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Ich könnte heulen

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Roadcaptain
(@roadcaptain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 13
Themenstarter  

Wenn es nicht so tieftraurig wäre, würde ich sagen es ist ein Witz. Ich hoffe keiner von Euch muss die gleichen Erfahrungen machen.

In 2010 haben wir im Abstand von wenigen Tagen zwei PV Anlagen in Betrieb genommen. Einmal 30 kWp und einmal 17 kWp. Die Einspeisepunkte sind ca. 60 Meter von einander entfernt und liegen, laut Katasterauszug auf zwei verschiedenen Flurstücken mit zwei verschiedenen Eigentümern.

Die Gebäudeteile sind unmittelbar aneinander grenzend.

Jetzt kommt der Hammer: Nach 8 Jahren kommt der Versorger auf die Idee, das wir in 2014 einen Funkrundsteuerempfänger hätten einbauen müssen. Mit der Aufforderung, alle gezahlten Einspeisevergütungen der Jahre 2020 und 2021 sowie das laufende Jahr 2022 zurück zu zahlen. Immerhin ein Betrag von mehr als 20.000 €. Und für dieses Jahr habe ich erst gar keinen Cent erhalten.

Da die Materie sehr komplex ist, habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt. Heute kam das vernichtende Ergebnis seiner Expertise. Um es einfach auszudrücken. Er sieht keine Möglichkeit den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Und der Mann hat sich auf Streitigkeiten rund um das EEG spezialisiert und ist bundesweit tätig.

Wie besprochen ist schnellstmöglich der Funkrundsteuerempfänger für die 17-kW und 30 kW-Anlage zu installieren. Auf die entsprechenden Schreiben der XXXXXXX hatte ich hingewiesen. Die Umsetzung sollte schnellstmöglich mit einen Installateur/Elektriker vor Ort besprochen werden.

Weiterhin ist bei Zusammenfassung der beiden Anlagen aus 2010 die Möglichkeit, für den Eigenverbrauch eine Vergütung von 25 Cent/kWh zu erhalten, ausgeschlossen, da diese Regelung in § 33 Abs. 2 EEG 2009 nur für Anlagen bis zu einer installierten Leistung von maximal 30 kW galt und insofern auch die Zusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 bzw. jetzt § 24 Abs. 1 EEG 2017/2021, zu beachten ist. Danach gelten mehrere Anlagen bei Errichtung auf einem Grundstück, Gebäude oder in unmittelbarer räumlicher Nähe und Inbetriebnahme innerhalb von 12 Kalendermonaten im Hinblick auf die Vergütungsregelungen als eine Anlage für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator. Da die 17-kW am 25.06.2010 und die 30-kW-Anlage am 29.06.2010 in Betrieb genommen worden sind, kann die Eigenverbrauchsregelung nur für die 17-KW-Anlage sowie die für 13 kW von der 30-kW-Anlage genutzt werden. Die messtechnische Erfassung und Abgrenzung ist dementsprechend komplex.

Mein Bedarf an PV Strom (im Zusammenhang mit einer Vergütung) ist erst einmal gedeckt. Diese Schikane muss ich mir im Alter nicht mehr antun. Das ich mit den Einspeisevergütungen meine Rente aufbessern wollte, sei nur am Rande erwähnt.

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(@cptjohn)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 182
 

Boah, krasser Hammer!

Trotzdem ist mein erster Gedanke, dass irgendjemand die Anlage ja geplant, gebaut und angemeldet hat. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich mal prüfen würde ob derjenige nicht haftbar ist für deinen Schaden.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Also wenn dein Anwalt das schon geprüft hat ...

Wie kam es denn dazu das dein Netzbetreiber die Anlage für den Netzbetrieb zugelassen hat ohne Rundsteuerempfänger und alles für 8 Jahre OK war?
Klar bei Anlagen größer 25kWp muss ein Rundsteuerempfänger verbaut werden, die Anlage ist ja durch das Zusammenlegen entstanden (47kWp).
Ab da hätte doch der Netzbetreiber reagieren müssen.

Hab ich das korrekt verstanden dass das jetzt eine Anlage ist?
Wenn das weiterhin zwei Anlagen sind ist die 17kWp Anlage ja raus, die ist ja dann konform zu den Anschlussbedingungen und ein Rückforderung der Einspeisevergütung für diese Anlage wäre ja nicht OK.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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Roadcaptain
(@roadcaptain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 13
Themenstarter  

Stimmt, die Anlage(n) ist in 2009 geplant und wegen der damaligen Knappheit an Wechselrichtern erst in 2010 gebaut worden. Dem Planer ist kein Vorwurf zu machen.

Jetzt sollen die beiden Anlagen zu einer zusammen gelegt werden.

Wir haben ja ganz bewußt die Anlagen auf verschiedenen Flurstücken plaziert, damit genau das nicht passiert. Nach Aussage der Genehmigungsabteilung (leider nur mündlich) sollte auch alles in Ordnung sein. Denn die wußten damals mit dem flammneuen Gesetz auch nicht so richtig umzugehen.

Erst einige richterliche Urteile aus den letzten Jahren haben diese Situation herbei geführt.

Ich für meinen Teil bin auf jeden Fall restlos bedient. Wird ein teurer Spaß werden. Man darf ja nicht vergessen, das die Komponenten damals fast in Gold aufgewogen wurden. Die (aus heutiger Sicht) fantastischen Einspeisevergütungen helfen da auch nur bedingt weiter.

So wie ich das verstanden habe ist es auch nicht der Netzbetreiber, der sich die Taschen voll machen möchte, sondern der arbeitet auch nur für die Bundesnetzagentur. Wenn ich 10 Jahre jünger und im Herzen ein Revoluzzer wäre, würde ich das an die ganz große Glocke hängen. Aber mein Gesundheitszustand läßt das nicht mehr zu.

Ich hoffe das meinen Rechtsanwalt noch was dazu einfällt, denn selbst für einen (rechtlich) sehr ambitionierten Laien ist das Meiste rund um das EEG nicht zu verstehen.

Im Unruhestand
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(@uschi)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 896
 

Die (aus heutiger Sicht) fantastischen Einspeisevergütungen helfen da auch nur bedingt weiter.

Schlimmer noch, je weiter sich die Inflationierung des aktuellen FIAT Geldsystem aufbläht, um so wertloser wird die Einspeisevergütung.
Ich hoffe die Anlage ist bald oder schon abgezahlt.

Aus libertärer Sicht kann ich leider nur anmerken, "Wer sich mit dem Staat ins Bett legt ... "


   
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GeLuPV2
(@gelupv2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 115
 

So ein Irrsinn. Da bekommt man richtig Wut wenn man sowas liest!
Tut mir unfassbar leid für dich.

Lass doch mal (unabhängig von diesem ganzen EEG-Kram) von einem Anwalt, der sich mit dem BGB auskennt prüfen, ob diese ganze Forderung nicht schlicht und ergreifend verwirkt ist!? (nicht verjährt, das ist ein Unterschied!)
Nach so langer Zeit kann das doch gut möglich sein.


   
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(@luxbee)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 349
 

Eben, die hätten eher reagieren müssen. Und in D genießt der Privatmann doch gewissen Schutz gegenüber Gewerblichen


   
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GeLuPV2
(@gelupv2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 115
 

Das ist ja wohl definitiv der Fall!!!!
Ich würde kämpfen!!!!

§242 BGB, ein guter Anwalt holt dich damit raus!!!


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7011
 

wasn des für ne pfeiffe von anwalt

für 20k muss da aber mehr gehen

wenn das genehmigt worden ist dann trifft einen selbst ja keine schuld sonst hätte es nicht genehmigt werden dürfen
und wenn der netzbetreiber nciht weiß wie mit einem gesetz umzugehen ist heißt das nicht das den keine schuld trifft

noch ein grund für mich von staatlichen förderungen und zusagen weiteren abstand zu nehmen...

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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Roadcaptain
(@roadcaptain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 13
Themenstarter  

Und in D genießt der Privatmann doch gewissen Schutz gegenüber Gewerblichen

stimmt schon. Aber mit 47 kWp aus 2010 und 30 kWp aus 2004 bist du defintiv gewerblich.

Im Unruhestand
Dauernd unterwegs


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Nochmal zum Rundsteuerempfänger,

den kann man doch nicht selbst kaufen oder?
Der wird doch wie der Zähler auch vom EVU gemietet.
Heißt wenn das EVU den Rundsteuerempfänger nicht in deiner Anlage braucht weil es die nicht regeln möchte, warum ist dann jetzt deine Schuld Roll

Hätten die dir vor 8 Jahren eine Rundsteuerempfänger einbauen wollen, dann wär das ja kein Problem für dich gewesen.
Schau mal hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/70

Sind die beiden Anlagen jetzt zusammengelegt worden oder sind das noch zwei Einzelanlagen?
Wenn das noch getrennte Anlagen sind hast du kein Verpflichtung einen Rundsteuermempfänger einzubauen!
Bis 2021 lag die Grenze noch bei > 30kWp.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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Roadcaptain
(@roadcaptain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 13
Themenstarter  

noch ein grund für mich von staatlichen förderungen und zusagen weiteren abstand zu nehmen...

Glaub mir, ich würde es auch nicht noch einmal machen. In 2004 waren wir noch so richtig schön euphorisch und haben für die 30 kWp Anlage knapp 150.000 zzgl. MwSt. bezahlt. Jetzt, nach 18 Jahren kann ich eine erste Prognose über die Gesamtlaufzeit rausgeben.

Wir haben bis heute 375.000 kWh produziert = 205.125 € excl. MwSt. bleiben 55.000 € übrig.

Versicherung, Wartung, Stromkosten (ja, wir dürfen den Strom nicht selbst nutzen) und Steuerberater ca. 2.200 €/a, bleiben noch 15.400 €

Finanzierungskosten ca. 41.250 (5.095 eff. Zins) über 10 Jahre. Verbleiben 25.850 € Miese.

Alle 4 Jahre reinigen lassen (ist mir zu hoch) 800 € pausch/a. Verbleiben 29.050 € Miese.

Mit ein wenig Glück schaffen wir noch bis zum Laufzeitende 48.000 kWh x 0,547 Ct. = 26.256 €. Verbleiben immer noch 2.794 € Miese.

Wir hatten glücklicherweise nur eine Reparatur von ca. 3.000 € und die Demontage/Entsorgung wird ja wohl auch noch mal kosten.

Ich rechne bis zum Ende der Laufzeit mit einem Verlust von echten 10.000 - 15.000 €. Dafür darf ich mir aber immer wieder anhöhren, wie sehr wir Alt-PVler doch von den wahnsinnig hohen Vergütungen profitieren. Tolles Geschäft. Und dann kommen noch die vielen Stunden die du dich selbst um allen möglichen Mist kümmern darfst.

Der Frust bei mir sitzt tief. Und obwohl wir eine landwirtschaftliche Fläche mit 55.000 m² besitzen auf der man eine Freiflächenanlage installieren dürfte, lass ich es sein. Allein die Projektierungs- und Genehmigungskosten liegen bei knapp 200.000 €. Da pack ich doch lieber die nächsten 200 Monate einen Tausender auf die spärliche Rente der landwirtschaftlichen Alterskasse und habe vielleicht etwas mehr Ruhe. Und ob ich das Alter von 83 überhaupt erreiche steht ja noch auf einem ganz anderen Blatt.

Das Geld damals in eine Eigentumswohnung gesteckt, würde mich heute wesentlich besser da stehen lassen.

Im Unruhestand
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Dann hast du aber generell noch ein anderes Problem.

eine 30KWp Anlage sollte doch ca. 30000KWh im Jahr an Ertag bringen, in 18 Jahren also rund 540000KWh. Da fehlen 165000KWh.
Selbst wenn man da großzügig Degeneration rein rechnet, kommt man nicht auf so einen bescheidenen Ertrag. Die Anlag müsste doch schon lange im Plus bereich sein.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
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48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron MP2
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
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Roadcaptain
(@roadcaptain)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 13
Themenstarter  

Die Prognosen waren damals auch viel, viel höher.

Aber jetzt am Ende zeigt sich was solche Prognosen Wert sind. In einigen Jahren lag die Anlage höher als erwartet (besonders in den ersten Jahren), aber in der Mehrzahl deutlich unter den Erwartungen.

Und genau in der Zeit als die Erträge schön hoch waren habe ich mich breittreten lassen noch mal einen nachzulegen. Und zwar genau mit den beiden Anlagen die mich jetzt so viele Nerven kosten.

Vielleicht bekomme ich noch einmal Spaß an der Sache. Aber ganz bestimmt werde ich der Bundesregierung nicht dabei helfen das kommende Energieproblem zu lösen. Vielleicht ne Insellösungen mit meinen Altmodulen. Dafür sollte es doch wohl reichen.

Bin ja mal gespannt ob ich der einzige bin der darüber nachdenkt nach 20 Jahren die Module abzubauen. Der zu erwartende Erlös deckt ja kaum die laufenden Kosten.

Im Unruhestand
Dauernd unterwegs


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3760
 

Abbauen würde ich das nie, erstrecht nich bei den Jetzigen Strompreisen.
Da gibt es doch aktuell mehr als das doppelt wie bei EEG Einspeiseung.
Da würde ich auf überschusseinspeisen umbauen.

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