Verschlechterung fü...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

912 Beiträge
59 Benutzer
649 Likes
39.3 K Ansichten
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6882
 

Veröffentlicht von: @jay

Moderatoren sind dazu da zu Moderieren und ggf. rechtlich relevantes zu Löschen und nicht Diktatormäßig Threads abzuwürgen.

Angesichts der Tatsache, dass ich um eure Meinung gefragt habe, ist der Begriff "Diktatormässig" ziemlich absurd.

 

Veröffentlicht von: @jay

Administratoren sind übrigens nichtmal dafür zuständig, sondern dazu, das Forum technisch am Laufen zu halten.

Wofür Admins zuständig sind, entscheidet der Eigentümer des Boards.

Veröffentlicht von: @jay

Diktatormäßige Entscheidungen gestehe ich einzig und allein EINER Person zu und das ist der Forenbetreiber selbst.

Warum sitzt dir das " Diktatormässig" so quer im Mund?

Ehrlich gesagt, was DU  hier wem zugestehst, ist vollkommen irrelevant, weil es durch Diktatormässige Entscheidungen des Betreibers definiert wird, nicht durch dich.

 

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Ach, Kinners, nun streitet Euch doch nicht und klebt Euch nicht an eine etwas unglückliche Wortwahl. Es ist doch alles cool hier im Thread und Trolle sehe ich auch keine. Alles gut! 🙂 🙂 🙂

Daniel


   
AntwortZitat
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6882
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

.....und Trolle sehe ich auch keine. Alles gut!

Ich neige eben dazu, beklagenswerte Dinge zu beklagen.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1002
 

HEUTE sind 2000 statt 600Watt beschlossen worden so das ZDF
Der WDR3 zeigt beispielhaft ein Balkonkraftwerk mit Bluettie Speicher

Wie das anzuschließen sein wird und was das ist, das WERDEN neue Normen und die TAB der Versorger bestimmen.
Scheinbar wissen die nicht was sie beschlossen haben, wie soll man dann wissen was es zu berichten gibt? 🤪 


   
AntwortZitat
(@solar123)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 18
 

Habe ich auch eben in den Nachrichten gehört und habe sofort einen HM800 ungedrosselt über EBAY für 135.-€ incl. Versand gekauft


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1002
 

Sie hätten einen Warnhinweis beschließen sollen:

WARNUNG! Der Erwerb kann/wird zu vierstelligen Folgekosten führen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 9 Monaten 2 mal von SolarHeini

   
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @solarheini
HEUTE sind 2000 statt 600Watt beschlossen worden so das ZDF
Echt? Da muß ich doch gleich selber mal nachsehen:

Auch dürfen diese Anlagen, die sich auch auf Terrassen oder Fassaden befestigen lassen, künftig höhere Leistung haben als bisher, statt 600 sind es nun 2.000 Watt.

Tatsache! Was man so alles für Nachrichten für seine GEZ-Gebühren bekommt... 🤣

Daniel

 

 

 


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1002
 

Veröffentlicht von: @solar123

Habe ich auch eben in den Nachrichten gehört und habe sofort einen HM800 ungedrosselt über EBAY für 135.-€ incl. Versand gekauft

Damit hätte ich gewartet.
Wenn nicht einmal bekannt ist was in der neuen Norm steht, wie soll es dann dementsprechend zertifizierte Geräte bereits geben?

 


   
AntwortZitat
Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 5997
 

Da wird von den Medien derzeit einiges durcheinandergeworfen. Und alle schreiben voneinander ab und feiern die Anhebung von 600 auf 2000 Watt. Immerhin, ARD schreibt es korrekt mit 600 auf 800 Watt Einspeiseleistung.

Auch das der rückwärtslaufende Zähler als Errungenschaft gefeiert wird, ist natürlich ziemlicher Blödsinn. Die Anmeldepflicht besteht weiterhin und jeder, der seine Anlage anmeldet, wird 4-8 Wochen später seinen digitalen Zähler bekommen. Wobei man das Thema rückwärtsdrehender Zähler jetzt etwas entspannter sehen kann.

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6909
 

die 2000w sind wahrscheinlich die modulbegrenzung von 2000Wp 🤣 

kann ich mir kaum vorstellen das 2000w erlaubt wären, das würde zu massiven problemen führen.

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
DocEmmettBrown and Ulli reacted
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1002
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

die 2000w sind wahrscheinlich die modulbegrenzung von 2000Wp 🤣 

kann ich mir kaum vorstellen das 2000w erlaubt wären, das würde zu massiven problemen führen.

Ich setze auf:
WATTsoever, neue Norm bis 800VA Wechselrichterleistung
Ungeachtet der tatsächlichen Leistung mit obligatorischer Überprüfung durch konzessionierten Fachbetrieb.
Soll ja einfach gehalten werden.
Nach einem „Oh,Oh,Oh“ eine Nutzungsänderung samt HAK und Zählerschrank.

 


   
AntwortZitat
 Ulli
(@ulli)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 337
 

Genau, da stimmt nur die Einheit nicht. Also es sind 2000 Wp für die Module und 800 W für die Wechselrichterleistung. Wobei das auch mehrere Geräte bzw. Anlagen mit insgesamt bis zu dieser Leistung sein können.

Gut finde ich die Regelungen zur Anmeldung nur beim MaStR. Inbetriebnehmen, Anmelden und fertig. Der VNB wird weitgehend "entmachtet", wenn ich das richtig verstanden habe. Der muss die gemeldeten Daten prüfen und so hinnehmen, wie sie im MaStR gemeldet worden sind. Kein Prüfen und vor Ort Nachschauen. Der soll nur zügig seinen vorgegebenen Arbeitsablauf abarbeiten. Der VNB kann später allerdings noch Infos zum Steckersolargerät verlangen, soll sich aber in Hinsicht auf technische Anschlussbedingungen oder technische Anschlussregelungen nicht mehr als Erfüllungsgehilfe des VDE aufführen.

 

§ 8 Absatz 5a EEG 2023 dient dazu, Steckersolargeräten, für die keine Einspeisevergütung
begehrt wird, einen sofortigen Anschluss zu ermöglichen. Diese auch als „Balkon-PV“ be-
zeichneten Anlagen können die niedrigschwellige Teilhabe an der Energiewende fördern.
Anlagen werden von den Vorgaben des europäischen Netzkodex (nach der Verordnung
(EU) 2016/631 der Kommission vom 14. April 2016 zur Festlegung eines Netzkodex mit
Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger, ABl. L 112/1) bis zu einer Wirkleistung
von 0,8 kW als insignifikant angesehen (Artikel 5 Absatz 3 des Kodex). Eines oder mehrere
Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer
Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle
eines Letztverbrauchers betrieben und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden,
können demnach unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeb-
lichen Regelungen angeschlossen werden. Die installierte Leistung bezieht sich hier, wie
insgesamt bei Solaranlagen im EEG, auf die Modulleistung. Durch das Abstellen auf die
insgesamt installierte Leistung beziehungsweise die insgesamt vorliegende Wechsel-
richterleistung werden mehrere Steckersolargeräte, die hinter der Entnahmestelle eines
Letztverbrauchers betrieben werden, kumuliert betrachtet. Dies ist sachgerecht, da meh-
rere Anlagen unterhalb der Schwellenwerte, die diese gemeinsam überschreiten, die glei-
chen Netzwirkungen haben wie eine größere Anlage, die alleine die Schwellenwerte über-
schreitet.
In der Konsequenz dieser Regelung genügt in Zukunft die Registrierung zum Marktstamm-
datenregister (MaStR) gemäß § 5 oder § 7 der Marktstammdatenregisterverordnung inner-
halb eines Monats nach Inbetriebnahme. Eine vorgeschaltete Netzverträglichkeitsprüfung
durch den Netzbetreiber erfolgt nicht. Satz 2 Halbsatz 2 stellt klar, dass auch sonstige Mel-
dungen (z.B. aufgrund von Technischen Anschlussbedingungen oder Technischen An-
schlussregelungen) nicht zur Voraussetzung für den Netzanschluss und die Inbetrieb-
nahme des Steckersolargeräts gemacht werden dürfen. Da § 8 EEG 2023 nur den Netzan-
schlussprozess regelt, schließt der letzte Halbsatz nicht aus, dass der Netzbetreiber zu
einem späteren Zeitpunkt, nach Inbetriebnahme und Meldung beim Marktstammdatenre-
gister, Informationen über das Steckersolargerät verlangt. Ergänzt werden die Regelungen
durch eine vereinfachte Eingabemaske bei der MaStR-Registrierung (vgl. die Neufassung
der Anlage zur Marktstammdatenregisterverordnung in diesem Gesetz).
Aufgrund des neuen § 21c Absatz 1 Satz 3 EEG 2023 ist auch für die Zuordnung der Anlage
zur unentgeltlichen Abnahme keine Meldung beim Netzbetreiber erforderlich, da bei aus-
bleibender sonstiger Zuordnung eine Anlage nun als der unentgeltlichen Abnahme zuge-
ordnet gilt.
Nach der Registrierung zum Markstammdatenregister fordert die Bundesnetzagentur be-
reits nach bestehender Praxis die Netzbetreiber auf, die im Marktstammdatenregister hin-
terlegten Daten der Anlagen zu prüfen. Diese Aufforderung nach § 13 Absatz 1 Satz 2 der
Marktstammdatenregisterverordnung erfolgt automatisiert und ohne Ansehung der Größe
der Anlage. Die Prüfpflicht der Netzbetreiber beschränkt sich auf einen Abgleich mit den
ihnen vorliegenden Daten; weitere Anstrengungen, um eine bessere Prüfung vornehmen
zu können, müssen nicht vorgenommen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass
keine zu großen Anlagen als Steckersolargeräte registriert werden. Ziel des Verfahrens ist
es einerseits, dass der Netzbetreiber Kenntnis von der Inbetriebnahme des Steckersolar-
geräts erhält. Zudem soll so sichergestellt werden, dass bei Bedarf der nach § 10a Absatz
2 EEG 2023 erforderliche Zählerwechsel durch den Messstellenbetreiber erfolgen kann.
Nach § 17 der Marktstammdatenregisterverordnung dürfen die Netzbetreiber darüber hin-
aus auf die Daten zugreifen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; zu diesen gehört
auch die Information des Messstellenbetreibers zum Zwecke eines ggf. erforderlichen Zäh-
lerwechsels. Die Information des Messstellenbetreibers durch den Netzbetreiber ist bereits
in den Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation abgebildet.


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1002
 

Veröffentlicht von: @ulli

...Der VNB kann später allerdings noch Infos zum Steckersolargerät verlangen, soll sich aber in Hinsicht auf technische Anschlussbedingungen oder technische Anschlussregelungen nicht mehr als Erfüllungsgehilfe des VDE aufführen...

Und wenn sich der VDE zum Erfüllungsgehilfen macht?
Wenn das Steckersolargerät keinen Stecker bekommt.

 


   
Ulli reacted
AntwortZitat
 Ulli
(@ulli)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 337
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Ich setze auf:
WATTsoever, neue Norm bis 800VA Wechselrichterleistung
Ungeachtet der tatsächlichen Leistung mit obligatorischer Überprüfung durch konzessionierten Fachbetrieb.
Soll ja einfach gehalten werden.
Nach einem „Oh,Oh,Oh“ eine Nutzungsänderung samt HAK und Zählerschrank.

 

 

Ja, das gefällt mir auch nicht. Es wird ohne neue Wechselrichter mit Anschluss von mehr als zwei Modulen schwierig, die max. 800 VA einzuhalten. Jedenfalls, wenn man auf mehrere MPPT angewiesen ist. Da muss die Zukunft zeigen, was "gelebt" werden kann.

 


   
AntwortZitat
(@words)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 30
 

Damit werden doch gedrosselte Wechselrichter wie HM 1500 bundesweit legalisiert, ggf mit Zertifikat durch Händler.


   
AntwortZitat
Seite 41 / 61
Verschlechterung fü...
 
Teilen: