Wann ist eine Insel...
 
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Wann ist eine Insel eine Insel?

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 nox
(@nox)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 14
Themenstarter  

Wir haben das Ziel einer PV-Inselanlage. Aber wann sind wir wirklich eine Insel, dh. nicht mehr mit dem Netz verbunden?

Unser Plan:
Wir behalten unseren Zähler und Netzanschluss, nutzen diesen aber vorerst als Backup wenn PV im Winter nicht mehr ausreicht. Wenn die Sonne wieder scheint schalten wir zurück auf PV-Insel Betrieb.
Harte Umschaltung aller 3-Phasen + Null (Hager Lastumschalter HIM408 4polig 80A)
Ein Parallel-Betrieb ist ausgeschlossen. Laut unserem Installateur sollte dies ausreichen um als Insel zu gelten und wir können uns einiges an Bürokratie sparen.

Nun wurde ich hier im Forum darauf aufmerksam gemacht, dass es "keine Leitung" zwischen Zähler und PV-Anschlusskasten geben darf um als Insel zu gelten.
Gibt es dies bezüglich nähere Infos, Hintergründe und wie ist dies zu verstehen?

Würde ein Kabel welches an zwei Enden mit oben genannten Lastumschaltern versehen ist noch als "Leitung" gelten?
Oder muss ich auf beiden Seiten Klemmen installieren, die ich bei Bedarf mit einem Kabel verbinde?

Rein technisch gesehen ist doch durch ein Lastumschalter eine klare Trennung beider "Betriebsmodi" (Insel/Netzbezug) gegeben!?

Vielen Dank für eure Infos.


   
Zitat
(@brierbauer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6
 

Es dürfte schwer bis unmöglich sein, mit bestehendem Hausanschluss eine Inselanlage zu realisieren.

Eine Inselanlage darf weder unmittelbar noch mittelbar mit dem öffentlichen Netz verbunden sein. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur ist eine Anlage mittelbar verbunden, sobald du ausbleibenden PV-Strom durch einen Mehrbezug aus dem öffentlichen Netz kompensierst. Dafür brauchst du, streng genommen, nicht mal überhaupt eine tatsächlich physikalische elektrische Verbindung. (Irgendwo habe ich dafür den Begriff "bilanziell verbunden" gefunden. Ein Begriff, den ich für wesentlich besser halte als dieses dämliche "mittelbar verbunden". )

Davon unabhängig ist alles, was sich schnell wieder mit dem Netz verbinden lässt (Schalter, Stecker, Dose) auf gar keinen Fall eine Insel.

Das ganze ist etwas schwierig zu recherchieren. Das mit der "bilanziellen Verbundenheit" hab ich in einer Stellungsnahme der BNA zu der Abregelbarkeit von Solaranlagen gefunden (die muss lange vor der Einführung der 70% Regelung gewesen sein). Das "wieder verbindbare Anlagen" keine Inselanlagen sind, ist dem "Finalen Leitfaden EEG-Umlage" der BNA (Punkt 7.2. Inselanlagen) zu entnehmen.

Kurz: Währen deines "Probebetriebs" bist du auf gar keinen Fall eine Insel. Danach darfst du nicht in der Lage sein, die Verbindung zum öffentlichen Netz eigenständig wieder herzustellen, um die strengen Anforderungen an eine Inselanlage zu genügen.

Falls du einen funktionierenden Anschluss zum öffentlichen Netz im Haus hast, kannst du selbst ohne jedes Kabel immer noch "mittelbar" verbunden sein, wenn du fehlenden Sonnenstrom bilanziell ausgleichst.

Gruß
Jürgen


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7010
 

Nun wurde ich hier im Forum darauf aufmerksam gemacht, dass es "keine Leitung" zwischen Zähler und PV-Anschlusskasten geben darf um als Insel zu gelten.
Gibt es dies bezüglich nähere Infos, Hintergründe und wie ist dies zu verstehen?

leider nein es gibt nur ein mittelbar oder unmittelbar wischi waschi
im prinzip kannst es dir so auslegen wie du willst aber näheres dazu in meiner signatur

rein theoretisch ist eine umschaltung möglich aber sobald du auf netz schaltest musst du die anlage anmelden und dann wieder bei abschaltung abmelden LoL
eine weitere möglichkeit ist nur den akku über ein extra ladegerät vom netz zu laden wenn dieses nicht einspeisen kann

oder du pfeifst auf alles und machst dein ding
ist auch eine möglichkeit Mr. Green

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Es gibt zwei Aspekte die hier betrachtet werden müssen:
1. Marktstammdatenregister
2. Netzanschluss

Die Eintragung im Markstammdatenregister halte ich für Blödsinn wenn man Nulleispeisung macht.

Der Netzanschluss der PV Anlage sollte von jemand gemacht werden der das kann. Da hängen Menschenleben dran wenn das nicht korrekt gemacht ist. Hierzu gibt es die TAB des Netzbetreibers die einzuhalten ist.
Sobald es möglich ist dein Haus und PV mit dem Netz zu verbinden über Schalter, Relais oder sonst was ist es keine Insel.

Eine Möglichkeit wär es einen Teil vom Haus komplett zu trennen und diesen mit der PV zu versorgen. Wenn die keinen Strom liefert bleibt es dunkel oder ein Generator muss einspringen.
Eine Verbindung zum Netz darf es auch in diesem Fall nicht geben.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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 nox
(@nox)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 14
Themenstarter  

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

"Finalen Leitfaden EEG-Umlage" der BNA (Punkt 7.2.

Hier der Text - der mir zumindest für die EEG-Umlagenbetrachtung weiterhilft:

Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wieder herstellen können, reicht daher nicht aus, um die Voraussetzungen einer Inselanlage zu erfüllen. Im idealtypischen Fall einer Almhütte mit Stromerzeugungsanlage zur Eigenversorgung hat es niemals eine Verbindung zum Netz gegeben. Sofern es jedoch in an-deren Fällen eine Verbindung gab, muss diese technisch und rechtlich dauerhaft, ohne einseitige Wiederherstellungsmöglichkeit gekappt sein, um den Anschluss des Eigenversorgers im Sinne von § 61 Abs. 2 Nr. 2 EEG zu beseitigen. Bestehende Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnisse müssen folglich gekündigt bzw. beendigt und der ehemalige Anschluss vom Netzbetreiber technisch dauerhaft gesperrt werden.

Dies bedeutet erst wenn wir unseren Stromanschluss kündigen und der Versorger evtl. den Zähler ausbaut können wir bei uns eine Inselanlage errichten.
Dies kann aber ja nur für UNSEREN Zähler angewendet werden - nicht für die unserer Mieter (haben eigene Zähler aber über den gleichen Hausanschluss) - oder?

rein theoretisch ist eine umschaltung möglich aber sobald du auf netz schaltest musst du die anlage anmelden und dann wieder bei abschaltung abmelden LoL

Au ja - mal sehen wie lange die das Mitmachen. Vor allem wenn im Winter jeden zweiten Tag mal die Sonne scheint.

eine weitere möglichkeit ist nur den akku über ein extra ladegerät vom netz zu laden wenn dieses nicht einspeisen kann

oder du pfeifst auf alles und machst dein ding
ist auch eine möglichkeit Mr. Green

Ich vermute das etwas Strom für ein externes Ladegerät, den uns eine dritte Partei zur Verfügung stellt (z.B. Nachbarn, Mobile Akkus z.B. durch Bi-Direktionales (ent)laden) genau die Grauzone ist in die wir uns jetzt erstmal begeben müssen.
Denn selbst die oben als "Idealbild" genannte Almhütte könnte ja mit einem laaangen Kabel (mittelbar 😉 ) ans Netz angeschlossen werden.

Rechtlich sicher sind wir ja sowieso erst wenn ein solcher Fall durch alle Instanzen vor Gericht gegangen ist. Und vermutlich ist das einfacher als je nach Wetterlage die Inselanlage an-/und abzumelden.

Nochmals danke für eure Hinweise, die auf jeden Fall weitergeholfen haben.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6961
 

Man sollte wirklich mal daran denken, die betreffenden Dokumente und Vorschriften im Wettbewerb um den deutschen Komiker Preis einzureichen. Mr. Green

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@lapine)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 15
 

warum willst den unbedingt eine Insel?

Was ist schlimm daran öffentlich Strom zu beziehen wenn die eigene Anlage nicht geht?
Was ist schlimm daran Überschüsse einzuspeisen?


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7010
 

warum willst den unbedingt eine Insel?

hm, weil man es kann?

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(@hoerby)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
 

rein theoretisch ist eine umschaltung möglich aber sobald du auf netz schaltest musst du die anlage anmelden und dann wieder bei abschaltung abmelden LoL

Lustiger Gedanke aber wenn er auf Netz umschaltet lädt die PV ja nur die Batterie und hat keine Verbindung zum Haus/Netz :wtf:


   
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Mnyut
(@mnyut)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 301
 

Was ist den, wenn man den MP2 5000 per CEE blau 32 A anschließt und die Dose mit 20 A absichert, ist es dann ein fliegender Aufbau o.ä.? Neue Verbraucher/Anschlüsse muss man ja erst über 11 kW vom Netzbetreiber freigegeben lassen.

Die Verhaltensänderung gibt's umsonst, vorausgesetzt sie ist machbar.
— Andreas Schmitz, 31.07.2022


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7010
 

darf halt nicht einspeisen können aber der mp2 kann einspeisen

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
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(@hoerby)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
 

Wenn ich es richtig verstehe und er es so vorhat wie ich kann man mit dem 1-0-2 Umschalter zwischen Netz und WR umschalten das heißt wenn Netz eingeschaltet ist lädt die Sonne nur die Batterie und hat keine Verbindung zum Haus und andersrum yer WR keine Verbindung zum Netz.


   
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 nox
(@nox)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 14
Themenstarter  

Wenn ich es richtig verstehe und er es so vorhat wie ich kann man mit dem 1-0-2 Umschalter zwischen Netz und WR umschalten das heißt wenn Netz eingeschaltet ist lädt die Sonne nur die Batterie und hat keine Verbindung zum Haus und andersrum yer WR keine Verbindung zum Netz.

So hatte ich mir das auch gedacht - nur dann ja erfahren, dass man dann trotzdem alles anmelden muss, da es nicht als Insel gilt.

Werden uns nun aber wohl in diese Grauzone begeben.


   
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(@brierbauer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6
 

Um es vielleicht noch einmal klarzustellen. Wenn du fehlenden Sonnenstrom aus dem öffentlichen Netz ersetzt, bist du (jedenfalls nach Auffassung der BNA) "mittelbar verbunden", selbst wenn du gar keine Verbindung zwischen Solaranlage und öffentlichen Netz hast. Der Netzbetreiber muss seine Erzeuger entsprechend rauf- und runterregeln, so dass es zumindest für ihn keinen Unterschied macht, ob du 'ne Leitung zum Netz hast oder nicht.

Sprich "mittelbar verbunden" kann durchaus auch "elektrisch gar nicht verbunden" heißen. Sämtlicher Stecker-, Schalter- oder Sonstwas-Lösungen dürften sogar als "unmittelbar verbunden" gelten. Jedenfalls nach Ansicht der BNA.

Gruß
Jürgen


   
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(@hausmaddin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 108
 

Am Ende muss man halt auch mal zivilen Ungehorsam machen, ich z.B. hab meine Anlage (Test Anlage mit 24/800er Multi und 90ah Akku) komplett autark über 2 Sondersteckdosen realisiert, dass Ding hat sogar einen eigenen Kreuzerder bekommen. Würde man da jetzt päpstlicher wie der Papst sein, könnte ich meinen Kühlschrank von der Sondersteckdose in die normale Dose stecken und würde somit im Übertragenen Sinn fehlenden Strom durch das Netz ersetzen...... Arschlecken 350, irgendwann ist gut.

Einen Umschalter würde ich allerdings auch als verbunden betrachten, wobei auch da wo ist bitte der Unterschied zwischen einem Notstromaggregat (das man so anschließen darf) und einer PV das ist halt schon auch wieder bullshit.


   
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Wann ist eine Insel...
 
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