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Balkonsolar als Vermieter installieren

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(@wildfire1979)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 11
Themenstarter  

Hallo zusammen,

folgendes Thema: Ich habe mehrere Mieter, die gerne Balkonsolaranlagen installieren möchten. Das befürworte ich auch sehr, möchte damit aber keinen Ärger haben. Wie ich diese Mieter kenne, hängen sie dabei sicherlich die billigsten Module an sehr kreative Eingenbauhalterungen im 2. OG. Wenn damit irgendwas passiert, habe ich dann sicherlich das zweifelhafte Vergnügen mich damit zu beschäftigen.

Ich überlege daher für alle 6 Wohnungen Balkonkraftwerke zu beschaffen und montieren zu lassen. Diese würde ich dann den aktuellen Mietern kostenlos zur Nutzung überlassen und auf eine bessere bessere Vermietbarkeit im Falle einer Neuvermietung hoffen.

Hat jemand von Euch ein solches Modell schon eimal gemacht?

Meine Fragen wären:

Auf wen wurden die BKW's angemeldet? Wer hat es gemacht?

Wie wird dies steuerlich bewertet? Unter 800 € als geringwertiges Wirtschaftsgut? Gilt die 800€-Grenze für das Material oder inkl. Montage?

Viele Grüße,

Martin

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Wochen von Wildfire1979

   
JensDecker reacted
Zitat
(@mottes)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 93
 

Hallo Martin,

Warum kostenlos? Mit gemeinsamen Anstrengung hab ich mit meinem Bruder zusammen eins installiert. Und darüber nachgedacht, den Mietern so etwas auch zur Verfügung zu stellen. Denn bei den 800€ bleibt es ja nicht, Montage, Anschluss und Anmeldung ist ja auch noch erforderlich. Deswegen: Steuerlich ungeprüft: Für jeden Mieter eins installieren, Montieren, anmelden und auf die Miete draufschlagen.


   
AntwortZitat
(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 4 Monaten
Beiträge: 34
 

Moin,

Wollen die Mieter das überhaupt?

Der Balkon wird ja mitvermietet - ich weiß nicht, ob und welche Eingriffe an der Fassade/Balkon erlaubt sind.

Da du keine Vergütung durch die Mieter anstrebst, würde ich der Einheitlichkeit wegen die Module zur Verfügung stellen und montieren und den Mietern die Finanzierung vom Wechselrichter selbst überlassen - gegebenenfalls eine Sammelbestellung anbieten. 

Anmelden sollte der Zählernutzer oder diesen dabei unterstützen.

Steuerrechtlich sehe ich die Nullbesteuerung als gegeben.


   
AntwortZitat
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