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Intelligenter Zähler

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(@the_farmer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 20
 

Ich habe zwar von der Solartechnik nicht die riesige Ahnung, dafür vom Rechtlichen.

 

Erstmal ist der Stromanbieter keine Behörde. Und eine Strompolizei gibt es nicht.

Alles, was in die Grundrechte eingreift, bedarf einer Rechtsgrundlage. Eine Wohnungsdurchsuchung, dazu zählt auch ein Onlinezugriff, unterliegt dem

Richtervorbehalt.

 

Selbst wenn der Energieanbieter weiß, dass eine Anlage nicht angemeldet ist, wird er diese Kenntnis nicht nutzen können und dürfen.

 

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 6944
 

Veröffentlicht von: @the_farmer

Ich habe zwar von der Solartechnik nicht die riesige Ahnung, dafür vom Rechtlichen.

 

Erstmal ist der Stromanbieter keine Behörde. Und eine Strompolizei gibt es nicht.

Alles, was in die Grundrechte eingreift, bedarf einer Rechtsgrundlage. Eine Wohnungsdurchsuchung, dazu zählt auch ein Onlinezugriff, unterliegt dem

Richtervorbehalt.

 

Selbst wenn der Energieanbieter weiß, dass eine Anlage nicht angemeldet ist, wird er diese Kenntnis nicht nutzen können und dürfen.

 

 

You made my Day.

Willkommen!

3 Tage hier, und schon der erste Like.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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Kuddel
(@kuddel)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

Danke für den Link. Das wird heftig:
Die Kosten für einen notwendigen Austausch oder bauliche Veränderung des Zählerschranks (wie beispielweise eine Vergrößerung) sind nicht Teil des Messentgelts. Sie sind nicht von den Preisobergrenzen des MsbG umfasst und sind von der Anschlussnehmerin/vom Anschlussnehmer zusätzlich zu bezahlen. Dies entspricht der üblichen Aufteilung der Verantwortung der Niederspannungsanschlussverordnung (§ 22 Abs. 1 NAV), wonach Anschlussnehmende für die Bereitstellung der Zählerplätze zuständig sind.
Dann wird es wohl doch Zeit, sich einen Elektriker zu suchen. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Kuddel

   
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(@the_farmer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 20
 

@kuddel 

 

Ich würde abwarten. da wo der schwarze alte drehscheibenzähler reinpasste, passt auch jeder neue rein. das mädchen des subunternehmens des subunternehmers im auftrag von westnetz hat den getauscht und klar gesagt, solange ich den nicht auf ein holzbrett schrauben muss oder mir lüsterklemmen entgegen kommen, habe ich gar keine zeit, darüber nachzudenken, ob der reinpasst oder nicht.

 

die verbraucherzentrale gibt da nen guten artikel raus.

 

Du könntest tatsächlich sogar den Messstelklenbetreiber wechseln! 

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-neuen-stromzaehler-wissen-muessen-13275

 

 


   
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(@the_farmer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 20
 

Du kannst auch noch einmal hier schauen.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/artikel.html

 

Mach doch mal ein Foto vom Schrank.....


   
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(@linuxdep)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 2894
 

Veröffentlicht von: @the_farmer

Ich habe zwar von der Solartechnik nicht die riesige Ahnung, dafür vom Rechtlichen.

 

Erstmal ist der Stromanbieter keine Behörde. Und eine Strompolizei gibt es nicht.

Alles, was in die Grundrechte eingreift, bedarf einer Rechtsgrundlage. Eine Wohnungsdurchsuchung, dazu zählt auch ein Onlinezugriff, unterliegt dem

Richtervorbehalt.

 

Selbst wenn der Energieanbieter weiß, dass eine Anlage nicht angemeldet ist, wird er diese Kenntnis nicht nutzen können und dürfen.

 

Na da ziehe ich mal die Rechtskenntnis in Zweifel... wenn du gegen die TAB verstößt, um das festzustellen reicht eine Vermutung, kann dir der VNB das Netz abklemmen. Wird er sicher nicht gleich machen, aber eine Androhung dessen bekommst auf alle Fälle. Dann bist du in der Pflicht, dem VNB die Einhaltung der TAB darzulegen, denn du hast dich mit dem Stromliefervertrag verpflichtet die TAB einzuhalten. Zugang zum HAK muss immer nach Terminabsprache möglich sein für den VNB.

 

Der SM sendet die Daten in 15min. Packeten, die kannst dann auch bei deinem VNB einsehen. Deine Nichtinselanlage müsstest auf 100% Nulleinspeisung stellen und ein BKW anmelden um die unweigerlich auftretenden Einspeisungen zu rechtfertigen. Ob der VNB jetzt ein fass auf macht wegen deiner PV oder ob der alles dann so laufen läßt, kannst nur abwarten. Meldet er sich nicht mit der Aufforderung die PV anzumelden, Glück gehabt. Wenn doch, Umbauen oder abbauen. Ich würde es sicher drauf ankommen lassen, die Monteure sind auch nur Menschen... meist mit zu wenig Zeit zum Einbau und interessieren sich nicht was sie sehen.

 

 

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(@the_farmer)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 20
 

Abgeklemmt wird der Strom nur, wenn eine gegenwärtige Gefahr vorliegt. Ansonsten nicht. (siehe zynischen Kommentar zu den entgegenkommenden Lüsterklemmen.) im aller aller aller schlimmsten Fall bricht unser Themenstarter in Tränen aus, entschuldigt sich, lässt die Verbindung vom WR zum Netz trennen und 4 Minuten nach verlassen des Monteurs wieder errichten. 

 

die 2. möglichkeit, etwas aufwendiger: die anlage lädt den akku, der akku füttert dauerhaft den 600 wr.  rechnerisch dürfen dann täglich über 14 kw ins netz wandern.

egal wie groß das balkonkraftwerk ist entscheidend ist die wr leistung. 

 

Wenn also der neue zähler reinpasst, würde ich mir erstmal keine sorgen um den rest machen. 

 


   
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Kuddel
(@kuddel)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 17
Themenstarter  

Danke allen für Eure Worte. Das klingt alles plausibel und macht mir Mut. Ich werde die Not zur Tugend machen und mal gucken, ob ich vorher selber die Anlage ertüchtigen lassen kann. Vielleicht sogar mit selber bezahltem Zähler, um evtl. die 100 Euro im Jahr für den Zähler des Betreibers zu sparen. Das sind ja sonst Ewigkeitskosten.

Ich werde weiter berichten.


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Spannend ist der Unterschied der Preise in den oben verlinkten Dokumenten der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur. Ich halte mich an die Bundesnetzagentur 😉

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1510
 

Interessanterweise gibt es heute ein Video zum Thema Kosten

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
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SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1021
 

Moin, moin,

@Autoschraubernix:
„Eine Inselanlage hat keinen Netzanschluss am Grundstück, alles andere ist keine Insel und muss angemeldet werden.“

Ich hatte hier schon einmal gefragt:
Wie genau wäre eine Inselanlage auf einem Grundstück mit Netzanschluss in MaSTR einzutragen?
Voll- und Teileinspeisung sind die einzigen Optionen.
Eine Anlagennummer wird vom VNB nie vergeben werden.
Der Eintrag im MaSTR mit viel Interpretationswillen ruft dann wieder unweigerlich den VNB auf den Plan, weil er zum Abgleich mit dem MaSTR aufgefordert wird.

Gesendet:
Dienstag, 4. Januar 2022 16:09
An:
SolarHeini
Betreff: AW: Kopie Ihrer Anfrage
Sehr geehrter Herr
SolarHeini,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Ein möglicherweise notwendiger Zählerwechsel – sofern nicht bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist – ist für den Kunden kostenlos und wird durch die NGN durchgeführt. Gemäß der technischen Anschlussrichtlinie 4105 ist es zwingend erforderlich, dass der erzeugte und ins öffentliche Netz eingespeiste Strom durch einen Zweirichtungszähler gemessen wird. Die NGN als grundzuständiger Messstellenbetreiber berechnet für den Messstellenbetrieb jährlich 20,00 € brutto.

Freundliche Grüße

i.A. VNB
// XXXX
// Asset Management und Planung

April 2022 vereinfachte Anmeldung

Von: VNB
Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2022 08:28
An:
Betreff: AW: Rückfragen zur Einspeiseanlage.

Guten Tag Herr SolarHeini,
vielen Dank für die Zusenden der Anmeldeformulare. Aus Luftbildaufnahmen ist für uns ersichtlich das mehr als die angemeldeten Solarmodule (4+6) sich auf dem Garagendach befinden. Wie Viele Solarmodule betreiben sie auf dem Garagendach? Zusätzlich ist uns aufgefallen, dass sie augenscheinlich auch ein kleines Windrad betreiben. Dieses wäre auch anzumelden und genehmigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. VNB

// Team Vertragsmanagement
// Marktpartnermanagement
Telefon: +49 XXXXX

Von: SolarHeini
Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2022 09:22
An: VNB
Betreff: AW: Rückfragen zur Einspeiseanlage.

Guten Morgen,
wir haben eine weitere, vom öffentlichen Netz getrennte Photovoltaik Inselanlage.
Saisonal betreiben wir damit Poolumwälzpumpe, Gartenpumpe, Kühlschrank im Garten usw.
Ganzjährig versorgt diese den DSL Router, LAN und WLAN, einen kleinen Server, eine Gefriertruhe.
An drei Steckdosen steht Ersatzstrom zur Verfügung.
Das Windrad ist nicht (mehr) angeschlossen. Das funktioniert nicht, ein Fehlkauf, es wird wieder demontiert werden.
Es ist z.Zt. nur ein Windspiel.
MfG SolarHeini

Ja war es das jetzt? Geduldet, Akzeptiert, verstanden, …

„Datum 11.01.2023
Anmeldung und Inbetriebnahme einer steckerfertigen PV-Anlage
Grundstück: XXXXXXXXX, XXXXXX
Netzverknüpfungspunkt: Elektrohausanschluss XXXXXXX, XXXXXX

Sehr geehrter Herr SolarHeini,
vielen Dank für die Anmeldung und Inbetriebnahme einer steckerfertigen PV-Anlage. Diese kann von Ihnen an dem oben genannten Netzverknüpfungspunkt (bestehender Hausanschluss) mit Nennwirkleistung von PrE = 0,40 kWp und einer Nennscheinleistung der Wechselrichter SrE = 0,6 kVA angeschlossen werden. Sollte der Zählerwechsel aus technischer Sicht (Zählerplatz) nicht durchführbar sein, so wird der Betrieb der PV-Anlage bis auf weiteres untersagt, …“

Nach einer einjährigen Odyssee kommt nun am Freitag der Zweirichtungszähler oder auch nicht.

Im Übrigen kann ich @Knuddel sehr gut verstehen.
Die selbstgefälligen „Wünsche“ zur Ertüchtigung der Zählerkästen sind ein sehr großes Hindernis für die Wende.
Unnötige Investitionen für prinzipiell funktionsgleiche Anlagenteile verschieben auch für mich die Amortisation einer „richtigen“ PV Anlage auf den Nimmerleinstag.
Mit einem Schrank hat noch keiner Energie gespart oder erzeugt. Ergo lass ich das.

Die Frage wird dann früher oder später alle angehen, PV oder nix.
VNBs sind und fühlen sich dort zuständig. Sie fordern Dinge die sie für sich nötig erachten. Ich habe unmittelbar keinen Vorteil daraus. Wer die Musik bestellt sollte sie auch bezahlen. Da sollte Robert `mal etwas machen …

Immer noch mein liebstes Video zum Thema:

Patrik Thom zu beanstandeten Elektroarbeiten des Netzbetreiber! - YouTube

@Knuddels Dinosaurier Zähler ist das eher die Ausnahme?
Er könnte das APZ Vakuum füllen.

Schönen Sonntag
SolarHeini

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von SolarHeini

   
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(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 205
 

Veröffentlicht von: @kuddel

Vielleicht sogar mit selber bezahltem Zähler, um evtl. die 100 Euro im Jahr für den Zähler des Betreibers zu sparen.

ich denke, das kannst du vergessen. Zwei Sachen fallen mir da ein:

  • Du hast nicht die Funktion eines wMSB (wettbewerbliche Messstellenbetreiber - so nennt man die anderen Messstellenbetreiber die nicht "grundzuständiger" (gMSB) sind)
  • dein MSB wird nicht mitspielen

 

btw: ich habe in dem ganzen Beitrag noch nicht rausbekommen was dein Ziel ist?

  • unangemeldete Anlage weiter "unterm Radar" zu betreiben?
  • den Einbau des iMSys mit SMGW verhindern?
  • den Einbau des iMSys mit SMGW im "alten Zählerschrank"?
  • den Umbau des Zählerschranks vermeiden?

vielleicht kannst dazu kurz was schreiben. Smile  

 


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 6950
 

Veröffentlicht von: @solarheini

Aus Luftbildaufnahmen ist für uns ersichtlich das mehr als die angemeldeten Solarmodule (4+6) sich auf dem Garagendach befinden.

im ernst jetzt?

wieder eine verschwörungstheorie wahrgeworden....

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
AntwortZitat
SolarHeini
(@solarheini)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1021
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @solarheini

Aus Luftbildaufnahmen ist für uns ersichtlich das mehr als die angemeldeten Solarmodule (4+6) sich auf dem Garagendach befinden.

im ernst jetzt?

wieder eine verschwörungstheorie wahrgeworden....

 

Ja, doch schon .... Namen und Anschriften geschwärzt.

 


   
AntwortZitat
(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 205
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @solarheini

Aus Luftbildaufnahmen ist für uns ersichtlich das mehr als die angemeldeten Solarmodule (4+6) sich auf dem Garagendach befinden.

im ernst jetzt?

wieder eine verschwörungstheorie wahrgeworden....

 

mich würd mal die Größe den VNB interessieren. Bei größeren Buden hat dafür niemand Zeit würd ich meinen.

 


   
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