Verbot der Heizung ...
 
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Verbot der Heizung mit Klimaanlage durch exklusiven Benutzungszwang von Nahwärme aus Erdgas

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Regulus
(@regulus)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 173
 

muss+ein+haus+eine+heizung+haben

Zumindest im Zusammenhang eines möglichen Zwangs zum Heizungswechsel habe ich nirgendwo eine andere Antwort als oben gefunden.

 

Was gilt heute bei einem Neubau ? Wenn es auch dort keine Pflicht für eine Heizung gäbe, sollte dies auch für einen externen Heizungsanschluß gelten.

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 5 Monaten von Regulus

   
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(@jensdecker)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 243
 

Veröffentlicht von: @krampmeier

@linuxdep Da könntest Du recht haben. Ich warte mal die schriftliche Ablehnung der Stadt ab und frage dann damit direkt bei der Rechtsschutz an, ob die den Fall unterstützen. Ich hoffe, das fällt unter Privatrecht. Die Multisplit-Kiste kommt eh rein, das ist schon gesetzt. Mit den Kondensatleitungen hast Du völlig recht, die liegen schon außen unter der Dämmung.

Ich fürchte die Rechtsschutz ist da außen vor, da Bauangelegenheiten da wohl in der Regel ausgeschlossen sind.

 


   
Krampmeier reacted
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6911
 

Es ständen noch im Angebot vdie Verbraucher Beratung Hannover, die DUH Bund die mschon genannte Einschaltung der diversen Medienformate, die sich gegen auf solche hanebüchenen Bürokratie Ausleger kümmern.

Und da ich auch schonmal in einer solchen Lage war, eine ein Personen Demo vorm Rathaus oder irgendwelche anderen ungewöhnlichen persönlichen Aktionen schaden auch nie. Und am besten alles gleichzeitig. Nicht kleckern, klotzen.

Versuche die anderen aus dem Baugebiet ins Boot zu bekommen, da müssen die Hälfte kommen, und den Einzug in die Räume des Rathauses androhen.

 Womit, nicht falsch verstehen, keine gewaltsame, oder ungesetzliche Aktion gemeint ist. Aber lange genug, bis die lokale Presse da war.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 18
Themenstarter  

Vielen Dank für die Informationen und Anregungen! @carolus, ein Richter aus meinem Bekanntenkreis hat den Gang an die Presse (nur) als letztes Mittel empfohlen, da man beim Amt darauf oft sehr heftig reagiert und dann eventuell andere Drangsalierungen drohen. Ja, das sollte in Deutschland nicht so sein, aber da arbeiten eben Menschen, die dann plötzlich im Rampenlicht stehen ohne es zu wollen. Egal, ob ich im Recht bin - zu einem gewissen Grad bin ich von den Mitarbeitern der Stadt abhängig, und diese haben genug Spielraum, um mich völlig legal "zurückzuärgern". Daher werde ich zunächst mal mildere Mittel wählen.

Und richtig, @jensdecker, Verwaltungsrecht decken die RVen leider so gut wie nie ab - und damit haben wir es beim Streit mit der Stadt zu tun. Das nächste Mittel im Kontakt mit der Stadt ist aber sowieso ein Widerspruch, sobald ich die schriftliche Ablehnung habe. Das reicht wohl oft schon, weil die Sache dann zum Landkreis eskaliert werden muss, wo auch Leute mit Sach- und Rechtskenntnis sitzen.

Der Streit mit dem Versorger ist hingegen Zivilrecht, und da könnte die RV voraussichtlich helfen. Da rufe ich also mal an und beschreibe das Problem. Nächste Adresse ist die Verbraucherberatung. Keine Sorge, ich lasse nicht locker und halte Euch auf dem Laufenden! Glücklicherweise ist die Rechtslage wohl ziemlich klar, sodass nur die Frage ist, wieweit meine "Mitspieler" die Sache verzögern wollen und können.

@regulus Um die Anschlusspflicht werde ich nicht herumkommen - will ich aber auch gar nicht. Sonst müsste ich ja komplett anders (und nachhaltiger) heizen. Es geht ja nur um den Ausschluss anderer Wärmequellen und den Zwang zu einer bestimmten Anschlussleistung.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6911
 

Veröffentlicht von: @krampmeier

@regulus Um die Anschlusspflicht werde ich nicht herumkommen - will ich aber auch gar nicht

Gerade wollte ich das noch dazuschreiben, und sehe, dass Regulus das schon getan hat. Ich sehe das auch so.

Fernwärme ist bezüglich der Infrastruktur, soviel ich weiß, ziemlich teuer, und das funktioniert nur, wenn  man viele Kunden Jane beieinander anschließen kann. Deswegen kann ich mir eine nicht aufhebbare Anschlusspflicht vorstellen. Hat schon alleine damit zu tun, dass man im Falle des Hausverkaufs sehr schlecht nachträglich anschliessen kann. 

Aber ob, womit und wieviel du dann heizt.... Ich kann es mir garnicht vorstellen, dass das beschränkbar ist.

Das ergibt auch folgende Möglichkeiten.... Kläre mit einem Anwalt, oder der duh nur die Rechtslage ab, damit du dir sicher bist.

Und dann machst du es einfach. Setzte eins obendrauf: informiere das Amt über deinen Plan, über die Ausführung, über die Inbetriebnahme.

Und wenn sie wollen, können sie dich verklagen. Und dann dürfte deine Rechtsschutzversicherung greifen.

Es ist nicht deine Pflicht, mit deinen Prozesskosten das Amt zu zwingen, irgendwas einzusehen.

So ist zumindest mein Rechtsempfinden.

Oder, wenn du keine Lust auf Stress hast: nicht informieren. Einfach machen.

Und dann Mal schauen, wie das Amt seiner Beweispflicht nachkommen will, wenn sie sanktionieren wollen. Das wäre dann wirklich was für die Presse.

" Ihr habt unerlaubt mit erneuerbarer Energie geheizt" 

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @carolus

Aber ob, womit und wieviel du dann heizt.... Ich kann es mir garnicht vorstellen, dass das beschränkbar ist.

 

Da reicht dein Vorstellungsvermögen wohl nicht aus.

 

Veröffentlicht von: @krampmeier

Die Verordnung gibt's hier als PDF

 

Ein Referentenentwurf ist selten bindend. Nimm lieber das hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/

 

Oliver

 


   
Krampmeier reacted
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6911
 

Veröffentlicht von: @oliverso

Da reicht dein Vorstellungsvermögen wohl nicht aus.

Vollkommen richtig. Stelle ich immer wieder fest, dass ich das Ausmaß von Wahnsinn, welches Bürokraten zu generieren in der Lage sind, nicht vorhersehen kann.

Dafür denke ich einfach zu menschlich.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 18
Themenstarter  

@carolus Das "einfach machen" geht natürlich, aber da sich der Versorger weigert, mir den "kleineren" Anschluss anzubieten, steht vorher noch der Kampf mit eben diesem Versorger an.

@oliverso Stimmt, danke. Leider fehlen in der aktuellen Fassung da noch einige hilfreiche Formulierungen. Die könnten jetzt argumentieren, dass ich nachweisen muss, dass ich auch an den kältesten Tagen des Jahres ausreichend PV-Leistung habe, um die fehlenden 2 kW Heizleistung zu erreichen ("Er hat zu belegen, dass erneuerbare Energien eingesetzt werden sollen"). Die komplette Abdeckung in jedem möglichen Szenario wird natürlich nicht vollkommen lückenlos nachweisbar sein. Ich würde es aber mal darüber versuchen, dass ich behaupte, dass meine 15 kWh Batterie ausschließlich für diese Anwendung vorgehalten wird...


   
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(@nihao)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 14
 

ein stromvertrag mit ausschliesslich grünem strom würde glaub auch noch helfen.

zur not kannst deine klimas ja auch damit nachhaltig betreiben.

 


   
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 topo
(@topo)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 20
 

Veröffentlicht von: @krampmeier

@uschi Die Heizlastberechnung hat 11,4 kW ergeben.

wenn du mit mindestens Faktor 2,x bei -xx Grad planst brauchst du aber nur 5-8 kW Wärmepumpe je nach Risikofreude und Aufheizgeschwindigkeit nach Ausfall oder z.B. Tibber Pausen

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6036
 

Veröffentlicht von: @krampmeier

Die komplette Abdeckung in jedem möglichen Szenario wird natürlich nicht vollkommen lückenlos nachweisbar sein.

Und wenn dein Wärmebedarf einfach niedriger liegt, weil du es bei 18 Grad wohlig warm empfindest? Kann man Menschen verpflichten, auf 21 Grad zu dimensionieren, wenn man nur 18 Grad braucht?

----
Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @krampmeier

dass ich auch an den kältesten Tagen des Jahres ausreichend PV-Leistung habe, um die fehlenden 2 kW Heizleistung zu erreichen

 

Ich würde argumentieren, das Wärmepumpen per regierungsamtlicher Definition regenerative Heizungssysteme sind, unabhängig davon, wo der Strom herkommt. Das ist politisch so gewollt, also gilt das auch in deinem Fall.

 

Oliver

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1261
 

Veröffentlicht von: @win

Kann man Menschen verpflichten, auf 21 Grad zu dimensionieren, wenn man nur 18 Grad braucht?

Ja.

Zumindest für Mietwohnungen gilt, dass das Bad bis auch 22 Grad und der Rest auf 20 Grad geheizt werden können muss.

Wurde zwar bei Corona, oder Krieg, oder Grün runtergesetzt (ich glaub auf 19 Grad), aber ob das noch gilt weiß ich nicht.

 


   
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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 18
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @topo

wenn du mit mindestens Faktor 2,x bei -xx Grad planst brauchst du aber nur 5-8 kW Wärmepumpe je nach Risikofreude und Aufheizgeschwindigkeit nach Ausfall oder z.B. Tibber Pausen

 

Stimmt, die Klimaanlage (Toshiba MCY-MHP0604HS8-E mit gut 12 kW Wärmeleistung laut Anlagenplanung, 18 kW laut Datenblatt) alleine würde schon reichen als Heizung, aber darum geht's ja gar nicht.

@oliverso, Wärmepumpen sind nicht "per se" regenerativ, hat auch das Umweltbundesamt erkannt (Link). @nihao, Eine Argumentation, das ausschließlich zertifizierter Ökostrom verwendet werden soll, ist natürlich denkbar, und dann wird (neben dem selbst erzeugten PV-Strom) auch ein Schuh draus.

Ich muss jetzt leider erstmal auf die Zustellung der schriftlichen Ablehnung meines Antrags warten, dann geht's weiter. Sonst hab ich ja nichts, was ich einem Anwalt vorlegen könnte.

 

 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1266
 

Veröffentlicht von: @krampmeier

@oliverso, Wärmepumpen sind nicht "per se" regenerativ, hat auch das Umweltbundesamt erkannt (Link).

 

Irgendwelche amtlichen Ergüsse aus dem Jahr 2008 sind im Jahre 2023 ziemlich überholt. Die Zeiten ändern sich, und heute zählen Wärmepumpen ganz selbstverständlich als regenerativ.

 

Oliver

 


   
JensDecker reacted
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