Und wenn man einen aggressiven Netzbetreiber hat, dann sind 2kW@800W bestimmt ein Grund, dass man eine Unterlassungsanordung bekommt. Eben weil es das Gesetz noch nicht gibt. So lange warte ich ab.
Eben weil es das Gesetz noch nicht gibt.
Solang musst du aber auch 8kWp und 600AH anmelden können.
Irgendwie passt die Webanmeldung nun nicht mehr zur Gesetzeslage.
Was soll denn das?
Die Bildershow ist bestimmt Teil des Aprilscherzes...
🙂
@abrissfunke Unbedingt die technischen Anschlussbedingungen (600W oder 800W, Einspeisesteckdose, ...) deines Netzbetreibers beachten und auch den Netzbetreiber informieren oder sogar beim Netzbetreiber anmelden (ist angeblich vom Netzbetreiber abhängig).
Ich hatte es gestern auch getestet, war aber wohl zu früh (gegen 11:00 Uhr): zu diesem Zeitpunkt war noch die alte Registrierung aktiv. Aber das sieht ja in der Tat schon einmal ganz gut aus. Allerdings entspricht sie (noch) nicht der aktuellen Rechtslage, was ich auch wieder spannend finde: was passiert, wenn ich jetzt - also heute - eine Anlage mit 800 Watt (bzw. Va) anmelde? Ich schätze zwar nichts, aber seltsam ist das schon (obwohl wir uns hier - zumindest die meisten - sich einig sind, dass diese Regelung so kommen wird).
Zur Anzahl der Module: sie sollte m. E. schon irgendwie logisch sein. Zur Anmeldung: musst du wissen. Ich kann dir nicht sagen, in welcher Runde die Gesetzesänderung jetzt durchgehen wird. Sollte es wider Erwarten schnell gehen, kannst du dir die Anmeldung beim Netzbetreiber sparen. Wenn er dir das aber schon anbietet, wieso meldest du es nicht jetzt schon bei ihm an? Bei meinem ist es so, dass er erst die Registriernummer der Anlage im Marktstammdatenregister haben will: ohne die macht er nicht weiter.
Als in der Presse kam, dasss es beim Markenstammregister nur 5 Felder gibt (ohne Hersteller/Typ, etc.), war für mich der Schluss, dass die geplante Meldung nur an die BNetzA damit vom Tisch ist. Klar, dass der VNB auch den Hersteller/Typ des Wechselrichters haben will und auch den Nachweis des NA-Schutzes. Gerade den NA-Schutz finde ich persönlich auch wichtig. Sehe jetzt schon die Meldung in der "Bildungszeitung" über ein Kind, dass an einer Balkonsolaranlage einen Stromschlag bekommen hat, weil der NA-Schutz nicht vorhanden war. Das würde die Balkonsolaranlagen insgesamt in Verruf bringen. Egal, dass es ein NoName Wechselrichter war, der eigentlich nur für den Inselbetrieb vorgesehen war, der logischerweise keinen NA-Schutz braucht bzw. den man ausschalten kann.
Egal ob gestern 1. April war oder nicht, wird wohl die Meldung an den VNB nicht wegfallen.
Egal ob gestern 1. April war oder nicht, wird wohl die Meldung an den VNB nicht wegfallen.
Wie kommst du darauf, dass sie jemals wegfallen sollte? Es wird so sein, wie es auch beschrieben ist: die Bundesnetzagentur wird - in welchen Zeitabständen auch immer - die Daten an den VNB weiterleiten. Der wird - wahrscheinlich oder vielleicht - auf den Anmelder zugehen und von ihm die gewünschten Informationen einfordern. Im Endeffekt wird es damit zwar mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ein ähnliches Ergebnis hinauslaufen wie es derzeit ist, aber die intiale Pflicht zur Anmeldung beim VNB vom Anlagenbetreiber wird erst einmal wegfallen. Es wird nur nicht mehr so sein, dass der VNB erst zustimmen muss, bevor man den Stecker einstöpsen darf. Wieviele VNB sich dann hinterher tatsächlich die Arbeit machen und sich um diesen "Kleinkram" kümmern, wird sich in der Zukunft zeigen. Aber sicher sollte man alle bereits jetzt benötigen Unterlagen auch in der Zukunft griffbereit haben.
Mit Meldung an VNB meine ich selbstverständlich die eigene Meldung an den VNB. Ohne Abfrage weiterer Infos zum NA-Schutz, werden m.E. die VNBs nicht zustimmen. Da hat man bei der BNetzA zu kurz gedacht. Ich fände es schlimm, wenn Leute auf einmal ohne getesteten NA-Schutz (Zertifikat) Balkonsolaranlagen installieren und dadurch Unfälle passieren (im Haushalt z.B. durch Kinder oder auch beim VNB bei Wartungsarbeiten).
Ohne Abfrage weiterer Infos zum NA-Schutz, werden m.E. die VNBs nicht zustimmen.Genau das ist der Punkt, der sich ändert: er muss nicht mehr zustimmen. Er wird nur - wie oben bereits geschrieben - sich die Angaben zum eingesetzten WR geben lassen, was ja auch völlig in Ordnung ist. Daher auch mein Rat, die Unterlagen bereit zu halten. Dass das einen Einsatz von ungeprüften Chinakrachern ausschließt, ist selbstverständlich. Wenn jemand meint, so einen Mist einbauen zu müssen, muss dann selbstverständlich damit rechnen, dann der VNB den Betrieb im Nachgang untersagt.
Der Anschluss an das Stromnetz muss mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden!
Das gilt nach wie vor.
@Wihz Ich denke mal, dass jeder sich an die entsprechenden Normen und Gesetze / Regelungen halten sollte. Und das Geräte ohne CE Kennzeichnung etc. nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Man sollte schon darauf vertrauen dürfen, das dies bei nicht direkt "zweifelhaften" Quellen (Herstellern/Verkäufern) dies auch wahrheitsgemäß ist. Das ist wie mit dem nagelneuen Autoradio vom Trödelmarkt für 1/10tel des Preises..... das hat schon ein Geschmäckle. Oder muss man auch bei der Inbetriebnahme eines Fernseher, Mixer, etc. auch erst etwas melden? Am Ende ist jeder für die Sachen die an betreibt auch Verantwortlich. Da bin ich ganz bei @DerDickeBaer "Chinakracher" ober Polenböller von kurz hinter der Grenze mit handgeschriebenen CE Buchstaben, sind wohl eher nicht zu empfehlen.....
@Blindwiderstand In einem YT auf "Der Kanal" wird erwähnt, das eine Prüfung bei BKW (800W/2000Wp) nicht durch den VNB vorgesehen ist. Wie soll man das deuten.
Könnte man allgemein sagen, dass die BNA mehr weis und das Ende der Entscheidung quasi "geleakt" hat. Das ist ja nicht der schnellste Verein...(oder doch Aprilscherz) 🤣
Wenn man alles nicht so ernst nimmt, dann hat man viel zu lachen 🤣
Lässt das Marktstammregister jetzt schon keine Anmeldung von mehr als 2kWp zu? Obwohl das im Moment (noch) völlig zulässig ist?
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Lässt das Marktstammregister jetzt schon keine Anmeldung von mehr als 2kWp zu? Obwohl das im Moment (noch) völlig zulässig ist?
So ist das wohl. Man kann aber immer noch einen Speicher eintragen zur Prüfung durch den Netzbetreiber.
Man kann auch 800VA eingeben, weiß dein VNB das schon?
Obwohl, eingeben konnte man schon immer ...
Lässt das Marktstammregister jetzt schon keine Anmeldung von mehr als 2kWp zu? Obwohl das im Moment (noch) völlig zulässig ist?
Ja, ist mir gestern passiert: Fehlermeldung "eine steckerfertige Solaranlage kann nicht über 2kW (module) haben!"
War leider kein Aprilscherz. Ich habe extra im Dezember noch beim Netzbetreiber angemeldet.
Egal ob gestern 1. April war oder nicht, wird wohl die Meldung an den VNB nicht wegfallen.
Wie kommst du darauf, dass sie jemals wegfallen sollte? Es wird so sein, wie es auch beschrieben ist: die Bundesnetzagentur wird - in welchen Zeitabständen auch immer - die Daten an den VNB weiterleiten. Der wird - wahrscheinlich oder vielleicht - auf den Anmelder zugehen und von ihm die gewünschten Informationen einfordern. Im Endeffekt wird es damit zwar mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf ein ähnliches Ergebnis hinauslaufen wie es derzeit ist, aber die intiale Pflicht zur Anmeldung beim VNB vom Anlagenbetreiber wird erst einmal wegfallen. Es wird nur nicht mehr so sein, dass der VNB erst zustimmen muss, bevor man den Stecker einstöpsen darf. Wieviele VNB sich dann hinterher tatsächlich die Arbeit machen und sich um diesen "Kleinkram" kümmern, wird sich in der Zukunft zeigen. Aber sicher sollte man alle bereits jetzt benötigen Unterlagen auch in der Zukunft griffbereit haben.
Ist schon ne verbesserung, dass man jetzt nur im marktstammdatenregister mit wenigen Angaben sein BKW registrieren kann. Viele VNB werden nur kommen und den zähler tauschen. Aussnahmen übereifriger Erbsenzähler Sachbearbeiter wird es auch geben. Pech, wenn man mit so jemand zu tun hat.
Mit Meldung an VNB meine ich selbstverständlich die eigene Meldung an den VNB. Ohne Abfrage weiterer Infos zum NA-Schutz, werden m.E. die VNBs nicht zustimmen. Da hat man bei der BNetzA zu kurz gedacht. Ich fände es schlimm, wenn Leute auf einmal ohne getesteten NA-Schutz (Zertifikat) Balkonsolaranlagen installieren und dadurch Unfälle passieren (im Haushalt z.B. durch Kinder oder auch beim VNB bei Wartungsarbeiten).
Einfach mal die kriche im dorf lassen. Dass man nur geprüfte , zugelassene Geräte betreibt, braucht von keiner Stelle kontrolliert zu werden. Sonst müsste jeder toaster und jedes andere Gerät vorher abgesegnet werden.
Wenn mich ein Moderator mit Drogenkonsum in Verbindung bringt, ist das arc listig ?
@baummitschatten also bleib wieder nur der Umweg zwei mit halber Wechselrichterleistung anzumelden.
Wie bisher bei den Erweiterungen einer Steckersolaranlage.
Schade, wird ein schöner Datenwust werden.
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