Aus dem Schreiben an das FA vom youtuber "gewaltig nachhaltig":
mit Schreiben vom 27.02.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen die Regelungen bekannt gegeben, unter denen Photovoltaikanlagen bis 30 kWp, die vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden und die zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt sind, als unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG zum Nullsteuersatz dem Unternehmensvermögen entnommen werden können. Damit entfällt die Besteuerung des selbstverbrauchten Stroms und lediglich die USt. auf Einspeisevergütung wird zukünftig noch über die USt-Erklärung abgeführt.
Eine solche Entnahme des Gesamtgegenstands Photovoltaik ist an die Absicht gebunden, dass 90 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. Diese Absicht wird damit erzielt, dass der Strom teilweise in einem Stromspeicher zum zeitversetzten Verbrauch zwischengespeichert wird.
was ist in meinem Fall, der 26.000kWh im Jahr produziert und diese auch mit WP, E-Auto und Speicher nicht zu 90% verbrauchen kann!?
PV Süd von 2011 mit 8,82 kWp
36 x Aleo S19 245W / 1x SMA Tripower 8000 TL-10
PV Süd von 2020 mit 19,72 kWp
58 x Solarfabrik Mono S2 - Halfcut 340W / 1x SMA Tripower 15000 TL-30
16x280Ah LiFePo4 DIY Stromspeicher mit Victron Multiplus II 5000 und REC BMS
90% Ist doch eh nicht machbar bei ner Anlage die auch nur n bissl grösser als n BKW ist. So n Schmarrn. Wo willst denn im Sommer mit dem ganzen Strom hin? 🙂
Aber ich will mir das auch noch anschauen wie ich meine Anlage aus 2019 da ggf. optimieren kann.
However, das ist doch für alle Altanlagenbetreiber erstmal eine gute Nachricht.
Voller Vorsteuerabzug, Eigenverbrauch ohne weitere Kosten, oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
Gruß,
Slade
However, das ist doch für alle Altanlagenbetreiber erstmal eine gute Nachricht.
Voller Vorsteuerabzug, Eigenverbrauch ohne weitere Kosten, oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
Gruß,
Slade
Ja, dass du 90% selbst verbrauchen musst. Oder anders gesagt nur 10% einspeisen darfst.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
3,85KWp an Hoymiles
32 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
2 Victron Multigrid
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
falsch.
man HAT VOR 90% selber zu verbrauchen.
mehr steht da nicht
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Eine solche Entnahme des Gesamtgegenstands Photovoltaik ist an die Absicht gebunden, dass 90 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbraucht werden. Diese Absicht wird damit erzielt, dass der Strom teilweise in einem Stromspeicher zum zeitversetzten Verbrauch zwischengespeichert wird.
Soweit ich die obige Aussage verstehe, braucht es nur einen Speicher, um ggü. dem Finanzamt die Absicht des 90% Stromverbrauchs nachzuweisen, um in den Vorteil der unbesteuerten Eigenentnahme zu kommen.
Das würde die Amortisation eines nachgerüsteten Speichers deutlich vebessern bei Bestandsanlagen ohne Speicher.
Herzliche Grüße
Eclipse
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Projekte 4:
Projekt 1 ergfolgreich Raumklima 3 Räume Daikin Multisplit 3MXM40 mit Perfera Innengerät 20, 20, 25
Projekt 2 - Panele sind auf dem Dach, jetzt fehlt noch der WR und die Hochvolt-Batterie (Liefertermine gibts keine)
Ich werde dann mal versuchen, das Ganze argumentativ mit einem Speicher auf vier Rädern anzugehen.
@stromtierchen Ich wünsche viel Erfolg!
Herzliche Grüße
Eclipse
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Projekt 2 - Panele sind auf dem Dach, jetzt fehlt noch der WR und die Hochvolt-Batterie (Liefertermine gibts keine)
Das Ganze hat Stefan Mücke sehr detailliert eruiert und positiv gelöst:
Die negativen Winkelzüge des Finanzministeriums sind zwar leicht irre, aber letztlich hebeln sie sich selbst aus und am Ende wurde alles gut - wenn man einen Speicher hat. Vermutlich reicht sogar ein Speicher auf Rädern 😉
evtl sollte man aber noch etwas warten. das ist noch alles viel zu frisch und die FA sind etwas überfordert
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Den Mücke Beitrag finde ich gut, habe ihn gerade erst unabhängig von hier gefunden, @Isomeer war schneller.
Besonders gefällt mir der Passus mit der "Schikaneregelung".
Steuerregelungen sollten so einfach wie möglich und so konstruktiv wie nötig sein.
Jetzt halte ich sie für so kompliziert wie möglich und unkonstruktiv wie unnötig, das führt zu mehr Personalbedarf in den entsprechenden Ämtern, wo sich die entsprechenden Mitarbeiter in einem Anfall von vermeintlicher Konstruktivität weitere Verkomplizierungen ausdenken, anstatt Vereinfachungen zu ihrem Bestreben zu machen. (Herr Mücke berichtet da von einigen BonMots)
Herzliche Grüße
PS. Ist jemand wie Lindner und seine Parteigänger nicht der natürliche Feind des Finanzbeamten? Und jetzt ist er der Chef von allen...
Eclipse
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evtl sollte man aber noch etwas warten. das ist noch alles viel zu frisch und die FA sind etwas überfordert
Die Steuerbefreiung gilt ab Antragstellung und nicht rückwirkend, darum wäre warten (zumindest über das Monatsende hinaus) verschenktes Geld.