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Verbot der Heizung mit Klimaanlage durch exklusiven Benutzungszwang von Nahwärme aus Erdgas

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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
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Hallo, liebe Community,

wir bauen derzeit im schönen Ladenburg und inspiriert von Andreas' Videos haben wir eine Multisplit-Klimaanlage eingeplant, welche mit 12 kW Heizleistung die Fußbodenheizung unterstützen könnte. Der Warmwasserspeicher wird natürlich auch einen Heizstab erhalten, sodass im Sommer der PV-Überschuss von der 13 kWp - Anlage nicht ungenutzt bleiben müsste.

Nun gibt es in diesem Neubaugebiet allerdings ein neu gebautes Nahwärmekraftwerk, welches die Häuser mit heißem Wasser beliefert. Dort wird Erdgas per Kraft-Wärme-Kopplung umgesetzt.

Die Wärmesatzung des Baugebiets schreibt nun vor, dass im Normalfall ausschließlich die Nahwärme verwendet werden darf (§5 Abs. 3):

Der gesamte Wärmebedarf eines Grundstücks [...] ist [...] ausschließlich aus der Wärmeversorgung der Stadt Ladenburg zu decken (Benutzungszwang).

Allerdings ist eine Befreiung oder teilweise Befreiung von dieser Pflicht auf Antrag möglich (§6),

[...] wenn und soweit der Wärmebedarf der Gebäude durch [...] emissionsfreie Heizungsanlagen (Solarthermie oder vergleichbare Anlagen ohne Rauch- und Abluftanlagen), wenn der Betrieb der emissionsfreien Heizungsanlagen klimafreundlicher und ressourcenschonender ist als die Wärmeversorgung der Stadt Ladenburg ist und der Grundstückseigentümer dies anhand objektiver Kriterien nachweist [...] gedeckt wird.

Also habe ich meine Planungsunterlagen und Datenblätter zur PV- und zur Klimaanlage eingereicht und erläutert, dass ich die PV-Wärmepumpenkopplung ergänzend zur Nahwärmeversorgung nutzen möchte und dass dabei der selbst emissionsfrei und nachhaltig erzeugte Strom zum Einsatz kommen soll. Auf dieser Grundlage habe ich außerdem beantragt, die notwendige Anschlussleistung der Nahwärme von 12 auf 10 kW zu reduzieren. Die Anschlussleistung wird nämlich seitens des Versorgers aus Basis der Heizlastberechnung vorgeschrieben.

Zu meiner Überraschung wurde mir nun von der Stadt mitgeteilt, dass mein Antrag an den Nahwärmeversorger zur Beurteilung weitergeleitet wurde, und dass dieser ihn abgelehnt hat. Wenig überraschend, da dieser Versorger ja erheblich mehr Geld für Installation und laufende Bereitstellung des "dickeren" Anschlusses kassiert. Die Ablehnung würde die Stadt so übernehmen.

Im Telefonat mit dem Leiter des Bauamts erhielt ich den Eindruck, dass laut Satzung zwar die Stadt über die Anträge entscheidet,  dies faktisch aber ausschließlich vom privaten Wärmeanbieter geschieht und dass die Stadt nur sehr wenig motiviert ist, die Ausnahmeregelung zu unterstützen. Mir wurde bestätigt, dass meine Planung vernünftig und nachvollziehbar sei, jedoch seien bereits andere, ähnliche Anträge abgelehnt worden und man sehe wenig Chancen, auch wenn nochmal eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden könnte. Bei der Nahwärme gelte ja das Solidaritätsprinzip, und da könne ja nicht jeder seine eigene Wärme machen, und wenn der Versorger das Kraftwerk irgendwann mal auf regenerative Energie umstellen sollte, etc. Ich habe fast wortgleich die gleichen Ausflüchte gehört wie schon zuvor bei einem direkten Telefonat mit einem Mitarbeiter des Wärmeversorgers, der es ziemlich infam fand, dass ich ein Stück weit nachhaltig heizen möchte.

Ich bin gerade ziemlich schockiert, dass so etwas in Deutschland möglich ist, in der heutigen Zeit und mit dem Bewusstsein, welches inzwischen eigentlich jeder haben sollte. Hier wurde ganz klar "der Bock zum Gärtner" gemacht. Ebenso sinnvoll wäre es, Windkraftanlagen von Betreibern von Kohlekraftwerken genehmigen zu lassen - die Befangenheit sollte jedem klar sein.

War hier schonmal jemand in dieser Situation, und wie ist es ausgegangen? Hat jemand Informationen darüber, wie vergleichbare Fälle vielleicht schon einmal rechtlich bewertet oder gerichtlich entschieden wurden? Hat jemand Tipps zum weiteren Vorgehen? Rechtsschutzversicherung ist zwar vorhanden, aber mir läuft allmählich die Zeit davon. Es wurde schon eine Lieferzeit von 6 Monaten für die Wärme-Übergabestation angekündigt (Nach Vertragsabschluss), und wir wollen spätestens im April einziehen...

Vielleicht wäre dieser Fall ja sogar etwas für ein eigenes Video -  der 🤯-Faktor dürfte ausreichen...


   
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @krampmeier

War hier schonmal jemand in dieser Situation, und wie ist es ausgegangen? Hat jemand Informationen darüber

Ja, alle meine Nachbarn, die im Baugebiet neu gebaut hatten, mussten sich auch an das Wärmenetz anschließen.
Es gab hier eine Versuchsanlage "Regenerative Energien im ländlichen Raum".
Sie sind da erst herausgekommen als das Heizwerk wegen Unrentabilität den Betrieb wieder eingestellt hat.

P.S. Das, was sie erreicht haben war, dass der Bebauungsplan vom Gericht kassiert wurde. Aber das Wärmenetz konnten sie damit nicht verhindern.

 

..,-


   
Krampmeier reacted
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Win
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(@win)
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Was spricht denn dagegen, trotzdem eine Split-Klima einzubauen und damit zu heizen?

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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
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@und-mehr Danke für den Bericht! Dass das Teil wieder eingestellt wird, halte ich hier allerdings für ausgeschlossen. Es wird ja von vornherein verhindert, dass die Häuser (alles Neubauten) eine alternative Heizung einbauen. Daher sind alle voll auf die Nahwärme angewiesen.

@win Formal spricht dagegen, dass das Heizen mit der Klima schlicht verboten ist, sofern ich keine teilweise Befreiung von der Benutzungspflicht habe. Der Leiter des Bauamts hat mir explizit gesagt, kühlen darf ich damit, heizen nicht.

Natürlich müsste es erstmal jemand nachweisen wenn ich es doch tun würde. Im Zweifel genügt allerdings schon ein Nachbar, der von dem Laufgeräusch des Außengeräts genervt ist. Außerdem geht es mir ein Stück weit auch ums Prinzip. Den Bürgern verbieten, nachhaltig und emissionsfrei zu heizen, damit ein privates Unternehmen mehr Geld damit verdienen kann, Erdgas zu verbrennen, finde ich unredlich.

Außerdem machen die Fixkosten bei der Nahwärme etwa die Hälfte der laufenden Kosten aus - je mehr, desto größer die Anschlussleistung. Die 2 kW mehr würden mich 269 € pro Jahr mehr kosten, 741 € statt statt 472 € reine Grundgebühr. Für das Geld könnte man sogar mit gekaufem Netz(Öko-)strom verdammt viel zuheizen, mindestens 2000 kWh aus der Klimaanlage.

Nur um eines nochmal klarzustellen: Ich finde Nahwärme grundsätzlich gut und nehme die gerne. Aber das Verbot von ökologisch und ökonomisch sinnvollen Alternativen halte ich für ich für eine hanebüchene Eselei. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so rechtmäßig ist.


   
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Win
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(@win)
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Veröffentlicht von: @krampmeier

Formal spricht dagegen, dass das Heizen mit der Klima schlicht verboten ist, sofern ich keine teilweise Befreiung von der Benutzungspflicht habe. Der Leiter des Bauamts hat mir explizit gesagt, kühlen darf ich damit, heizen nicht.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sich jemand soweit in meine persönlichen Freiheiten einmischen kann. Vielleicht wird das alles nur behauptet, aber ist rechtlich gar nicht durchsetzbar. Vielleicht mal Verbraucherzentrale oder einen Anwalt fragen.

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saugnapf reacted
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Win
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(@win)
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Hier steht was:

https://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/102361/Fernheizwerk-Abnahmezwang-u-Verbot-anderer-Heizsysteme

Ist wohl die Frage, was in deinem Grundbuch steht.

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Krampmeier reacted
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Win
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(@win)
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Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Das hier hab ich noch gefunden:

https://www.energieverbraucher.de/de/ihr-gutes-recht__464/

Zitat: "Wichtig für die betroffenen Hausbesitzer ist an dieser Stelle die aktuelle Fassung von § 3 Satz 3 AVBFernwärmeV, der besagt, dass Hausbesitzer neben dem Fernwärmebezug einen Anspruch darauf haben, regenerative Energiequellen nutzen zu können. Dazu zählen neben der Solarthermie explizit auch Holzheizungen wie Kaminöfen oder Pelletheizungen. Sofern ein bestehender Vertrag mit dem Fernwärmeversorger noch keine Ausnahme für regenerative Wärmequellen vorsieht, haben Fernwärmekunden das Recht, eine entsprechende Vertragsanpassung zu verlangen. "

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Krampmeier
(@krampmeier)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

@win Hm, äußerst interessant. Die Verordnung gibt's hier als PDF und passt tatsächlich auf meinen Fall wie die Faust aufs Auge. Im Grundbuch steht nichts, daher hätten Stadt und Versorger schlechte Karten, wenn ich klage. Ich hoffe, die knicken vorher ein, wenn ich ihnen diese Verordnung um die Ohren schlage. Sonst geht's zur Verbraucherberatung. Tausend Dank für diesen Hinweis!

Das einzige Problem ist die Zeit...


   
Win and grumpy_badger reacted
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(@uschi)
Autarkiekönig
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Mich stören die 12 kW Heizbedarf oder hast Du 4-500m2 Wohnfläche bzw. hohe oder sehr kalte Lage?

 

Zum Vergleich: ich komme mit 5 kW in einem 115m2 teilsanierten Albau bei -13° NAT aus.

 


   
topo and JensDecker reacted
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saugnapf
(@saugnapf)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1268
 

Oder die Presse einschalten.

Ich finde das sehr krass, klingt nach Diktatur und Verstrickung der Entscheidungsträger (Bauamt?) mit einem privaten Versorger zu Lasten der Bürger.

Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass einem vorgeschrieben wird, mit welchem Energieträger ausschließlich geheizt werden darf.

Vermutlich darfst du nach dieser Logik auch keinen Kaminofen einbauen? Und wie bringt man dann die Bude warm, wenn das Nahwärme-Netz ausfällt?

Niemals sollte man sich ausschließlich von angeblichen Versorgern abhängig machen. Weder bei Gas, noch bei Strom oder Nah- / Fernwärme. Die Möglichkeit, den eigenen Wohnraum beheizen zu können ist eine unabdingbare Voraussetzung dafür, es überhaupt als Wohnraum bezeichnen zu können. Aus gutem Grund war es in nicht allzu weit zurückliegenden Zeiten geboten, dass jede Wohneinheit über einen eigenen Kamin verfügen soll.

Wie gesagt: dein Fall ist der Hammer, ich würde mir da meine persönlichen Rechte nicht in der beschriebenen Form nehmen lassen.

Landesregierung rot-grün?

6x 300Wp = 1.8kWp an 3x EVT560 MicroInverter - MultiPlus-II GX mit 4x PylonTech US2000 (je 2,4kWh)

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Krampmeier and BrainF79 reacted
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(@und-mehr)
Heroischer Stromgenerator
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Ich weiß nicht ob ein Kamin als Heizung zählt. Schornsteine haben die davon betroffenen Häuser hier aber auch zum Teil.

Gescheitert ist das unter anderem hier am Verlust zwischen Heizwerk und Siedlung. Dort wo die Rohre in der Erde lagen soll der Schnee immer zuerst weg gewesen sein. Als ich mein Grundstück hier gefunden hatte war der Spuk aber schon vorbei.

Ich sehe Wärme als Medium nur als Alternative zum Gasanschluss.

Ich würde mich nicht wohl fühlen komplett von externer Wärme abhängig zu sein.

 

 

..,-


   
jan106 reacted
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(@linuxdep)
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Ich würde schnellstens zu einem Anwalt gehen, der sich in dem Bereich auskennt, dem alles Übergeben, wenn du eine Rechtsschutz hast. Der kann das effektiver klären als du, sonst verlierst du nur Zeit. Der knallt denen im Bauamt die Paragraphen nur so um die Ohren, da hilft auch kein Essen gehen mit dem Kraftwerksbetreiber.

Warum man so was ineffektives im neuen Einfamilienhaus Bau machen will, das ist doch für Wohnblöcke viel effektiver in der Stadt. Es sei denn die Bürger betreiben so was selber mit Biogas oder anderem alternativem Brennstoff als Genossenschaft.

Ach so, Klimasplitt würde ich eh einbauen, kann nie schaden und du verbaust dir später nix. Ist ja auch nicht gerade einfach mit der Nachrüstung, wegen dem Kondensatablauf wenn man nicht alle Rohre auf Putz haben will.

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Krampmeier
(@krampmeier)
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@uschi Die Heizlastberechnung hat 11,4 kW ergeben. Für mich schwer nachzuprüfen, auch wenn ich dem Heizungs-Großhändler, der das für unseren Sani gemacht hat, nur begrenzt traue. Das Haus hat eine Brutto-Fläche von knapp 400 m², 256 m² Wohnfläche (mit Einliegerwohnung).

Das Haus ist nicht als Niedrigenergiehaus (über EnEV hinaus, also kein KfW55 oder so) ausgelegt, aber mit Lüftungsanlage und 18 cm Dämmung eigentlich auch nicht schlecht ausgerüstet (Heizlastberechung war noch mit 16 cm, da wäre evtl. noch was zu holen...). Vielleicht macht das Flachdach etwas kaputt. In Ladenburg ist das Klima eigentlich ziemlich mild. Die Vorschau des Energieausweises nennt einen Energiebedarf von 42 kWh/(m²*a). Muss ich mir nochmal genauer ansehen, danke für den Hinweis!

@saugnapf Dass eine Anschlusspflicht besteht ist gar nicht so ungewöhnlich. Zu einem gewissen Grad kann ich das auch nachvollziehen - im Vergleich zu Ölöfen in jedem Raum ist das wahrscheinlich eine sinnvolle Sache. Was mich primär stört ist aber auch der extrem starke Eingriff in meine persönliche Freiheit. Einen Gaskamin mit Flaschengas haben wir natürlich auch eingeplant, aber natürlich nur zu Dekorationszwecken, nicht zum heizen 😉 

Ja, der grüne Winfried Kretschmann ist der Ministerpräsident unseres Bundeslandes und die Stadt ist Gründungsmitglied der Initiative „Klimapositive Städte und Gemeinden“ - ohne Worte...

Mit der Presse fehlt mir im Moment noch der Kontakt. Zunächst versuche ich noch, eine gütliche Einigung mit dem Bauamt zu erzielen, auch wenn die Mitarbeiter dort wahrscheinlich schon hassen und der Versorger meinen Anschluss bestimmt nicht priorisieren wird. Natürlich bin ich grundsätzlich bereit dazu, den Finger ganz tief in die Wunde zu stoßen - aber warm hätte ich es zum Einzug natürlich auch gern. Ist gerade nicht so einfach in der Endphase des Hausbaus...


   
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Krampmeier
(@krampmeier)
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@linuxdep Da könntest Du recht haben. Ich warte mal die schriftliche Ablehnung der Stadt ab und frage dann damit direkt bei der Rechtsschutz an, ob die den Fall unterstützen. Ich hoffe, das fällt unter Privatrecht. Die Multisplit-Kiste kommt eh rein, das ist schon gesetzt. Mit den Kondensatleitungen hast Du völlig recht, die liegen schon außen unter der Dämmung.


   
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(@brainf79)
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Ich bewundere da die Geduld. Ich hätte da schon lange mit Klage gedroht. Gerade wenn die mit Gas heizen.

24.4kWp (Trina Vertex 400er) Ost-West, 26.5kWh (E3DC S10Pro)
(noch ca. 8kWp ungenutzt am Dach, weil Rundsteuerempfänger... 5.2kWp gehen 2024 noch dazu, dann 29.6kWp - mal sehen was ich mit dem letzten 3.8kWp anstelle.)
2x Wolf CHA-10/400V für Warmwasser und Fußbodenheizung
2x Panasonic CS/CU-HZ25HKE für Übergangszeit in Grundwärme (SCOP 5.2)


   
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