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@mhltheone das hatten wir so für ein Jahr Ehm ich meine: absolut richtig und ne gute Idee. ein multiplus ist das ganze quasi in einer Nummer größer.. ab ja, die Idee ist die gleiche.
Ja, kann man bauen in welcher Dimension auch immer.
Ich Frage mich: liest man davon nur selten, aber es gibt ganz viele solcher setups? Oder wenn es sie nicht gibt warum dann nicht ?
Weil es offiziell schwierig ist. Mieterstrom hat zwar eine Reform bekommen (was es grundsätzlich auf einem Flurstück ermöglicht), aber über Flurstücke hinaus ist es immer noch untersagt.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
aber über Flurstücke hinaus ist es immer noch untersagt.
das habe ich so auch irgendwo mal gelesen
die strommafia will ihre droge verkaufen und anderen nichts vom kuchen abgeben 😉
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@voltmeter erstaunliches Privileg gemessen daran das ich ihre Infrastruktur nicht nutzen will und alle Kabel selbst bezahlt hab. Aber gut ... dann mache ich das natürlich nicht.
@voltmeter in diesem Fall ist es aber nicht der Netzbetreiber der dies untersagt.
Aber ja streng genommen ist es schon verboten mit einer Kabeltrommel außerhalb seines Flurstücks sein Auto an der Straße auszusaugen.
Selbst große Firmen kommen da nicht weiter. Gibt hier ein Unternehmen das eine Halle mit Herstellung hat und viel Strom verbraucht (PV komplett belegt) und nebenan eine Halle als Lager wo viel Fläche wäre PV auszubauen aber eben nicht rüber verlegt werden darf.
Meine ähnlichem Fall hat Mr Balkonkraftwerk Laudeley auch mal im einem Video gehabt.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
dann mache ich das natürlich nicht.
aber du könntest es ja auch vergessen haben dass irgendwo irgendwelche kabel vergraben wurden 😉
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Und dann willst Du 300 Taken für den ausgeben? Muß gut aussehen der Nachbar/Nachbarin
Da würd ich für die 300 aber besser ne Tür zwischen den Garagen einbauen ;-P
Hallo,
wie ist - ink. "Solarpaket I" der aktuelle Stand in Sachen Nachbarschaftsstrom?
Konkret möchte ich mit meiner Solaranlage im Gewerbegebiet mit "echtem" Drehstrom AC-Stromkabel die Nachbarn mit Strom beliefern, so dass diese den Strom ausschließlich von mir (Solaranlage und von mir zugekauft) beziehen.
Gelöst mit Beibehaltung des original Netzanschluss bei den Nachbarn, aber "Notstrom"-Umschalter komplett auf meine Drehstrom Zuleitung oder für die besonders mutigen Nachbarn unter Abmeldung des eigenen Netzanschluss.
Viele Grüße
AufGuteNachbarschaft
Das heisst nicht Nachbarschaftsstrom sondern gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die ist leider noch immer auf das gleiche Gebäude beschränkt. Ich mach das auch mit einem eigenen Netz mit den Nachbarn. Du musst das beim Zoll anmelden. Damit wirst du zum eingeschränkten Versorger der eine jährliche Stromsteuererklärung abgeben muß. Steuer kommt dabei freilich nie raus, weil Anlagen bis 2000kWp von der Stromsteuer befreit sind. Das ist aber eine europäische Subvention. Wenn beim Zoll kein Antrag auf Steuerbefreiung eingegangen ist, wird das als Steuerhinterziehung bewertet und du mußt Stromsteuer inkl. Strafe nachzahlen weil Subventionen nicht rückwirkend gewährt werden können.
Damit wirst du zum eingeschränkten Versorger der eine jährliche Stromsteuererklärung abgeben muß. Steuer kommt dabei freilich nie raus, weil Anlagen bis 2000kWp von der Stromsteuer befreit sind. Das ist aber eine europäische Subvention. Wenn beim Zoll kein Antrag auf Steuerbefreiung eingegangen ist, wird das als Steuerhinterziehung bewertet und du mußt Stromsteuer inkl. Strafe nachzahlen weil Subventionen nicht rückwirkend gewährt werden können.
das hat mich jetzt auch interessiert und deswegen hab ich mal beim Zoll auf der Homepage nachgeschaut.
das oben von Janvi geschriebene scheint also nicht zu stimmen
Die von dir kopierten Hinweise beziehen sich auf deinen Verbrauch aus deiner eigenen Anlage (Eigenerzeuger bis 1MW PV). Die Erlaubnis als eingeschränkter Versorger braucht man ab dem Moment wo man den Strom an Andere verkauft. Da gehen auch bis zu 2 MW PV. Der Verkauf geht üblicherweise über einen PPA Vertrag. Wenn du den Strom ohne Rechnung verkaufst, kommt vom Staat niemand so schnell drauf. Aber wenn du für den verkauften Strom Rechnungen schreibst, wird das Finanzamt nicht nur Einkommenssteuer kassieren sondern auch prüfen, wo du den Strom her hast. Wurde er nicht von dir selbst bei einem Verbundnetz der großen Versorger in Strom-versteuerter Form eingekauft, schauen sie ob du als kleiner oder eingeschränkter Versorger beim Zoll eingetragen ist. Wenn nicht, bis du fällig.
Die von dir kopierten Hinweise beziehen sich auf deinen Verbrauch aus deiner eigenen Anlage (Eigenerzeuger bis 1MW PV).
OK....
Die Erlaubnis als eingeschränkter Versorger braucht man ab dem Moment wo man den Strom an Andere verkauft. Da gehen auch bis zu 2 MW PV. Der Verkauf geht üblicherweise über einen PPA Vertrag. Wenn du den Strom ohne Rechnung verkaufst, kommt vom Staat niemand so schnell drauf. Aber wenn du für den verkauften Strom Rechnungen schreibst, wird das Finanzamt nicht nur Einkommenssteuer kassieren sondern auch prüfen, wo du den Strom her hast.
Mein Finanzamt weiß dass ich Rechnungen schreibe, will aber seit 2022 keine EÜR mehr haben, weil PV-Strom bei meiner Anlagengröße einkommen- und umsatzsteuerfrei ist, egal ob ich den Strom an den Netzbetreiber, Mieter oder Nachbarn verkaufe.
Wurde er nicht von dir selbst bei einem Verbundnetz der großen Versorger in Strom-versteuerter Form eingekauft, schauen sie ob du als kleiner oder eingeschränkter Versorger beim Zoll eingetragen ist. Wenn nicht, bis du fällig.
"bist du fällig" hört sich hochdramatisch an....ich glaube nicht dass sich das Finanzamt überhaupt dafür interessiert, zumal die Steuerbefreiung auf Antrag ja möglich wäre
....aber unabhängig davon.....du meinst also ich sollte mich beim Zoll als Klein-Teil-Versorger anmelden und einen Antrag auf Stromsteuerbefreiung stellen ?
weil PV-Strom bei meiner Anlagengröße einkommen- und umsatzsteuerfrei ist, egal ob ich den Strom an den Netzbetreiber, Mieter oder Nachbarn verkaufe.
Die Steuerfreiheit für Einkommens und Mehrwertsteuer gilt meines Wissens nach nur für Erlöse aus EEG Anlagen. Bei einer Direktvermarktung ab 100kWp dürfte das nicht mehr so sein. Zwischen 30kWp und 100kWp "kommt es drauf an", was an "Nutzungseinheiten" vorhanden ist wobei der Begriff wieder ziemlich dümmlich dehnbar ist so daß man einen Steuerberater benötigt. Spätestens wenn du den Strom aber an Andere verkaufst, wird das auf der Einnahmenseite als regelmässige gewerbliche Tätigkeit eingestuft, welche steuerpflichtig ist. Deshalb ist die erst jüngst eingeführte zwingende Steuerfreiheit bis 30kWp auch ein zweischneidiges Schwert. Damit werden praktisch alle gewerblichen Kleinanlagen "verboten". Der Firmeninhaber kann die Kosten für eine Anlagen bis 30kWp nämlich nicht mehr als betriebliche Kosten abschreiben. Das Finanzamt darf hier unterstellen, daß es keine Gewinnabsicht gibt. Die Regelung wurde nämlich nicht eingeführt um die Energiewende anzuschieben sondern weil kleine Anlagen mit der EEG Progression immer mehr und regelmässiger Verluste gemacht haben. Der Staat wollte dafür dann einfach nicht mehr aufkommen. Sonst hätte er gerne die Hand aufgehoben denn Geld ist immer das was nicht nur bei der Ampel fehlt.
Der Firmeninhaber könnte mit dem Geld für eine PV <30kWp genausogut auch eine Kreuzfahrt machen. Das Geld ist für den Betrieb einfach weg. Weil diese Regelung auch noch rückwirkend gültig wurde, hat mich das im Betrieb fast erwischt. Die einzige Möglichkeit für eine Abschreibung ist dann, gleich mit einer Anlage über 100kWp zu starten um aus dem Steuerdebakel rauszukommen.
Du solltest auf jeden Fall auch zwischen den Steuerarten unterscheiden. Einkommens und Mehrwertsteuer ist das Finanzamt zuständig. Für Gewerbesteuer ist das Steueramt zuständig. Dazu müsstest du aber Strom im jährlich deutlich 5-stelligen Betrag verkaufen. Deshalb interessieren sich die in der Regel auch nicht für PV sondern gucken nur beim Finanzamt ab. Schliesslich gibt es noch die Falle mit der Stromsteuer. Dafür ist wie auch für die Kraftfahrzeugsteuer immer der Zoll zuständig. Die gucken sehr wohl auch beim Finanzamt und zwischen den Ämtern gibt es Kontrollmitteilungen. Die Stromsteuer gilt nämlich ab der ersten Kilowattstunde, theoretisch sogar wenn du sie nur verschenkst und nicht verkaufst. Weil sich das Eintreibern von Kleinbeträgen für hinterzogene Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh mesit gar nicht loht, gibt es darüber hinaus auch noch kräftige Busgelder für den Tatbestand der Hinterziehung. Es ist eine falsche Annahme, daß man als Vermieter selbst erzeugten Solarstrom im Rahmen der Nebenkostenabrechnung wie etwa das Treppenlicht umlegen kann.
Das ist wohl auch einer der Gründe zur Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung welche sich aber seither gar nicht durchgesetzt hat. Der Vorteil ist, daß man dazu keine eigenen und direkten Vorsorgunsleitungen braucht. Dazu sind zwingenderweise aber derzeit nicht verfügbare ImSys mit entsprechender Software zur Viertelstundenbilanzierung nötig. Diese Abrechnung erfolgt dann zwingenderweise wieder über das Verbundnetz bzw. den Messtellenbetreiber. Der ist dann für die Stromsteuer zuständig. Eine Stromsteuererklärung macht der sowieso. Vermieter und Mieter müssen sich deshalb darum nicht mehr kümmern. Du brauchst da auch keine eigene Stromrechnung an deinen Mieter schrieben. Er kriegt diese vom Stromversorger mit der übrigen Stromrechnung. Nur die von dir bezogene Menge ist getrennt nach den mit dir vereinbarten Konditionen ausgewiesen.
Spätestens wenn du dich mal mit PPAs (Power Purchase Agreements) also eigenen Stromlieferverträgen auseinandersetzt, solltest du dich mit der Anmeldung auseinandersetzen. Beim Zoll lauert noch ein weiteres Problem. Die wollen nämlich den MaStR Eintrag sehen. Sobald du noch Strom vom Verbundnetz zukaufst, kann die Anlage wegen dümmlicher Regelungen der BNA rechtlich nämlich keine Inselanlage mehr sein. Auch nicht dann wenn sie es elektrisch ist und nur in dein eigenes Netz zu den Nachbarn einspeist.
Vermutlich gibt es viele Kleinanlagen welche den Strom ohne Anmeldung beim Zoll weiterschenken oder vielleicht auch verkaufen. Wahrscheinlich liegt das auch an einer verbreiteten Inkompetenz bei den Finanzämtern bzw. den einzelnen Bearbeitern dort zumal sich die Regeln für PV ständig und unverständlich ändern. Ich denke, es ist dort einfach nicht das Personal vorhanden um dem nachzugehen. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung gibt es viel zu wenig PV Frickler welche die Energiewende retten wollen so daß das Finanzamt noch nicht allgemein auf diese Gruppe angespitzt wurde. Solange deine eigene Stromrechnung im Einkauf über der Summe des verkauften Stroms liegt ist das für einen Beamten auch schwierig nachzuweisen welcher Strom nach dem ohmschen Gesetz von wo nach wo geflossen ist. Tatsächlich gibt es beim Zoll aber eigene Sachverständige für PV, welche bei Zweifeln schon mal anklopfen und nachschauen. Die Zweifel kommen auf, wenn deine Erlöse aus Stromverkauf mal größer als deine Stromrechnung beim VNB werden. Für die Anmeldung beim Zoll kannst du die Zeit in Jahren ansetzen, woraus ich auch auf den Personalmangel beim Zoll schliesse. Die Bewilligung gilt ab dem Antragsdatum rückwirkend.
weil PV-Strom bei meiner Anlagengröße einkommen- und umsatzsteuerfrei ist, egal ob ich den Strom an den Netzbetreiber, Mieter oder Nachbarn verkaufe.
Die Steuerfreiheit für Einkommens und Mehrwertsteuer gilt meines Wissens nach nur für Erlöse aus EEG Anlagen.
Hab ich ja.
Spätestens wenn du den Strom aber an Andere verkaufst, wird das auf der Einnahmenseite als regelmässige gewerbliche Tätigkeit eingestuft, welche steuerpflichtig ist.
Steuerpflichtig mit 0%
Der Firmeninhaber kann die Kosten für eine Anlagen bis 30kWp nämlich nicht mehr als betriebliche Kosten abschreiben. Das Finanzamt darf hier unterstellen, daß es keine Gewinnabsicht gibt.
Ja damit streite ich mich gerade mit dem Finanzamt. Ich habe 2021 einen IAB gebildet und 2022 Verluste ausgewiesen. Totalgewinnprognose ist wg. Stromverkauf an Mieter dicke positiv. Beide Einspruchsverfahren ruhen bis der BFH was dazu sagt.....
Schliesslich gibt es noch die Falle mit der Stromsteuer. Dafür ist wie auch für die Kraftfahrzeugsteuer immer der Zoll zuständig. Die gucken sehr wohl auch beim Finanzamt und zwischen den Ämtern gibt es Kontrollmitteilungen. Die Stromsteuer gilt nämlich ab der ersten Kilowattstunde, theoretisch sogar wenn du sie nur verschenkst und nicht verkaufst.
Welche Kontrollmeldungen sollte das FiAmt abgeben wenn es vom Steuerpflichtigen keine EÜR haben will ?
Es ist eine falsche Annahme, daß man als Vermieter selbst erzeugten Solarstrom im Rahmen der Nebenkostenabrechnung wie etwa das Treppenlicht umlegen kann.
Richtig, man darf nur die Gestehungskosten umlegen. Aber warum sollte ein Mieter klagen ? Wenn er den billigen PV-Strom nicht haben will, stelle ich den Allgemeinstrom um auf Grundversorger für 41cent/kWh....die muss er zahlen.
Spätestens wenn du dich mal mit PPAs (Power Purchase Agreements) also eigenen Stromlieferverträgen auseinandersetzt, solltest du dich mit der Anmeldung auseinandersetzen.
Ich habe mit meinen Mietern Stromlieferverträge abgeschlossen....deswegen die Frage....sollte ich mich beim Zoll anmelden ?
Beim Zoll lauert noch ein weiteres Problem. Die wollen nämlich den MaStR Eintrag sehen. Sobald du noch Strom vom Verbundnetz zukaufst, kann die Anlage wegen dümmlicher Regelungen der BNA rechtlich nämlich keine Inselanlage mehr sein.
Ich habe eine netzparallele Anlage, keine Insel.
Solange deine eigene Stromrechnung im Einkauf über der Summe des verkauften Stroms liegt ist das für einen Beamten auch schwierig nachzuweisen welcher Strom nach dem ohmschen Gesetz von wo nach wo geflossen ist.
Ich schreibe meinen Mietern eine separate Stromrechnung und ich verkaufe den Mietern deutlich mehr PV-Strom als zugekauften Strom.
Die Zweifel kommen auf, wenn deine Erlöse aus Stromverkauf mal größer als deine Stromrechnung beim VNB werden.
Der einzige der diese Rechnungen sieht bin ich und der Mieter. Das Finanzamt nimmt wg. Steuerzwangsfreiheit keine EÜR mehr an. Wer sollte da zweifeln, aufgrund von was und Zweifel an was ?
Für die Anmeldung beim Zoll kannst du die Zeit in Jahren ansetzen, woraus ich auch auf den Personalmangel beim Zoll schliesse. Die Bewilligung gilt ab dem Antragsdatum rückwirkend.
Interessant !