushaltsstrom nicht anwenden".

Ich ziehe doch Strom in meine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Batterie), die den Anforderungen von EnWG 14 a entspricht. 

 

+ auch hier die Frage: wo ist das Verbot für das Netzstromziehen in den Speicher festgehalten? (Ich möchte ja Strom nicht wieder Einspeisen. Meines Verständnisses nach wäre dies nur für EEG Anlagen verboten, aber das ist die Batterie ja nicht.)

Danke dir!

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von bauphil

   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1113
 

Steuerbare Verbraucher gibt es nur mit separaten Zähler, die Verbraucher, die an diesem Zähler hängen müssen, beim evu angemeldet werden.
Eine nicht Erlaubnis wirkt am Ende auch wie ein Verbot, auch wenn es nicht so geschrieben steht.

Wenn die Batterie in einem Auto ist, bekommst du das genehmigt, wenn da den Strom im Haus verwenden willst nicht.

..,-


   
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(@bauphil)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 4
Themenstarter  

@und-mehr
Einen separaten Zähler (+ Anmeldung) brauche ich nur wenn ich Modul 2 in Anspruch nehmen möchte (Reduktion des Netzentgeltes um 60%). Für Modul 1 (Pauschalbetrag) und Modul 3 (ab 2025: dynamisches Netzentgelt) brauche ich keinen separaten Zähler, wenn ich das richtig verstehe. 

Also kann mir der Netzbetreiber das doch gar nicht verbieten (oder Einbau des Zählers verweigern) wenn ich Modul 1 oder Modul 3 wähle, oder?


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @bauphil

Ich bin neu hier und beschäftige mich seit ein paar Tagen mit dem Thema Stromspeicher & Nutzung der reduzierten Netzentgelte nach 14a EnWG

§14a EnWG schreibt:

(3) Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne von Absatz 1 und 2 gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen, solange und soweit die Bundesnetzagentur in einer Festlegung nach Absatz 1 oder 2 nichts anderes vorsieht.

Soweit ich das überblicke, hat die BNA nichts anderes vorgesehen. Akkus sind also dabei. Wie das dann aber lt. Netzbetreiber ausgestaltet werden muß, wissen die Götter...

Veröffentlicht von: @bauphil

Aber wo ist den das Verbot für den Netzbezug in den Speicher festgehalten? Ich habe hier kein Verbot gefunden.

Es gibt ja auch kein Verbot.

 

Oliver


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1113
 

Es ist widersprüchlich wie immer.
Einerseits sind Ladegeräte, die mindestens 6A pro Phase laden können, als netzdienlich explizit in einem Entwirf erwähnt, andererseits schreiben sie aber, dass das Gesetz auf Haushaltsstrom nicht anwendbar. Bei der Passage wurde aber das mittelbar/unmittelbar vergessen, daher kann man ne Münze werfen oder den VNB fragen.

..,-


   
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(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 205
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Es gibt ja auch kein Verbot.

wenn der VNB nicht zulässt, dann ist es halt ein Verbot.

 


   
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