Verbot der Heizung ...
 
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Verbot der Heizung mit Klimaanlage durch exklusiven Benutzungszwang von Nahwärme aus Erdgas

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(@magmastrudel)
Vorsichtiger Stromfühler
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Veröffentlicht von: @krampmeier

Außerdem machen die Fixkosten bei der Nahwärme etwa die Hälfte der laufenden Kosten aus - je mehr, desto größer die Anschlussleistung. Die 2 kW mehr würden mich 269 € pro Jahr mehr kosten, 741 € statt statt 472 € reine Grundgebühr.

Wieso kosten die ersten 10kW 47,2€/kW und die zusätzlichen zwei dann plötzlich 269€? Werden da größere Häuser bewusst bestraft? Eigentlich sollte ein mehr an Anschlussleistung ja günstiger werden...

Bei 40kWh/m2 komm ich auf 16000kWh (wenn alles beheizt?) Jahresverbrauch, da finde ich 11,xkW Heizlast auch mehr als üppig dimensioniert, nach Schweizer Formel sollten es eher 8, maximal 10 sein. Vielleicht zum Energieberater und eine Heizlastberechnung durchführen lassen?

Letzten Endes würde ich sagen umso weniger Nahwärme umso besser, erst zwingen sie dich zur Abnahme und dann werden die Preise angehoben..


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @magmastrudel

kosten die ersten 10kW 47,2€/kW und die zusätzlichen zwei dann plötzlich 269€

Womit zumindest klar wäre, weshalb die private Versorgergesellschaft nie unter 10kW kommt...

 


   
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Win
 Win
(@win)
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Veröffentlicht von: @magmastrudel

erst zwingen sie dich zur Abnahme und dann werden die Preise angehoben..

Das ist die große Gefahr. Hab schon von Leuten gelesen, die für Fernwärme derzeit 30ct/kWh bezahlen. Blanker Irrsinn. Ist immer Mist, wenn man von einem Lieferant 100% abhängig ist. Der kann im Sinne der Gewinnoptimierung dann alles mit einem machen.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
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saugnapf
(@saugnapf)
Heroischer Stromgenerator
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Veröffentlicht von: @win
Der kann im Sinne der Gewinnoptimierung dann alles mit einem machen.

Genau darum geht es doch immer. Man muss die Leute an die Leitung zwingen. Öltank ist in dem Zusammenhang doof... besser alles auf Gas.

Oder warte: Gas wenn dann nur noch aus fernen Kontinenten, kein Problem, wir haben auch übersee gute Freunde. Und sollte sich Widerstand regen, dann vielleicht doch besser Strom?? Ja, Strom ist gut, lässt sich super steuern und abregeln. Damit kriegen wir sie alle. Also sagen wir einfach: Gas ist jetzt doch ein klein wenig böse, wir machen alles mit Strom. (Im Hinterkopf höre ich immer die verzweifelt heisere Stimme des Wunderministers)

Also: haut eure vor acht Jahren für teures, meist eigenes Geld eingebauten Gasthermen bitte raus, und sitzt den nächsten Versprechungen auf.

Alles auf Strom, alles auf Wärmepumpe, alles auf Nah- oder Fernwärme, das ist das Gebot der Stunde. Hauptsache abhängig. 

 

6x 300Wp = 1.8kWp an 3x EVT560 MicroInverter - MultiPlus-II GX mit 4x PylonTech US2000 (je 2,4kWh)

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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
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@saugnapf Abhängig von Strom, den wir mindestens teilweise selber produzieren, ist böse.

Gas, Öl und Uran, wachsen bei uns ja zum Glück auf jedem Feld, ist gut?

Du kaufst also lieber bei Scheich Journalistenzersäger oder Kriegsverbrecher und wahrem Demokraten, Waladimax?

Komische Logik.

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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saugnapf
(@saugnapf)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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@ThorstenKoehler Dich hab ich arg vermisst. Ehrlich. Unklar wie je. Das Salz in unserer Suppe...  👍 

6x 300Wp = 1.8kWp an 3x EVT560 MicroInverter - MultiPlus-II GX mit 4x PylonTech US2000 (je 2,4kWh)

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 topo
(@topo)
Vorsichtiger Stromfühler
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@saugnapf

Niemand nimmt dir deine Gasheizung ab, einfach weiter benutzen und wenn kaputt reparieren, wenn es das ist was du willst. Wo nimmst du deine Paranoia her? Zuviel Bild, Welt, Focus gelesen?


   
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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

Veröffentlicht von: @magmastrudel

Wieso kosten die ersten 10kW 47,2€/kW und die zusätzlichen zwei dann plötzlich 269€? Werden da größere Häuser bewusst bestraft? Eigentlich sollte ein mehr an Anschlussleistung ja günstiger werden...

Tja, ziemlich seltsam, finde ich auch. Oben ein Screenshot aus der Bauherrenmappe MFH.

Veröffentlicht von: @magmastrudel

Bei 40kWh/m2 komm ich auf 16000kWh (wenn alles beheizt?) Jahresverbrauch, da finde ich 11,xkW Heizlast auch mehr als üppig dimensioniert, nach Schweizer Formel sollten es eher 8, maximal 10 sein. Vielleicht zum Energieberater und eine Heizlastberechnung durchführen lassen?

Schweizer Formel? Klingt interessant, werde ich mir mal ansehen. Eine neue Heizlastberechnung wäre wahrscheinlich sogar die eleganteste Lösung für mich als Einzelfall. Verursacht nochmal Kosten, sollte aber zu einem günstigeren Ergebnis führen. Mal überlegen, bzw. anfragen. Trotzdem reizt es mich natürlich, den Fall auch von der anderen Seite aus anzugehen und den "redlichen Menschen" bei Stadt und Versorger deutlich zu zeigen, dass auch friedliebende Menschen nicht alles mit sich machen lassen.

Veröffentlicht von: @magmastrudel

Letzten Endes würde ich sagen umso weniger Nahwärme umso besser, erst zwingen sie dich zur Abnahme und dann werden die Preise angehoben..

Das kann natürlich passieren. Andererseits haben wir im Moment auch schon Nahwärme (eines anderen Anbieters, aus Biogas), da sind die Kosten sogar eher gefallen. Trotzdem stimme ich prinzipiell zu: So wenig Abhängigkeiten schaffen wie möglich. Darum ja auch die schwarzstartfähige PV usw. Ich denke mal, darin sind sich hier alle einig, sonst wären wir nicht hier unterwegs.

 

 


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1372
 

 @saugnapf

Freut mich, dass ich Dir einen Gefallen tun konnte.

Sag doch was zur Rohstoffthematik. Oder bist Du technologieoffen? 

Also hoffst Du auf Wundertechnologien? V1, V2? Ach ne, der neue heiße Scheiße heißt ja H2 und EFuels.

Und natürlich der ganz heiße Scheiß: Kernfusion!!!

 

Den Haken der Fernwärme hat man hier ja schon beleuchtet. U.U. gibt es sogar einen Anschlusszwang, der vom BVerwG geprüft und für gut befunden wurde.

Muss man sich im einzelnen die Satzung der Gemeinde zu Gemüte führen und sehen wie es um Ausnahmen bestellt ist. Ansonsten leider Pech gehabt i.S. Grundgebühr.

Gegen die gleichzeitige Installation von LLWP dürfte ja nichts sprechen. Außer dem finanziellen Zusatzaufwand. 😪 

Lasst grüne Männchen die Daumen senken


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6036
 

Die 4,46 ct/kWh bei der Nahwärme sind natürlich derzeit noch extrem günstig. So lange das so ist, heizt du besser alles mit Nahwärme. Was aber Sinn macht, auf 10kW zu reduzieren. Das wird dicke reichen und selbst wenn es bei -20 Grad nicht reicht, könntest du noch in so seltenen Fällen mit Split-Klima zuheizen. Oder auch mit Heizlüfter. Wird ja, wenn überhaupt alle paar Jahre mal 1-2 Tage vorkommen.

 

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Krampmeier
(@krampmeier)
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Beigetreten: Vor 5 Monaten
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Themenstarter  

Veröffentlicht von: @win

Die 4,46 ct/kWh bei der Nahwärme sind natürlich derzeit noch extrem günstig. So lange das so ist, heizt du besser alles mit Nahwärme. Was aber Sinn macht, auf 10kW zu reduzieren. Das wird dicke reichen und selbst wenn es bei -20 Grad nicht reicht, könntest du noch in so seltenen Fällen mit Split-Klima zuheizen. Oder auch mit Heizlüfter. Wird ja, wenn überhaupt alle paar Jahre mal 1-2 Tage vorkommen.

Exakt das ist der Plan (außer bei PV-Überschuss, der wird dann natürlich auch wo weit wie möglich in Wärme umgesetzt, bevor eingespeist wird).

Leider habe ich immer noch keine schriftliche Ablehnung meines Antrags bekommen, und auch sonst nichts Schriftliches, und daher konnte ich noch keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Ein Schelm...

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Monaten von Krampmeier

   
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(@brakelmann)
Vorsichtiger Stromfühler
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Moin @krampmeier,

zur Reduktion der Fernwärmeanschlussleistung gibt es seit 2021 ein Gesetzt, dass es Dir erlaubt ohne Angabe von Gründen die Anschlussleistung einmal pro Jahr anzupassen.

Quelle: https://recht-energisch.de/2021/08/13/achtung-anschlussleistung-der-wohl-neue-%C2%A7-3-avbfernwaermev/#:~:text=Am%2025.,vier%20Wochen%20Frist%20zum%20Monatsende.

Habe ich selber als Uniper Fernwärmekunde so gemacht.
Hab eine Email mit Verweis auf dieses Gesetzt geschrieben und ein paar Wochen später hat ein Techniker die Anschlussleistung um 50% reduziert.
Damit halbieren sich auch die nicht unerheblichen Bereitstellungskosten für den Anschluss...

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten 2 mal von Brakelmann

   
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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
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Veröffentlicht von: @brakelmann

Moin @krampmeier,

zur Reduktion der Fernwärmeanschlussleistung gibt es seit 2021 ein Gesetzt, dass es Dir erlaubt ohne Angabe von Gründen die Anschlussleistung einmal pro Jahr anzupassen.

Quelle: https://recht-energisch.de/2021/08/13/achtung-anschlussleistung-der-wohl-neue-%C2%A7-3-avbfernwaermev/#:~:text=Am%2025.,vier%20Wochen%20Frist%20zum%20Monatsende.

Ja, im Nachhinein sollte es auf jeden Fall auch gehen (die AVBFernwärmeV hatten wir hier ja schon). Wahrscheinlich wäre das für mich sogar der pragmatischte Weg, um keine weiteren Verzögerungen zu verursachen. Die Stadt lässt sich nun offenbar extra viel Zeit mit der schriftlichen Ablehnung. Den erhöhten Anschlusspreis für die größere Übergabestation müsste ich dann allerdings berappen...

[Edit:] Das wären ca. 1000 Euro extra. Ob sich die Stationen oder sonstige Hardware technisch überhaupt unterscheiden, weiß ich natürlich nicht. Auch die 10 kW Station scheint 30 kW für die Estrichtrocknung liefern zu können...

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten von Krampmeier

   
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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
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Beiträge: 18
Themenstarter  

Heute kam nun der Ablehnungsbescheid, ich habe ihn in geschwärzter Form mal hier angehängt. In der Begründung findet eine ziemliche Wortklauberei statt, um die Ablehnung irgendwie zu rechtfertigen.

Fragt sich nun, wie ich den Widerspruch am besten formuliere. Mein erster Gedanke wäre folgende Argumentation:

1) Die Klimaanlage und der Heizstab können sehr wohl als eine Heizungsanlage angesehen werden, denn es handelt sich um ein

in Häusern, Wohnungen, Fahrzeugen o. Ä. installiertes System zur Erzeugung von Wärme (und für das Erhitzen von Wasser)

Quelle: „Heizungsanlage“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, < https://www.dwds.de/wb/Heizungsanlage> , abgerufen am 12.01.2024.

2) Es handelt sich technisch um eine Wärmepumpe mit einem saisonalen Wirkungsgrad (SCOP) von 4,38 und arbeitet daher auf ausschließlicher Basis von Erneuerbaren Energien gemäß §2 Abs. 1 EEWärmeG. Darin wird definiert:

(1) Erneuerbare Energien im Sinne dieses Gesetzes sind
[...]
2. die der Luft oder dem Wasser entnommene und technisch nutzbar gemachte Wärme mit Ausnahme von Abwärme (Umweltwärme),

Quelle: https://dejure.org/gesetze/EEWaermeG/2.html, abgerufen am 12.01.2024.

Schon deshalb ist meinem Antrag nach § 6 Abs. 2 b der Wärmeversorgungssatzung stattzugeben.

3) Hinzu kommt, dass auch der zum Betrieb der Wärmepumpe verwendete Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien stammen wird:

  • Unsere PV-Anlage mit 13 kWp und 15 kWh Speicher wird voraussichtlich über 11000 kWh pro Jahr erzeugen (Quelle: European Commission, Joint Research Centre, https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/en/)
  • Die Verwendung von netzbezogenem Strom zur Wärmegewinnung ist nicht geplant

Die von unserer Klimaanlage nutzbar gemachte Wärme besitzt daher einen Primärenergiefaktor von Null.

Die Nahwärmeversorgung der Stadt Ladenburg basiert hingegen ausschließlich auf der Verbrennung von fossilem Erdgas. Die Verbrennung von Erdgas setzt beträchtliche Mengen des klimaschädlichen Gases CO2 frei, während die Nutzung von Solarenergie für die Stromerzeugung emissionsfrei ist. Der gesamte Lebenszyklus von Solarenergie, einschließlich Herstellung und Installation von Solaranlagen, führt im Vergleich zu fossilen Brennstoffen zu deutlich geringeren Treibhausgasemissionen. Im Gegensatz zur Verbrennung fossiler Energieträger ist keine weitere Zuführung von Ressourcen notwendig. Mithin ist der Betrieb der von mir geplanten Anlage klar klimafreundlicher und ressourcenschonender als die Wärmeversorgung der Stadt Ladenburg.

Aus diesem Grund ist meinem Antrag auf teilweise Befreiung von der Benutzungspflicht auch nach § 6 Abs. 2 a der Wärmeversorgungssatzung stattzugeben und die Nutzung der Anlage zur Wärmegewinnung zu gestatten.

 

Was hält die geschätzte Forengemeinde davon? Habt Ihr Verbesserungsvorschläge?


   
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stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 3743
 

Sorry aber das kann doch jeder hier in 5 Minuten widerlegen. Ein Blick in einen Ertragsrechner zeigt, dass dein PV Strom im Winter nicht mal für den Hausverbrauch reicht. Es wird dir also so gut wie überhaupt nichts für die WP/Klimaanlage übrig bleiben. Bleibt also nur der Zukauf von Strom für deine WP/Klima.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Monaten 2 mal von stromsparer99

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