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Frage zur Abrechnung

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(@lapine)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Hallo zusammen,

mir ist nicht ganz klar wie die abrechnung einer PV Anlage erfolgt.

Mal folgende Theorie:
Ich lass mir eine ca 10kwp anlage aufs Dach bauen für Eigenverbrauch ohne Speicher und den rest Einspeisen/Verkaufen
Jahresertrag ca. 10.000 kwh
Eigenverbrauch ca. 4.000 kwh
Einspeisen ca. 6.000 kwh

Wie funktioniert die Abrechnung? Und von wem?
Bekomme ich eine Jahresrechnung bzw Gutschrift für die 6000 Differenz?
Oder muss ich wie bisher 4.000 zu 0,30€ einkaufen und bekomme 10.000 zu grob 0,07cent vergütet?


   
Zitat
profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Du musst die Einspeisung beim EVU anmelden.
Dann bekommst du je nach Messkonzept im einfachsten Fall eine Zweirichtungszähler.

Der wird 1x im Jahr abgelesen und für die kWh die du eingespeist hast bekommst du die Einspeisevergütung.
Für alles was du verbraucht hast darfst du >30 Cent nach bezahlen.

Also

Jahresertrag 10.000 kwh
Eigenverbrauch 4.000 kwh
Einspeisen 6.000 kwh
Netzbezug 3000 kWh

Einspeisevergütung 8,4Cent * 6000
Stromrechnung 30 Cent * 3000

Dazu kommt noch für den eingespeisten Strom je nach Steuermodell Umsatzsteuer und Einkommensteuer
Für den selbst verbrauchten Strom Umsatzsteuer

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
AntwortZitat
Eclipse
(@eclipse)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 990
 

Was du selbst verbrauchst, sieht der NB (Netzbetreiber) nicht und kann dir auch dafür keine Rechnung stellen, da keine Daten.
Dein selbstverbrauchter Strom bleibt auf der guten Seite des Zählers. Grin

Für die gelieferte Energie baut er einen Zweirichtungszähler ein und dafür bekommst du dann eine Abrechnung.
In deinem Fall dann für die 6000kWh.
Ich gehe aber davon aus, dass du die 4000kWh die du verbrauchst nicht zu 100% aus der PV decken kannst.
Siehe hier: https://solar.htw-berlin.de/rechner/unabhaengigkeitsrechner/
Dann wirst du für die Energie, die du vom NB beziehst auch eine Rechnung bekommen, da du vermutlich die Batterie nicht so groß dimensionierst, dass du im im Winter alle Verbräuche abdecken kannst.
Die Rechnung könnte dann eher so aussehen:
10.000KWh Erzeugung
3.000kWh Eigenverbrauch (0,0€)
7.000kWh Einspeisung (0,06x€)
1.000kWh Netzbezug (-0,30€)

Bei der Steuer sieht das anders aus.
Da musst du den selbstverbrauchten Strom angeben und entsprechend versteuern und natürlich auch den an den NB gelieferten Strom.
Der Steuersache kannst du nur entgehen, wenn du Liebhaberei (ohne Gewinnerzielungsabsicht) beim Finanazamt beantragst und genehmigt bekommst.
Dann kannst du aber auch nix von den Kosten der PV absetzen.

Herzliche Grüße

Eclipse

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Installation:
Wärmepumpe für Warmwasser und 7kW Monoblock Wärmepumpe zum Heizen
Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25 als Ergänzung
Daikin Comfora 35 als Single-Split schon zwei Jahre länger zur Kühlung, jetzt auch zum Heizen.
31*410Wp PV auf dem Dach und 11kWh BYD Hochvolt Batteriespeicher
Mobiles Solar-Batterieladegerät zum Laden einer 2,5kWh Batterie für Off-Grid Notstromanwendung
Gartenhütte mit 5,4kWp (12x Trina Vertex S+ 450W) ist jetzt am Netz.
100% Eigenstrom von März bis Oktober 🙂


   
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(@lapine)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 15
Themenstarter  

Ok. Vielen Dank. Das war einfach erklärt.
Vermutlich wird das auch jährlich berechnete und monatlich abgebucht


   
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 L.T.
(@l-t)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 11
 

Hallo zusammen,

ich lese seit geraumer Zeit still im Forum mit und hätte eigentlich demnächst eine ähnliche Frage eingestellt.
Daher nutze ich die Chance, mich an den bestehenden Post mit meiner Frage anzuhängen. (Denke nicht, das es lohnt einen eigenen Thread zu eröffnen..)

Ich möchte eine relativ kleine Anlage anschaffen (< 10kWp).
Anlage bei Marktstammdatenregister und EVU anmelden.

Allerdings hasse ich Bürokratie und die Steuererklärung ist rotes Tuch für mich.

Angeblich ist der Antrag auf Liebhaberei, bei Anlagen unter 10 kWp, beim Finanzamt inzwischen, dank einer Vorlage, kein Problem.
Hat das schon jemand ausgetestet?

Habe ich das mit der Steuer richtig verstanden:
Sobald die Liebhaberei vom Finanzamt abgesegnet ist, ist das Finanzamt komplett aus dem Thema raus?
Trotzdem erhalte ich für eingespeisten Strom je kWh 0,06x€ (Steuer fällt dank Liebhaberei weg??)
Der vom EVU bezogene Strom kostet mich wie bisher je kWh meinen bekannten Tarif. (Steuer führt EVU ab)
Eigenverbrauchter Strom 0,00 €. (Steuer fällt dank Liebhaberei keine an)

Somit wäre am Jahresende lediglich die Meldung an das EVU der Zählerstand "Eingehend" und "Ausgehend" nötig.
Daraus resultiert anschließend eine Nach-/Rückzahlung an/vom EVU. Das wars..?

Kann die deutsche Bürokratie so einfach sein oder stelle ich mir das in meiner Welt gerade zu einfach vor?

Gruß L.T.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

Kann die deutsche Bürokratie so einfach sein oder stelle ich mir das in meiner Welt gerade zu einfach vor?

Gruß L.T.

Ja Grin .
Du musst noch die Kleinunternehmerregel beantragen damit du mit der Umsatzsteuer nix mehr am Hut hast.
Liebhaberei betrifft die Einkommensteuer.

Das wars dann aber auch :thumbup:

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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 L.T.
(@l-t)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 11
 

Hallo profantus,

also muss ich zusätzlich zur Liebhaberei noch die Kleinunternehmer-Regelung beantragen??
Ich dachte mit Liebhaberei ist ja kein die Absicht zur Gewinnerziehlung mehr vorhanden und somit auch steuerlich alles aufgehoben (Steuern und eben auch Abschreibungsmöglichkeiten)

Das ist genau der Punkt warum ich Steuern, Finanzamt und Co. so liebe.

Also wäre < 10 kWp das so richtig?
Marktstammdatenregister: Anmeldung erforderlich
EVU: Anmeldung erforderlich
Finanzamt: Kleinunternehmer + Liebhaberei anmelden (zur Folge: keine Abschreibung möglich, keine Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer abführen, keine Steuern auf selbst genutzten Strom abführen)

Kostenseite:
EVU zahlt 6,xx Cent/kW die ins öffentliche Netz eingespeist wurden.
EVU bekommt 3x,xx Cent/kWh die ich vom öffentliche Netz bezogen habe.
Eigenverbrauch: Niemand bekommt etwas. Weder Finanzamt, EVU, oder wer sonst noch so dringend Geld braucht..

Gruß L.T.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1198
 

also muss ich zusätzlich zur Liebhaberei noch die Kleinunternehmer-Regelung beantragen??
Ich dachte mit Liebhaberei ist ja kein die Absicht zur Gewinnerziehlung mehr vorhanden und somit auch steuerlich alles aufgehoben (Steuern und eben auch Abschreibungsmöglichkeiten)

Ja genau Gewinnerziehlung ist ein Thema der Einkommensteuer,
Kleinunternehmer der Umsatzsteuer.

Also wäre < 10 kWp das so richtig?
Marktstammdatenregister: Anmeldung erforderlich
EVU: Anmeldung erforderlich
Finanzamt: Kleinunternehmer + Liebhaberei anmelden (zur Folge: keine Abschreibung möglich, keine Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer abführen, keine Steuern auf selbst genutzten Strom abführen)

Korrekt 😉 Umsatzsteuer bekommst du dann natürlich auch nicht zurück. Nach 5 Jahren kannst du aus der Regelversteuerung auch in die KU wechseln. Auf Youtube gibt es einen Steuerberater (Mücke) der hat zu dem Thema viele Beiträge.

Kostenseite:
EVU zahlt 6,xx Cent/kW die ins öffentliche Netz eingespeist wurden.
EVU bekommt 3x,xx Cent/kWh die ich vom öffentliche Netz bezogen habe.
Eigenverbrauch: Niemand bekommt etwas. Weder Finanzamt, EVU, oder wer sonst noch so dringend Geld braucht..

Genau.
Du bekommst bis 10kWp jetzt 8,6 Cent.
Einspeisevergütung musst du auch nicht in der Einkommensteurererklärung angeben :clap:

Ich finde das alles schwierig. Um entscheiden zu können welches Steuermodell für einen am günstigsten ist müsste die Anlage 1 Jahr laufen damit man Daten hat.
Festlegen muss man sich aber bei der Anmeldung. Roll

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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 L.T.
(@l-t)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 11
 

Alles klar,

dann sind aber die größten Fragezeichen der steuerlichen Themen gelöst.
Danke hierfür!!

Schönen Sonntag noch!


   
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Frage zur Abrechnun...
 
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