Welche Kenntnisse o...
 
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Welche Kenntnisse oder Ausbildungen zählen als Elektrofachkraft

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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6951
Themenstarter  

 Siehe

https://www.akkudoktor.net/forum/postid/168558/

 

Ich bin gespannt, wer weiss was darüber?

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
Zitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Ein im IT-Bereich heißes Thema.

An sich wurde dazu mal der Beruf des IT-Systemelektronikers geschaffen. Aber auch diese sind es nur in ihrem speziellem Bereich und dürften z.B. keine PV-Anlage anschließen.

Fachinformatiker/Systemintegration z.B. dürfen vieles gelernte nicht (mehr) anwenden, da sich nicht (mehr) als Elektrofachkraft zählen, obwohl es bei der Ausbildung noch bescheinigt wurde. Das führt im betrieblichen Alltag zu Konfliktpotential.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6951
Themenstarter  

Mich interessiert besonders, welche Seiteneinstiege mit welchen bürokratischen Hürden offenstehen.

Und noch viel spannender: welche nicht offenstehen, Weil niemand solche Fälle vorausgesehen hat.

Beispiel: Radio und Fernsehtechniker alter Schule. Hat auch mit hoher Gleichspannung gearbeitet.

Und der darf keine Steckdose anschließen?

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
und mehr reacted
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 885
 

Für München/Oberbayern gibt es eine mögliche Zusatzqualifikationsmöglichkeit:
PowerPoint-Präsentation (ihk-muenchen.de)

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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Michael-123
(@michael-123)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 222
 

Ich (als EuP) hab das neulich und turnusmässig so gelernt: 

DIN VDE 1000-10 / DGUV V3 (BGV A3)

Elektrofachkraft (EFK)

  • ist, wer aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

  • ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
  • Arbeitet Grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer EFK.

Elektrotechnischer Laie

  • ist, wer weder EFK noch EuP ist.

-------------------------------

Eine elektrische Gefährdung liegt vor, wenn durch das Arbeitsmittel oder durch die vorgesehenen Arbeiten:
aktive Teile direkt berührt oder unterschiedliche Potentiale überbrückt werden können und

  • die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder zwischen aktiven Teilen höher als 60V Wechselspannung (Effektivwert) oder 120V Gleichspannung (oberschwingungsfrei)  und
  • der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle größer 3mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12mA Gleichstrom ist

oder

  • die Energie mehr als 350mJ beträgt (entspr. 50µC oder 0,00005 Amperesekunde)

-------------------------------------

Meine Meinung:
Die 120V DC bringen alle, die mit Stringwechselrichtern hantieren evtl. in die "rechtliche" Bredouille.

Die 350mJ sind beim Hantieren mit Akkus leicht gegeben.
Denn hier sind die indirekten Effekte eines Ladungsausgleich gemeint. (Lichtbogen, Knall, Funken, Bewegung von stromführenden elektrischen Adern/Kabel) 
   

3 Guerilla PV-Anlagen mit gesamt 3,8 kWp an µWR von Hoymiles und APsystems - fest angeschlossen an den 3 Phasen der Garagen-Unterverteilung
DIY Li-ION NMC Akku (Automotive-Grade Mitsubishi PHEV Zellen) mit JK-BMS und Einspeisung via Hoymiles HM-300
OpenDTU-OnBattery, Shelly Pro3EM und Plug S
E-Auto, DIY E-Trial-Motorrad (VW E-Golf Li-ION Zellen), DIY E-Kinder-Motorrad (18650'er E-Bike Akku)
PV Überschussladung mit Schuko/CEE16A<->Typ2 Adapter: E-Auto wird über das Clever-PV Portal mit dem PV-Überschuss geladen


   
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 Wilm
(@wilm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 76
 

Veröffentlicht von: @carolus

Beispiel: Radio und Fernsehtechniker alter Schule. Hat auch mit hoher Gleichspannung gearbeitet.

Und der darf keine Steckdose anschließen?

Doch, ..., durfte er und darf er selbst noch heute.
Ich hatte damals in meiner Ausbildung zum R&F-Techniker auch den Teilbereich Elektrotechnik mit den normalen Elektrikern zusammen. Das hatte damals den Prüfungsstoff so sehr erweitert, dass meine Mitschüler reihenweise für die Gesellenprüfunf gerauscht sind.

Ich verweise da auch gerne auf die folgende Webseite:

https://www.elektrofachkraft.de/qualifikation/ab-sofort-bist-du-elektrofachkraft

Zitat:

Die DGUV Vorschrift 3 der BG ETEM sagt dazu Folgendes:

§ 2 Begriffe

„(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“

Der ehemalige Radio/Fernsehtechniker (heute Informationselektroniker) fällt unter diese Bestimmung.

Zitat Ende...

LG,
 Wilm

 

Multiplus II 3000/48 GX
Süd-Ost: Jinko Solar 4,92kWp
West: Jinko Solar 2,15kWp
Nord-West: No Name 720Wp
Süd: Jinko Solar 820Wp an Hoymiles HM-600 und OpenDTU
Seplos Mason 280Ah LFP Akku
Homebrew. 100Ah LFP Akku

Betrieb als ESS mit erweiterter Steuerung über Node-Red


   
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Tok
 Tok
(@tok)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 55
 

Der Haken bei der "Elektrofachkraft" ist die Kenntniss über die einschlägigen Normen und Bestimmungen. Welche Elektrofachkraft hat denn Zugriff auf diese/ die notwendigen Kenntnisse?

Bitte nicht falsch verstehen, ich will niemandem seine Ausbildung schlecht reden o.ä. aber die DIN VDE 1000-10 beschreibt eben (siehe oben) genau diesen Punkt und ich denke auch darüber sollte man diskutieren.

 

Andererseits ist natürlich das Problem, dass eine Elektrofachkraft ohne Meisterbetrieb auch nicht viel machen kann.

 

Es wird niemand eine Ausbildung in Frage stellen, bis mal etwas passiert und dann wird u.u. anhand technischer Fragen festgestellt ob ihr eine Elektrofachkraft seid.


   
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(@martin_backware)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 21
 

@michael-123 

Genau so ist es, ich(VEFK für eine Abteilung) würde nur zwei Dinge ergänzen: 1. Neben der Regelkenntnis ist auch eine zeitnahe Tätigkeit im Gewerk abgefragt, um den Status EFK zu erlangen und erhalten. Wenn jemand mal Elektriker gelernt hat und dann über 10 Jahre etwas anderes macht, kann unter Umständen keine EFK mehr sein, er kann es durch Auffrischung/Schulung/Qualimaßnahmen durchaus wieder werden. In meinen Betrieb ist es sogar üblich, das selbst neueingestellte Elektriker erst nach Einarbeitung als EFK benannt werden.

2. Es gibt nicht "die" Elektrofachkraft. Du schreibst es ganz richtig mit Gefahren bei der Arbeit erkennen. Der angesprochene Fernsehtechniker steht vor anderen Aufgaben als ein Elektroingenieur oder ein Elektriker für Betriebsmittel. Es können alle in ihren Gebiet EFK sein, aber nicht in allem.

Abseits dessen: Alles was unter die Niederspannungsanschlussverordnung fällt,  spricht dann immer von eingetragenen Installateursbetrieb. Ausnahmen waren glaube ich nur bei Instandsetzungsarbeiten in der NAV vorgesehen.

Nur mein Senf zu der Sache

Grüße aus Südbrandenburg

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Monaten 2 mal von martin_backware

   
Michael-123 and Tok reacted
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1126
 

Laut Wiki fällt wohl alles, was in den Verteilerfeldern steckt, nicht unter die Nav,
Jedenfalls so lange man keinen Stromerzeuger ins Netz hängt.
Kurzschluss, Brand, Personenschaden sollten den evu eigentlich egal sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Niederspannungsanschlussverordnung

..,-


   
grumpy_badger and Ulli reacted
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 SvS
(@svs)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 25
 

Sehr spannendes Thema.

Beruflich muss ich häufig über eine Eignung, wer als EFK in Frage kommt entscheiden. Bzw. ob alle Voraussetzungen hierfür erbracht sind.

Folgende Kriterien verwende ich hierfür, letztendlich geht es um Rechtssicherheit, es macht nun mal vor Gericht einen erheblichen Unterschied 
ob ich mich von der Fahrlässig in die Grobfahrlässigkeit hin bewege...
Grobfahrlässigkeit sind gleich mal ein paar mehr Jahre hinter Gitter mehr Unamused  

 

Folgende Kriterien lege ich zu Grunde:

1. Persönliche Eignung

2. Entsprechende berufliche Bildung

3. Erfahrung im Tätigkeitsumfeld

4. Kenntnisse der einschlägigen Normen.

Das kann jeder recht einfach für sich entscheiden in wie weit er den Vorgaben entspricht.

Es geht nicht um das können, sondern auch wirklich dürfen und den entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Das kann mitunter emotional werden.

 

Ein paar Anmerkungen sind schon noch notwendig:

1. Notwendige Sorgfalt bei der Arbeit, z.B. ordentliche Ausführung.

2. Das kann eine Lehre als Elektriker sein oder auch ein entsprechendes Studium. Die Ausbildung muss jedoch nicht zwingend im heutigen Arbeitsumfeld
sein muss, solang die Grundlagen hierfür passen. Es muss jedoch mindestens eine abgeschlossene Lehre als Elektriker oder Elektroniker sein.
Das ohmsche Gesetzt ändert sich nicht, die elektrischen Grundlagen bleiben immer die gleichen.  

3. Ein Tätigkeit von grob zwei Jahren im aktuellen Arbeitsumfeld. Berufserfahrung z.B. als Solateur wenn ich entsprechende Anlagen errichten möchte.

4. Hier erwarte ich regelmäßige Weiterbildungen und Auffrischungen der VDE-Richtlinien im aktuellen Tätigkeitsumfeld, etwa alle 2-3 Jahre.

 

Wie gesagt, hier geht es um Rechtssicherheit, als Laie der eine Elektrofirma beauftragt eine PV-Anlage zu montieren und in Betrieb zunehmen kann ich diesen Maßstab nicht ansetzen. Wenn ich jedoch einen Estrichleger damit beauftrage meine PV-Anlage zu montieren und in Betrieb zunehmen und es zu einem Schaden kommt,
habe ich auch als Privatmann ein Problem...

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6951
Themenstarter  

Tja, ich fürchte, ich muss als einfacher Maschinenbauer, der beruflich 20 Jahre lang veraltete DIN Normen ignorieren musste, damit leben, dass angefangen von der Stereoanlage, die ich vor 55 Jahren gebaut habe, über Sender, Hauselektrik inclusive dreier kompletter Zählerkästen, usw, alles illegal war, ist und bleiben wird.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@sirpomme)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 67
 

Ist ja immer die Frage in welchem Zusammenhang man etwas tut, verboten ist ja in Deutschland quasi alles!

Ich darf keine Steckdose anklemmen und keine Bremsbeläge wechseln, oder meiner Frau ein Backenzahn ziehen LoL  

Aber in meinem Privatbereich mache ich ja immernoch was ich will, sofern es nicht gegen Gesetze verstößt, und selbstverständlich bin ich dafür auch Haftbar.


   
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 d4t
(@d4t)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 10
 

Was ich mich frage, wo ist die Frage eigentlich relevant?
Wenn ich mich um einen Job bewerbe? Wenn du als Vorgesetzter jemandem eine die Anweisung gebe, oder ich als Firma eine Dienstleistung/Produkt Anbiete -> ja da ist das relevant.

Es gibt doch kein Gesetz in dem steht, "Es ist strafbar mit Gleichspannung > 60V zu hantieren, ausgenommen sind Personen mit fachlichem Eignungsnachweis"
Ansonsten dürfte ich ja beim Elektrofachmarkt keine 50er Packung AA kaufen, denn die Packung wäre ja dann illegal...?

Wenn ich heute privat sagen wir einen Akku anklemme und morgen brennt mir die Bude ab. Dann wird die Versicherung genau prüfen ob hier nach dem Stand der Technik gearbeitet wurde, es fahrlässig oder grob fahrlässig war und wer für den Schaden dann aufkommen wird. Ich denke deswegen ist es wichtiger die AGB seiner Versicherungen zu kennen "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit"

Ob ich bei mir im Haus etwas mit dem Netz Verbinden darf sagt mir die TAB des VNB, denn dem gehört das Netz und damit legt er fest Wer, Was in seinem Netz machen darf.
Aber welches Risiko ergibt sich daraus? Wenn was falsch ist muss man Nachbessern oder Rückbauen.

Es gilt zwar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber etwas falsch zu machen obwohl man es besser wissen müsste ist ggf grob Fahrlässig. Wenn ich was falsch mache ist das ggf. fahrlässig macht den gleichen Fehler eine Elektrofachkraft ist das ggf. grob fahrlässig. Es ist also nicht immer besser wenn man das was man kann schwarz auf weiß auf einem Zettel hat.

Oder liege ich da vollkommen falsch?


   
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 Wilm
(@wilm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 76
 

Veröffentlicht von: @d4t

Es gibt doch kein Gesetz in dem steht, "Es ist strafbar mit Gleichspannung > 60V zu hantieren, ausgenommen sind Personen mit fachlichem Eignungsnachweis"
Ansonsten dürfte ich ja beim Elektrofachmarkt keine 50er Packung AA kaufen, denn die Packung wäre ja dann illegal...?

Natürlich ist das nicht illegal. Du darfst auch privat an deinem alten Röhrenfernseher schrauben, auch wenn die Anode 25kV hat. Es ist auch nicht illegal einen Van-der-Graaf Generator aufzubauen und wild Blitze durch Dein Grundstück zu schicken. Stört den EVU auch nicht. Gut, da greift jetzt die EMV, aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe daher für mich als RF-Techniker und gelernter Elektriker ohne Berufserfahrung in den letzten 10 Jahren für mich die folgende Entscheidung getroffen:

- Zählerschrank : tabu
- Alles VOR einer Sicherung: tabu
- Batterien bauen: Mit Sachverstand, ohne Hektik: JA.

Da lasse ich mir auch von Netzbetreiber nicht rein reden. Die Batterie ist galvanisch von seinem Netz getrennt.

Rein rechtlich darf man ja noch nicht einmal eine Lampe anklemmen. Armer Tischler, ... etc. Aber wer bitte schön, holt sich als Heimwerker einen Elektrofachbetrieb dafür? Lampe vergolden, 3 Monate auf Licht warten ?

Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wer Scheisse baut, muss die Suppe auch auslöffeln. Ob Strom, Wasser, oder die Kerze an der Gardine. Vom lebensbedrohlichen Weihnachtsbaum mit echten Wachskerzen, dem Adventskranz und der verdammt gefährlichen Tätigkeit am Herd mit Fett mal ganz abgesehen.

Unfälle kann man vermeiden, aber wer sich in Gefahr begibt, kommt darin leider auch um. Das gleiche gilt für mich für die ganze PV-Geschichte. Wenn man weiss, was man tut, OK, sonst lässt man besser die Finger davon.

Frohe Weihnachten,
 wenig Streit
  und vielleicht mal wieder etwas Sonne für den Ertrag von oben.

 Wilm

 

 

Multiplus II 3000/48 GX
Süd-Ost: Jinko Solar 4,92kWp
West: Jinko Solar 2,15kWp
Nord-West: No Name 720Wp
Süd: Jinko Solar 820Wp an Hoymiles HM-600 und OpenDTU
Seplos Mason 280Ah LFP Akku
Homebrew. 100Ah LFP Akku

Betrieb als ESS mit erweiterter Steuerung über Node-Red


   
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Welche Kenntnisse o...
 
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