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Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Aber mal im Ernst: Kann der Versorger einen Rückbau einzelner PV-Module tatsächlich verlangen oder nicht?

Als Begründung kann es ja kaum anführen, daß die elektrische Sicherheit seines Netzes gefährdet sei, denn das leistungsbegrenzende Bauteil alias µWR ist ja immer noch das gleiche. Selbst wenn vorne vorne 30 kWp dranhingen und der µWR das theoretisch verkraften könnte, kämen ja trotzdem nicht mehr als die 600/800 VA hinten raus und wie Altkanzler Helmut Kohl schon damals sagte: "Entscheidend ist, was hinten rauskommt."

Ich würde dem VNB folgendes zurückschreiben: "Ja, Sie mich auch!" Im Schriftdeutsch klingt das geringfügig anders formuliert vielleicht in etwa so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom TT.MM.JJJJ. Die elektrische Sicherheit meines Hausnetzes und Ihres Stromversorgungsnetzes liegt mir genauso wie Ihnen sehr am Herzen. Ich freue mich daher, Ihnen mitteilen zu dürfen, daß Ihre Befürchtung, durch eine erhöhte PV-Modulleistung könnte die elektrische Sicherheit gefährdet sein, glücklicherweise völlig gegenstandslos ist, weil das strombegrenzende Nadelöhr immer noch der gleiche Mikrowechselrichter mit 600 VA Scheinleistung und eine erhöhte Betriebsgefahr für das Hausnetz und Ihr Stromversorgungsnetz damit elektrisch absolut ausgeschlossen ist.

So oder ähnlich könnte man das vielleicht formulieren. Wird der VNB pampig, kann man immer noch sagen, daß man ein paar PV-Module stillegt.

Daniel


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Aber mal im Ernst: Kann der Versorger einen Rückbau einzelner PV-Module tatsächlich verlangen oder nicht?

...

Es geht also nicht rückwirkend um heute noch nicht definierte Geräte und deren Inbetriebnahme, welche namensgleich mit den bereits bekannten Steckersolargeräten sind?
Es könnte auch reichen ab 2kWp auf eine Nutzungsänderung zu pochen, da es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät handelt.
Mit den Folgen und Kosten die man ursprünglich vermeiden wollte.

SolarHeini

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 886
 

Ein Annahme.

Und ich muss mich immer wieder bei den fleißigen Postern hier bedanken, die mich dazu gebracht haben alles als Insel aufzubauen. Alles andere kann (und wird wohl) nach hinten losgehen. 

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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Win
 Win
(@win)
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Beiträge: 6203
 

Veröffentlicht von: @pv-fan

Ich denke wir sollten uns nichts schön reden und Verschlechterungen ignorieren, die es bisher nicht gab. Dies kann weder das Ziel der Petition noch des ganzen Aufwands sein, den Andreas bisher schon betrieben hat. Andreas hat keinen Hehl daraus gemacht, dass er kein Freund der 2 kW Modulleistungsbegrenzung ist.

Schönreden nicht, aber mal relativieren. Die Petition hatte viele Ziele, die erreicht wurden. Diese 2kW Begrenzung ist klar eine Einschränkung, aber die betrifft eben nur eine ganz kleine Minderheit. Man könnte auch sagen: Eine interessante Option, viel mehr als ein klassisches BKW zu bauen, was immer noch unter die vereinfachte BKW Regelung fällt, ist jetzt nur noch bis 2kW möglich.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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BaummitSchatten
(@baummitschatten)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 226
 

Veröffentlicht von: @win

(<=600Wp) BKW zu bauen, was immer noch unter die vereinfachte BKW Regelung fällt,

Was hat diese vereinfachte Regelung für Vorteile? z.B gegenüber einer 2,1kWp-Überschusseinspeisung? (hier plakativ >2kWp)
Ferraris-Haushalte müssen trotzdem den Zählerschrank sanieren.


   
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(@Anonym)
Newbie Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Veröffentlicht von: @baummitschatten

Ferraris-Haushalte müssen trotzdem den Zählerschrank sanieren.

 

Bei einem BKW? Wer sagt das?

 

VG,

René

 


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @win

Veröffentlicht von: @pv-fan

Ich denke wir sollten uns nichts schön reden und Verschlechterungen ignorieren, die es bisher nicht gab. Dies kann weder das Ziel der Petition noch des ganzen Aufwands sein, den Andreas bisher schon betrieben hat. Andreas hat keinen Hehl daraus gemacht, dass er kein Freund der 2 kW Modulleistungsbegrenzung ist.

Schönreden nicht, aber mal relativieren. Die Petition hatte viele Ziele, die erreicht wurden. Diese 2kW Begrenzung ist klar eine Einschränkung, aber die betrifft eben nur eine ganz kleine Minderheit. Man könnte auch sagen: Eine interessante Option, viel mehr als ein klassisches BKW zu bauen, was immer noch unter die vereinfachte BKW Regelung fällt, ist jetzt nur noch bis 2kW möglich.


Das wiederholt sich dann.
Dein dümmster, möglicher Fall2 ist/war nicht die Zukunft und ist nicht sinnvoll.

Dem Fachwerker stehe ich sehr skeptisch gegenüber, sein jüngstes Video

(1) Warum ein Mixer die meisten Batteriespeicher an ihre Grenzen bringt! - YouTube

lässt aber ahnen.

Man könnte auch realistisch den halben Preis oder die doppelte Leistung erzielen.
Ohne an Elektriker und Schrankkosten zu denken.

Die Zukunft und was die Leute wirklich wollen / was die Gesellschaft wirklich braucht wird gleich doppelt begraben.
Keine Module und kein Speicher!

SolarHeini

 


   
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BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 226
 

Veröffentlicht von: @Anonym

Bei einem BKW? Wer sagt das?

Sorry, das wollte ich als Frage verstanden wissen.

Abgesehen davon, dass man auch ohne Solar/ohne Ummeldgung/ohne irgendwas, früher oder später mit einem "neuen" Zähler beglückt wird, zeigt mit mit der <=600Wp Anmeldung gewisse Aktivität an. Damit rutscht man evtl. in der PrioListe für den neuen Zähler etwas nach oben.

Aber allein der Fakt, dass der Zählertausch vom Betreiber verlasst werden würde, wäre ein mittelgroßer Vorteil (weil dem Vernehmen nach, dann die Anforderungen ggf. etwas sinken).

 


   
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 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 385
 

Veröffentlicht von: @baummitschatten

Was hat diese vereinfachte Regelung für Vorteile? z.B gegenüber einer 2,1kWp-Überschusseinspeisung? (hier plakativ >2kWp)
Ferraris-Haushalte müssen trotzdem den Zählerschrank sanieren.

Man hat als Balkonkraftwerk bis 600 Watt Einspeisung viele Vorteile:

- Keine Sanierung des Zählerschrankes notwendig. Da kommt nur ein digitaler Zähler auf einer Platte rein.

- Vereinfachte Anmeldung, die man selbst machen kann. Keine Genehmigung notwendig.

- Kein beim Netzbetreiber angemeldeter Fachbetrieb notwendig. Weder für Anschluss noch für die Anmeldung.

 


   
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 167
 

Dem Fachwerker stehe ich sehr skeptisch gegenüber, sein jüngstes Video

(1) Warum ein Mixer die meisten Batteriespeicher an ihre Grenzen bringt! - YouTube

lässt aber ahnen.

 

Hab da mal reingeschaut.

Ist ja grauslich dieses Gebrülle, ist ja fast wie dieser komische Bayer ...

Konnte ich trotz vorspulen nicht lange ertragen. Viel Zeit vollplappern, um €€€ zu generieren.

Fachlich scheint er nicht die hellste 🕯️ auf der Torte 🍰.

Wie angenehm hingegen die Videos von Andreas anzusehen sind.

Mal abgesehen davon finde ich es weiter, sagen wir mal amüsant, wie hier mit dem Blick in Glaskugel über ungelegte Eier philosophiert wird.

Ich werde mich mal weiter mit den Vorbereitungen für den Bau oder Kauf eines 48 V Akkus beschäftigen.

 

 


   
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 wihz
(@wihz)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 385
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Aber mal im Ernst: Kann der Versorger einen Rückbau einzelner PV-Module tatsächlich verlangen oder nicht?

Wenn im Markenstammregister (MaStR) der BNetzA  als "Installierte Leistung: " die >2  kWp eingetragen sind, kann der Netzbetreiber m.E. nicht auf einmal fordern, dass abgebaut wird.

Wenn er allerdings vor der Tür steht und die installierte Leistung der Panels höher ist als im Markenstammregister angegeben, kann er das vermutlich fordern, dass bei > 2 kWp (und dann über Fachbetrieb) angemeldet wird. Und dann hat man den Zählerschrank auf den aktuellen Stand zu bringen. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 9 Monaten von wihz

   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1031
 

Veröffentlicht von: @uwest

Dem Fachwerker stehe ich sehr skeptisch gegenüber, sein jüngstes Video

(1) Warum ein Mixer die meisten Batteriespeicher an ihre Grenzen bringt! - YouTube

lässt aber ahnen.

 

Hab da mal reingeschaut.

Ist ja grauslich dieses Gebrülle, ist ja fast wie dieser komische Bayer ...

Konnte ich trotz vorspulen nicht lange ertragen. Viel Zeit vollplappern, um €€€ zu generieren.

Fachlich scheint er nicht die hellste 🕯️ auf der Torte 🍰.

Wie angenehm hingegen die Videos von Andreas anzusehen sind.

Mal abgesehen davon finde ich es weiter, sagen wir mal amüsant, wie hier mit dem Blick in Glaskugel über ungelegte Eier philosophiert wird.

Ich werde mich mal weiter mit den Vorbereitungen für den Bau oder Kauf eines 48 V Akkus beschäftigen. 

Ja. Was machst du dann damit?
Du baust das selbst was er da wie auch immer vorstellt oder skizziert. Zumindest verständlich erklärt.
Darfst es dann aber (zukünftig) nicht legal benutzen?

Jetzt kann man das ja kaum sagen, aber theoretisch könnte das bereits zum halben Preis seit mehr als 2 Jahren Wirklichkeit sein.
Und es könnte sich tatsächlich sehr schnell rechnen ...

 


   
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 167
 

@solarheini 

Ich hab den Typen nie zuvor gesehen und werd's mir auch nicht mehr antun.

Der hat auch rein gar nix mit meinem Akku zu tun.

Und was ich wann benutze entscheide ich selbst.

Und ich lebe nicht in der Angst, dass irgendwann irgendwer in der Nacht bei mir auftaucht und Panels abmontieren will.

Mehr machen, weniger rumlabern und sich nicht um ungelegte Eier kümmern von denen man keine Ahnung hat.



 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1308
 

Veröffentlicht von: @baummitschatten

Eine 600W Anmeldung zieht doch ebenso einen Zweirichtungszähler nach sich? (Fragezeichen)

Ja.

Veröffentlicht von: @baummitschatten

Neuer Zähler nötig -> neuer Zählerschrank nötig -> selbes Problem?

Nein.

Den Zähler haben sie einfach (wie auch alle anderen Zähler in diesen Schränken) gegen einen neuen Zweirichtungszähler getauscht.

Die hiesigen Stadtwerke sind im Prinzip eher offen für Solar.

Deshalb sind wir ja auch noch an einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung für das Anschlussproblem dran.

Nur hab ich zur Zeit so viele andere Baustellen, dass das noch ein wenig länger dauern wird...

 

 

Veröffentlicht von: @petrel

Im Knast bekommst als Solarverbrecher kein einziges Elektron mehr 😉

Diese Ahnunglosen die. Ich brauche keine Elektronen! Ich brauche nur PHOtonen Photoooonenn.. Harrrrrr....

 


   
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DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @solarheini
Veröffentlicht von: @docemmettbrown
Aber mal im Ernst: Kann der Versorger einen Rückbau einzelner PV-Module tatsächlich verlangen oder nicht?
Es könnte auch reichen ab 2kWp auf eine Nutzungsänderung zu pochen, da es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät handelt.
Guter Hinweis! Daran hatte ich nicht gedacht. Dann würde ich tatsächlich offiziell zurückbauen. Mindestens dann, wenn sich der Versorger mit Vorlaufzeit zum Kaffeekränzchen anmeldet.

Daniel

 


   
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